Beiträge von Susannea

    Susannea, es handelt sich hier aber um einen Schüler der 12. Klasse eines Gymnasiums.


    Ok, das ist mir leider entgangen.

    Wir sind hier auch wieder beim Punkt "wissenschaftliches Arbeiten" - nicht zum Spaß werden jetzt verstärkt auch Facharbeiten im schulischen Rahmen geschrieben, in denen die SuS schon frühzeitig nach und nach an eben dieses Arbeiten herangeführt werden.


    DAs ist ja das, was ich sage, es kommt einfach arauf an, was die Aufgabenstellung ist. War diese "Schreibe einen Text" dann kann ich es nicht übernehmen. War sie aber nur "Beantwortet die Frage", dann kann ich dies natürlich auch mit dem Lehrbuchtext machen. Denn dabei geht es nicht um eine wissenschaftliche Arbeit.
    Darüber hat leider der TE keinerlei Auskunft gegeben.

    Aber wie gesagt, ich bleibe dabei, 0 Punkte mit der Begründung "der Schüler hat abgeschrieben" wird juristisch nicht haltbar sein!

    Edit: Immergut und was daran schockierend oder verquer ist, wird mir wohl unbegreiflich bleiben. Wenn der Schüler die Aufgabe damit erfüllen kann und ich wollte was anderes haben, dann wurde uns in der Uni schon gepredigt: "Dann ist die Aufgabenstellung falsch!"

    Der Schüler hat hier keine eigene Leistung erbracht, also kann es auch keine Punkte geben.


    Das kommt doch sehr auf die Aufgabenstellugn an. Sonst könnte man ja bei diverse Arbeiten nie Punkte geben, weil das einzeichen von Dingen, die andere schon eingezeichnet haben oder das Anbringen der Beschriftung keine eigene Leistung ist.

    Die wesentliche Frage ist doch, passt es zur Aufgabenstellung, denn auch das Übertragen des Textes auf die entsprechende Fragestellung ist doch eine Leistung.

    Und eigene Leistungen erbringen dann Schüler in vielen Aufgaben nicht, Plagiate sind es dann auch immer wieder. Das ist doch albern. Klar, wenn die Aufgabe war, einen Text zu irgend etwas zu schreiben, dann ist das was anderes, aber eine Erklärung z.B. zu etwas abzugeben, kann auch komplett mit dem Buchtext passieren und ist trotzdem richtig.

    Also 0 Punkte für Abschreiben zu geben geht meiner Meinung nach überhaupt nicht!

    Danke Dalyna und Jotto. Dalyna, welche Blatt meinst du? Die Folie mit der Entwicklung von der Zwiebel usw. oder war da noch eines versteckt.


    So richtig überzeugen tun mich die Bilder nicht. Hat jemand noch eine andere Idee für eine Zwiebelpflanze unter den Frühblühern? Ich überlege gerade, warum ich mich gegen die Narzissen entschieden habe. DIe sollten doch eignetlich auch gehen, oder?

    Das ist dann evtl. einfacher, weil sie im Gegensatz zu den Schneeglöckchen nicht unter Naturschutz stehen.

    Dann nimm eine, schneid' sie durch und mach' ein Foto.


    Würde ich gerne, aber leider bekomme ich keine Schneeglöckchen-Zwibeln mehr zu kaufen. Also wenn einer eine Idee hat, wo ich zu noch tragbaren Preisen jetzt noch Schnneglöckchen-Ziwbeln und Tulpen-Zwiebeln herbekomme, dann immer her damit.
    Es geht hier ja leider nicht um die Gemüse-Zwiebel ;)

    Du kannst doch nicht beweisen, dass er das abgeschrieben hat und nicht auswendig gelernt hat.
    Passt es zur Fragestellung? Wenn ja, bin ich der Meinung ist es normal zu bewerten (sonst eben auch), denn auswendig lernen ist kein Verbrechen. Was anderes kannst du ihm nicht nachweisen.

    Also für 0 Punkte sehe ich absolut keine Grundlage.

    Apropos Kopiervorlagen: Warum zeichnen nicht die Schüler selbst?


    DAs sollen die Schüler dann beim Unterrichtsbeusch mit der Tulpe machen und eben die schon gelernten Bezeichnungen darauf übertragen, deshalb wollte ich gerne einen Arbeitsbogen für das Schneeglöckchen. Miene Zeichenkünste sind leider sehr bescheiden, deshalb fällt selber zeichnen aus. Die Idee mit Durchpausen ist allerdings n icht schlecht, wobei die leider bisher auch nicht so waren, dass das geht, aber ich suche weiter.

    Danke dir!

    Leider bin ich mir mal wieder nicht sicher, wo es hingehört, denn bei uns ist es ja noch Grundschule. In den meisten anderne Bundesländern gehört aber die 5. Klasse ja schon mit zur Oberschule.
    Ich hoffe also, ich bin hier richtig, sonst bitte verschieben, danke!


    Ich suche für meinen Unterrichtsbesuch bzw. die Vorbereitung dafür einen Arbeitsbogen mit dem Aufbau des Schneeglöckchens, wo die Schüler diesen beschriften können. Weiß jemand, wo ich einen finde oder hat einen? Bisher waren meine Funde im Netz nicht so richtig erfolgreich. Es handelt sich um eine 5. Klasse in Nawi falls das für den Schwierigkeitsgrad wichtig ist.

    Zusätzlich suche ich noch einen Querschnitt einer Schneeglöckchen-Zwiebel, wo man die Teile dieser gut erkennen kann, also eben auch die Ersatz-Zwiebel und und Brut-Zwiebel usw.

    Hat da jemand etwas oder eine Idee, wo ich das finde. In unseren drei verwendeten Nawi-Büchern sind da leider keine kopierfähigen Varianten drin.


    Was ist bei euch in der Einheit zu den Frühblühern bzw. Pflanzen in den Jahreszeiten noch mit drin, was habt ihr als wichtig erachtet.

    Ich dachte dier verschiedenen Frühblüher, die verschiedenen Speicherorgange (Zwiebel, Wurzelknolle, Wurzelspross usw.) und die Entwicklung einer Pflanze von der Zwiebel zur blühenden Pflanze bzw. evtl. auch durch den ganzen Jahresverlauf wäre wichtig.

    Was würdet ihr noch mit reinnehmen?

    Der TE kann dann zwar bei jedem einzelnen Arzt nachfragen, ob es möglich wäre, bei Ablehnung wird er dann aber eben hier und da mal eine Rechnung vom Labor bekommen und bei anderen Ärzten vielleicht nicht. Das wär mir dann irgendwann zu doof.


    Klar, wenn das viele Ärzte betrifft und die keine einheitliche Regelung dann haben, dann hilft es einem nur ein bißchen weiter (denn trotzdem ist es ja weniger Aufwand, wenn nur einige es einzeln schreiben).

    Aber in der Regel hat man ja meist nur ein bis zwei Ärzte von denen man regelmäßig Rechnungen bekommt. Da hilft das doch dann schon.

    Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass es auch, wenn Susannea so etwas noch nicht untergekommen ist, trotzdem prinzipiell möglich sein könnte, dass die Erfahrungen der anderen nicht komplett falsch sein müssen...


    Entschuldige mal, das habe ich doch überhaupt nicht gesagt, ganz In Gegenteil.
    Auch ich kenen Einzelrechnungen, aber eben auch das Gegenteil!
    Natürlich ist es möglich, dass es vorkommt und das die Ärzte die Variante ablehnen, aber wenn man nicht fragt, wird man es wohl nie rausbekommen.

    Hier solltest du wohl eher an andere appellieren dem TE nicht gleich zu sagen, dass es gar nicht gehen kann, was er gerne hätte, denn es gibt eben auch andere Erfahrungen.

    Also wende dich doch dann besser an emmem und alias, dass sie bitte berücksichtigen sollten, dass auch andere Erfahrungen durchaus richtig sein können!

    wenn sich dachdecker und elektriker nicht kennen, wird keiner die rechnung des anderen stellen wollen


    Nö, dafür stellt der Bauträger ja die Rechnungen oder der Architekt usw.

    Und nein, unser kannten sich nicht und haben auch genau so zusammengearbeitet ;)
    Ist eben wie beim Arzt, der kann auch die Rechung stellen, denn er kennt als einziger alle und auch da habe ich niemanden einzeln engagiert!

    es ist ähnlich, als würdest du ein haus bauen und nur eine rechnung bezahlen wollen - und nicht dem elektriker, dem schreiner, dem dachdecker... die rechnungen einzeln bezahlen wollen, auch wenn du sie einzeln engagiert hast.


    Du hast noch kein Haus gebaut, oder? Auch dort haben wir nur eine einzelne Rechnung gehabt und keine Einzelrechnungen und so ist es z.B. beim Zahnarzt meiner Mutter auch, der bekommt die Rechnung vom Labor und stellt ihr die Gesamtrechnung.

    Weiß ich daher so genau, weil die KK gerade nicht zahlen wollte, weil angeblich die Rechnung, die der Arzt vom Labor bekommen hat (und dann als Summe in seiner Rechnung aufgeführt hat) nicht als Kopie dabei war. Deshalb haben sie die komplette Zahnarztrechnung (weil 300 Euro nicht einzeln belegt waren wurden 8000 Euro nicht bezahlt!) nicht überwiesen.

    Geht also alles, wenn der Arzt will, also einfach einmal nachfragen.

    Wenn sich der Versicherte zum Wechsel in die PKV entschlossen hat,
    muss er seine Mitgliedschaft in der GKV kündigen. Hierbei ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt zwei Monate und startet in dem Monat, der auf die Aussprache der Kündigung folgt. Wenn ein Versicherter z.B. seine


    Mitgliedschaft in der GKV zum 20.08 kündigt, endet diese zum 01.11.


    Du hast doch aber zum 1.2. gar keine laufende GKV, weil die ja mit dem Wegafll der Sozialversicherungspflicht nicht mehr besteht. Die müsstest du erst abschließen. Dies gilt meiner Meinugn nach nur bei einem Austritt aus einer freiwilligen GKV, denn dort bestehen diese Kündigungsfristen.

    HIer:http://www.versicherungsvermittlung.de/pdf/Beamte%20i…ersicherung.pdf

    Zitat

    Bisher versicherungspflichtige „Neubeamte“ können (theoretisch) sofort zum Tag der Verbeamtung in eine private Krankenversicherung wechseln, vorher bereits freiwillig gesetzlich Versicherte können ihre Mitgliedschaft regulär mit 2 vollen Kalendermonaten Kündigungsfrist beenden und dann in eine private Krankenversicherung übertreten. (Sozialgesetzbuch SGB V)

    wird dies auch so gesagt, aber das ist natürlich keine verlässliche Quelle.

    Edit: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/9.html

    Sagt auch etwas von können beitreten, nicht sind beigetreten und somit kannst du dich zum 1.2. auch anders entscheiden! Ist der Dame von der Debeka (wieder mal meine LIeblingsversicherung ohne wirkliches Wissen usw!) denn bewusst, dass du gar nicht in der GKV momentan bist bzw. nicht freiwillig versichert? Denn es wird ja nun auch eilig, ich weiß nicht wie lange die KK dich rückwirkend versichert und das wäre die einzige Begründung mit einer entsprechenden Kündigungsfrist, dass du nun doch schon die Leistungen der GKV nach dem 1.2. in Anspruch genommen hast und somit man von einem Vertrag durch konkludentes Handeln geschlossen hast!

    Wenn du angestellt warst, dann warst du doch sicherlich sozialversicherungspflichtig oder warst du über der Grenze?
    Wenn ja entfällt diese Pflicht ja ab 1.2 und du müsstest einen Antrag für eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen KK stellen. Tust du das nciht, musst du dich ab dem 1.2. privat versichern.
    Du hast bei einem Wechsel durch Verbeamtung keinerlei Kündigungsfristen!

    Wäre es nicht. Der ALGII-Regelsatz liegt bei knapp unter 400 EUR zzgl. Miete. In der Summe sind das vielleicht 800 EUR und die sollen nach Ansicht von Vater Staat für das Existenzminimum ausreichend sein.


    Falsch, der ALGII-Regelsatz liegt weit unter dem Existenzminimum, das liegt bei 1028,89 € netto pro Monat und ist z.B. deshalb nicht pfändbar! Aber zu dem Regelsatz gibts ja auch andere Leistungen dazu!

    Wollsocken: Wenn ich mir das aber nachträglich anerkennen lassen will als Berufserfahrung, dann weiß es ja jemand. Nur darum ging es. Also entweder unerlaubt mehr machen und dann auf die Anerkennugn verzichten oder eben nur die erlaubte Menge machen und anerkennne lassen! Beides wird nicht gehen!

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