Beiträge von Susannea

    Das Schulamt meint, ich könne erst zum Ende der Beurlaubung einen Antrag auf Elternzeit stellen.
    Aber genaueres müsste ich beim LBV erfragen - da kam ich bislang jedoch nicht durch.
    Die Aussage kann aber doch nicht richtig sein.
    Für meine Pensionsansprüche macht es doch sicherlich einen Unterschied, ob ich eine Auszeit habe, die Muttschutz bzw. Elternzeit heißt oder eben Beurlaubung aus familiären Gründen.
    Weiß jemand von euch da mehr?


    Doch die Aussage ist richtig, denn du bist ja bereits beurlaubt, warum also noch mal? Du nimmst ja für ein weiteres Kidn auch erst nach dem Ablauf der ersten Elternzeit neue Elternzeit!
    Ob die Beurlaubung evtl. vorher abgebrochen werden kann und ob das von der Pension her Unterschiede macht kann dir wohl wirklich nur das LBV erklären.

    Was wäre mit dem Elterngeld, wenn ich offiziell in einer Beurlaubung verbliebe und nicht in einer Elternzeit? Könnte ich das trotzdem von Geburt an beantragen?
    Wie ist das mit dem Äquivalent zum Muttschaftsgeld gesetzlich Versicherter? Stehen mir dann überhaupt die 13 Euro pro Tag während des Mutterschutzes zu?


    Ja, natürlich kannst du auch ohne Elternzeit Elterngeld beziehen, wenn du weniger als 75% arbeitest. Ob ab der Geburt hängt davon ab was dien Bundesland eben zu den 13 Euro sagt ob es die gibt oder nicht. Gibt es die nicht kannst du ab Geburt Elterngeld beziehen!

    elefantenflip: Das weiß ich leider auch nicht so genau, denn den Zettel dazu haben zwar die Schüler bekommen, ich aber nicht. Mir ist wie 5 Schulstunden.

    Warum feiert ihr nach den Faschingsferien Fasching?


    Welche Faschingsferien? Wir hatten eine Woche Winterferien, am Montag (Rosenmontag) ist wieder Schule, also feiern wir am Faschingsdienstag (also genau Fasching, nicht nach Fasching ;)) Fasching in der Schule.

    Wir feiern z.B. Rosenmontag, an dem genauso Schule ist wie Faschingsdienstag und Aschermittwoch.


    Wie gesagt, an den Tagen ist bei uns auch Schule, aber hier wird traditionell Faschingsdienstag gefeiert. Nunr die Kitas haben sich diesmal ausgeklinkt und sehr zu meinem Ärger bereits diese Woche (also in den Ferien gefeiert), hatte zur Folge, dass wir z.B. zuhause Sonntag noch mal Fasching feiern, denn meine Kinder waren verreist damit ich in Ruhe Verbeamtung und Einführungsseminar zum Vorbereitungsdienst hinter mich bringen konnte. Denn ich hatte keine Ferien, lediglich zwei Tage für eigenständige Arbeiten zu Hause.

    Bei uns ist am 2. Schultag nach den Ferien (also Dienstag) Faschingsfeier in der Schule. Ich soll mit einer Kollegin mit einer uns unbekannten 4. Klasse Fasching feiern.
    Angeblich sollen die sich um alles selber kümmern an Spielen, Programm usw. aber darauf kann ich mich ja nicht verlassen.

    An Spielen habe ich bisher in Petto:

    • Kegeln
    • Luftballontanzen
    • Stopptanz
    • Zeitungstanzen
    • Wettwickeln von Autos
    • Evtl. Dosenwerfen
    • Reise nach Jerusalem
    • Kartoffellaufen (Kartoffeln statt Eier)
    • Wettrennen mit Lauftöpfen
    • Staffelspiel in der Turnhalle z.B. eine Schlange bilden indem bei jeder Station ein Kind mehr dazu kommt und dann eben denn Wettlauf mit den mehr Kindern weiter
    • evtl. Wettrutschen mit der Weichbodenmatte (fraglich ob es geht, weil Brandverletzungen und evtl. falsche Kleidung ein Hinderungsgrund sind)
    • Wettrennen mit Rollbrettern


    ja und dann fehlt mir etwas die Idee
    hat noch jemand Ideen?

    Aber hier wird mir doch auch niemand widersprechen, wenn ich behaupte, dass ein studierter Mathelehrer aller Wahrscheinlichkeit nach einen besseren Matheunterricht macht, als derjenige der Mathe fachfremd unterrichtet... (Ja, es gibt bestimmt Ausnahmen)


    Mal davon abgesehen, dass du dir da ja schon selber widersprichst bin und bleibe ich der Meinung, dass ein Studium des Faches Mathematik noch lange keinen besseren Mathelehrer ausmacht!

    Nein, ich glaube nicht, dass ich es mir hier einfach mache. Ich bin nicht dazu ausgebildet worden, sinnesgeschädigte Kinder sonderpädagogisch zu fördern.


    Doch, du machst es dir verdammt einfach. Der Grundschullehrer ist in der Regel auch nicht in allen Fächern ausgebidlet worden und muss sie trotzdem alle unterrichten. Er muss es sich einfach in Eigenregie dann beibringen udn kann sich auch nciht hinstellen und sagen, adfür bin ich nicht ausgebildet.
    Denn als Grundschullehrer habe ich dann doch mehr Qualifikation von diesen Sachen, als wenn ich den Hausmeister unterrichten lasse. Von dem würde ich ja auch nicht verlangen, dass er meinen Werkunterricht macht, weil ich dafür nicht ausgebildet bin und er doch mit Werkzeugen umgehen kann.
    Genauso wenig kannst du vom Grundschullehrer, der eben noch weniger sonderpädagogische Ausbildung hat als du (wobei ich das langsam bezweifle) verlangen, dass er die sonderpädagogischen Bereiche, die du nicht speziell gelernt hast, für dich übernimmt.

    Bei uns wurde die bisher immer (als Angestellte) erst mitte Februar übertragen bzw. selten Anfang Februar, kam also Ende Februar mit der Februar-Abrechnugn. ICh dneke als Beamter kommt die dann auch so zu dem Zeitpunkt frühestens. Übriens auch der AG meines Mannes hat schon manchmal bis März gebraucht!

    Der Mindestbeitrag der freiwilligen Pflichtversicherung trifft auf alle (und meine Antwort bezog sich auf das Kind, das sich alleine, ohne Einkommen, versichern würde).
    vor dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester sind Studierende pflichtversichert und nicht freiwillig. Das ist der Unterschied am Beitrag.

    Chili


    Auch das stimmt eben wie nun schon mehrmals erläutert nicht. Ja, aufs Kind trifft es zu, auf Studenten, die freiwillig versichert sind, weil sie zu alt sind, aber nicht unbedingt. Zumindest bei der SBK gibt es für 6 Monate einen Übergangstarif, der eben nur ungefähr 120 Euro beträgt! DAs haben aber scheinbar nicht alle Versicherungen!

    Mindestbeitrag liegt bei 133,85 Euro, das ist ein einheitlicher Satz, der sich am fiktiven Mindesteinkommen bemisst.
    dazu kommt aber Pflege- usw... Freunde von mir bezahlen gerade ca. 160 Euro.


    Der trifft aber wie gesagt weder Studenten in der studentischen Versicheurng, noch in der Übergangsversicherung, zumindest mit der Übergangszeit bei meiner Versicherung, Studentenbeitrag ist einheitlich, wie oben genanntbei allen Versicherungen!
    Somit satimmte diene Antwort nicht, dass Studenten den Mindestbeitrag bezahlen müssen, die zahlen deutlich weniger!

    Wenn man in der GKV freiwillig versichert ist, bezahlt man den Beitrag zur freiwilligen Pflichtversicherung. Ohne Einkommen (Beispiel: Studis, die aus der Familienversicherung fallen, aber eben auch andere.... Arbeitslose ohne Leistungen, usw..) zahlt man zur Zeit ca. 160 Euro.
    Festbeitrag.


    Das stimmt so glücklicher Weise auch nicht. Studenten werden bei den Krankenkassenebiträgen subventioniert, somit sind sie z.B. in der GKV meist auch wesentlich billiger als in der PKV, denn der Beitrag beträgt aktuell (ist bei allen Krankenkassen gleich) ungefähr 77 Euro! Übrigens fallen solche Leute evtl. bei den Eltern aus der Familienversicherung raus, aber nicht bei einem Ehepartner und das selbst nicht, wenn der "nur" studentisch versichert ist.
    Nach der studentischen Versicherung gibts noch einen Übergangstarif von ca. 120 Euro, ob der allerdings auch bei allen Kassen gleich ist, weiß ich nicht.

    Eine PKV kann kein Kind ablehnen, das während einer PKV-Mitgliedschaft geboren oder adoptiert wird. Es gibt eine Frist (2 Monate? aber nagel mich nicht darauf fest) und danach erlischt dein Anspruch. Bis dahin darf sie aber nicht ablehnen, selbst wenn sie sofort merkt, dass es finanziell nie gehen wird.


    Aber wenn die Kinder eben schon da sind, dann gilt für die sogenannte Öffnungsklausel eben nicht.

    h habe jetzt auch mal eine Geldfrage zum Thema angestellt - verbeamtet.
    Wenn ich zum B. aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werde. Wird dann die Zeit, die ich als Beamtim auf Wiederruf (im Ref.) und danach als Bematin auf Probe gearbeitet habe, in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt in Bezug auf die Rente?


    Ja, der Staat oder das Land muss dann für dich Rentenbeiträge nachzahlen. Ist ja in Berlin schon seit Jahren so, da ja das Ref als Beamter gemacht wird, danach aber nicht mehr verbeamtet wird.

    Ich war davon ausgegangen, dass du die Versicherung von Elternteil und Kind in der GKV meintest. Da gibt es wohl keinen eigenen Beitrag für das Kind unter 18 Jahren. Elternteil in der PKV (über Beitragsbemessungsgrenze) und Kind in der GKV freiwillig versichert (mit eigenem Beitrag - berechnet nach welchem Einkommen?), geht das wirklich?


    Ja, natürlich geht das und nein, das meinte ich aber nicht, es reicht ja ein Elternteil in der GKV und doch, da gibt es evtl. auch einen eigenen Beitrag.
    Familienversicherung ist eben genau wie ja in der PKV immer, nicht unbedingt möglich!

    Gibt es eine Gesundheitsprüfung für die Kinder, wenn sie schon geboren sind, wenn ich meine Erstverbeamtung habe? (ich merke, ich bin eher vom Fall ausgegangen "Job mit PKV, erst dann Geburt der Kinder".


    Ja, gibt es.

    Noch mal: was hat das mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun?


    Wenn der in der PKV über dieser ist, dann kann das Kind nicht familienversichert sein!

    B/ Fall B: Papa in der GKV trotz Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, Mama Lehrerin in der PKV. Wenn Kind vorher bei Mama in der PKV, dann kann es bleiben? und wenn Kind vorher bei Papa in der GKV, dann kann es auch bleiben?


    DAnn kann es in der GKV bleiben, aber nur in der Familienversicherung, wenn der Papa besser verdient. Sonst müsste es also einen eigenen Beitrag zahlen. Wenn die Mam z.B. in der GKV wäre und der Papa in der PKV, dann wäre eh der Beitrag zu zahlen.

    aber warum versichert dann das Kind in der GKV? (wenn es sehr viele Kinder betrifft, muss es einen besonders guten Grund geben?)


    Weil man es eben nciht in der PKV versichern will, weil man z.B. aus oben genannten Gründen nichts von ihr hält, weil das Kind dort schwerer wieder raus kommt usw.

    Gibt genügend Gründe. Oder aber, weil z.B. erst während des Jahres die Bemessungsgrenze überschritten wird und das erst nachträglich rauskommt. Dann ist der Beitrag auch für das komplette Jahr zu zahlen! Und auch das ist leider kein Einzelfall! Oder weil das Kind in der PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht genommen wird, der Risikozuschlag zu hoch ist usw. Zusätzlich entfällt bei Kindern in der PKV ja auch das Kinderkrankengeld, also ist es imemr gut zu überlegen, ob man sich das antut!

    Das wären aber doch wohl die absoluten Ausnahmefälle, dass ein Kind (unter 18 Jahren) ohne eigenes Einkommen eigene Beiträge zu zahlen hätte; kann mir nur sowas wie Mieteinnahmen wegen einer Immobilienerbschaft o.ä. vorstellen.


    Nein, das wäre es nicht, da gibts deutlich mehr Fälle. Z.B. ein Elternteil ist in der PKV und verdient über der Beitragsbemessungsgrenze. Und das trifft leider doch sehr viele Kinder, dass dies so ist!

    Das wusste ich wirklich nicht! Erscheint mir auch irgendwie ungerecht, da für die Kinder ja kein Cent in der GKV zu zahlen ist, warum sollte dann der Elternteil, der allein in der PKV ist, sich nur zu 30 % versichern müssen.


    Mal davon abgesehen, dass das ja nicht unbedingt stimmt, weil die Kinder auch in der GKV evtl. selber versichert sein müssen, kommt ja auf diverse FAktoren an, ob die kostenlose Familienversicherung greift, soll das doch meiner Meinung nach eine Entlastung der Eltern sein, weil sie genug andere Kosten haben, das ist doch unabhängig davon, ob man diese nun in der PKV hat.

    Hast du eigentlich bedacht, dass du bei 2 Kindern mehr Beihlife bekommst, oder sind die über den Vater gesetzlich versichert?


    Der Beihilfeanspruch steigt egal, wo die Kidner versichert sind!

    Sich als Beamtin gesetzlich zu versichern heißt, dem Land jede Beteiligung an den eigenen Krankheitskosten zu schenken (bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Brille, bei denen die Beilhilfe dann doch etwas dazuzahlt) und das bis zum Lebensende. Irgendwie ja auch ein Gehaltsverzicht, finde ich. Mich ärgert schon lange, dass man nicht zu Beginn des Beamtenverhältnisses vor die Wahl gestellt wird, sich gesetzlich (natürlich mit Übernahme des Arbeitgeberbeitrages) oder privat zu versichern. Außer den historischen Gründen scheint mir das ein Ergebnis der Lobbyarbeit der PKVen zu sein.


    Ich finde das gar nicht so unverschämt, denn ich habe gerade ja versucht eine PKV zu finden. Soll ich dir sagen, dass die z.T. dogar teurer als die GKV sind und das mit nicht wirklich mehr Leisutng (nur mit viel viel mehr Arbeit für mich), also denke ich schon, dass jeder die Wahl haben sollte, ob er sich den Aufwand mit Beihilfe und PKV antun will oder nicht und ja auch finanziell die Wahl haben sollte!
    Denn wie du richtig sagst, die PKV ist einkommensunabhängig, die interessiert also auch nicht, wenn ich nur 1000 Euro Brutto habe oder gar nichts in Elternzeit, zahlen muss ich den selben Beitrag, die GKV nimmt darauf Rücksicht. Und wesentlicher Vorteil der GKV, die ist beitragsfrei in Elternzeit und sie verschiebt den Berechnungszeitraum fürs Elterngeld und zahlt selbst in Elternzeit Mutterschaftsgeld.
    Außerdem sind in der GKV die Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn keiner in der PKV ist von den Eltern.

    Also für mich ist da mehr Plus bei der GKV als bei der PKV, gerade für Familien oder wachsende Familien!

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