Susannea, es handelt sich hier aber um einen Schüler der 12. Klasse eines Gymnasiums.
Ok, das ist mir leider entgangen.
Wir sind hier auch wieder beim Punkt "wissenschaftliches Arbeiten" - nicht zum Spaß werden jetzt verstärkt auch Facharbeiten im schulischen Rahmen geschrieben, in denen die SuS schon frühzeitig nach und nach an eben dieses Arbeiten herangeführt werden.
DAs ist ja das, was ich sage, es kommt einfach arauf an, was die Aufgabenstellung ist. War diese "Schreibe einen Text" dann kann ich es nicht übernehmen. War sie aber nur "Beantwortet die Frage", dann kann ich dies natürlich auch mit dem Lehrbuchtext machen. Denn dabei geht es nicht um eine wissenschaftliche Arbeit.
Darüber hat leider der TE keinerlei Auskunft gegeben.
Aber wie gesagt, ich bleibe dabei, 0 Punkte mit der Begründung "der Schüler hat abgeschrieben" wird juristisch nicht haltbar sein!
Edit: Immergut und was daran schockierend oder verquer ist, wird mir wohl unbegreiflich bleiben. Wenn der Schüler die Aufgabe damit erfüllen kann und ich wollte was anderes haben, dann wurde uns in der Uni schon gepredigt: "Dann ist die Aufgabenstellung falsch!"