eine versetzung wird nur dann wirksam, wenn du den dienst auch antrittst.
während einer beurlaubung (elternzeit etc.) findet keine versetzung statt.
entweder nimmst du den dienst nach dem mutterschutz wieder auf (und sei es auch nur für eine kurze zeit) oder die versetzung ist hinfällig.allerdings hat man in nrw nach einem jahr beurlaubung eh das anrecht auf einen wohnortnahen einsatz (max 35km).wie das bei euch ist weiß der personalrat.
DAs ist wohl auch Bundeslandabhängig, denn z.B. in Berlin wird klar auch während der Elternzeit versetzt. Aber die Versetzung findet dann von einem Bezirk in den anderen statt, einen Anspruch auf deine Schule hast du weder dort noch in Brandenburg,
Zumal sie ja 2 Monate noch in der Schule wäre, wenn ich das richtig verstehe.