Beiträge von Susannea

    Wenn du jetzt gesetzlich versichert bist, dann kannst du doch auch als Beamtin gesetzlich versichert bleiben?


    Aber gerade dann wird ja die KK doppelt so teuer, also beim selben Brutto hätte man nicht mehr raus. Der AG-Anteil muss ja dann auch von einem selber bezahlt werden!

    Du zahlst dann ja statt 9,225 % für KK und Pflegeversicherung gleich mal 17,55 % für beides. Klar fällt dafür dann der Beitrag für Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung weg mit 10,95%, aber der Unterschied, den du mehr hast, ist ja dann marginal.

    UNd bei unwesentlich mehr Brutto kann ja dann letztendlich durch einen höheren Steuersatz sogar weniger rauskommen!

    Montag beginnt mein Referendariat und damit meine Probleme, denn ich weiß nicht, wie ich dann krankenversichert bin, da ich momentan keine Krankenkasse finde, die in der Lage ist jetzt Neu-Verträge abzuschließen.
    Alle Versicherungen sagen mir das Gleiche, nämlich, dass sie die Beihilfe-Tarife (30%, da 70% beihilfeberechtigt) noch nicht berechnen können (evtl. nachher rückwirkend machen, aber das ist auch noch unklar), weil durch die Umstellung auf die Unisex-Tarife, die noch nicht vorhanden sind, sie keine Grundlage haben.
    Leider bieten sie die alten Tarife auch nicht mehr an, ich finde also im Moment gar keine Krankenkasse, die solche Tarife anbietet. Anwärter-Tarife kommen nicht in Frage wegen des Alters!
    Haben die anderen, die jetzt anfangen die selben Probleme? Oder liegt das nur daran, dass der Anwärter-Tarif nicht mehr geht?

    Das zusätzlich der 4.2. als Versicheurngsbeginn für einige Versicherungen wohl ein Problem ist, ist dabei dann ja zweitrangig!

    Wie? Bei euch gibt es keine Unterrichtsbesuche mehr? Auf welcher Basis werden dann Gutachten geschrieben? Zählt dann nur noch die StEx-Note? Oder ist das bei euch gänzlich anders?
    GIbt es bei euch keine Mentoren, die euch begleiten?


    DAzu kann ich dir erst Anfang Februar was sagen, wie es funktionieren soll. Ja, nach dem offiziellen gibt es keine verpflichtenden UNterrichtsbesuche mehr, die Gutachten sehen aus, als ob ma sie auch nach Unterrichtsplanungen schreiben könnte (ob das sinnvoll ist, andere Frage). Es zählen definitiv Teile aus dem Master mit in die Note und die anderne Modul-Prüfungen dann auch.

    Alles andere kann ich bisher auch nur nachlesen, ich zitiere mal:

    Und da lese ich nichts mehr von benoteten Unterrichtsbesuchen raus.

    UNd klar sind die Rückmeldungen andere, aber trotzdem bekommt man doch welche und sollte daraus hoffentlich auch etwas lernen ;)

    Großartig was dazugelernt habe ich zwar nicht, da kein Feedback kam - die Fortschritte kamen dann erst im Ref. Ich würde es jedoch wieder machen, da man nochmal einen ganz anderen Einblick als den aus der Uni erhält.


    MIr ist unklar, wie du kein Feedback haben kannst, man erhält doch immer welches von den Schülern, Kollegen, Eltern und noch viel wichtiger ist die Selbstreflektion, man weiß doch dann eben, was wie nciht geht usw.

    Übrigens mehr Feedback erwarte ich im Ref auch nicht mehr, denn Doppeltstecken ist nicht mehr, Unterrichtsbesuche nur noch auf freiwlliger Basis, keine Pflicht mehr. Wo also soll da viel Feedback kommen?

    Ich weiß, dass ich vom Schulrecht nicht wirklich Ahnung habe (kommt ja an der Uni nicht vor), aber ist man dann eher gefährdet Fehler zu begehen wegen Benotung etc.?


    Das ist natürlich schade, wenn Schulrecht gar nicht in der Uni vorkommt, aber die grundlegenden Sachen, wie etwas in der Schule benotet wird, legt bei uns zumdinest eh die Fachkonferenz fest, also einfach im Kollegium dann fragen!

    Ich arbeite seit 2008 in der Schule als Lehrer, ins Ref gehe ich erst zum 4.2..
    Ich denke, für das Referendariat wird es mir einiges bringen, dass ich eben schon soviel Erfahrung habe, wobei gerade die erste Zeit hochschwanger mit Kleinkind und voller Stelle ohne "richtige" Erfahrung schon hart war. Aber das lässt jetzt Unterrichtsplanungen eben viel schneller gehen, Material ist schon massig vorhanden usw.

    Also ja, ich würde es machen, wenn du die Chance hast!

    In Bayern eindeutig: aus Witterungsgründen ("Hitzefrei", Sturm etc.) ausfallender Unterricht ist kein Freizeitausgleich, also keine Minusstunde.


    Aber doch sicherlich nur, wenn die Schule ausfällt, nicht wenn ein Kollege nicht zu seinem Unterricht erscheint.

    Ehrlich gesagt finde ich es schon sehr kulant vom Schulleiter, dass er dort "nur" Minusstunden anrechnet, das Arbeitsrecht ist dort doch eindeutig, der AN hat zu erscheinen, wie er dort hin kommt, ist sein Problem!

    Du meinst sicherlich die Erfahrungsstufen, ob man die wieder verlieren kann und ja, das kann man. (Warum auch immer, denn die Erfahrung bleibt ja eigentlich).

    Laut TVL nach 3 Jahren Pause, aber laut Berlin z.B. nach 6-wöchiger Unterbrechung (sprich eigentlich bei Vertretungsverträgen kommst du nie weiter, wenn die Ferien nicht bezahlt werden).

    Kürzere Verweildauer kann durch Anrechnugn von vorherigen Beschäftigungszeiten erfolgen.


    Was du eigentlich nicht wieder verlieren kannst, ist die EIngruppierung in die Gruppe.

    Susannea:

    Was mir angeboten wurde in der Elternzeit waren immer Vertretungsstellen. Mittlerweile habe ich eine Vertretungsstelle gefunden, ich hatte es ja schon geschrieben.


    Du antwortest wieder ausweichend. Waren die immer befristet auf ein Jahr? Übrigens, du warst nie in Elternzeit und genau das ist das Problem, du hättest in welche gehen solle/können, wenn du eine Stelle angenommen hättest und hättest hinterher dann evtl. eine Stelle sicher gehabt.

    Also ich habe schon das Gefühl, dass du dich in diese Schlammassel durch Uninformiertheit usw. selber rein manövriert hast! Diese Fragen wären also vorher besser gewesen und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist!

    Ich bekam nach dem Ref als verheirateter Vater mit 2 Kindern trotz passabler Leistungen kein Stellenangebot. Gab's halt nicht.


    Und genau diese Frage mag die TE scheinbar nicht beantworten, denn sie schrieb doch etwas es hätte Stellen gegeben. Evtl. ist sie ja sogar selber Schuld nun keine zu haben, weil sie sie vorher abgelehnt hat (obwohl sie sie hätte annehmen können, wenn sie gewollt hätte). Klar wäre es evtl. nicht die nette Art gewesen sich so eine Stelle zu sichern, aber mal ganz ehrlich, nett bringt einen eben nicht immer weiter´.

    Beamte werden in der Regel besser als vorherwegkommen, je nach Lebenssituation.
    Denn die 9% für KK dürfen ihnen nicht abgezogen werden, weil sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind, die 2 für ALGI-Versicherung auch nicht, weil sie nicht dort einzahlen und die 10% für die Rentenkasse auch nciht, weil sie auch da nciht versicherungspflichtig sind.

    Aber bei der KK gibts eine Vereinbarung, dass zumindest in der GKV eine beitragsfreie Weiterversicherung möglich ist (und somit eben der Teil, den man sonst an die Versicherung zahlt zusätzlich ist), wenn der Ehepartner in der GKV ist. In der PKV wird von vielen Bundesländern ein Teil des Beitrags übernommen.
    Somit stehen sie besser da als bisher, da nur Steuern abgezogen werden.

    Ob man so lange Mitglied sein muss, hängt ein bisschen davon ab, was du möchtest.
    Rechtsberatung z.B. habe ich sofort bekommen.

    Bisher hat mich der Beitrag nie abgeschreckt, weil ich als Student (auch wenn eben Stelle als Lehrer) nur 2,50 Euro bezahlt habe, das wird jetzt evtl. anders. Aber das lasse ich auf mich zukommen, denn bisher hat sie mir schon oft weiter geholfen und das auch sofort.

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