Beiträge von Susannea

    Nein, denn als Beamter in die GKV macht wenig Sinn. Denn da müsstest du als Beamter 100% der Versicherungsbeiträge leisten.

    Das sehe ich total anders und kann sich trotzdem rechnen, sonst würden es ja auch nicht soviele machen ;)

    Immerhin ist nämlich der GKV-Beitrag Einkommensabhängig und hat noch diverse andere Vorteile (wie beitragsfreie Kinder usw.) kann also durchaus günstiger sein!

    Thamiel: Bevor ich ein Auto kaufe, muss ich aber klären, was ich will, einen Diesel oder einen Benziner z.B. das hat dann nichts damit zu tun, ob der Händler mein Auto in Zahlung nimmt oder nicht und das ist bei PKV und GKV genauso!

    Das ist ein Randphänomen, ein Überbleibsel der Jahrtausendwende. Was willst du damit belegen?

    DAs auch Beihilfe nicht unbedingt ein Vorteil der Beamten sein muss. Aber das die KK bzw. die Entscheidung, ob PKV oder GKV sowieso ganz unabhängig davon getroffen werden muss, ob Beamter oder Angestellter. Das ist eine vollkommen eigenständige Entscheidung und sollte eben auf die andere Entscheidung keinen Einfluss haben.

    Richtig, die Beihilfe, die 50% der Krankheitskosten übernimmt. So muss man sich in der PKV nur zu 50% versichern und hat dadurch spürbar niedrigere Beiträge.

    Aber damit ist doch der Vorteil nicht die PKV, sondern die Beihilfe und die ist ja unterschiedlich hoch, kann ja auch bei 70% liegen ;)
    Wobei bei uns auch Angestellte z.T. den Beihilfeanspruch haben, aber die GKV geht eben vor, wenn GKV versichert.

    Und als Beamter bin ich ja nicht zwingend in der PKV, ich kann ja trotzdem in der GKV bleiben. Das ist also noch etwas, was man mit Vor- oder Nachteil vollkommen unabhängig davon, ob verbeamtet oder nicht, klären muss.

    Dann wurde aber vorher gepennt. Die Pflicht zu einer Gefährdungsbeurteilung liegt ganz klar vor:

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html

    In dieser Gefährdungsbeurteilung würden dann auch bereits entsprechende Faktoren eingearbeitet werden, Beispiel: "Kinder mit Epilepsie" (Was das mit Schwangerschaft zu tun hat bzw. ein Problem ist, ist mir schleierhaft), dann kein Einsatz von Schwangeren.

    Nein, da wurde nirgends geschlampt, evtl. liest du einfach das Gesetz zum Mutterschutz ;)
    Hier http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/l…smitteilung.pdf ist eines der Formulare, wie die Schwangerschaft z.B. gemeldet werden muss, da muss jedes Mal und für jeden das eigenständig ausgefüllt werden.

    Wir hatten vor zwei Jahren davon dann fünf innerhalb von wenigen Tagen in der Schule auszufüllen und da konnte man nicht sagen, liegt schon vor, denn Lehrer A hat Chemie und andere Gefährdungen als Lehrer B mit Schwimmen (was in der Schwangerschaft hier komplett untersagt ist) usw.

    Gefährdungsbeurteilungen sind schon lange erstellt, das ist seit bestimmt 10-15 Jahren für jeden Arbeitsplatz Pflicht. Das heißt aber nicht, dass sie dir automatisch zugeschickt werden müssen oder du überhaupt einen Anspruch hast, sie einzusehen.
    Relevant ist, dass deine Arbeit entsprechend angepasst wird.

    Ich glaube, du hast keine Ahnung, was sie meint. Es muss bei jeder Schwangerschaft für den persönlichen Einsatz einer Schwangeren diese ausgefüllt werden, für alle Arbeitsstellen und die muss die Schwangere auch in der Regel unterschrieben, dass sie damit einverstanden ist und das stimmt und das muss an die Aufsichtsbehörde. Das hat nichts mit irgendwelchen vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen für irgendwelche Arbeitsplätze zu tun.

    Es geht ja um ihren persönlichen Bereich und was sie dann alles nicht machen darf.

    jona: Ins BV heißt ja nicht, zu Hause zu bleiben. Hier kann das auch Innendienst (Sekretariat z.B. bedeuten). Wobei man das in Berlin z.B. eh ab dem 5. Monat machen kann ohne BV!

    Tatsächlich ist er aber schlecht bzw. nicht so optimal. Gestiegen ist er, das ist richtig, ist aber in einer Hausse keine Schwierigkeit. Für einen 95%igen Aktienfonds ist der Anstieg in seit 2012 (siehe Chart unten) allerdings sehr unterdurchschnittlich.

    http://www.fondsweb.de/fondsvergleich…76-LU0392494562

    Der vergleich hinkt ja schon wieder, denn interessant ist ja nur seit 2008 und nichts anderes. Was nützt es mir, wenn ein anderer seit 2012 mehr gestiegen ist?!? Verkaufe ich sie und kaufe etwas anderes ist der Steuervorteil weg.

    @Landleben: Kosten habe ich keinerlei, weder bei der Ausgabe, noch beim Depot, noch beim Verkauf.

    Muss für alle sechs Schulen eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

    Ja, muss es. Und ja, du musst über die Krankheiten informiert werden. Ganz ehrlich, da hat sich jemand nicht wirklich Gedanken gemacht, ich denke, dass wird nach der Gefährdungsbeurteilung (bzw. muss man bei euch zum Betriebsarzt?) evtl. geändert.

    keine Konferenzen, keine Klassenarbeiten, keine Elterngespräche

    Naja, die nach 20 Uhr fallen ja eh alle weg, also nicht so wirklich viel Vorteil.

    20te Wurzel aus (200%/100%) = 3,5% Zuwachs
    Finanzmathematik. :)
    1996 hat man für einen Bausparvertrag durchschnittlich 3,6% Zinsen bekommen, bei den "guten" (eigentlich würde niemand einen Bausparprodukt mit hohen Zinsen sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase als gut bezeichnen) Produkten bis zu 4%. 1997 konnte man dreißigjährige deutsche Staatsanleihen mit 6,5% Verzinsung erwerben und die waren jetzt generell nicht für ihre Traumverzinsung bekannt. (ich hab keine Daten für zwanzigjährige Anleihen gefunden, 2007 hat der Bund zehnjährige mit 4,25% rausgegeben)

    Das ist jetzt keine beeindruckende Leistung.

    Ich finde z.B. den M&G Global Basic Basis nicht schlecht.

    Habe 2008 (damit noch steuerfrei Alt-Anteile) 1800 Euro investiert, inzwischen sind die Anteile etwas über 4000 Euro wert. Nur ein Beispiel. ;)

    Ich rede mal wieder von Sachsen. Da hier aber 2/3 aus NRW kommen und gar niemand ausm Osten ist das Gespräch dann immer vorbei.

    Dann mal wieder der Hinweis, wie wäre es, wenn du das einfach in deinem Profil ergänzt, dann muss dich nicht ständig jemand fragen ;)

    Danke, ich hatte es dann gefunden, aufsSchulgesetz hätte ich auch kommen können :pfeifen:

    Frage deswegen, weil sie ja eigentlich das entscheidende Gremium ist. Wenn Mans geschickt anstellt, könnte man die eine oder andere Abnickung aus anderen Konferenzen rückgängig machen, oder? Wer hat denn nun schonmal mitgemischt von euch?

    Ja, das kann man leider und genau das ist auch vielen Schulleitern bewusst.

    Deine Elternzeit ist aber bald vorbei und dann sind die Verhältnisse anders. Das Geld muss trotzdem bis zu deiner Pensionierung unangetastet liegenbleiben.

    Sag mal, kannst du mir das bitte mal vorrechnen? Welche 4% denn?

    Meine Elternzeit ist frühestens in einem Jahr vorbei und dann arbeite ich lange ja noch nicht Vollzeit ;)

    Und klar kann ich dir das vorrechnen, ich muss 4% vom Jahresbrutto einzahlen (aber bei der Einzahlung zählen die Zulagen ja mit).

    Also kann ich bei einem Eigenbeitrag von 60 Euro (Mindestbeitrag im JAHR!) dann ein Jahresbrutto von 24975 Euro(60+154 Euro eigene Zulage++785 Euro Kinderzulagen=999 Euro Einzahlung im Jahr). Das entspricht einem Monatsbrutto von 2081,25 Euro, das entspricht einer Beschäftigung von etwas mehr als 50% aktuell. Da denke ich nicht, dass ich da in den nächsten Jahren drüber gehe! Und wenn dann zahlst du eben ein oder zwei Euro im JAHR mehr ein und bekommst die vollen Zulagen oder zahlst weiterhin 60 Euro ein und bekommst nur anteilig Zulagen.

    Wenn ich den Vertrag aktuell abschließen würde und so einzahlen, dann bekomme ich durch die Beitragsgarantie eine Rente von 90 Euro je Monat, nicht viel, damit hätte ich aber mit einem Alter von 70 Jahren (also nach drei Jahren Rente) bereits alle wirklich von mir eingezahlten Beiträge wieder rein!

    DAs ich dabei keinerlei Rendite eingerechnet habe, weil man nie weiß, was passiert, ist klar, oder?

    Die Riesterrente wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

    Wie lange musst du leben um die eingezahlten Beiträge zurückzubekommen?

    Das muss doch gar nicht so lange sein. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass die Kinder nicht ab 2009 geboren sind und damit und dem höheren Einkommen die Einzahlung größer ist, ist es doch immer der Jahresbeitrag, die 4% (und das inklusive aller Zulagen vom Jahr davor).

    Bei drei Kindern lohnt sich Riestern schon wieder wegen der deutlich höheren Zulagen. Bin mal gespannt, was da dann in 25 Jahren bei herauskommt.

    Schon bei zwei Kindern hat es sich bei mir gelohnt, soviel Zinsen habe ich nirgends sonst bekommen. Aber ich war ja auch diejenige in Elternzeit ;)

    60 Euro eingezahlt und am Jahresende sind es dann mindestens 700 Euro mehr gewesen, inzwischen dann sogar ca. 1000 Euro mehr, wo bekomme ich das sonst?!? Alleine durch Zulagen sind es bei mir schon knapp 4000 Euro mehr an garantiertem Auszahlungsbetrag als das, was ich eingezahlt habe.

    Und auch jetzt sind die Zulagen so hoch, das bis auf ein Jahr, wo ich ALGI erhalten habe (und das ca. mit dem dreifachen Auszahlungsbetrag in die Berechnung eingeht) nie mehr als den Mindestsatz selber einzahlen musste.

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