Beiträge von Susannea

    In Bayern eindeutig: aus Witterungsgründen ("Hitzefrei", Sturm etc.) ausfallender Unterricht ist kein Freizeitausgleich, also keine Minusstunde.


    Aber doch sicherlich nur, wenn die Schule ausfällt, nicht wenn ein Kollege nicht zu seinem Unterricht erscheint.

    Ehrlich gesagt finde ich es schon sehr kulant vom Schulleiter, dass er dort "nur" Minusstunden anrechnet, das Arbeitsrecht ist dort doch eindeutig, der AN hat zu erscheinen, wie er dort hin kommt, ist sein Problem!

    Du meinst sicherlich die Erfahrungsstufen, ob man die wieder verlieren kann und ja, das kann man. (Warum auch immer, denn die Erfahrung bleibt ja eigentlich).

    Laut TVL nach 3 Jahren Pause, aber laut Berlin z.B. nach 6-wöchiger Unterbrechung (sprich eigentlich bei Vertretungsverträgen kommst du nie weiter, wenn die Ferien nicht bezahlt werden).

    Kürzere Verweildauer kann durch Anrechnugn von vorherigen Beschäftigungszeiten erfolgen.


    Was du eigentlich nicht wieder verlieren kannst, ist die EIngruppierung in die Gruppe.

    Susannea:

    Was mir angeboten wurde in der Elternzeit waren immer Vertretungsstellen. Mittlerweile habe ich eine Vertretungsstelle gefunden, ich hatte es ja schon geschrieben.


    Du antwortest wieder ausweichend. Waren die immer befristet auf ein Jahr? Übrigens, du warst nie in Elternzeit und genau das ist das Problem, du hättest in welche gehen solle/können, wenn du eine Stelle angenommen hättest und hättest hinterher dann evtl. eine Stelle sicher gehabt.

    Also ich habe schon das Gefühl, dass du dich in diese Schlammassel durch Uninformiertheit usw. selber rein manövriert hast! Diese Fragen wären also vorher besser gewesen und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist!

    Ich bekam nach dem Ref als verheirateter Vater mit 2 Kindern trotz passabler Leistungen kein Stellenangebot. Gab's halt nicht.


    Und genau diese Frage mag die TE scheinbar nicht beantworten, denn sie schrieb doch etwas es hätte Stellen gegeben. Evtl. ist sie ja sogar selber Schuld nun keine zu haben, weil sie sie vorher abgelehnt hat (obwohl sie sie hätte annehmen können, wenn sie gewollt hätte). Klar wäre es evtl. nicht die nette Art gewesen sich so eine Stelle zu sichern, aber mal ganz ehrlich, nett bringt einen eben nicht immer weiter´.

    Beamte werden in der Regel besser als vorherwegkommen, je nach Lebenssituation.
    Denn die 9% für KK dürfen ihnen nicht abgezogen werden, weil sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind, die 2 für ALGI-Versicherung auch nicht, weil sie nicht dort einzahlen und die 10% für die Rentenkasse auch nciht, weil sie auch da nciht versicherungspflichtig sind.

    Aber bei der KK gibts eine Vereinbarung, dass zumindest in der GKV eine beitragsfreie Weiterversicherung möglich ist (und somit eben der Teil, den man sonst an die Versicherung zahlt zusätzlich ist), wenn der Ehepartner in der GKV ist. In der PKV wird von vielen Bundesländern ein Teil des Beitrags übernommen.
    Somit stehen sie besser da als bisher, da nur Steuern abgezogen werden.

    Ob man so lange Mitglied sein muss, hängt ein bisschen davon ab, was du möchtest.
    Rechtsberatung z.B. habe ich sofort bekommen.

    Bisher hat mich der Beitrag nie abgeschreckt, weil ich als Student (auch wenn eben Stelle als Lehrer) nur 2,50 Euro bezahlt habe, das wird jetzt evtl. anders. Aber das lasse ich auf mich zukommen, denn bisher hat sie mir schon oft weiter geholfen und das auch sofort.

    Wir haben die Disukussion in der Schule bei uns gerade durch und es ist für die SAPH ausgegangen, denn es gibt vieles, was du hier negativ darstellst, was eigentlich ein Vorteil beinhaltet.

    1. Du hast aber nur halb soviele Erstklässler in der Klasse, die 2. Klässler arbeiten schon selbstständig. DU musst also nur halb sovielen Schülern hinterher rennen.
    2. Das hängt sehr vom Kollegen und der Art der Differenzierung ab, oft gibts es ja "nur" 4-5 verschiedene Varianten, so dass noch genügend miteinander arbeiten können. UNd auch das gegenseitige Helfen, fällt für mich unter kooperatives Lernen.
    3. Ich kenne keine SAPH, wo die 2.Klässler die 1. Klässler unterrichten. Es wird nur mal geholfen und der 2. Klässler lernt in der Zeit nicht "nur" Erstklässler-Stoff, sondern er vertieft den noch einmal. Aber wie gesagt, sind das ja nur einzelne Hilfsaktionen.
    4. Gibt bei uns nie Probleme, sie haben ein ganzes Jahr mindestens miteinander und in der Zeit finde ja auch kein Kommen und Gehen statt. Die Klassen haben eine sehr viel stärkere Klassengemeinschaft als andere Klassen.
    5. Der Aufwand ist nicht höher als wenn du sonst jeden dort abholen willst, wo er ist.
    6. Sehe ich etwas anders, klar können sie auch falsches Lernen, aber sie lernen viel richtiges voneinander, weil sie Vorbilder haben.
    7. Kann es immer.
    8. DAs wird es auch bei jedem Profil usw. geben.
    9. Siehe 5. Stimmt so also nicht.
    10. Ist in Berlin nicht ohne weiteres möglich in der Grundschule, ist also doch notwendig. Zumal eben in den Fächern unterschiedliche Niveaus berücksichtigt werden können. Wenn jemand in Mathe weiter ist, ist er es ja nicht automatisch beim Schreiben usw.

    Man probiere mal als Ref eine Sekretärin freundlich zu bitten, ob sie einem nicht für eine wichtige Stunde etwas kopieren könnte


    Der Ton macht die Musik, dass macht unserr Sekretärin auf die Bitte hin genauso ab und an, wie das auch Kollegen mal machen. Wenn ich aber Anweisungen geben würde, würde sie mir natürlich einen Vogel zeigen.

    Und sich von jemanden "untergeordneten" Kaffe kochen zu lassen finde ich generell sehr daneben.


    Ich sehe die Sekretärin nciht als untergeordnet an, sondern als ein Person mit anderem Aufgabengebiet. Und sie kocht für Unterrichtsbesuche bei uns natürlich auch den Kaffee mit (ungefragt), aber mindestens ein Danke und das man den selber in den entsprechenden Raum trägt, wird schon erwartet.

    @Silicium: ich hatte bisher immer angenommen dass die Vergütung im Referendariat bei derzeit etwa 1100 - 1200 € läge. Wurde sie auf 500 - 800 € zusammengestrichen? Oder wie kommst du darauf, dass man wie ein Auszubildender bezahlt wird?


    Redet ihr von Brutto oder netto?
    HIer sind es ca. 1000 Euro Brutto, wenn man keine Kinder hat und unverheiratet ist. DAs ist deutlich weniger als ich jetzt mit meinem PKB Vertrag bekomme bzw. bekommen würde, wenn ich Vollzeit arbeiten würde. Hinterhger bekomme ich dann aber auch nicht mehr, sondern das, was ich jetzt auch bekomme.

    Die Frage ist ja, was dir bzw. euch als Bedarfssatz angerechnet wird. Ob also deinem Mann noch etwas von deinem Einkommen eingestanden wird, weil du ihm unterhaltspflichtig bist, dann liegst du evtl. gar nicht mehr drüber.
    Da kann ich dir aber nicht genau sagen, wie das berechnet wird.

    Das sollte möglich sein, als Referendarin steht dir evtl. sogar ALGII zu, dazu muss das Einkommen ja noch geringer sein. Hier wird imemr dazu geraten, dies durchrechnen zu lassen.

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