Das tut mir leid für euch!
Beiträge von Susannea
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Ist Juli/August tatsächlich die Zeit der Arbeiten? Bei uns lief das eher studienbegleitend...
Ganz klar ja, denn da ist der Beginn der Vorlesungsfreien Zeit und während des Semesters hätte ich zumindest weder die Bachelor noch die Masterarbeit schreiben können und kenne kaum jemanden, der das geschafft hat, was zum einen an den Zulassungsvoraussetzungen lag (musste erst eine Kolloquium dazu absolviert werden, was erst nach allen Kursen belegt werden durfte im Bachelor z.B., wäre also ein Semester länger sonst gewesen) als auch an der Menge der Kurse in dem einen Jahr Master. -
Die Studienbefragungen häufen sich einfach, da jetzt die Zeit für Bachelor- und Masterarbeiten ist, wenn man sie nicht studienbegleitend schreibt. Das finde ich also nicht verwunderlich, der Rest oann schon sein.
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Ein Wechsel nach Berlin z.B. wäre nicht moglich im einjährigen Ref, du müsstest einfach von vorne beginnen. Es wäre also nur eine Möglichkeit zum Geldverdienen, die hätte man hier besser und mit deutlich mehr Geld aber mit einer Vertretungsstelle.
Also solltest du dir auch angucken, ob es sich rentiert. -
Bei uns bedeutete ein Fach nicht bestanden, dass alles nicht bestanden war. Aber man konnte mit andere Fächerkombination einen Bachelorabschkuss machen und die Sachen anerkannt bekommen, also trotzdem Lehrer werden.
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In meiner Bachelorarbeit habe ich eure Antworten von hier genutzt, in der Masterarbeit auch, da war keinerlei Genehigung notwendig, es ist aber auch vollkommen anonym.
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Wahrscheinlich schon.
Wo nimmst du denn die Antwort her?!?Bisher konnten hier nur Belege gebracht werden, dass es so eben nicht ist. Und bloß weil manche Leute alles hinnehmen und da kein Hahn nach kräht, ist es lange noch nicht rechtens. Ganz im Gegenteil.
Typische Beispiel dafür finde ich immer Minijobs, wo oft eben kein bezahlter Urlaub gewährt wird und auch Krankheit nicht bezahlt wird. Das ist aber weder rechtens noch zulässig, gängig aber leider trotzdem und da kräht auch kein Hahn. -
oder vor dem Ref (neben dem Studium oder dazwischen) versicherungspflichtig gearbeitet haben (soll es geben) und seine Rechte eröffnet haben (einmal auch nur für einen Tag Geld bezogen haben) und dann hat er einen Anspruch für 4 Jahre auf seine restlichen Tage / Monate ALG 1.
Chili
und ein nicht angetretener ANSPRUCH bleibt ja auch zwei Jahre ca. Das reicht in einigen Bundesländern ja auch mit dem Ref. -
Ist rechtens. Du hättest spätestens am 1. Februar eingestellt werden müssen, damit die Ferien voll durchbezahlt werden.
Und noch eine schlechte Nachricht: Das Referendariat ist keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Somit hast Du nicht ausreichend lange gearbeitet, um Arbeitslosengeld zu beziehen. Du wirst also in diesen 10 Tagen ohne Einkünfte dastehen, kannst ggf. Hartz4 beantragen. Na ja, Du wirst ja ab dem 30.8. gut verdienen.
Das finde ich immer eine mutige Behauptung, da der TE doch nichts darüber sagt, ob vorher ein Anspruch auf ALGI bestanden hat. -
Dann muss es aber sehr große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Hier ist es definitiv NICHT möglich, sowas festzulegen... Das ist "mein Problem" wie ich es schaffe, Kinder und Arbeit unter einen Hut zu bringen....
Das hat nichts mitdem Bundesland zu tun, sondern mit der Fähigkeit und dem Willen des Schulleiters, so etwas zu berücksichtigen. -
Den Gedanken hatte ich auch, aber: Ist das Referendariat keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?
Nein, ist es in der Regel nicht, weil man verbeamtet wird. Wenn muss der Anspruch vorher bestanden haben und meist auch schon z.T. verbraucht worden sein, damit er nicjt verfallen ist.Sorry, mein Fehler. In ausreichendem Umfang beitragspflichtig beschäftigt warst Du. Der nächste Schritt wäre die Meldung der Arbeitslosigkeit. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Studierende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Du müsstest einen entsprechenden Antrag stellen und nachweisen, dass Du das Studium nur nebenbei betreibst. Das kann klappen oder auch nicht.
?Du musst nachweisen, dass du mindestens 15 Stunden arbeiten kannst, besser noch, dass dein Studium keine 15 Stunden bzw. mehr an Anwesenheitszeiten umfasst.
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Als Student über 30 musste ich mich auch schonmal selbst versichern. Ich glaube, das waren etwa 90 € im Monat. Das war aber schon ein Übergangstarif, der bis zu einem halben Jahr gegolten hätte, danach wäre es teurer geworden. Wenn Du eingeschrieben bist, hast Du tatsächlich keinen Anspruch auf Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Hartz4, auch Deine Krankenversicherung musst Du (über 30) selbst tragen. Wenn Du mit der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt sprichst, wird man Dir dort sagen, Du könntest Dich ja exmatrikulieren ...
Das ist Unsinn auch als Student kann man ALGI erhalten, wenn man sich den Anspruch vorher erarbeitet hat.
EDIT: Privat versichern heißt für mich aber nur, dass Du die Kosten selbst tragen musst. Ich wüsste nicht, warum Du Dich nich gesetzlich versichern solltest.
Weil man nur bei Anspruch auf ALGI oder sozialversicherungspflixhtiger Tätigkeit wieder zurück in die GKV kann. -
Sie soll sich zeigen lassen, wonach sie die haben wollen, die Bearbeitungsrichtlinien sibd da eindeutig, eines von beiden reicht aus. Zauberwort heisst dann evtl. Vorgesetzter und Dienstaufsichtsbeschwerde und dann läuft es meist rund.
Traurig, aber scheinbar oft notwendig. -
Herzlichen Glückwunsch!
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In Berlin z.B. nicht mehr 50:50, weil es drei Notenbestandteile gibt, mündlich, schriftlich und sonstige Noten. Die genaue Gewichtung legt die Fachkonferenz fest. Oft ist es 50:30:20.
Und hier wird ganz genau gerechnet, bei Klagen wird z.T. bis auf die dritte Stelle hinter dem Komma berechnet! -
Im Grunde ist das absolut richtig. Aber du kannst dir nicht vorstellen, wie schlimm eine Fehlgeburt ist und wenn das dann noch alle wüssten. Damit könnte ich einfach nicht umgehen. Im Moment bin ich einfach noch zu ängstlich!

Und genau mit der Begründung würde ich mich krank schreiben lassen, am besten vom Hausarzt, dann ist es nicht so verdächtig. -
Wenn beide von der selben Stelle die Genehmigung brauchen, dann kannst du das doch klar sagen, du würdest lieber die haben, aber nimmst die, die sie genehmigen.
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Eine Mail mit den Informationen ist doch eher selten, zumindest in meinem Umfeld.
Bei uns kommt das alles glücklicher Weise so in der Schule, in der Schule meiner Tochter leider auch nicht, da rennt man dann allen Zetteln hinterher. -
Hier dann die Antwort dazu:
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Haben Angestellte diese Regelung eigentlich auch, mit dem Abstand zu den Ferien?
Jein.
Laut BEEG haben sie sie nicht, aber es gibt dazu abweichende Regelungen und Erlasse in den Ländern. In NRW z.B. gilt das auch für Angestellte und verloren wurden dazu auch schon einige Klagen.
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