In so vielen Monaten wie möglich sich dann nur die Hälfte zu nehmen und 2 draus zu machen, drückt natürlich die Steuerlast.
Das ist zu allgemein, weil die Steuererklärung ja in Kalenderjahren ist, die Elterngeldmonate aber in Lebensmonaten und dann ja auch noch (wenn nicht Beamten) Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss dazu kommt, was auch der Progression unterliegt (und evtl. noch Weihnachtsgeld und und und)
Dann würde es sich nämlich evtl. anbieten (wobei das bei Geburt im Januar evtl. andersrum wäre, weil ja doch das ganze Kalenderjahr), dass man erst halbe Monate nimmt.
Aber zumindest früher war es so, dass man ganze Monate nicht mehr nach dem 14. LM nehmen konnte, ich meine, das wollten sie sogar noch verkürzen), also nein, egal, wann man was nimmt, war es noch nie, zumindest nicht seit 2007 (und da wurde es eingeführt
)-
Das ist also sehr viel komplexer als hier dargestellt.
Möglich wäre die ersten 3 Monate voll (5 Monate weg) und dann 18 Monate halbes Elterngeld (weitere 9 Monate)
Da sie die ja auch noch auf Personen aufteilen müssen, ist es so einfach auf keinen Fall 
Früher durfte es nämlich auch keinerlei Lücke ab einen bestimmten Monat mehr geben, sonst gab es nach dem 14. LM kein Elterngeld und und und
Wie das mit den Bonusmonaten ist, muss dir jemand anders erklären, dass war mir damals zu kompliziert.
Bonusmonate sind immer daran gekoppelt, dass beide eine bestimmte Zeit (früher zumindest war es gleichzeitig, keine Ahnung, ob sie das nun geändert haben, müsste ich erst nachlesen) Teilzeit arbeiten innerhalb eines bestimmten Umfanges (Ober- und Untergrenze vorhanden!).
Die Beiden planen 23 Monate Elternzeit (Frau 12 Mann 2+9) zu nehmen und müssen bis zum 21. Lebensmonat kommen.
Also 12 Monate die Frau sehe ich auch so, aber der Vater plant doch einen und dann 9 Monate, sind 10 Monate gesamt für den Vater und Somit 22 Monate insgesamt.
Ja, sie müssten gucken, ob sie das bis einschließlich 21. LM verteilt bekommen.
2 Monate sind mindestens am Anfang weg (evtl. auch mehr, je nach Mutterschutzende).
Bleiben also 10 Monate, die man so verteilen muss, dass man damit vom 3. bis zum 21. LM kommt.
Dabei dann evtl. berücksichtigen, dass im 1. +2. LM beide zuhause sind (und die Frau in der Regel nicht 2 komplette Monate noch das volle Geld bekommt) und die restlichen immer nur einer ausfällt usw.
Also da würde ich doch noch etwas spielen, was geht und was nicht und was Sinn macht und was nicht.
(Voraussetzung kein Beamtenpaar)
Warum gibt es da eine andere Menge Monate? Volle Bezüge im Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld werden beide als Elterngeldmonate angerechnet meines Wissens.