Beiträge von Susannea

    ganz einfach: weil man spätestens nach dem ADAC-Skandal nicht wissen kann, ob da nicht geschmiert wurde. Ich hoffe aber, dass die Finanztest noch seriös testet und da wird es einen Grund haben, weshalb die HUK und die DEBEKA erst auf den hinteren Plätzen erscheinen. Wüsste nur gerne, ob die auch die Nettoverzinsung etc. bewertet haben.

    Naja, da man ja weiß, dass der Finanztest zu Stiftung Warentest gehört und die nicht neutral sind, sondern ordentlich Geld von Firmen bekommen, sollte man sich nur auf die Aussagen sicherlich nicht verlassen!

    Ganz klar, ich zahle leiber mehr als in eine KK mit solche Methoden zu gehen und dann evtl. rausgeschmissen zu werden, wenn ich sie brauche.

    Also wie gesagt, ist ähnlich wie der Spruch bei jedem zehnten deutschen, aber nicht da!

    Landeskrankenhilfe oder Hansemerkur, sicherlich alles, nur nicht Debeka. Genau aus dem Grunde, was du hier gerade erlebt hast, sie reden alles nur schlecht und sind selber keinesfalls besser. Ganz im Gegenteil!

    Bei meine Tochter wird in 1/2 auf Tintenroller und zum Teil sogar Füller bestanden.

    Füller finde ich unsinnig, wenn sie mit dem Tintenroller gut oder besser klar kommen. Die gehen ja theoretisch genauso mit Tintenkiller usw. wobei ich ihr die abgenommen habe, die sie bei mir gefunden hat und auch der Spuk mit dem TippEx war schnell von mir beendet.
    Aber ja, ich habe ihr auch schon gesagt, nach drei Tintenrollern, die sie nun schon hatte gibt es keinen 4. mehr, wenn der wieder weg ist, wird sie wohl mit Bleistift schreiben.
    Die Kollegin erzählte mir, dass eh viele Kinder dort mit Bleistift schreiben.

    Radierstifte akzeptiere ich übrigens gar nicht, das gibt eine riesige Schmiererei bei den Kleinen.

    Da man ja kürzen kann (nach Ausklammern) kannst du auch einfach rechnen:

    2,0+3*3,0+6*2,0 und das ganze dann durch 10 teilen.


    Und weil hier jemand meinte die Frage wäre schon peinlich oder ob man da wirklich Lehrer sein kann. Meine Mutter stellt sich bei so etwas auch nicht deutlich geschickter an, lässt mich also immer die Durchschnitte ausrechnen und ist trotzdem seit ca. 4 Jahrzehnten Lehrerin.

    Ich denke nicht, dass das jeder können muss. Außerdem erlebe ich gerade wenn das Wort Durchschnitt auftaucht von einigen, dass sie überhaupt keine Ahnung haben, was das ist und wie so etwas berechnet wird.

    Ich klinke mich mal ein.
    Wie wäre es beispielsweie in Hamburg. Hier haben wir laut Arbeitszeitmodell jede Woche "verordnete Überstunden", die zusätzlich zum "normalen" Urlaub dann die Ferien abdecken. Was passiert also, wenn man in den Ferien krank geschrieben ist und entweder seine Überstunden dann nicht abbummeln kann oder eben den Urlaub nicht nehmen kann? Diese Diskussion haben wir in unserem Kollegium seit Jahren... ;)


    Wie gesagt, dies wurde hier dann extra vom Senatseigenen Juristen geprüft und es musste dann ausgezahlt werden. Da gibt's gar keine Diskussion. Beantrage doch mal die Auszahlung der Überstunden, da du sie nicht abbummeln kannst. Evtl. ist das überhaupt kein Problem, evtl. musst du es erst noch begründen warum oder ähnliches, aber das das einfach komplett abgelehnt wird, kann ich mir nicht vorstellen.

    Achso, ich habe es damals über die Gewerkschaft formulieren lassen und zur Zahlung auffordern lassen, das wirkt natürlich auch noch mal mehr, wenn das ein Jurist schreibt usw.


    Musst du jedoch als Beamter oder auch als Anegstellter keine Urlaubstage anmelden, hat sich die Sache eh erledigt. Worauf solltest du Anspruch haben, wenn du eh kein bestimmtes Kontingent an Urlaubstagen hast??


    Naja, das stimmt so natürlich nicht, denn das Kontingent bestimmt der Tarifvertrag bzw. das Beamtenrecht. Aber man kann eben nur Urlaub außerhalb der Ferien noch bekommen, wenn mit den Ferien das Kontingent nicht erreicht werden kann, weil man entweder so oft krank war oder weil der Vertrag in der Ferien nicht galt usw.

    Also sobald man damit mit allen noch verfügbaren Ferientagen nicht auf die Anzahl Urlaubstage kommt, stehen einem welche innerhalb der Schulzeit zu, die im Zweifelsfall ausgezahlt werden müssen.

    Ja, wenn du bei allen Ferientagen deine mit Krankschreibung abziehst und dann damit weniger Ferientage als dir Urlaub zustehen würde (maximal 30 im Jahr) übrig bleiben, hast du Anspruch auf Urlaub.

    Habe ich schon mal gemacht, hat ziemlich blöde Gesichter verursacht, aber letztendlich habe ich sie ausgezahlt bekommen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist nicht sehr groß, bei mir ging es eben nur deshalb, weil Berlin bei Vertretungslehrern alle langen Ferien unbezahlt lässt. So mussten sie die dann doch z.T. zahlen.

    Kommt auf den Vertrag an, bei mir sind es wirklich nur die 6,65€ als durchlaufender Posten.


    Genau, im Ausnahmefall darf man das auch selber überweisen, bei bestimmten Verträgen. In der Regel ist die Arbeitnehmer-Sparzulage aber an die Überweisung durch den AG gebunden.

    Wobei die Höhe jeder selber bestimmt. Ich lasse z.B. 60 Euro einzahlen, auch wenn insgesamt nur 470 Euro beim Bausparvertrag gefördert werden, aber die Summe, die am Jahresende drauf sein muss, ist eben höher bei mir.

    Ich lasse mich gerne korrigieren, aber ich glaube, dass hier eine brutto-netto-Verwirrung besteht.
    A12, NRW, Steuerklasse I = brutto 3.167,92 € inkl. Stellenzulage (lt. oeffentlicher-dienst.info)


    Hier war dann eben die Anmerkung, dass das Brutto geringer ist, weil die laut Rechner eingerechnetet allgemeine Stellenzulage wohl nicht gezahlt wird.

    Danke für die Antworten. Ganz schlau bin ich daraus jetzt jedoch immer noch nicht geworden. :rotwerd:

    3084,42 € bekomme ich als Einstiegsgeld (ohne anzurechnende Erfahrungen) in NRW A 12 Stufe 4? RIchtig? Da werden nun noch die 6,65€ Vermögenswirksamen Leistungen abgezogen, richtig? Und was meinst du, coco 77, mit der Kirchensteuer? Die ist auch noch nicht abgezogen? *verwirrt*

    Nee, VL kommt oben drauf, wenn du einen VWL-Vertrag hast ;)

    Also gibt es dann 3091,07, wenn du wirklich nur der Anfangsstufe zugeordnet wirst. Was allerdings die Kirchensteuer damit zu tun hat, ist mir auch nicht klar, denn es sind ja generell keine Steuern dabei dann abgezogen, ist ja Brutto.

    chili: Warum sollte das nicht stimmen. Der Rechner zeigt genau das an, bei dem Bruttogehalt A12 Steuerklasse 1 100% Arbeitszeit usw. ca. 2500 Netto und bei A13 Stufe 5 usw. ca. 2800 euro raus.
    Was kannst du dir daran also nicht vorstellen?

    Nix Quatsch, ist ja wie du selber verlinkt hast eine der genannten tarifliche Ausnahme. Ob TVL für seinen Vertrag aber Anwendung findet, kann ich von hier aus nicht beurteilen!

    Also Quatsch was du schreibst, bitte lies richtig!

    Zumal dort auch für deinen 11monaten Vertrag nach TVL steht:

    Zitat

    •nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt.

    Also geht der Vertrag wenn überhaupt nur in der Probezeit zu kündigen, wenn der TVL gilt!

    Da wird dir niemand wirklich helfen können, weil niemand weiß, was drin steht. Denn in der Regel sind befristete Verträge nicht kündbar, es sei denn im Vertrag oder Tarifvertrag ist etwas anderes vereinbart. Ausnahme bilden die mit Sachgrund befristeten, die enden automatisch ohne Kündigung, wenn der Sachgrund entfällt, meist dann nach 14 Tagen.

    Stille Mitleserin: Ich fühle mich hier gerade angesprochen. Also meine Kinder sind auch keine Kleinkinder mehr, die große kommt jetzt in die 2. Klasse und ja, morgens ist es oft Stress, wobei jetzt, seit ich zu Hause bin mehr als vorher. Einfach da wir länger schlafen ;)
    Und klar haben die Kinder viele Termine, aber trotzdem klappt das mit unserem Sport (z.T. dann mit Kindern in der Sporthalle ;) )

    Aber ja, ich sehe es so wie du, es gibt kein der Zeitpunkt ist richtig und der muss für alle falsch sein usw.

    ich fand und finde mein timing perfekt: referendariat beendet, feste stelle begonnen, nach einem halben jahr war ich schwanger (gewollt). nach einem jahr noch während der elternzeit die zweite schwangerschaft (gewollt). insgesamt 5 jahre zu hause gewesen, bis das zweite kind in den kindergarten kam. dann zurück an meine stammschule - die stelle hat dort während der ganzen fünf jahre auf mich gewartet. das ist doch perfekt. man muss sich keine gedanken machen, was wohl nach der elternzeit kommt. es war alles in trockenen tüchern. ein sehr gutes und beruhigendes gefühl. ich würde es immer wieder so machen.


    Naja, aber wie oft klappt es eben so genau, wie man es will? Bei uns hat es zweimal nicht hingehauen innerhalb eines halben Jahres bzw. Jahres schwanger zu werden, da hätte so eine tolle Planung sofort dahin sein können.

    Ich würde sagen, im ersten Ergebnis ist die allgemeine Stellenzulage eingerechnet, die zumindest hier in Hamburg nicht gezahlt wird. Geh also von dem niedrigeren Betrag aus.


    Naja, aber bei dem Rechner ist in Hamburg auch angegeben, dass die evtl. abgezogen werden muss. In anderen Bundesländern nicht.

    Hallo,
    in meinem Teilzeitantrag für das nächste Schuljahr steht, dass ich den Antrag für das übernächste Schuljahr bis zum 3.1.15 stellen muss.
    Das passt zum vorherigen Schreiber. Ich bin Angestelte.


    Das gilt für die normale Teilzeit, ohne Elternzeit. In Elternzeit kannst du laut BEEG jederzeit mit 7 wöchiger Frist deinen Teilzeitantrag stellen und der AG darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Und das müssten schon wirklich schwerwiegende sein. Also z.B. in Berlin ist es unmöglich, weil ja Bedarf auf jeden Fall da ist.

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