Beiträge von Susannea

    Wo steht das mit dem aufrunden, in meinem Buch steht was von abrunden?

    Tja, dann bin ich wohl wirklich einfach zu blöd das alleine hinzubekommen. Wo genau trag ich denn das wiederrum ein was ich zurück bekommen habe? Mir wurde gesagt es sei steuerfrei, muss ich es jetzt wirklich noch nachversteuern? Ist aber doch keine Einnahme in dem Sinne, sondern die Erstattung einer Ausgabe, die ich hatte. Falls ich es unter dem Punkt Dienstfahrten angeben muss, die wollen dort auch den Tachostand Anfang und Ende des Jahres, was soll das denn, was gehen die denn meine Privatfahrten an bzw. woher soll ich das denn wissen? Oje... Ok, ich kapier es echt nicht, merk ich schon :daumenrunter: Langsam macht sich Frust breit und blöd komm ich mir langsam auch vor :rotwerd: Für jeden Scheiß gibt es in Uni und Ausbildung Kurse, gerade erst habe ich den ganzen Mist aussortiert der ohnehin rein gar nichts mit meiner Tätigkeit in der GS zu tun hat (Rolle der Frau im Kaiserreich, Mittelalterliche Liebesgedichte usw.) und wo bitte war die Einführung ins Steuerrecht für Lehrer, das wär doch mal ein Seminarblock der lohnt. Für solche Doofies wie mich... :sterne:

    Gruß Jenny


    Wo das mit dem Aufrunden steht, habe ich mir nicht mehr rausgesucht, nachdem das Finanzamt mir das gesagt hat und das Programm es auch automatisch macht.

    Nein, du musst es eben nicht nachversteuern, aber die Ausgabe angeben, damit du das nicht musst!

    Das Schulamt hat die steuerfreie Erstattung doch an das Finanzamt gemeldet und will natürlich wissen, wofür.

    Wie gesagt, Kilometerstand musste ich noch nie angeben, lass es einfach frei!

    Nö, generell würde sich so ein Kurs lohne, genau wie auch Schulrecht usw. Aber das muss man dann auch spannend gestalten können ;)

    Bei der Steuer darfst du immer zu deinem Vorteil runden, also 6 km!


    Und doch die Fahrten zu den Schulen müssen auch in die Einkommenssteuererklärung, weil auch die Erstattung angegeben werden muss! Also ja, sie muss rien und dann muss die steuerfreie Erstattung dieser auch rein. Sonst musst du die Erstattung nachträglich noch versteuern, wenn du die Kilometer nicht angibst!

    Also ja, leider nichts wirklich verstanden ;)

    So, fangen wir mal unten an.

    Ja, du brauchst für jedes Jahr immer die im darauffolgenden Jahr erschienene Programm. Also eines für alle Jahre geht nicht!

    Hast du probiert die Steueridentifikationsnummer bei eTin einzugeben? Ich wüsste nicht, dass ich verschiedene Nummer hätte.

    Genau Pendlerpauschale bei den Werbungskosten, Reisetätigkeit gehört aber auch zu Werbungskosten, wenn das alles unter 1000 Euro liegt, dann nimmt das Finanzamt die 1000 Euro. Aber meinst du wirklich, dass du mit allen Fahrten und Materialien darunter bleibst?

    KOsten für die Fortbildung musst du immer dort angeben, wo sie entstehen, also die Wege zur Fortbildung im Jahr des Fortbildungstages (als Reisekosten, wenn es nicht in deiner Stammschule ist), die Materialien und Gebühren in dem Jahr, wo du sie bezahlt hast usw.

    Mit den 15 Cent bin ich überfragt, ich habe es nicht so angegeben bisher (habe es aber auch noch nicht abgegeben).

    Achso und wenn du die Sachen einmal kapiert hast, dann ist es Pipifax ;)

    Achso, Ja Kennzeichen ist in der Regel bei mir auch einzugeben, Kilometerstand wurde ich noch nie gefragt und habe es nie eingegeben.

    Nein, zwischen Studium und Ref gibt es nur die Möglichkeit der GKV. Evtl. besteht Anspruch auf ALGI oder ALGII, dann geht es darüber, sonst bleibt eben bei keiner Familie nur die "normale" freiwillige Mitgliedschaft, wobei einige GKVs Übergangstarife haben.

    Bei der PKV muss man einfach genau gucken, was man will, was man verlangt und was sie kostet.

    Fü+r mich käme z.B. der Verein der Nervensägen der Debeka nie in Frage, die sind auch nicht so die fairsten, wenn man sie dann braucht, außerdem arbeiten sie mit nicht nur legalen Mitteln bei der Werbung.

    Ich war jetzt bei der Hansemerkur und ehrlich gesagt würde ich die auch nicht wieder wählen, nach zwei Monaten habe ich immer noch kein Angebot für Anwartschaft und Zusatzversicherung nach der PKV, nur Geld konnten sie unberechtigt weiter abbuchen und erstatten ers erst zurück, wenn ich das NAgebot unterschrieben habe (na wie denn, wenn ich keines bekommen) Erstattung der Kosten hat auch ewig gedauert und dann auch nur als Verrechnungsscheck. Versprechungen gabs zum Abschluss auch viele, was die Vermittlerin alles zahlt, aber da kam nie was!

    Also Service sieht für mich anders aus!

    Am besten immer bei den Schulämtern des Landes nachfragen. Aber so viel ich weiss, gibt es keine Anerkennungsprobleme zwischen D und Österreich.


    Das kenne ich anders, denn von Deutschland nach Österreich kann man auch mit nur einem Bachelor gehen, das reicht dort aus für Lehrer.
    Ich denke daher, dass das andersrum nicht ausreichend sein wird.

    Nein, warum denn Fahrtenbuch. Ich habe einen Stundenplan für ein Halbjahr, da nehme ich dann die vier Tage in deinem Fall mal die Kilometer zur Stammschule (in meiner Tabelle im Programm) und lasse die Ferien von Berlin rausnehmen, sonst bin ich den Rest gefahren. Evtl. noch Krnakheitstage abziehen oder eben, wenn ich weiß, ich habe andere Fahrten gemacht (die schreibe ich mir in den Kalender).

    Also ich gebe einfach den Zeitraum mit 4 Tage die Woche ohne Ferien dann an, nicht jedes Datum einzeln!

    Wenn du unterhalb einer bestimmten Grenze liegst, dann sollte in allen Bundesländern inzwischen sogar der Anspruch auf bis zu 10 Tagen pro Kind bestehen, denn du darfst ja gegenüber Angestellten nicht benachteiligt werden!

    "Könnte ich dann nicht einfach nur grob ausrechnen wie viel ich (unbezahlt) gefahren bin? Sprich gehen wir von 180 Schultagen im Jahr aus, davon dann eben noch 1/5 abziehen mal der Kilometerzahl zur Stammschule oder muss ich wirklich jede Fahrt genau belegen, indem ich sie nachprüfbar eintrage? "
    NEin, das reicht dem Finanzamt leider nicht, denn die wollen auch wissen, welche Fahrtkosten du erstattet bekommen hast.

    Und zum Beilegen von Belegen, du musst kaum noch was beilegen, wenn sie was haben wollen, dann melden sie sich eh.

    Ich habe also z.B. im letzten Jahr die Spendenbescheinigung beigelegt und die Nachweise für VWL, so wie die Handwerkerrechnungen. Das wars dann schon.

    Haben wollten sie dann nur den Bescheid von der Kita.

    . Und wer dann zu viele Mehrstunden hätte und nicht darauf besteht, diese abzubauen, der hat sicherlich auch kein Recht, diese Stunden bezahlt zu bekommen.


    Naja nicht ganz, denn nach dem Tarifvertrag müssten die innerhalb einer bestimmten Zeit (ich meine zwei Monaten) bereits abgebaut sein. Und ich denke nicht, dass so ein Erlass einen Tarifvertrag außer Kraft setzen darf. Also werden diejenigen schon ein Recht auf Auszahlung haben. Aber das muss man dann eben auch selber einfordern, von alleine zahlt einem das glaube ich in keinem Bundesland jemand.

    wie soll das mit dem Freizeitausgleich denn auch funktionieren? Wieder Vertretungen, d.h. Mehrabreit anberaumen?

    Z.B. Stundenausfall wenn Klassen bei einem Ausflug sind usw.

    Und ja, ähnlich wie du das schreibst mit Mehrarbeit und Vertretungsstunden stellt sich das wohl unsere Senatorin vor, immerhin haben wir ab nächsten Jahr nicht nur einen freien Tag im Jahr, sondern zwei, die frei wählbar sind für jeden Lehrer.

    Aber bitte, wie kommt denn ein Lehrer zu einem freien Tag, doch nur indem ihn andere vertreten. Das ist doch totaler Unfug und somit wäre es viel sinnvoller den Tag da zu lassen, wo er ist, nämlich am letzten Schultag vor den Ferien für alle. Zumal dann auch Berlin und Brandenburg eben nun auch immer gleichzeitig Ferienbeginn habe, was für ein Chaos auf den Straßen! Vorher war es eben einen Tag versetzt, das macht viel aus!

    Marie: Weißt du denn, ob bei der Abrechnung am Ende des Schuljahres dann die Stunden der Teilzeitkollegen bezahlt werden? Also die über 80, die sie nicht im nächsten Schuljahr abbauen können? Das würde mich mal interessieren, denn nach dem Tarifvertrag müssten sie es eben wie gesagt (Voraussetzung die KOlelgen werden nach E12 und schlechter bezahlt), darüber ist es mit dem Teilzeitgehalt abgegolten!

    Bei uns im Bundesland ist geregelt, dass jeder Lehrer (Vollzeit- und Teilzeit) bis zu 4 Stunden wöchentlich Vertretung machen muss.

    Da NRW und Sachsen-Anhalt auch im TVL ist, muss aber bei Teilzeitbeschäftigten (Angestellten) jede dieser Stunden ab der ersten Stunde bezahlt werden. Also ob sich der Schulleiter dann damit Freunde macht ;)
    Solange alle Lehrer verbeamtet sind, ist das natürlich dann wieder anders. Da müssen z.B. in Berlin auch Teilzeit- und Vollzeit-Beamte 4 Stunden je Monat unbezahlt machen.

    Klar gibt's auch Regelungen unter der Hand bzw. ist Mehrarbeit eigentlich durch Freizeit auszugleichen, aber das funktioniert hier selten.

    Kurz zum Thema "Beamtenstatus im neuen Bundesland": Berlin will ab dem 1.08.2014 den Status nicht mehr übernehmen, außer man besitzt ihn seit mehr als fünf Jahren. Das Ref ("Beamter auf Widerruf") gilt angeblich nicht. Wenn das stimmt.... :(

    Fraglich ist, ob das fuer die Einstellung oder das Antragsdatum gilt...


    Ja ja, die liebe Senatorin erzählt viel wenn der Tag lang ist, warte doch einfach mal ab, denn selber unterrichten will sie wohl auch nicht und es fehlen Lehrer an allen Ecken und Enden!

    Sie kann es sich gar nicht leisten, auch wenn sie das schon eine Weile erzählt, dass sie das so machen will.

    Ich kann dir z.B: sagen, dass bei uns an der Schule zum nächsten Schuljahr 6,5 Planstellen fehlen und unserer Schulleiterin sucht jetzt auch schon und hat noch niemanden gefunden (obwohl sie inzwischen wohl fast jeden nehmen würde) und ähnlich sieht es überall aus!


    Zitat

    Berlin hat mir einen Brief geschrieben, ob ich bereit wäre, den Beamtenstatus an den Nagel zu hängen...

    DAnn antworte einfahc mit nein und warte ab ;)

    Übrigens gegen Berliner Rechtbeugung kommt man oft mit einer Klage an, denn sie sind oft etwas abwegig. Ich sage dazu nur: "Wir müssen erst einmal gucken, ob das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes auch für uns gilt!" :staun:

    Zitat

    Genau genommen zählt nur die Fahrt zu deiner ersten Arbeitsstelle am Morgen, die anderen sind dann "wechselnde Arbeitsstellen".

    DAs ist falsch, das gilt nicht mehr, denn bei einem Vertrag kann man nur eine Arbeitsstätte haben. Sprich es zählt ihre Stammschule immer nur mit der Entfernung, alle anderen Schulen, egal ob am morgen zuerst angefahren oder nicht, zählen immer als wechselnde Arbeitsstätten und damit mit den gefahrenen Kilometern). Gabs glaube ich letztes Jahr ein Urteil zu, was z.B. im Referendariat mir Fahrtkosten von mehreren Tausend Euro beschert hat, einfach weil nur das Hauptseminar die Dienststelle ist (dort war ich laut Vertrag eingesetzt) und die Schule (die man ja viel öfter beuscht) und die Fachseminare mit gefahrenen Kilometern anzusetzen sind.

    wie ihr das auf einer Arschbacke absitzt, ist mir ein Rätsel, denn ich finde es schon ganz schön kompliziert (was jetzt kommt mein ich), schon allein das dicke Handbuch welches ich hier liegen habe, davon schwirrt mir der Kopf. In dem Jahr hab ich in den Sommerferien als angestellte Kraft auch Arbeitslosengeld kassiert, das muss ich sicher auch irgendwie angeben, bisher steig ich absolut noch nicht durch, vielleicht muss ich mich doch erst auskurieren, aber so oder so habe ich Angst Fehler zu machen, ich hoffe ich finde einen der nochmal rüber schaut, wenn ich irgendwann mal damit fertig bin :(

    Ehrliche Antwort, dann ist es das falsche Programm. WISO z.B. ist selbst erklärend, ich habe noch nie ein Handbuch gelesen und wenn ich Sachen falsch eintrage, dann macht mich das Programm darauf aufmerksam. Vorschläge, was noch fehlen könnte bekomme ich auch usw.

    Achso, nicht vergessen dein Steuerprogramm auch abzusetzen!

    Zu den außergewöhnlichen Belastungen möchte ich noch sagen, dass noch nicht abschließend geklärt ist (meine Meinung nach), ob dies rechtmäßig ist, dass es eine zumutbare Belastung gibt.
    Also trotzdem alles angeben, unser letzter Steuerbescheid war zumindest in dem Punkt vorläufig.


    Und dann zu der Frage mit der Hilfe. Es gibt bestimmte Sachen, die darf man eben erst nach einer bestimmten Ausbildung, so darf dir nur ein Anwalt eine rechtliche Beratung geben und nur jemand mit entsprechender Ausbildung eben eine Beratung in Steuerrecht usw.
    Es muss auch angegeben werden (steht so unten in der Steuererklärung drin) und da etwas falsches anzugeben wäre strafbar, aber jemanden anzugeben, der die Ausbildung nicht besitzt wäre auch strafbar.

    Susannea: Ich habe vorhin nochmal auf meinen Schrieb vom Schulamt geschaut...da steht nur "befristet bis...an die..... Schule zugewiesen" und dann die entsprechende Besoldungsgruppe...

    Dann ist doch sogar nur dein Einsatzort befristet, damit fällst du eindeutig nicht unter die Regelungen für befristete Verträge, sondern als teilzeitbeschäftigter Beamter. Da muss du dann wirklich mal in das Landesbeamtengesetz gucken, wie genau das bei euch geregelt ist.

    Nein, ich bin verbeamtet und eigentlich Hauptschullehrerin. Da meine Hauptschule aber zwischenzeitlich geschlossen worden ist, ich jedoch bis zum Ende meiner Beurlaubung stundenweise arbeiten gehen möchte, habe ich eine VERENA-Stelle an einer Grundschule angenommen.


    Wenn es befristet ist, muss es ja trotzdem über einen Tarifvertrag laufen, ansonsten ist nur die Stundenzahl befristet ;)

    Dann gilt eh das bundeslandabhängige Beamtenrecht.

    Hallo ihr Beiden,

    vielen Dank für eure Antworten!! Ja, ich habe dann mit der Vertretung am Mittwoch schon 4 Mehrarbeitsstunden, da ich an dem Tag ja auch komme. Hinzu kommt noch, dass ich einen befristeten Vertrag habe und da vorhin auch gelesen habe, dass man eigentlich gar keine Mehrarbeit machen darf. Stimmt das auch so? Wie gesagt, ich springe gerne ein in Notfallsituationen, fände es aber in dem Fall auch unverhältnismäßig...


    Nach welchem Tarifvertrag? TVL? Dann muss jede der Stunden einzeln bezahlt werden. Ich glaube also nicht, dass du dann die 1. Wahl bist ;)

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