Beiträge von Susannea

    Jetzt komme ich zu meiner Frage: Habe ich grundsätzlich (OHNE Debatte darüber, ob spätere Wiederaufnahme des Refs mit Kind stressig ist oder nicht, denn ich denke dass kommt sehr auf die eigene Kapazität, Infrastruktur, den/ die Partner/in etc... an) ein Anrecht darauf, dass Referendariat schwanger zu beginnen? Mein Mutterschutz müsste vom errechneten Geburtstermin ausgehend gesehen am 12.06.16, also anderthalb Monate nach Beginn des Refs, anfangen.

    Ja, natürlich hast du dies, dir darf kein Nachteil entstehen.

    Wir hatten auch eine Referendarin dabei, die die Schwangerschaft ziemlich schnell nach der Einführung bekannt gegeben hat, davor nicht. Aber das war für alle ok.

    Helfen kann die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte oder eben GEW-Rechtsberatung.

    Ich hatte auch eine Schule, wo eine Praktikantin die ganzen Kopien gemacht hat und da musste man das dann auch mit Zettel versehen am Vortag abgeben. War teilweise aber auch toll, wenn man fast komplette Handreichungen brauchte oder Kapitel daraus oder ähnliches.

    Es ist vor allen Dingen nicht sein Aufgabenbereich! Krank ist krank. Dienstunfähig ist dienstunfähig. Eine eigenmächtige Deutung der Gründe ist übergriffig.

    Auf jeder DU-Bescheinigung stehen ganz bewusst nur Kürzel, aus denen sich zwar theoretisch die Diagnose ableiten lässt, aber welcher Schulleiter macht das denn?

    Gibt es unterschiedliche Bescheinigungen vom Arzt für privat und gesetzlich Versicherte? Ich kenne nämlich nur die für den AG, wo gar keine Diagnose steht, nicht mal ein Kürzel, das steht nur auf dem Teil für die KK drauf.

    Das kommt auf die Länge an, bei Test korrigiere ich meist einen durch, wenn ich feststelle, dass ich bei manchen Aufgaben unklare Punktvergabe habe, dann steige ich auf aufgabenweise um. Bei längeren Arbeiten korrigiere ich aufgabenweise.

    Relevant ist das Netto-Einkommen (= das was ausgezahlt wird). Also wird auf deine gekürzte Bezüge berechnet. Deswegen macht es z.B. Sinn, sich im Jahr vor Beantragung des Elterngeldes ggf. Steuerklasse wechseln, hohe Freibeträge eintragen lassen usw.

    Nein, so wird Elterngeld schon lange nicht mehr berechnet (seit 1.1.2013 meine ich), relevant ist das Brutto-Einkommen abzüglich Pauschalen und Steuern nach der überwiegenden Steuerklasse (das ergibt dann das Elterngeld-Netto und nur das ist relevant keins, was auf der Abrechnung steht, das gab es nur anfangs), sprich auch VWL-Leistungen zählen z.B. mit, auch wenn man sie nie ausgezahlt bekommen hat. Sprich es hängt also davon ab, wie die Ansparung des Sabbat-Jahres auf der Bezügemitteilung vermerkt ist. Freibeträge bringen gar nichts und Steuerklassenwechsel nur, wenn damit die überwiegende Anzahl der Monate in der Steuerklasse war, einzelne Monate mit anderen Steuerklassen interessieren nicht mehr!

    @Miniion:
    Aber wenn du das Sabbatjahr absagst, bekommst du dann nicht eh die Monate noch nachgezahlt? Dann zählt später eh die korrigierte Abrechnung (aber wie gesagt immer nur das Brutto ist relevant!).

    Pausen sind bei uns keine wirklichen Pausen von der Arbeit wie beim gemeinen Arbeitnehmer, oder? Und wenn ja, dann möchte ich mal bestimmte Gesichter sehen, wenn das alle Kollegen so durchziehen würden.

    Genau das ist der Punkt, bloß weil die Schüler Pause haben ab ich sie doch nicht. Und doch, rein arbeitsrechtlich müsstest du die eben z.T. auch haben! Selbst wenn man nur die Schüler wieder in die Klassen aus dem Musikraum bringen muss und die nächsten holen z.B. habe ich nicht eine Minute Pause gehabt.
    Bei uns haben die Lehrer um 7:45 Uhr m Klassenraum bei den Schülern zu sein und Aufsicht zu führen bis um 8 Uhr der Unterricht beginnt. Di 6. Stunde endet um 13:35, dann sind da noch Eltern- oder Schülergespräche, also mit Abit bin ich vor 14 Uhr sicherlich nicht fertig und zwischendrin ist da wohl eher selten mal eine Pause.
    Und wenn es ganz blöd kommt geht um 13:45 Uhr die erste Konferenz schon weiter. Wo war sie dann gleich meine Mittagspause?
    Aber das ist sicherlich bei uns die Ausnahme und alle anderen Schulen die ich gesehen habe sind auch selber Schuld, dass sie ihre Pausen oft nicht haben, könnten sie doch Nachmittags vorbereiten und kopieren usw.

    In der Schule kommt man regelmäßig nicht über 6 Stunden am Stück hinaus, so dass keine Pausen eingeräumt werden müssen.

    Mutige Aussage, das ist bei uns recht häufig der Fall, das wir mehr als 6 Stunden am Stück haben und wenn erst dann eine Pause, wenn überhaupt. Aber gut, wenn auch mutig behauptet, dass es sich wohl um einen Beamten handeln muss (Woraus geschlossen? Das es ein Lehrer ist?)weiß natürlich auch so etwas ganz genau.

    nee, private Gründe ;) bin aber noch nicht so ganz sicher, ob ich wirklich wechseln werde.
    naja, ich hab immer gehört, dass ich die eine befristete stelle nicht für eine andere gleichwertige stelle kündigen könnte... was ist da dran?

    Das ist möglich, denn so einfach ist eben ein befristeter Vertrag nicht kündbar. Da hilft nur in den Vertrag zu gucken, was über Kündigung drin steht oder ob im Tarifvertrag dazu etwas drinsteht.

    Du bist ja normaler Arbeitnehmer, da kannst du regulär kündigen. Das ist quasi "wie in der freien Wirtschaft"

    Und die frei Wirtschaft bzw. das Arbeitsrecht sagt, befristete Verträge sind nur kündbar, wenn dies explizit erwähnt wird in diesem oder im Tarifvertrag. Ansonsten sind sie unkündbar ;)

    Also hilft nur ein Blick in den Vertrag, ob der überhaupt kündbar ist.

    Wie bei Versicherungen üblich, wird dir vermutlich der Eintritt JETZT in eine Gewerkschaft (du schriebst "noch kein Mitglied"...) für den aktuellen Fall auch nicht mehr viel bringen, da das Kind ja schon in den Brunnen gefallen ist.

    In der Regel ist es bei einer Gewerkschaft eben genau nicht der Fall, da reicht es meist jetzt dann einzutreten.

    Sorry, Susannea, aber ich glaube, du machst dich mit der Antwort etwas lächerlich. (Siehe der Beitrag von Meike.)
    kl. gr. frosch

    Nein, sicherlich nicht, denn es zeigt sich wieder, der größte Feind der Lehrer sind die eigenen Kollegen. Es steht nirgends etwas dazu und trotzdem ist es für mich unddiverse Kollegen notwendig, genauso wie Papier notwendig sein kann oder nicht, ich brauche keine Arbeitsbögen, wenn es kein Papier gibt usw.

    Aber gut, dann schenkt dem Staat eben weiter alles, ich hole mir meinen Teil dafür weiterhin wieder und das weil es zulässig ist und weil das Finanzamt das genauso sieht wie ich!

    und daran ist keinesfalls etwas lächerlich, im Gegensatz zu der Frag, wo denn das steht, dass ich das brauche.

    Ich brauche s um meinem Arbeitsvertag zu erfüllen, also geht es abzusetzen, das reicht ;)

    Kleiner Unterschied: Papier = notwendiges Arbeitsmaterial
    Süßigkeiten = freundliches Privatvergnügen

    Tja, das ist eben Auslegungssache, ich halte beides für genauso notwendig oder überflüssig und solange ich mir da mit dem Finanzamt einig bin, ist doch alles gut. Und das bin ich. Zeigt aber, dass eben die Frage nach dem wo es steht total lächerlich ist, den jeder brauht eben andere Sachen für seinen Unterricht und das sollte auch jedem zugestanden werden, das Finanzamt zumindest tut das, traurig, dass nur die eigenen Kollegen der Meinung sind, ihr Weg scheint der einzige richtige zu sein!

    Wo steht das in der Dienstordnung (oder dem Äquivalent in deinem Bundesland)?

    Wo steht das in der Dienstordnung (oder dem Äquivalent in deinem Bundesland)?

    An der selben Stelle, wo steht, dass ich Arbeitsblätter verwenden soll, von denen ich natürlich das Papier von der Steuer absetzen kann, genauso wie die Druckerfarbe. OderCD-Player nutzen soll, die ich natürlich auch von der Steuer absetzen kann usw.

    Ich denke du merkst, du machst ich mit deiner Frage ziemlich lächerlich!

    Sag mal, gibst du uns jetzt die Argumentation für die Steuer wieder (okay, man muss / kann ja alles ausnutzen, was geht), oder ist es tatsächlich deine persönliche, eigene Meinung, dass jemand, der zufälligerweise eine Funktionsstelle hat, seine KollegInnen belohnt, wenn er gerade mal Geburtstag hat?
    Irgendwie eröffnen sich neue Abrechnungsmöglichkeiten, so oft wie ich Klementinen auf dem Tisch liegen lasse und / oder Kekse für KollegInnen backe (weil ich gerade Zeit und Lust habe. und "so oft" auch nicht).
    Aber dann müsste ich auch in meiner Steuererklärung den Apfel aufführen, den mir mein Kollege (mit Funktionsstelle!!) letztens geschenkt hat oder die Kekse, die unsere Schulleitung mal gebacken hatte? Weil es ist ja ein Geschenk also auch anzugeben?

    Du hast mal wieder nicht richtig gelesen, ich sage doch, die Süßigkeiten zum Geburtstag nicht unbedingt, aber die als Dankeschön werden natürlich abgesetzt, wobei auch die zum Geburtstag abgesetzt werden sollten, denn dies wird ja in der freien Wirtschaft auch so gemacht!

    Warum sollte das "Ich stelle Süßigkeiten für Kollegen hin" für Lehrer mit einer Funktionsstelle kein Privatvergnügen sein? Wenn ich mich mit Süßigkeiten für die Mithilfe bedanken möchte (z.B. durch die Konferenz), dann stelle ich es hin, da ich es möchte, da es vom Herzen kommt und sehe es durchaus als Privatvergnügen an (ich muss es ja nicht machen)

    Weil dies eine Art von Bonusleistung z.B. ist, die natürlich genauso wie Geschenke als Dankeschön von der Steuer abzusetzen sind, wenn sie denn schon aus der eigenen Kasse und nicht einer Kasse von der Schule bezahlt werden!

    Es geht um Schokolade für die Kolleginnen und Kollegen, das ist Privatvergnügen!

    DAs hängt denke ich sehr von der Position ab, als "normaler" Lehrer ohne Aufgaben vielleicht (also z.B. nur zum Geburtstag), aber als Lehrer mit Funktionsstelle keinsfalls!

    Ich denke, sowohl Luzifara als auch Susannea haben recht.

    Es ist beschämend, dass Lehrer es für nötig halten, z.B. Sitzhocker für die Klasse selber kaufen zu müssen.
    Es ist aber genauso beschämend, dass Lehrer meinen für "Privatvergnügen" bei der Arbeit (Süßigkeiten) Unterstützung zu erwarten.

    kl. gr. frosch

    S.O. und Süßigkeiten für die Schüler, sind keinesfalls Privatvergnügen!

Werbung