Beiträge von Susannea

    Wir haben die Disukussion in der Schule bei uns gerade durch und es ist für die SAPH ausgegangen, denn es gibt vieles, was du hier negativ darstellst, was eigentlich ein Vorteil beinhaltet.

    1. Du hast aber nur halb soviele Erstklässler in der Klasse, die 2. Klässler arbeiten schon selbstständig. DU musst also nur halb sovielen Schülern hinterher rennen.
    2. Das hängt sehr vom Kollegen und der Art der Differenzierung ab, oft gibts es ja "nur" 4-5 verschiedene Varianten, so dass noch genügend miteinander arbeiten können. UNd auch das gegenseitige Helfen, fällt für mich unter kooperatives Lernen.
    3. Ich kenne keine SAPH, wo die 2.Klässler die 1. Klässler unterrichten. Es wird nur mal geholfen und der 2. Klässler lernt in der Zeit nicht "nur" Erstklässler-Stoff, sondern er vertieft den noch einmal. Aber wie gesagt, sind das ja nur einzelne Hilfsaktionen.
    4. Gibt bei uns nie Probleme, sie haben ein ganzes Jahr mindestens miteinander und in der Zeit finde ja auch kein Kommen und Gehen statt. Die Klassen haben eine sehr viel stärkere Klassengemeinschaft als andere Klassen.
    5. Der Aufwand ist nicht höher als wenn du sonst jeden dort abholen willst, wo er ist.
    6. Sehe ich etwas anders, klar können sie auch falsches Lernen, aber sie lernen viel richtiges voneinander, weil sie Vorbilder haben.
    7. Kann es immer.
    8. DAs wird es auch bei jedem Profil usw. geben.
    9. Siehe 5. Stimmt so also nicht.
    10. Ist in Berlin nicht ohne weiteres möglich in der Grundschule, ist also doch notwendig. Zumal eben in den Fächern unterschiedliche Niveaus berücksichtigt werden können. Wenn jemand in Mathe weiter ist, ist er es ja nicht automatisch beim Schreiben usw.

    Man probiere mal als Ref eine Sekretärin freundlich zu bitten, ob sie einem nicht für eine wichtige Stunde etwas kopieren könnte


    Der Ton macht die Musik, dass macht unserr Sekretärin auf die Bitte hin genauso ab und an, wie das auch Kollegen mal machen. Wenn ich aber Anweisungen geben würde, würde sie mir natürlich einen Vogel zeigen.

    Und sich von jemanden "untergeordneten" Kaffe kochen zu lassen finde ich generell sehr daneben.


    Ich sehe die Sekretärin nciht als untergeordnet an, sondern als ein Person mit anderem Aufgabengebiet. Und sie kocht für Unterrichtsbesuche bei uns natürlich auch den Kaffee mit (ungefragt), aber mindestens ein Danke und das man den selber in den entsprechenden Raum trägt, wird schon erwartet.

    @Silicium: ich hatte bisher immer angenommen dass die Vergütung im Referendariat bei derzeit etwa 1100 - 1200 € läge. Wurde sie auf 500 - 800 € zusammengestrichen? Oder wie kommst du darauf, dass man wie ein Auszubildender bezahlt wird?


    Redet ihr von Brutto oder netto?
    HIer sind es ca. 1000 Euro Brutto, wenn man keine Kinder hat und unverheiratet ist. DAs ist deutlich weniger als ich jetzt mit meinem PKB Vertrag bekomme bzw. bekommen würde, wenn ich Vollzeit arbeiten würde. Hinterhger bekomme ich dann aber auch nicht mehr, sondern das, was ich jetzt auch bekomme.

    Die Frage ist ja, was dir bzw. euch als Bedarfssatz angerechnet wird. Ob also deinem Mann noch etwas von deinem Einkommen eingestanden wird, weil du ihm unterhaltspflichtig bist, dann liegst du evtl. gar nicht mehr drüber.
    Da kann ich dir aber nicht genau sagen, wie das berechnet wird.

    Das sollte möglich sein, als Referendarin steht dir evtl. sogar ALGII zu, dazu muss das Einkommen ja noch geringer sein. Hier wird imemr dazu geraten, dies durchrechnen zu lassen.

    Bestehende Schwangerschaften dürfen ja nicht verschwiegen werden.


    Wo hast du denn das her. Natürlich dürfen sie verschwiegen werden und du musst sie auch nie deinem AG sagen, aber erst, wenn du sie mitteilst gilt das MuSchG. Einzig und alleine die Geburt musst du anzeigen und der Mutterschutz nach der Geburt ist verpflichtend. Bis zur Geburt kannst du arbeiten und musst den AG deshalb auch nicht informieren!
    Wäre ja auch noch schöner.

    Ganz im Gegenteil, selbst wenn du da mit einer riesigen Kugel sitzt, darf der AG dich nicht fragen nach einer Schwangerschaft. Tut er es trotzdem, darfst du ihn sogar ganz offensichtlich anlügen!

    Wenn mein Mann also gesetzlich versichert ist, dann kann ich in die GKV, auch wenn es eine andere ist, als die, die ich vorher hatte?


    Ja, du bist dann über ihn versichert.

    Und kann ich dann, wenn ich wieder im Beamtenverhältnis bin, wieder in die PKV? Soweit ich informiert bin, gilt diese Anwärterschaft immer noch, oder - also dass ich ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die PKV kann (und ggf. einen kleinen Beitrag monatlich zahle)?


    Ja, kannst du.

    Oder ist man nur arbeitslos, wenn man ALG I erhält?


    ZUmindest für die Agentur für Arbeit ja.

    Angenommen, ich finde bis zum 1.2. tatsächlich überhaupt
    nichts, bin ich dann nicht auch gleichzeitig arbeitslos?


    Nein, nicht für die Agentur für Arbeit.

    Denn letztlich habe ich keine Arbeit und muss Hartz IV beziehen.


    Hartz IV kann man übrigens auch nicht beziehen, sondern nur ALGII. ;)

    Demnach müsste ich also bei arbeitslosigkeit nicht in der PKV bleiben, sondern komme wieder in die GKV, auch ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung!?


    Wenn du arbeitslos wirst, nicht. Du hast aber gesagt, arbeitslos wirst du nicht, weil du bisher keine Beiträge eingezahlt hast. Du kannst maximal arbeitssuchend werden und das reicht nicht um automatisch zurück zu kommen. Vorsichtig, dass sind kleine aber sehr bedeutende UNterschiede bei den Begriffen!

    ALGII hat überhaupt nichts mit Arbeitslosigkeit zu tun.

    Abgesehen verdient man für die gleiche Arbeit weniger, natürlich nur, wenn man nicht gleichwertig ausgebildet ist. Das würde mich auch auf Dauer nerven.


    DAs ist dann aber Bundeslandabhängig. Hier verdient man als Angestellter über Vertretungsverträge das, was man auch nach dem 2. StEx mit unbefristetem Vertrag bekommt. Selbst wenn man nur das 1. StEx hat, bekommt man genauso viel.

    Ich bin ja sofort damit einverstanden, das Sitzenbleiben in den vier Jahren Grundschule, die wir in Bayern haben, abzuschaffen ... aber dann?


    In der Sekundarstufe gibts hier auch Sitzenbleiben.

    Sind Standards, die "recht weit unten liegen" eine vernünftige Sache?


    Ja, denn sie geben ja nur an, was gebraucht wird, um eine Grundlage zu haben, um in dem Fach weiter arbeiten zu können.

    Noch nie was von Standards und Zentralen Abschlussprüfungen gehört


    Geehrter Elternschreck, könntest du endlich mal deinen Ton etwas mäßigen?!?
    Es gibt in der Grundschule keine zentralen Abschlussprüfungen und es sind Standards, die am Ende der Grundschulzeit erreicht werden sollen. Das ist nach 6 Jahren, warum soll also ein Kind in Klasse 3, 4, oder 5 mit anderen gleich gemacht werden?!? Zumal diese Standards auch recht weit unten liegen, also sicherlich von vielen schon am Ende der 5. Klasse erreicht werden können.

    Jemand, der ein eigenes Haus besitzt, wird wohl auch keinen ALG II Anspruch haben.


    Glücklicher Weise kann man das so allgemein nicht sagen. Natürlich kann man auch ein Haus besitzen und ALGII bekommen, denn damit entfallen ja die Mietkosten. Aber ja, es ist um einiges schwieriger.
    Ich denke aber auch, wer ein Haus besitzt, hat hoffentlich soviele Rücklagen, dass er eine Zeit mit diesen Kosten überstehen kann.

    Ich glaube nämlich, dass es da eine Lösung gibt, bei der du privat versichert bleibst, aber einen niedrigeren Beitrag bezahlst, dafür aber dann auch weniger Leistung (entsprechend GKV) erhältst. So wurde mir das vor dem Beginn des Ref. von der Debeka erklärt (bin jetzt 2. Semester und evt. in einem 3/4 in der gleichen Situation wie du). Und ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass von einem verlangt wird 250 € KK zu zahlen.


    Das hast du auch falsch verstanden. Er muss ja nicht den vollen Beitrag selber zahlen. Es wird ein Teil ja beim ALGII Bezug übernommen, aber nur die Höhe, die eine gesetzliche KK kostet ungefähr. Also bleiben ca. 100 Euro an Kosten übrig. Und ja, du kannst den Vertrag runter stufen, aber du musst ja auch auf 100% Versicherung hochstufen, daher wirds dann trotzdem teurer als GKV!
    Und ja, es sind dann evtl. "nur" 250 Euro zum Leben übrig, aber das ist dann genau die Überlegung, die man vorher hätte anstellen müssen! UNd das sollte in der Regel auch reichen.

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