Beiträge von Susannea

    Seid ihr in NRW nicht verbeamtet für den Vorbereitungsdienst? Dann habt ihr keinen Vertrag, sondern eine Ernennungsurkunde bekommen. Außerdem stehen die Vorschriften dazu sicherlich in einer Verordnung und da ist es üblich, dass das Gehalt gekürzt wird (man zahlt dich ja länger und bekommt aber nicht wirklich mehr Leistung.

    Du kannst vermutlich ergänzend ALGII beantragen, wobei vermutlich deine Fixkosten als nicht angemessen erscheinen. GEZ ist doch nur alle 3 Monate, also nur ca. 20 Euro im Monat! Telefon ist auch viel zu teuer usw. du musst wohl mal gucken, wo du etwas einsparen kannst. Denn ich kann dir sagen, dass wir die Summe, die du als Fixkosten hast nicht mal ohne Gehaltskürzung Netto z.T. im Ref raushatten.

    Die meisten Sekundarschullehrer alten Rechts bekommen tatsächlich nur in die Gruppe A12. Nur neue Lehrer am Gym und der Berufsschule bekommen A13.
    Vlt ist ja deine Freundin Lehrerin alten Rechts, d.h. sie "nur" ihren Abschluss aus der DDR-Zeit.
    Es gab und gibt jedoch Möglichkeiten, sich um Aufstiegen zu bewerben. Dies ist aber von der individuellen Bildungsbiografie der einzelnen Lehrer abhängig. Manche sind sogar auch Beamte geworden.
    Auf der anderen Seite gibt es auch Lehrer "neuen" Rechts, die einen Abschluss nach 1990 und Referendariat gemacht haben, und trotzdem "nur" Angestellte sind und keine Beamten.

    Wie auch immer: 1200 netto bei Steuerklasse V und einer Beschäftigung von 56% ist gutes Geld. Das sie so viel Steuern zahlt liegt ja in ihrer persönlichen Lebenssituation begründet.


    Darum geht es doch gar nicht, ob das gutes Geld ist oder nicht. Sie hat einen neuen Abschluss, weit nach 1990 gemacht, ist verbeamtet und hat nach den angegebenen Tabellen eben mit den genannten Merkmalen deutlich zu wenig bekommen.

    Es ging darum, ob es evtl. eine gibt, die andere Werte drin stehen hat. Selbst bei A12 hat sie ja zu wenig bekommen.
    Scheint es aber nicht zu geben, also muss sie sich mit dem AG auseinandersetzen, warum sie zuwenig erhalten hat!

    Achso, nach ihren persönlichen Lebensumständen hat sie ihr Ex monatelang über Ohr gehauen, denn ihr stand nach Aussage des Finanzamtes schon lange Steuerklasse 2 und 1,5 Kinderfreibeträge zu. Damit hätte sie ja noch einmal deutlich mehr, aber auch die Summe taucht nicht auf ihrer Abrechnugn in der Höhe auf, wie alle Rechner sie rausgeben.

    Falls du meine Beiträge gelesen hast, stellst du fest, dass es mir mitnichten Spaß macht, "alles" schlecht zu machen. Ich habe nur einen kritischen Blick auf manche Aussagen.
    Einen Verweis auf den Suchbegriff "Lerntypen" bei Google empfinde ich nicht als hilfreich

    Erstens, weil sich der Ratsuchende das Passende aus 102.000 Treffern heraussuchen muss

    Zweitens, weil zu den Lerntypen in der Wikipedia bislang unwidersprochen steht:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Lerntyp


    Der Ratsuchende kennt die Lerntypen vermutlich, sonst würde er sie nicht berücksichtigen. Die Frage kam von jemandem, der mit der Art nichts anfangen konnte und dann ist es hilfreich zu benennen, wie es heißt.

    Und sorry, jemand der Wikipedia als Quelle nimmt, der muss sich nicht wundern, wenn seine Schüler auch nur die 90% nutzen, wenn man sie selber auch nutzt!

    alias, macht es dir eigentlich Spaß, hier alles schlecht zu machen. Natürlich kannst du auch Bücher und fundierte Wissenschaftliche Arbeiten usw. finden, wenn du zuviel 'Zeit hast. Sonst würde das wohl kaum alles in Entwicklungspsychologie, Pädagogik und Grundschulpädagogik gelehrt.
    Und selbst wenn es Schrott ist, es ist aber das, was überall in Grundschulpädagogik verlangt wird in den UBs ;)

    Aber die Zeit dir nun noch Materialien rauszusuchen, evtl. noch zu kopieren usw. fehlt mir leider! Ích ging davon aus, dass du dir das dann da selber raussuchst, wenn es dich interessiert ;)

    Anna Lisa, doch das können sie, dazu hat NRW eine Vorschrift erlassen, dass eben entweder der Elterngeldbezug gleich mit dem Ende der Elternzeit sein muss oder aber der Abstand 6 Wochen sein muss.
    Dies ist wohl auch durchgegangen, auch wenn ich es bedenklich finde, dass damit eben doch die Wahl weiter eingeschränkt wird als bei anderen.
    Aber bisher hängt das wohl sehr vom Bearbeiter ab, wie streng er die UND-Vorschrift auslegt oder ob er sie als ODER ansieht ;)

    2012 aber z.B. galt dies angeblich nur für Beamten, obwohl 2006 höchstrichterlich festgelegt wurde, dass diese Regelung für Beamten und Tarifbeschäftigte gilt und verfassungsgemäß ist!


    Ich habe ja mit Grundschulpädagogik nichts zu tun und lasse mir es gerne erklären - was genau und konkret lernt man über Pflanzenwachstum, wenn man das tanzt? Was ist genau und konkret der Unterschied im Lerneffekt, wenn man diese Methode weglässt?

    Nele


    Der Unterschied ist, dass viele Kinder eine Art der Visualisierung bzw. auch des Umgangs mit den Begriffen oder dem Ablauf brauchen, um ihn sich zu merken. Lässt du das weg, werden sie Kinder das eben nicht behalten ;)

    Also eine Art noch einen weiteren Lerntypen einzubeziehen. Also die Idee ist schon in Ordnung, aber es ist eben eigentlich etwas um etwas zu wiederholen bzw. zu vertiefen, was meiner Meinung nach in einem UB meist nicht so gut ankommt.

    Da kommen Elterngeld und Beamtenbesoldung zusammen, es liegt also auch daran ob man Angestellter oder Beamter ist. Bei ersterem ging es bei einem Kollegen nämlich auch durch ...


    Nein, da macht NRW keinen Unterschied, nur wie und ob dann die Elternzeit weitergeht.

    Mara: Ja, das geht Problem, wenn deine Elternzeit eben nach den 12 Monaten wirklich endet und mit den Hinweis auf das Elterngeldende. Bleibst du danach allerdings in Elternzeit und arbeitest nur Teilzeit, wird es schwieirig.

    Ich beantworte mal eben selber:
    Ist nicht durchgegangen. Eine Aufnahme der Tätigkeit während der Ferien geht nicht (es sei denn, es ist das Ende des Elternzeitraums von 14 Monaten). Gibt es auch wohl eine gesetzliche Grundlage dazu in Bremen.


    Ja, das hängt vom Bundesland ab, NRW wäre es auch abgelehnt worden, Berlin, Brandenburg und einige andere hätten sich das wohl gefallen lassen :sterne:

    Wie ist das denn in Sachsen-Anhalt, sind die Lehrer Beamte?

    Wenn sie Angestellte wäre könnte das gut passen. Ich bekomme mit halber Stelle und Lohnsteuerklasse 5 um die 1000 € ausgezahlt.

    LG M.


    Wenn sie Angestellte wären würde nach der Gehaltstabelle und nicht der Besoldungstabelle gezahlt ;)

    Also nein, sie ist natürlich Beamtin, sonst gäbe es ja auch keinen Familien- und Kinderzuschlag mehr ;)

    Aber Friesin, du hast natürlich Recht, es geht noch um etwas anderes, nämlich mit genauer Arbeit nach dem Gesetz es den Finanzbeamten so unangenehm wie möglich zu machen, damit sie solche Dinge gar nicht noch einmal anfordern.

    Somit gab es letztes Jahr auch FÜNF! Steuerbescheide für uns, weil wir immer wieder Widerspruch eingelegt haben, auch für 50 Cent!
    Wobei viele wohl den letzten Widerspruch weggelassen hätten, denn da hatte die Beamtin einige Dinge, die ich ihr zehnmal erklärt hatte immer noch nicht verstanden und sich damit um 300 Euro zu unseren Gunsten vertan hatte.
    Aber als gesetzestreuer Bürger lege ich natürlich auch dafür Widerspruch ein.

    ich sehe das Problem nicht:
    Ich will etwas vom Finanzamt.
    Denen kann es doch völlig wurscht sein, ob und was ich zurückbekomme.
    Mir ist es das aber nicht.
    Ergo: kann ich doch mein Zeug geordnet hinschicken, z.B. in der Zeit, in der ich hier darüber schimpfe :D
    Oder sollte es hier um eine gewisse Bockigkeit gehen? :pfeif:


    Noch mal, ich habe es so geordnet, wie es für mich richtig war, das passte ihnen nicht, also haben sie Pech.
    Ich habe das Geld vom Finanzamt bekommen und sie wollten nachträglich nach der Zahlung noch Belege haben, also wer will von wem was?!?

    Ich hatte ja mein Geld und meine Ordnung!

    Bei deinem ersten Link bekomme ich komische Werbung angezeigt.

    Bei deinem zweiten Link ist die Teilzeit auf 80% gestellt, wenn ich das richtig sehe. Und du hast angegeben, dass deine Freundin nur 56% arbeitet. Liegt es evtl. an der falschen Teilzeitangabe im zweiten Link?


    Nein, daran kann es nicht liegen, das ist die Einstellung, die sie jetzt hat auch mit Steuerklasse 2.

    Mit 56% und Steuerklasse 5 ohne Kinderfreibeträge kommt das raus:
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…tkl=5&r=0&zkf=0, ca. 300 Euro mehr als man ihr bisher immer überwiesen hat.
    NUr nach Steuerklassenänderung hätte sie demnach 350 Euro mehr erhalten sollen, es gab dafür zwar 500 Euro mehr, dann fehlen aber immer noch über 100!

    Der 1. Link müsste folgender sein:
    http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs…halt_140701.pdf

    Hat jemand eine aktuelle?

    Ist sie anders als diese?


    http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs…halt_140701.pdf

    Sind Sekundarschullehrer mit A12 einzuordnen?

    Entschuldigt die vielen Fragen, aber meine Freundin war gerade hier und bekommt mit 3 Kindern 56% Arbeitszeit und Steuerklasse 5 nur 1200 Euro raus und das kommt nach dieser Seite:

    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…tkl=2&r=0&zkf=0

    überhaupt nicht hin. Zumal sie diesen Monat ohne Abrechnung bisher einfach 500 Euro mehr überwiesen bekommen hat!

    Wer kann helfen?


    Gibt mir ein S. eine sauber geschriebene Klassenarbeit mit einer gewissen Ordnung ab, bin ich doch auch schneller geneigt, volle Punkte zu geben (natürlich nur, wenn es richtig ist). Wenn ich hingegen ein Ergebnis auf S. 3, das nächste Zwischenergebnis auf S. 5 und wieder eins auf einer umgeknickten Ecke finde, bin ich doch auch weniger amused und übersehe evtl. auch (ohne böse Absicht) ein Ergebnis.


    Der Vergleich hinkt.
    Der Schüler gibt dir die Unterlagen ja alle ab und muss dies auch. Bei der Steuererklärung musst du keine Belege abgeben, nur wenn der Finanzbeamter sie anfordert und damit ist man dann schon als abgebender "not amused"

    Sprich, wenn du von einem Schüler plötzlich nicht verlangst, er soll die Klassenarbeit abgeben, sondern auch noch mindestens 10 Seiten Konzeptpapier usw. und dann verlangst, dass er das auch noch für dich geordnet tut, dann ist dies zu vergleichen!
    Da würde ich noch mal darüber nachdenken, wem du da den Vorwurf machst, dem Schüler oder dem Lehrer!

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