Das ist so ein Beispiel: Bei uns gab es neulich ein ähnliches "Problem". Der PR ist zum Chef, um das im Sinne der TZ-Kollegen zu klären und der Chef ist ihnen mit Unverständnis begegnet und hat das Gespräch recht schnell beendet: Für ihn war es nämlich ganz selbstverständlich klar, dass so eine Regelung für TZ-Kollegen nur anteilig gelten kann. Und so muss das auch sein, und keine VZ-Kraft beschwert sich darüber. Das wäre ja auch unsinnig.Gleichzeitig hat sich aber auch keine TZ-Kraft darüber zu beklagen, wenn es für einzelne VZ-Kollegen Ausnahmeregelungen gibt. Das wäre nämlich ebenso unsinnig.
Das ist hier leider überhaupt nicht klar bisher, bei einem Tag mussten alle komplett anwesend sein und bei drei Tagen gibt es bisher auch diese Auskunft von der Senatsverwaltung bzw. es ist nicht darauf eingegangen worden. Ist ja erstmalig so mit der Tagen und keinem Ausgleich! Mal sehen, was der Personalrat dazu sagt, wie die generelle Regelung aussehen soll. Das wir in der Schule eine Lösung finden, denke ich schon, wobei auch sicherlich nur auf Nachfrage, denn bisher müssen wir auch bei allen Konferenzen anwesend sein, weil es eine Dienstpflicht (hm, bin aber nur Angestellt
) ist.
