Herzlichen Glückwunsch!
Beiträge von Susannea
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Mach es! Unbedingt!
Das Ref ist anfangs noch nicht so stressig. Der Urlaub verhilft dir etwas Abstand zu bekommen, die neuen Eindrücke zu verarbeiten und einzuordnen.
Ich habe mir während des Refs damals fast alles was Spaß macht verkniffen, weil ich ja noch die Zeit zum Vorbereiten bräuchte. Schlussendlich war ich nicht effektiver als diejenigen, die gereist sind und abgeschaltet haben. Nur genervter!Ganz klar: mach es!!
Würde ich auch sagen. Ich finde, je mehr Zeit man zum Abschalten hat zwischendurch, um so effektiver kann man arbeiten.
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Warst du bisher in Elternzeit?
Wenn nciht fängst du wieder mit der untersten Stufe an. -
Danke dir, das hatte ich auch schon überlegt, wusste nur nicht, ob es damit vernünftig geht. Einzig was mir dazu noch einfällt, das man dann natürlich mit Lupe arbeiten muss, weil die Blüten soviel kleiner sind.
Kritik an der massenhaften Rapsanpflanzung darf dann wahrscheinlich nicht fehlen.
Kannst du das genauer erläutern?
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Ihr Lieben, ich bräuchte mal eurer Hilfe. Eigentlich wollten wir das Blütendiagramm mit Kirschblüten (oder Ersatzweise Apfelblüten) legen. Nun sind die leider bis Donnerstag spätestens alle vorbei (unsere sind jetzt abgeblüht
).Was würde ihr dann stattdessen nehmen? Welche Blütenpflanzen bieten sich denn evtl. an und warum würdet ihr gerade die nehmen (muss das ja evtl. noch begründen).
Danke euch für eure Hilfe!
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Ausnahmen gibt es nur für Selbständige.
Nein, da gibt es keine Ausnahmen, sondern für die gilt einfach das MuSchG nicht, das gilt nur für abhängig Beschäftigte.
Bis zur Geburt kannst du freiwillig weiterarbeiten. Während des Mutterschutzes 6 Wochen vor dem Geburtstermin ist das aber freiwillig und der Arbeitgeber kann dich nicht dazu zwingen.
Das kannst du auch nur, wenn der Dienstherr zustimmt. Lehnt der das ab, dann hast du die Möglichkeit nicht. Und in diesem Falle gehe ich stark davon aus. Hier ist es ja am Ende der Ferien, also würde die Zeit wohl so behandelt werden, als ob sie durchgängig noch gearbeitet hat, was ja auch gewissen Risiken birgt. Denn den Mutterschutz unterbrechen kann man nicht, das ist nicht vorgesehen!
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Es handelt sich eben um dieses "Casting" in der Senatsverwaltung.
(Ich bekam per Mail die Frage gestellt, ob ich noch am Einstellungsverfahren in Berlin an mehreren Schulen interessiert bin. Dann musste ich eine Wahl treffen und werde nun zu einem Bewerbungsgespräch in Berlin eingelden.)Deshalb bin ich neugierig, was denn das so gefragt werden könnt bzw. ob
sich das von den Einstellungsgesprächen, die sonst so laufen
unterscheident.
Ja, das tun sie deutlich, bei den Castings sind viele Schulen anwesend und du sitzt da wohl wie auf einem Präsentierteller. Wenn du Glück hast schlagen sich die Schulen um dich, hast du Pech gibt's mehr Bewerber als Stellen.Aber wie genau und warum das den Leuten so unangenehm war, kann ich dir leider nicht sagen.
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Es handelt sich nicht um die Castings, sondern nur in einer Schule, oder?
Da habe ich diverse Gespräche ja schon gehabt als PKB und dort sitz manchmal nur der Schulleiter, manchmal die erweiterte Schulleitung oder wenn es ganz korrekt zugeht auch noch jemand vom Personalrat und wenn notwendig der Frauenvertretung (kommt aber eher selten vor).
Selten gabs mehrere Gespräche an einem Tag von mehreren Bewerbern, ab und an weitere, aber meist war ich alleine (hängt von der Fächerkombi usw. ab).
Waren bei mir recht zwanglose Gespräche, ab und an wurde nach Erfahrungen gefragt, oft nur die Bedingungen, was ich will, was die Schule bieten kann usw. abgesprochen.
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Du darfst, wenn du möchtest und wenn das Schulamt dich lässt, denn ich könnte mir vorstellen, dass denen das zu heikel ist, immerhin kannst du deine Zustimmung jederzeit widerrufen (die ist nicht bindend) und dann stehen sie ohne Prüfer da.
Also geh mal davon aus, dass jemand anders prüfen wird und warum das so ist, geht die Eltern nichts an.
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Danke

Aber Woher weiß ich denn in welcher Stufe ich eingeordnet werde?Da kann dir wirklich nur jemand aus SH weiterhelfen bzw. dazu müsste man wissen, ob du bisher schon irgend wo gearbeitet hast usw.
Sonst geh von Erfahrungsstufe 1 aus und welche Eingruppierung kann nur jemand aus SH sagen, das weiß ich leider nicht, das ist unterschiedlich.
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HIer http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/lehrer/ findest du das für Angestellte. Du müsstest aber wissen, wie du eingestuft wirst, das ist leider sehr unterschiedlich. Da müsste dann jemand aus SH weiterhelfen.
Als Beamter findest du alles hier:
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Auch wenn das Wetter eher zu Depressionen führt und sich auf meinem Schreibtisch 11 Prüfungsstapel türmen. Egal.
Oh, ist das Wetter bei euch schlecht?
Ich schicke dir etwas Sonne rüber, hier ist strahlender Sonnenschein, aber leider nur der Dienstag frei!
Schöne Ferien!
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Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich.
wir hatten in einer der letzten Konferenzen auch das THema und unsere Schulleitung sagte, es sind insgesamt 5 Tage (nicht pro Kind) in NRW für beamtete Lehrer. Da muss man dann Sonderurlaub einreichen und ein Attest vom Kinderarzt sowie schriftliche bstätigen, dass keine andere Person das Kind betreuen konnte. Nachdem ich das dieses Jahr nun schon 2 mal gemacht habe, werde ich mich demnnächst krank melden, da mir das einfach zu viel Bürokratie ist.Da hat die Schulleiterin dann aber noch veraltetet Informationen, denn wie gesagt in NRW ist es vom Einkommen abhängig ob man nur die 5 Tage (insgesamt) oder 10 pro Kind als Beamter/Beamtin hat!
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Wir haben glaube ich 3 Tage ...???? Pro Kind, kann das sein ?
Wenn das nur so wenig sind, dann sind die in der Regel insgesamt und leider nicht pro Kind, aber auch das kann in jedem Bundesland anders sein.
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Ich mache an dieser Stelle mal darauf aufmerksam, dass verbeamtete Kolleginnen und Kollegen bei der Frage der zustehenden Sonderurlaubstage nochmal in zwei Lager aufgeteilt werden.
Verdient man (Brutto) unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 52200/Jahr), so ist man im gleichen Umfang durch den Arbeitgeber freizustellen wie gesetzlich Krankenversicherte.
Lediglich beim Überschreiten dieser Grenze greifen die gegenüber den Tarifbeschäftigten geringeren Freistellungsszeiten.Leider ist dies wohl immer noch nicht in allen Bundesländern so geregelt, aber dies ist genau das, was ich ja auch schon angesprochen habe, dass mir z.B. insgesamt 20 Tage Kind-Krank im Jahr bei vollen Bezügen zustehen und die müssen meine Kinder erst Mal krank sein, dass sind ja 4 Wochen!
Mondbär: Also so genau kann dir das keiner sagen, da keiner weiß, was wer von euch verdient. Aber wenn gibt es nur Kind-Krank direkt über den AG und nicht über die KK.
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Mein Mann hat 10 Tage
Die hat er aber pro Kind, was unter 12 ist, weil du von Kindern sprichst, du hast sie insgesamt. Maximal sind es bei ihm 25.
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Da bleibt einem doch nur die Möglichkeit, zum Hausarzt zu gehen und darum zu betteln, sich krankschreiben zu lassen?
Ja, entweder so, oder gucken, ob man wenig genug verdient, dass die Kinder gesetzlich versichert sein können, dann stehen dem Vater ja auch die Kind-Krank-Tage zu.
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Falls dem so ist, dann stehen deinem Mann keine Kind-krank-Tage zu. Dir stehen von deiner Krankenkasse auch keine zu, aber in Berlin-Brandenburg hat man 4 Kind-krank-Tage, für die der Arbeitgeber den Verdienst weiterzahlt (gibt es ein extra Formular).
Dem Mann stehen dann keine von der KK zu, aber wenn der AG sie nicht explizit ausgeschlossen hat, dann stehen sie ihm vom AG unter voller Bezahlung zu. Das ist nämlich eine der Dinge, die im Vertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden müssen, nicht eingeschlossen, die sind im BGB so vorgesehen!In Berlin habe ich als Beamtin z.B. 10 Kind-Krank-Tage bei voller Bezahlung (Edit: pro Kind!), das hängt von der Höhe des Verdienstes ab, ob man inzwischen auch die 10 hat. Da würde ich an deiner Stelle auch noch mal nachfragen, ob du die nicht inzwischen auch hast. Früher waren es nur 4!
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Wie ist dein Mann versichert und wie sind die Kinder versichert? Davon hängt nämlich ab, ob er Anspruch von der KK hat.
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da waren früher ganz andere Zeiten üblich.
DAs denke ich aber auch, dass das sehr freundlich ist. In Berlin war z.B. die absolute Deadline zum Nachreichen des Zeugnisses der 5.11. am 4.2. sind wir erst vereidigt worden.
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