Beiträge von Susannea

    das hört sich für mich wie der absolute supergau an.. da würde ich nicht lange arbeiten wollen..


    Nein, das war kein Super-Gau, das war Alltag in der Förderschule. Nicht umsonst hat der Schüler ja Einzelunterricht gehabt.

    welche konsequenezen wurden daraus gezogen?


    Es gab dann mal wieder ein paar Tage Suspendierung. Mehr war nicht möglich.

    wie verhält sich die sl?


    Die Schulleitung wußte dies und war ja auch immer die, die angerufen wurde. Machen konnte sie auch nicht viel. Selbst ihr gegenüber wurde der Schüler ja "komisch", wenn er besonders gut drauf war. Auch die Polizei wurde bei anderen Schülern dann gerufen.

    Wisst ihr, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, die einen verpflichtet, sich ein Handy anzuschaffen und dieses im Unterricht dabeizuhaben?


    Sicherlich nicht, aber mein Leben ist es mir dann schon wert! Ich habe mein Handy inzwischen eigentlich immer dabei, nach der letzten Schule weiß ich auch, warum. Da habe ich es nicht nur einmal zum Hilfe rufen gebraucht!

    Wenn man dich verpflichten will, während der Arbeitszeit ein Handy dabeizuhaben, dann muss man dir selbstverständlich ein kostenloses Diensthandy bereitstellen...


    Bei uns hat die GEW Brandenburg kostenlose Handys verschickt, mit denen man kostenlos im Festnetz und im Netz der GEW-Telefone telofonieren kann.

    Außerdem habe ich alle Mühe und Not, den Schülern die Handynutzung während des Unterrichts abzugewöhnen, da wäre es extrem kontraproduktiv, wenn ausgerechnet meins klingelt.


    Ich habe mein Handy immer lautlos, die Schüler wissen also meist nicht mal, dass ich es mithabe. Aber ohne, nie wieder!

    Deine Frage muss in den Sichrheitsrichtlinien für den naturwssenschaftlichen Unterricht deines Bundeslandes klar geregelt sein. Bei uns in NRW heißt sie RISU.


    DAnke für deine Antwort. Genau so etwas habe ich für Berlin leider nicht gefunden.
    Bisher habe ich die Klassen immer mitten im Schuljahr übernommen, bin also davon ausgegangen, dass so etwas schon gemacht wurde (ziemlich naiv wahrscheinlich). Aber nun fange ich ja mit denen ganz von vorne an, in den 6 Wochen seit Schuljahresbeginn hat einfach keine NaWi-Unterricht stattgefunden.
    Nachfragen werde ich morgen sicherlich, aber die Infos sind dürftig, es konnte mir weder jemand sagen, ob und was für Bücher sie haben, noch sonst etwas. Selbst die Schüleranzahl erfahre ich erst morgen.


    Aber die Idee es eben so zu formulieren, dass während des NaWi-Unterrichts das Essen, Trinken und Schminken (darauf muss man erstmal kommen ;) ) verboten ist, ist ganz gut. Wobei so etwas ja in allen Räumen verboten sein sollte während des Unterrichts.

    Ich will morgen in der ersten NaWi-Stunde mit den Schülern erst einmal grundsätzliche Dinge besprechen, wie z.B. die Regeln im NaWi-Raum. Ob es bereits feste von der Schule gibt, weiß ich nicht, kann es wohl auch erst morgen klären. Ansonsten würde ich sie gerne mit den Schülern erarbeiten.
    Wie lauten bei euch die Regeln in den Fachräumen?

    Klar ist, betreten nur mit dem Fachlehrer. Eigentlich auch nicht essen, da der Raum aber gleichzeitig Küche ist, wird das wohl schwierig bzw. unlogisch. Da bräuchte ich eine Formulierung, wann es erlaubt ist und wann nciht, wie würde ihr das machen?

    Würde mich über Ideen von euch freuen.

    Danke!

    Nun wurde mir jedoch mitgeteilt, dass ich einen Antrag etwa 6 Wochen vor dem 2. Geburtstag meiner Jüngsten hätte stellen müssen.


    Das ist auch Unsinn. Nach dem BEEG ist dies nicht so und es ist eher unwahrscheinlich, dass solch einen Unfug ein Bundesland in sein Beamtenrecht mit aufgenommen hat.

    Du kannst innerhalb der ersten 3 Jahre jederzeit mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen (bei Beamten) in Elternzeit gehen bis maximal zum 3. Geburtstag!
    Also reiche einfach den Antrag ein, evtl. mit Hifle der Gelichstellungsbeauftragten oder des Personalrats und geh dann in Elternzeit. Zumal die auch nciht genehmigt werden muss, sondern nur mitgeteilt!

    Nach Wikip. trifft allerdings die Freiwilligkeit auf keinen zu, der im, ich sage mal: "normalen" Gehaltsbereich angestellt ist und schon gar nicht auf diejenigen, die im Ref sind. Davon ging die Ursprungsfrage ja aus.

    schon klar! deshalb ja auch nicht während des Refs. Darum ging es ja in der Ausgangsfrage


    Was denn nun?

    Bei der (eventuell freiwilligen) GKV gibt es also keinen Einfluss auf die (auch eventuell freiwillige) GKV, oder?


    Nein, da hat es keinen Einfluss.

    Für die TE hat es auch keierlei Auswirkungen, aber es wurde ja vorher behauptet, dass der Familienstand überhaupt nichts mit der Beitragshöhe zu tun hat. Das stimmt eben nicht immer! Hier in dem Falle ja, aber in anderen nicht!

    So eine Berechnung würde doch kaum jemanden in der Konstellation in der GVK lassen.....zumindest nicht als Kinderlosen


    Doch, viele, weil die Beiträge in der PKV für bestimmte Erkrankungen immer noch zu hoch sind oder sie die Kosten nicht vorstrecken können oder wollen!

    Susannea, ich würde das doch nicht posten, wenn ich unverheiratet und/oder mein Mann nicht privat versichert wäre


    Dann gibts noch eine Begründung, warum das bei dir nicht so ist (hast du es denn mal nachgerechnet, ob dir wirklich nur 15,5% deines Einkommens abgezogen werden?). Nämlich wenn du alleine schon über der Beitragsbemessungsgrenze liegst. Bei der ist eh Schluß!

    Willst du also behaupten, diese Festlegung der Krankenkassen entspricht nicht der Wahrheit? Warum sollten sie es dann veröffentlichen?!?

    Edit: Noch mehr Begründungen sind natürlich die Variante der Rückkehr nach dem Ref in die GKV, die dann nur noch funktioniert, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Stelle unter der Beitragsbemessungsgrenze findest oder noch einen Restanspruch auf ALGI hast! Und natürlich die evtl. Überlegung, was in einer Schwangerschaft passiert.

    ?????


    Also noch mal langsam, damit du es auch verstehst.

    Wenn du verheiratet bist und freiwillig in der gesetzlichen KK, zählt als EInkommen nicht nur dein Einkommen, sondern auch eines evtl. privat versicherten Ehemannes. Du musst also, wenn du verheiratet bist und der Ehemann privat versichert dann in der GKV bei der freiwilligen Versicherung nicht die 15,5% von deinem EInkommen, sondern die vom Familieneinkommen (abzüglich eines Satzes für Kinder) berechnen. Daher sind dann die GKVs so teuer!

    Sprich, es ist aber nicht alleine teuer sich freiwillig zu versichern, sondern die Versicherung des Partners beeinflusst die Höhe des Beitrages auch noch!

    HIer nachzulesen, wie es berechnet wird.

    Ob du verheiratet bist, spielt bei der KV keine Rolle, da musst du dich im Ref. in jedem Fall selbst versichern. Die Familienversicherung greift nicht bei deinem Einkommen.


    NIcht ganz, leider spielt das Verheiratet sein schon eine Rolle, wenn man freiwillig in der GKV versichert ist und der Ehepartner privat, dann wird sein Einkommen nämlich auch noch mit angerechnet für den Beitrag in der GKV. Also wenn wirkt es sich negativ aus, nicht positiv.

    Einziger Vorteil, man kann sofort nach Ref-Ende wieder in die GKV in die Familienversicherung, wenn der Ehepartner in der GKV ist.

    Gruß aus dem Besserwisserwald


    Hast du es vorher da rein geschrieben? Denn das ist bei dieser Quelle ja problemlos möglich. Im Gossenslang kann das wohl so genannt werden, ich denke nicht, dass wir uns aber auf dieses Niveau begeben müssen. Hier wird ja auch unterschieden zwischen Gehalt und Bezügen, die gibt es wenigstens beide. Hartz IV gibts nicht mal, also sollte man schon bei der korrekten Bezeichnung ALGII bleiben, wenn man schon von so etwas leben will!

    Ich denke, der wesentliche Punkt ist doch, dass hier z.B. niemand sagen kann, wie in Berlin das Referendariat nach der Modularisierung überhaupt abläuft. Bis jetzt ist es hier noch problemlos möglich, sich einzuklagen, da die Zugangsvoraussetzungen rechtlich nicht einwandfrei sind.
    Also evtl. nutzt man diese Chance und guckt dann mit dem Kind. Zumal es immer noch sein kann, dass das Referendariat keine 1,5 Jahre dauert. Die zeit gibt es nämlich in Berlin momentan nicht, entweder 1 Jahr oder 2 Jahre wird nur noch angeboten.

    Und wer den Informationen einer Studentenkanzlei glaubt, ist da ja eh schon mal selbst schuld, weil die Leute in der Studentenkanzlei für eine eventuelle Anerkennung ja überhaupt nicht zuständig sind. Was man als Student eigentlich wissen sollte.


    Auch wenns jetzt OT wird, aber bei uns ist dem nicht ganz so. Du kannst erst Sachen anerkennen lassen, wenn du immatrikuliert bist (sowohl in Berlin FU und HU, als auch in Potsdam), d.h. wenn dies wie in dem Falle das Studentensekretariat schon verhindert, weil sie sagen, du hast keine Zugangsberechtigung (und das sagen die und niemand anders!), dann ist es schon vorbei. Dann kannst du dir auch nirgendwo anders an der Uni was anerkennen lassen!

    UNd damit ist von mir zu dem Thema auch Schluss.

    Für die TE einzig der Hinweis, sie müsste dann gucken, ob das dort anerkannt wird!

    Wenn heutzutage jemand behauptet, sein Abi würde in einem anderen Bundesland nicht anerkannt, lügt er einfach wie gedruckt.


    Definitiv hat sie nicht gelogen. Die Auskunft hat sie im Studentensekretariat bekommen, es kann ja sein, dass dem eignetlich nicht so ist. Aber sie hat man damit abgewimmelt und gesagt, sie kann ihr Studium nicht fortsetzen, weil sie erstmal ihr Abitur in Bayern nachmachen müsste.

    Kann natürlich auch daran liegen, welche Uni, hier war es München.

    Du denkst doch nicht, man hätte sich trotz Kind und allem 2 Jahre lang eine Fernbeziehung angetan, wenn sie einfach hätte mitgehen können!

    Evtl. ist übrigens genau das "sofort nach dem Abi" der entscheidene Unterschied, ihr Abi war zu dem Zeitpunkt älter als 5 Jahre!

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