Beiträge von Susannea

    Nur aus Interesse: Wie wäre es denn, wenn madison erst am 1.2.2016 eine neue Stelle antreten würde? Würde er dann auch am 1.10, 1.11, 1.12.2015 und 1.1.2016 Gehalt bekommen?


    Wenn die Beurlaubung nur bis zum Schuljahresende geht, dann ja.

    Bei uns werden zum Beispiel Stundenreduzierungen auch schuljahresweise gemacht, somit hatte ich bis 31.7. eine 50% Stelle und habe ab 1.8. volles Gehalt bekommen, obwohl klar war, dass ich die 100% nie arbeiten werde, da ich da schon im Mutterschutz war.


    Das Schuljahr beginnt in BW am ersten Tag nach den Ferien. Zumindest wurde ich auch als Referendar ab da bezahlt.

    Ging es jemandem ähnlich?

    Danke und Grüße


    Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, als Referendar wirst du ab Ernennung bezahlt und nicht ab Schuljahresbeginn und die kann sein, wann immer sie wollen!

    Zitat

    § 26 Schuljahr

    Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet an 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. Das Ministerium für Kultus und Sport kann durch Rechtsverordnung für einzelne Schularten oder Schultypen abweichende Regelungen treffen, soweit dies aus schulorganisatorischen Gründen erforderlich ist


    Quelle: http://www.dreigliederung.de/schulfreiheit/bwschulgesetz.html
    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal…key=#focuspoint

    Das ist aus dem Schulgesetz für BW, wenn das die aktuell gültige Fassung ist. Aber die solltest du ja finden können und dir §26 angucken ;)

    Selbst wenn man nicht die Sicherheit einer Beamtenstelle im Hintergrund hat, so hat man, wenn man selbst kündigt, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


    Dem ist glücklicher Weise nicht so. In diesem Falle wahrscheinlich schon, wenn die Begründung nur ist, dass die Schule nicht passt, aber es gibt viele Fälle, wo man den Anspruch auch bei Eigenkündigung hat!

    Ich glaube, dass du das Prinzip nicht verstanden hast. DU willst, dass deine Kosten anerkannt werden.
    Also musst DU nachweisen, dass diese Kosten angefallen sind.

    Den Finanzbeamten musst du mir zeigen, der sich gefallen lässt, dass du sagst: "Schau'n Sie mal hier in meiner Zettelkiste nach und suchen sich den Beleg raus..." :rofl:
    Wer deinen "Tipp" beherzigt, kommt nicht weit.

    Das ist so, als ob eine Mutter ihrem Filius einen Trolley mit allen Heften, Stiften und Büchern des Schuljahres mitgibt und von dir als Lehrer verlangt, dass du gefälligst jeden Tag das Matheheft für ihren Filius rauszusuchen hast. Da käme bei dir als Lehrer wohl nur Wohlwollen und Zustimmung auf...


    Wieso Zettelkiste, Din A4 Seiten und eine Liste mit den Auflistungen und ja, dann können sie sich den entsprechenden Beleg suchen, wenn sie ihn unbedingt haben wollen. Ich bin nur verpflichtet ihn abzugeben, eine Liste darüber zu führen, dass tue ich und das kann das Finanzamt dann auch alels anguclken. Wenn sie einzelne nicht finden, dann bekommen sie die auch einzeln.


    Und ja, das funktioniert, denn genau so ist das Prinzip.
    Damit sind schon viele weit gekommen, denn die Finanzbeamten wissen genau, dass sie nicht berechtigt sind abzulehnen weil sie den Beleg der eingereicht wurde nicht gefunden haben!

    Und natürlich muss ich bei vielen Kindern die Hefte raussuchen!

    Hast du dir schon mal Lernumgebungen fertige angesehen?
    Denn in etwa wissen, was es ist und dann Beispiele sind ja meist unterschiedliche Dinge.

    http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/…rialien/ish.pdf

    Sind ganz schöne und daraus dann eben eigene Ideen entwickeln. Aber sofort fällt mir auch nichts ein, dann wäre es auch nicht Hausarbeiten angemessen, denn ich denke die Idee finden ist die eigentliche Aufgabe ;)

    Ist es ja nun wirklich nicht. Du willst nachweisen, dass deine Ausgaben höher waren als der Werbungskostenpauschbetrag - also ist das deine Aufgabe.
    Kopieren musst du die Belege jedoch nicht. In der Regel gibst du deine Steuererklärung im Servicecenter ab, hast den Ordner mit den Belegen dabei und der Beamte schaut - wenn überhaupt - stichprobenartig drüber. Dazu ist es ganz praktisch, wenn du die Belege gut sortiert und nummeriert hast - dann ist der Akt schnell erledigt. Die Belege nummeriere und summiere ich nach nachfolgend genannter Gliederung mit der Tabellenkalkulation auf.


    Entschuldige, aber das ist Unsinn.
    Meine Steuererklärung gebe ich gar nicht ab, die kommt online ;)
    DAs Finanzamt fordert dann Belege, die sie haben wollen nach und das sie natürlich nach der Gliederung von Elster sortiert sind, ist klar. Und nein, Originale gebe ich NIEMALS mehr dort ab, dann sind sie nämlich weg, wie ich aus Erfahrung weiß!

    Also bleibt nur kopieren und das tue ich in der Reihenfolge, wie es von der Größe her passt und nummeriere das nicht mehr mit den Zeilen, sollen sie selber suchen, denn doch, das ist ihre Aufgabe sich das rauszusuchen, wenn sie es haben wollen!

    Sie müssten es ja nicht anfordern! Und nein, da wollte nicht im Servicecenter jemand einen Blick drüber werfen, sondern besagte Mitarbeiterin jeden einzelnen Beleg lesen und abhaken! Dann viel Spaß dabei und beim suchen ;)

    Steffi:

    Aber nun viel wichtiger zu deiner Frage.

    Der Arbeitsort steht in deinem Arbeitsvertrag bzw. in deiner Gehaltsabrechnung o.ä. als Dienststelle im Referendariat.

    Bei uns war die Dienststelle das Seminar, damit waren nur Fahrten von zu Hause dorthin mit 30Cent je Entfernungskilometer abzusetzen, der Rest, zur Schule von zu Hause, zum Seminar von der Schule oder sonstwohin ist mit den gefahrenen Kilometern mal 30Cent abzusetzen. Dien Menge wo du wie oft hinfährst ist dafür nicht entscheidend.
    Das sind alles Fahrtkosten, davon werden die zur Dienststelle als Wege zur Arbeit der Rest als Reisekosten abgerechnet. Nicht zu vergessen bei Abwesenheit von über 8h von zu Hause, die nicht nur in der Dienststelle sind, sind dann auch die Mehraufwendungen für Verpflegungen.

    Achso, Aufwendungen für Arbeitsmittel kategorisiere ich überhaupt nicht, bei mir sind die die Rechnungen nach dem Datum in der Tabelle geordnet, sonst nach nichts ;)

    Ja, tatsächlich möchten die Schüler sich eingeordnet wissen. Auch die mit schlechteren Arbeiten -- so die Erfahrung an unserer Schule.


    Kann ich so für viele Grundschulen unterschreiben und wenn die Schüler es nicht wollen, dann die Eltern ;)

    Übrigens lasse ich in Klasse 5 und 6 zumindest die Schüler den Notendurchschnitt gemeinsam an der Tafel ausrechnen. Wiederholt gleich mal einiges ;)

    Welche Klassenstufe? Edit: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sorry.

    Wer hat vorgegeben welche Stationen?

    Ansonsten würde ich nämlich eher die Station Vögel weglassen bzw. anders nutzen, wie z.B. andere Tiere und was man darüber weiß z.B. Oder welche Tiere im Winter kennst du noch und was machen sie? o.ä. Wobei ich gerade üebrlege, wie man das in der 1. Klasse macht, denn da geht es ja noch nicht mit Aufgabentexten.

    Friesin, das finde ich genial. So etwas gibt es hier gar nicht, für Hinweise usw. muss man den Kollegen auch hinterher laufen. Für Elterngespräche auch.
    Und klar gibt es einen Zensurenschluss, aber tausend Ausreden usw. warum man die bis dahin nicht abgeben konnte. Das jemand von sich aus so etwas vorher asagt, kenne ich selten, aber das ist doch wie so oft mit Teminsachen, Papier ist geduldig!

    Das Abgeben von Zeugnisbemerkungen, Fehlzeiten, Noten etc. an ein Schreibbüro


    Ja, das ist rechtlich zulässig das Schreiben, das dort formulieren lassen wohl eher nicht. Mit dem Datenschutz ist dies kein Problem, denn ja, es gibt solche Erklärungen.

    Achso, ich kenne das aus allen 12 Schulen, wo ich schon gearbeitet habe in Berlin so.

    Müsst ihr das gar nicht in eine Unterrichtsreihe eingebettet machen?
    Mir kommt das doch etwas zusammenhangslos vor.


    Ansonsten würde ich sagen, es gehört in beide Bereiche, was ja kein Problem sein sollte, das Parallelgedicht schreiben ist dann eben schon Schreiben.

    Die Zeugnisnoten gibt jeder Kollege ins Notenprogramm in den Klassen ein, in denen er unterrichtet. Es wird erwartet, dass wir das alle 2-3 Wochen machen. Die Klassenlehrer tippen Bemerkungen und Fehlzeiten ein und achten darauf, dass alle Noten eingetragen sind. (Nein, leider nicht selbstverständlich).


    Heißt das, bei euch sind alle Noten einer Klasse dann zugänglich auf dem Rechner? Bei uns gibt es wie das Klassenbuch ein Notenbuch, wo die End-/ bzw. in Sprachen usw. auch die Teilnoten handschriftlich zum Schuljahresende einzutragen sind. Zwischennoten werden nirgends vermerkt, was bedeutet, dass bei längerer Krankheit eines Lehrers man gucken muss, wo man dessen Noten her bekommt!

    Wenn das zwischendurch alles da wäre, wäre es ja toll. Dadurch, dass aber man meist zum Schluss auch noch den Kollegen hinterher rennen muss, ist es dann doch viel Arbeit in kurzer Zeit, denn ein Zeugnis dauert dann doch mindestens 30 Minuten, bei 30 Schülern sind das 15 Zeitstunden! Da ist man wirklich über jede Zeit Verkürzung dankbar! Da nimmt man dann auch gerne eigene Ressourcen!

    Also in dem Urteil klingt das aber etwas anders:

    "Das OVG wies darauf hin, dass dem Lehrer ein Aufwendungsersatzanspruch zustehe."

    http://www.welt.de/newsticker/new…ebernehmen.html


    Wie läuft das jetzt konkret in NRW ab? Schicke ich meine Rechnungen einfach an die BezReg?


    Ich befürchte, da wirs der Schulträger sagen, du hättest es erst beantragen müssen. Bei uns würde dann wohl sogfar noch kommen, dass wir eben mit Materialien arbeiten müssen, die da sind.

    Nochmal zum Schreiben lassen, denn ich hoffe, ich stehe da auf dem Schlauch.
    Also: man gibt die ganzen Zeugnisunterlagen (Noten, Texte, Bemerkungen, Geburtsdatum Namen, Fehlstunden) an einen externen Dienstleister ab und der tippt die dann zusammen? Verstehe ich das so richtig?

    kl. gr. frosch


    So macht es ein Großteil, ja.

    Wie gesagt, wenige geben nur Stichpunkte zu den Texten ab und mit Hilfe der vorgegebenen Textbausteine bauen dann die Schreibbüros die Texte oder aber sie geben eben von jedem Fachlehrer einen Satz über das Kind ab und die Schreibbüros setzen die dann zusammen (was ich mir nicht vorstellen kann, wie das funktioniert, aber es wird so gemacht).

    Wie gesagt, ich brauche keine Dienstanweisung, sondern mein Arbeitsvertrag enthält dies als Aufgabe, dass ich die Zeugnisse fertig zu liefern habe, wie ist dann mein Problem!

    Aber Susannea, was wäre denn, wenn du zufällig gar keinen Drucker besitzen würdest? Oder dein Drucker zufällig in den Wochen vor Zeugnisdruck kaputt gehen würde. Bekämen eure Schüler dann keine Zeugnisse??? Man kann doch nicht gezwungen werden, privat einen Drucker zu besitzen.

    Das kann doch echt nicht sein, dass man einen verwaltungsrechtlichen Akt (dagegen kann ja sogar geklagt werden) zu Hause am heimischen Drucker ausüben muss (gezwungenermaßen) und dafür auch noch bezahlen muss anstatt anständig dafür entlohnt zu werden. Jede Druckerei , jedes Schreibbüro etc. würde dafür ordentlich Kohle verlangen.

    Ich würde so etwas nicht machen. Sollen die in der Bezirksregierung mal ihren privaten Drucker vorbeischicken.


    Du kannsz sie ja auch woanders drucken lassen, evtl. würde es auch in der Schule gehen, da da ja aber ständig die Drucker kaputt sind und es wenn auch doppelt so lasnge dauert, macht das natürlich jeder der kann zu Hause und während des druckens sinnvolle andere Dinge ;)
    Bezirksregierung gibt es nicht und das Land Berlin sagt deutlich, das gehört zu den Aufgaben des Lehrers,

    strubbelsuse: Die Formulare müssen mit allen Programmen gleich aussehen, das gibt das Land vor ;)
    Und ich finde das nicht befremdlich, wenn ich sage, ich spare mir meine Zeit durch das Schreiben lassen, genauso wie einige Kollegen bestimmte Materialien lieber kaufen statt selber herzustellen usw. aber natürlich auf ihre Kosten! Denn sie bekommen die Zeit ja angeblich auch bezahlt (angeblich, weil ich hier keinen kenne, der nur seine durchschnittlichen 42,5 h in der Woche im Schuljahr arbeitet.

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