Jetzt komme ich zu meiner Frage: Habe ich grundsätzlich (OHNE Debatte darüber, ob spätere Wiederaufnahme des Refs mit Kind stressig ist oder nicht, denn ich denke dass kommt sehr auf die eigene Kapazität, Infrastruktur, den/ die Partner/in etc... an) ein Anrecht darauf, dass Referendariat schwanger zu beginnen? Mein Mutterschutz müsste vom errechneten Geburtstermin ausgehend gesehen am 12.06.16, also anderthalb Monate nach Beginn des Refs, anfangen.
Ja, natürlich hast du dies, dir darf kein Nachteil entstehen.
Wir hatten auch eine Referendarin dabei, die die Schwangerschaft ziemlich schnell nach der Einführung bekannt gegeben hat, davor nicht. Aber das war für alle ok.
Helfen kann die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte oder eben GEW-Rechtsberatung.