Beiträge von Susannea

    Und andere haben noch frühere Fristen? Mich hat das auch stutzig gemacht.


    Nein, andere haben gar keine Fristen bzw. können sie abgeben innerhalb von 4 Jahren.

    Landwirte haben z.B. 31.3. als Frist bzw. 30.9. und Leute mit Steuerberatern 31.12.

    Aber grundsätzlich kann diese Frist beliebig verlängert werden vom Finanzamt (wenn es innerhalb der vier Jahre bleibt!).

    Dazu fehlen uns hier allerdings einige Informationen warum Putzmunter überhaupt abgabepflichtig sein sollte usw.

    Immerhin habe ich jetzt einen Tipp fürs nachste Mal bekommen : eine Steuererklärung ohne Belege abgeben.


    Es sind doch sowieso kaum noch Belege überhaupt einzureichen, gerade wenn man es mit Elster dann macht.

    Da entsteht ja dann auch kaum etwas an KOsten, wenn man das kopieren muss.

    Die Sachbearbeiterin wird dann die Einreichung der zugehörigen Belege einfordern. Das Schreiben, mit demsie das tut, ist Nachweis, dass ich die Steuererklärung abgegeben habe!


    UNd was hilft dir das dann? Wir haben gerade den Fall, dass das Finanzamt eigentlich durch die Rücksendung der wenigen Belege den Eingang ja bestätigt hat. Weg ist es aber wohl trotzdem alles, obwohl ja sogar mit Elster übertragen!

    Ich habe meine Einkommensteuererklärung fristgerecht abgegeben und habe auch einen Zeugen dafür.

    Damit liegt also der Schwarze Peter bei mir, denn ich darf ja keinen Abgabenachweis verlangen, ohne den ich die Abgabe natürlich auch nicht nachweisen kann. Geil!!!
    Ich muss also eine Kopie einreichen. Ja, ich habe eine. Die muss ich jetzt kopieren. Wer kommt für die Kosten auf?


    Du hast doch einen Zeugen, kannst es also beweisen. UNd von welchen KOsten resdest du. Gib es per Elster ab, gib nur die NOTWENDIGEN Belge mit ab und es ist fast kostenlos (nicht umsonst!).

    Meine Frage: Kann ich nicht darauf bestehen, dass das Finanzamt erstmal selber sucht (ich könnte ihnen ja eine Frist setzen) und mir dann schriftlich bestätigt, dass trotz intensiven Suchens die Steuererklärung bei ihnen im Haus nicht auffindbar ist?


    Ja, kannst du, denn du hast ja einen Zeugen, aber aus Erfahrung sage ich dir, dass das wohl eher nicht wieder auftaucht. Geht und leider schon zum wiederholten Male so.

    Für das nächste Mal empfehle ich eine elektronische Steuererklärung per ELSTER, die kann man sichern und notfalls auch mehrfach abschicken.


    Ja, aber auch die kann verschwinden und dann gibts Mahnungen und wenn dann auch noch die Datei nciht mehr da ist, dann ist man ganz schön gear...!

    Er folgerte damals im Umkehrschluss daraus, dass demnach eine priveate Annahme nicht erlaubt sei.


    Wie kommt man denn auf so einen komischen Rückschluss. Das heißt doch nur, dass man dann nicht von einer stillschweigenden Genehmigung ausgehen darf. In diesem Falle ist die Genehmigung einzuholen. Spätestens wenn die Schule die Bestellung abstempelt ist diese doch vorhanden!

    Was hat den Schulleiter bei euch in die Genehmigung geschrieben?


    Die Schule hat die Bestellungen der einzelnen Lehrkräfte für kostenlose Prüfexemplare, die persönlich an die Lehrkräfte (nicht an die Schule gehen) gestempelt und damit genehmigt. Und wie gesagt, es steht auf dem Bestellzettel klar drauf, dass es für den persönlichen Gebrauch der Lehrkräfte ist, die Schule hat nämlich vorweg ein eigenes Prüfexemplar bekommen eben mit dieser Bestellliste zusammen.
    Sachen im Eigentum der Schule zu belassen hat z.B: bei uns das Problem, dass es ständig weg ist, ich kann mich also nicht darauf verlassen, dass es da ist, sogar Fernseher lösen sich in Luft auf und tauchen genau wie Kuchenbleche erst Wochen später wieder auf, aber niemand hatte sie.
    Wie soll ich mit so einem Buch arbeiten? Wenn es der Schule gehört muss es nämlich in einem bestimmten Schrank bleiben. Oder ich arbeite mit einem Schülerexemplar, aber da ist neulich auch der komplette Klassensatz verschwunden. Einer Kollegin war nicht bewusst, wenn ein Klassensatz im NaWi-Raum im Schrank (nicht in der Bücherei) liegt und es 6 Klassen mit Nawi gibt, aber nur einen Klassensatz, dass sie den nicht einfach mitnehmen und behalten kann!

    Das sind alles Gründe warum ich nur noch mit eigenen Büchern arbeite!


    Aber nach deinem Verständis davon (übrigens ganz klar nicht meines und nicht das des Studienseminares die uns ja sogar angehalten haben die Bücher zu nehmen und damit als Vorgesetzte es ja auch genehmigt haben!) dürften wir dann ja die Rabatte der Schulbuchverlage (bei mir ja momentan auf vieles 50%) auch nicht annehmen.

    Wegen der Entgegennahme kostenfreier Prüfexemplare, die an die Privatperson gesendet wurden?


    Zumal bei uns wie gesagt gerade eine Bestellliste von Cornelsen liegt, die aus Kostengründen die Exemplare für jeden Lehrer (die an die persönlich verteilt werden) dann sogar an die Schule schicken und wie gesagt, das ganze mit Genehmigung der Schule.
    Dann müssten sich ja auch die Schulleiter und die Verlage strafbar machen ;)

    Wenn irgendjemand möchte, dass ich ein bestimmtes Buch einsetze, wird er sich wohl kümmern müssen, wo ich das her bekomme.


    Aber dann bitte ohne >Vorteilsnahme :stumm:

    Bei uns kaufen die Eltern ja einen Großteil der Schulbücher selber, nun wird während des Schuljahres der Lehrer gewechselt, der 2. vertritt deine Einstellung, dann müssten sich ja die Eltern darum kümmern, dass ich es bekommen. Ist das dann nicht auch Vorteilsnahme :stumm:

    PS: Ich kaufe im Übrigen prinzipiell keine Bücher privat, die ich dienstlich einsetze. Entweder die Schule hat ein Exemplar für mich, ich besorge für die Schule ein Prüfexemplar, das sie mir dann zur Verfügung stellt, oder ich habe das entsprechende Buch eben nicht. Dann kann ich es auch nicht einsetzen.


    Na das ist ja eine tolle Einstellung, wie soll der Unsinn denn in der Praxis funktionieren?!?

    Ich habe eine Klasse in der mir vom Fachlehrer (der auch zwei Stunden dort hat) das Buch vorgegeben wird bzw. die natürlich im 2. Halbjahr dann schon ein Buch haben und ich habe es nicht. Also mache ich keinen UNterricht oder wie? Denn mal ganz ehrlich, ohne Bücher gehts dann ja doch nicht ganz, wenn auch die Kopiervorgaben begrenzt sind!


    Es ist aber eine. Das wäre ja noch schöner, wenn man das selbst entscheidet. Wenn du die Bücher für deine Schule entgegengenommen hast, die sie dir wiederum für deine Arbeit zur Verfügung stellt, ist das etwas anderes.


    Nein, ist es nicht, denn wie gesagt, sie werden ja nur für die Arbeit in der Schule.
    Und nein, sie gehören nciht der Schule. Weiterverkaufen kann man sie natürlich erst, nachdem sie entsprechenden Wert verloren haben (zumidnest auf dem Papier) und nein, sie müssen nicht der Schule gehören um keine Vorteilsnahme zu sein. Wir haben es gerade im Seminar durchgesprochen, Schulbücher fallen da zumidnest in Berlin nicht drunter. Außerdem könnte man sie das ansonsten vom Vorgesetzten erlauben lassen diese Geschenke anzunehmen, dann ist es auch keine Vorteilsnahme!
    Zumal ich persönlich ja gar keinen Vorteil davon habe, da ich sie ja nicht für den privaten Gebrauch habe (in der Regel)!

    Ansonsten müssten ja die über 500 Grundschulkollegen sich alle strafbar gemacht haben und jeder würde das hier auf jeder Fortbildung tun! :sterne:

    Wenn das Buch an die Schule ging und gestempelt wurde, ist die Lage klar: Falls du so ein Buch privat verkaufst, handelt es sich um Unterschlagung.


    Du bringst hier Sachen durcheinander. Die Schule hat die kostenlose Prüfbuchbestellung für alle dort eingetragenen Kollegen unterschrieben und gestempelt. Die Bücher sind, wie dort auch deutlich drauf steht für jeden einzelnen Lehrer bestimmt und sein eigenes Exemplar, die Schuel hat vorher schon ein kostenloses Prüfexemplar bekommen (was dann übrigens an die Fachkonferenzleiter weitergeht und die haben die entsorgt bzw. mir geschenkt ;) ).
    Sprich ich habe letzte Woche einen ganzen Stapel Bücher geschenkt bekommen und auch auf dem Grundschulkongress gabs diese Bücherstapel geschenkt. Da das alles Materialien sind, die ich für meine Arbeit brauche, sehe ich da auch keien Vorteilsnahme. Brauche ich sie nicht mehr, kann man sie sicherlich auch verkaufen.

    Wobei sich die Ausgangsfrage eh' relativiert, weil Verlage durch das Preisbindungsgesetz keine kostenlosen Exemplare mehr abgeben dürfen.


    Also alle gängigen Verlage schicken kostenlose Prüfexemplare an Schulen und einige Lehrkräfte. Ich habe gerade welche erhalten und weiß, dass man kostenlose Prüfexemplare gerade bei Cornelsen anfordern kann. Und die Schuel hat es gestempelt, also sogar die Annahme genehmigt!

    Ob das nun bedeutet, dass ich statt Mutterschaftsgeld direkt Elterngeld beziehen kann/werde, ist mir allerdings immer noch nicht ganz klar.


    Na klar kannst du das gleich ab Geburt beziehen.

    hallo,

    ich weiß nicht genau wie das mit der vorzeitigen beendigung der beurlaubung aus familären gründen ist, aber ich konnte (und das war damals 2012 ganz neu) meine elternzeit vorzeitig beenden, um in den mutterschutz zu gehen (das waren für mich dann 14 wochen volle besoldung (anstatt elterngeld).
    das habe ich natürlich gemacht.
    ich hatte von dem urteil damals in der vbe zeitung gelesen, da man nicht schlechter gestellt werden darf.
    ich würde da genau nachfragen (wenn du in einer gewerkschaft bist direkt dort).
    für mich hatte das damals alles vorteile.. denn eltermgeld unterliegt schließlich der steuerprogression.

    Elternzeit darf vorzeitig beendet werden, um in Mutterschutz zu gehen

    lg


    Das ist ja noch etwas anderes, bei Elternzeit geht das als Angestellter und in einigen Bundesländern als Beamter. Aber das hängt genauso wie die Zahlung vom Mutterschaftsgeld vom BUndesland und der entsprechenden Regelung ab.

    Das Schulamt meint, ich könne erst zum Ende der Beurlaubung einen Antrag auf Elternzeit stellen.
    Aber genaueres müsste ich beim LBV erfragen - da kam ich bislang jedoch nicht durch.
    Die Aussage kann aber doch nicht richtig sein.
    Für meine Pensionsansprüche macht es doch sicherlich einen Unterschied, ob ich eine Auszeit habe, die Muttschutz bzw. Elternzeit heißt oder eben Beurlaubung aus familiären Gründen.
    Weiß jemand von euch da mehr?


    Doch die Aussage ist richtig, denn du bist ja bereits beurlaubt, warum also noch mal? Du nimmst ja für ein weiteres Kidn auch erst nach dem Ablauf der ersten Elternzeit neue Elternzeit!
    Ob die Beurlaubung evtl. vorher abgebrochen werden kann und ob das von der Pension her Unterschiede macht kann dir wohl wirklich nur das LBV erklären.

    Was wäre mit dem Elterngeld, wenn ich offiziell in einer Beurlaubung verbliebe und nicht in einer Elternzeit? Könnte ich das trotzdem von Geburt an beantragen?
    Wie ist das mit dem Äquivalent zum Muttschaftsgeld gesetzlich Versicherter? Stehen mir dann überhaupt die 13 Euro pro Tag während des Mutterschutzes zu?


    Ja, natürlich kannst du auch ohne Elternzeit Elterngeld beziehen, wenn du weniger als 75% arbeitest. Ob ab der Geburt hängt davon ab was dien Bundesland eben zu den 13 Euro sagt ob es die gibt oder nicht. Gibt es die nicht kannst du ab Geburt Elterngeld beziehen!

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