Maßgebend dürfte hier § 49 Abs.2 LBG sein; d.h. maximal 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit eines Beamten. Das dürften bei 41 Wochenstunden etwas mehr als 8 Stunden sein. Liege ich da falsch? Oder entscheidet das der Seminarleiter nach Gutsherrenart?
Nee, dafür ist dann das Lehrerbildungsgesetzt zuständig und nicht das Beamtengesetz!
Dort steht wie viel im Referendariat nebenher maximal gearbeitet werden darf und bei uns steht dann, dass der Vorgesetzte entscheidet und die Ausbildung darunter nicht leiden darf, sonst wird es untersagt.
Sprich der Seminarleiter entscheidet, was er für kontraproduktiv hält und was nicht!