Beiträge von Susannea

    Naja, bei Vertretungsberträgen in NRW ist es so, dass die Verträge sehr kurzfristig kommen. Die Schulen rechnen aber dann schon mit den Vertretungskräften. Sie entscheiden ja nicht über die Gelder.


    Wenn die Entschiedung über Gelder dementsprechend noch nicht gefallen ist, kann ja auch andersrum kurzfristig die Absage kommen, dass es die Stelle gar nicht gibt, also denke ich schon, dass die Schueln das schon kennen, dass man dann lieber sichere Jobs annimmt.

    [von Jotto entfernt, bezieht sich auf nun gelöschte Beiträge]

    Die Lehrkraft (nur eine wohlgemerkt!) bereitet den Unterricht individuell für jeden Schüler und jede Schülerin vor,


    Wo hast du das eigentlicht her? Ich weiß, dass es in der Praxis oft so durchgeführt wird, aber z.B. Wocken ("Haus der inklsuiven Schule") schreibt zur Inklusion ganz klar, dass sie nur mit mindestens zwei Kräften gelingen kann! DAs was daraus jetzt gemacht wird, war also so keineswegs von den Experten und auch in der Definition gedacht!

    Danke für die Erklärung!
    Dass die Unterschiede verschwinden, kann ich mir zwar nicht vorstellen, wenn ich an meine Autisten, ADHS-Kinder und Kinder mit Schwerstbehinderten-Lehrplan denke, aber wir bemühen uns, so wenig Unterschiede wie möglich zu machen :)


    Die sollen ja auch nicht verschieden, denn diese Vielfalt ist ja gerade dei Chance, es geht eben darum, dass jeder individuell wahrgenommen und gefördert wird und festgestellt wird, dass alle zur Gruppe gehören, jeder mit seinen persönlichen Stärken und Schwächen, da gehts einfach gar nicht mehr um Unterschiede!
    Es gibt übrigens auch keine Inklusionsschüler, denn das ist die einzige Gemeinsamkeit, die wirklich alle haben, sie sind Schüler einer Gruppe, wo keirn integriert werden muss und alle die gleichen Rechte haben.

    Bei der von der Lehrkraft erfolgreich durchgeführten Inklusion verschwinden die Unterschiede zwischen Inklusionschülern und Nicht-Inklusionsschülern vollständig. Wenn nicht, hat die Lehrkraft etwas falsch gemacht.


    Wie kommst du denn zu dieser Aussage? Eben genau das soll nicht der Fall sein, sondern man sagt, es sind alle unterschiedlich, jeder hat andere Stärken und Schwächen und ist damit ein Gewinn für die Gruppe, es gibt eben keine Gleichmacherei mehr! Es darf jeder verschieden sein, in allen seinen Eigenschaften wird er aber trotzdem zur Gruppe gehören, weil die Vielfalt eine Chance ist!


    [von Jotto entfernt, bezieht sich auf nun gelöschte Beiträge]

    Meine Frage hat sich beantwortet und die Frage obs Versehen oder Absicht war kläre ich später in der Schule (das geht aktuell aber nicht). Ausschlussverfahren geht sicher auch - aber die schulinternen Rahmenpläne kann man trotzdem nicht so einfach übergehen.


    Nein, natürlich nicht, aber die waren ja auch in deiner Fragestellung gar nicht mit drin. DA gings doch nur darum ob Inhalt im Buch oder nicht und das wäre mit dem Ausschlussverfahren rauszufinden gewesen.

    Mich haben nur die Schulvorgaben für Klasse 4 etwas irritiert. Aber dann ist das Thema da wohl ausversehen reingerutscht bzw. eine evtl. Änderung im Lehrwerk wurde noch nicht berücksichtigt.


    Das klingt als ob das Thema in 3 drin wäre und bei der Schule im schuleigenen Plan erst in 4, verstehe ich das richtig?

    Ansonsten verstehe ich nicht, wie du auf diesen Satz kommst.

    Zitat

    Das ist mir schon klar, dass man seine Stoffverteilung am Buch orientieren sollte für Klasse3/4.
    Das ist auch kein Problem soweit (haben wir ja alle mal gelernt).


    Da erschließt sich mir der Zusammenhang nicht, denn du hast doch gefragt, ob jemand das 3er Buch hat, um etwas nachzugucken. Das hat scheinbar keiner, aber 4er Bücher sind evtl. vorhanden, also könnte man über den Rahmenlehrplan und das Ausschlussverfahren vorgehen für das 3er Buch. ;)

    Habe aus dem Lehrerhandbuch die Seite zum Rahmenplanbezug und da ist die Verteilung Klasse 1/2 und Klasse 3/4.


    Das entspricht ja auch dem RAhmenlehrplan hier, es gibt ja keinen mehr für 3 oder 4 einzeln. Dementsprechend müsste man aber gucken können, ob es für 3/4 drin steht und ob es im 4er Buch ist, wenn es das nciht ist, muss es dementsprechend im 3er sein ;)

    Ja, die Übersichtlichkeit ist grausig. HIer sind alle aufgeführt.

    Mir scheint, dass du Inklusion in anderen Ländern nur aus Statistiken und schön geredeten Studien kennst. Die Realität sieht ganz anders aus. Die oberen Berichte entsprechen der Realität. Hier ein LINK aus Österreich:

    http://diepresse.com/home/bildung/s…schule/index.do


    http://bildungsklick.de/a/81685/auch-o…m-schulbereich/
    Soviel zur Inklusion in Österreich. Die gleichen Probleme wie in Deutschland


    Das Österreich Problemem hat, genau wie Deutschland ist mir sehr wohl bekannt, dieses Land war ja auch nicht aufgeführt bei denen, wo es funktioniert, soviel dazu!

    In Italien gehen Schwerstmehrfachbehinderte gar nicht mehr in die Schule, da das Schulgesetz dies gar nicht vorsieht, so wurde ein behindertes Kind meiner Freundin erst gar nicht eingeschult.


    In Italien sind die einzelnen Kantone (oder wie es dort heißt) autonom beim Schulsystem, in den meisten funktioniert es, z.B: Südtirol ist ein Vorzeige Kanton, dort gehen auch schwerstmehrfach-behinderte in die Regelklassen. Zumal viele "Behinderungen", die es bei uns gibt, dort gar keine sind.
    Auch von Finnland kenne ich nur Gegenteiliges, kann mir also nicht vorstellen, dass das Beispiel deines Freundes repräsentaitv für alle Orte ist.

    Hätte die dt. Bundesregierung sich auf die englische Originalverfassung gestützt, hätten wir das "Theater" nicht.


    Haben sie aber nicht, sondern mit anderen Ländern etwas anderes vereinbart. Und damit müssen sie nun und nein, ein Theater machen nur viele Personen draus, die Inklusion ansich ist sicherlich kein Theater.
    Und evtl. haben sie sich ja auch was dabei gedacht und ich könnte mir sogar vorstellen, dass das deutlich mehr als Kosten sparen war!

    http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pub…publicationFile

    darin Seite 4, Fußnote:
    Rechtlich verbindlich sind nur die Fassungen des Übereinkommens in den sechs UN-Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch, Arabisch)


    http://www.un.org/disabilities/c…ntionfull.shtml

    Article 50 - Authentic texts
    The Arabic, Chinese, English, French, Russian and Spanish texts of the present Convention shall be equally authentic.


    Du hast aber schon gelesen, was ich dazu geschrieben habe, oder? DAs eine ist für die UN rechtlich bindend, das ander hat die Budneregierung als Verpflichtung unterschrieben ;)
    Steht sogar auch in dem von dir zitierten Link!

Werbung