Ich habe einen Großteil davon mit der „Muskelhypothek“ bezahlt. Handwerker bekommt man ja eh kaum noch.
Und dann kann man damit eben auch viel Geld einsparen.
Ich habe einen Großteil davon mit der „Muskelhypothek“ bezahlt. Handwerker bekommt man ja eh kaum noch.
Und dann kann man damit eben auch viel Geld einsparen.
sonst nur einmalig im Härtefall…
Ich meine einmalig oder im Härtefall, nicht und.
Aber ja, es lohnt sich Arbeiten so nicht. Mich hatte es noch härter getroffen, da mein Nebengewerbe nicht abgemeldet war (wenn ich darin auch nicht gearbeitet habe), wurde das Einkommen der Monate 11/12 auf alle 12 Monate umgelegt und damit habe ich über 1000 Euro Elterngeld verloren und zurückzahlen müssen.
Trifft meine obige Überlegung dann zu auf die 2770 Euro abzüglich des neues Nettoteilzeiteinkommens?
Genau und ja, davon 65% Ersatz.
Alles anzeigenHallo,
folgende Frage: wenn ich während meines Elterngeldbezuges (Elterngeld Basis / 1800 Euro Höchstsatz) in Teilzeit arbeite, bspw. 6 Stunden, verliere ich dann den Höchstsatz und falls ja, ist die folgende Denkweise korrekt:
Nettogehalt vor der Elternzeit bspw. 4000
- Nettogehalt in Teilzeit bspw. 600 Eu
Wert: 3400 Euro und davon werden 65% weiterhin ersetzt und es bleibt beim Höchstsatz?
So habe ich die Rechnung verstanden, ist das richtig oder wird das Teilzeitgehalt direkt vom Elterngeld abgezogen?
Leider falsch, weil es eine Höchstgrenze gibt, die berücksichtigt wird und damit dann die Differenz berechnet wird, die ist also immer so, dass nicht mehr der Höchstsatz rauskommt.
Natürlich fängt man nicht die Arbeitsphase am Curriculum mit den Eltern aber die TE fragte ausdrücklich "vorm Schuljahr". Irgendwann muss man ja auch arbeiten. Schulentwicklung ist auch eine unserer Aufgaben.
Da in Berlin und Brandenburg die Eltern zu allen FKs einzuladen sind, arbeiten wir natürlich auch mit den Eltern gemeinsam dran und es macht manchmal auch echt Sinn, weil sie eben Sachen nachfragen/ umformulieren lassen, die ein Außenstehender nicht versteht o.ä.
Kommt darauf an, wenn unsere Schulleiterin dabei war, dann gingen sie immer mindestens die 90 Minuten, die sie angesetzt waren. In Sport sind wir meist deutlich schneller und das obwohl wir oft eine Aufgabe vor Ort noch machen (wie Bänke kontrollieren, Bälle beschriften und einräumen usw.)
a) Es gibt in NDS - wie Moebius im anderen Thread der/des TE schon schrieb - keine Vorbereitungswoche an den Schulen! Das Maximum an Tagen, in denen die SL schulische Termine festlegen kann, liegt bei drei Tagen am Ende der Sommerferien.
Gibt es bei uns in Berlin auch nicht, es sind "nur" 3 Tage, trotzdem sprechen wir in der Regel von der Vorbereitungswoche.
b) Ich habe noch nie gehört, dass die SL ihre Lehrkräfte und LiV "fest in den Erste-Hilfe-Kurs eintaktet", wie der/die TE es beschreibt. Zwar müssen wir nds. Lehrkräfte alle drei Jahre einen solchen Kurs belegen, aber dafür melden sich die Lehrkräfte selbst an und nicht die SL tut dies (insbesondere die LiV nicht, weil diese ja - auch das schrieb ich bereits - teilweise auch an vom Studienseminar organisierten Erste-Hilfe-Kursen teilnehmen können).
Das läuft bei uns auch so, da liegt nur ein Zettel im Fach, dass der 1. Hilfe-Kurs wieder fällig ist und der Termin da und da liegt und dafür angemeldet ist. Warum auch nicht?!?
Achso und ja, bei uns nehmen auch PKB-Kräfte, Referendare usw. teil, wenn der Kuts dann notwendig ist (war also bei mir auch in der Ref-Schule dann)
Der erste Tag fand normal in der Schule statt, dann hatten wir in der darauffolgenden Woche eine ganze Woche im Seminar. Alle Fortbildungen, die notwendig waren, wurden im Seminar gemacht oder eben in der Schule, aber nicht am ersten Tag. Das ist etwas verwirrend. Also, entweder werden alle Referendare in der ersten Hilfe ausgebildet, dann braucht damit die Schule nicht starten oder aber die Schule startet, ziemlich ungewöhnlich, mit einer Schilf ins neue Schuljahr, anstatt erstmal mit grundlegenden Dingen zu beginnen.
Wir haben damals eine Woche in den Ferien alles im Seminar gehabt, dass war völlig normal und dann am ersten Tag uns in der Schule vorgestellt, also das finde ich völlig normal.
Viel schlimmer war aber, dass wir unsere Zeugnisse erst genau nach einem Jahr bekamen, d.h. am Montag in den Winterferien, was gelinde gesagt bei nur einer Woche Ferien etwas daneben ist und das mit dem Hinweis, dass man es nur persönlich abholen kann, nachher hatten einige aber doch den Urlaub normal angetreten.
Ich glaube, du verstehst es nicht, der Facharzttermin hat sie doch gesagt liegt VOR dem 5.8.!
Ich bin in der Vorbereitungswoche fest in den Erstehilfekurs eingetaktet.
Also bei uns liegt die VORBEREITUNGSWOCHE vor dem 1. Schultag!
ins Ref ist sie nachgerückt (wann auch immer, offiziell startet das Ref in NDS an BBS in Mai), der 5. August ist der erste Schultag in NDS, das heißt, ein Tag, den man auch frei halten sollte, wenn man Vertretungslehrkraft ist.
Und sie hat geschrieben, dass der Erste-Hilfe-Kurs und ihr Termin vor dem 1. Schultag ist.
Und wenn das vor dem Refbeginn ist, kann man ja vorher nicht wissen, dass man sich den Tag freihalten muss, ich finde also an der Facharzttermin-Wahl nichts merkwürdig.
Den einzigen Tag, den sie genannt hat, ist der 5.8. als Ref-Beginn oder wo siehst du noch einen Termin für den Erste-Hilfe-Kurs.
Und dann muss ich mich doch über den gewählten Termin wundern: ja, Facharzt-Termine sind rar. Man muss schon mal länger drauf warten. Aber den legt man doch trotzdem nicht auf den ersten Schultag. Das ist doch wirklich der ungünstigste Tag.
Es wurde doch geschrieben, dass der Termin vor den Beginn des Refs liegt, also kann es nicht am 1. Schultag sein.
Natürlich, wann denn sonst?
Vor dem 1. Schultag und da liegt genau das Problem ![]()
Joah, kann man so machen.
Solaranlage aufs Dach
Haben wir.
Wärmepumpe in den Keller
Haben wir auch
Tiefensonde für die Heizung in den Vorgarten
Naja, wir haben sie seitlich vom Haus, aber ja, haben wir auch.
Warmwasserspeicher (4.000 Liter) in den Raum, in dem früher die Öltanks standen
Raum von Öltanks gab es nie, da stand gleich Wärmepumpe und Wasserspeicher, nur wieviel Liter, keine Ahnung.
E-Auto in die Garage
Garage haben wir nicht, das E-Auto steht im Garten.
Batteriespeicher in die Abstellkammer
Haben wir lieber im Wäschekeller stehen
Der Antrag auf Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des genehmigten Zeitraums eingereicht werden. Zu dem Zeitpunkt sind die Ländertauschverfahren noch nicht abgeschlossen.
Aber nicht bei einer Verlängerung der Elternzeit, die ja die erste Option ist, da sind es 6-13 Wochen z.B. und ja, in der Regel kann man die Beurlaubung dann auch beenden.
Das kann aber durchaus sein, dass du am Ende deiner Elternzeit ohne Platz über das Ländertauschverfahren da stehst. Dann musst du um Entlassung aus dem Dienst bitten.
Dann kann man sich ja wie schon erwähnt auch ohne Bezüge weiter beurlauben lassen (in Berlin waren das glaube ich maximal 12 Jahre) und es immer wieder versuchen.
Bis man um Entlassung bitten muss, ist noch lange Zeit.
So hab ich auch erst gedacht…. Aber dann kam mir der Gedanke, dass ich ja nach dem Umzug zum Einwohnermeldeamt muss und am neuen Wohnort meinen ersten Wohnsitz anmelden muss… das ist ja was anderes als eine längere Auslandsreise, oder?
Es geht nicht um eine Reise
Bundesgesetz, was nur anders geregelt sein kann, wenn verbeamtet, sonst für alle gleich!
Daher die Frage nach dem Bundesland korrekt, aber was Elterngeld mit dem ganzen zu tun hat, bleibt mir rätselhaft.
aber dann eben nicht die Ferien bezahlen, wenn ich auch elterngeldlose Elternzeitmonate am Ende habe, oder?
Also wie es NRW macht...
Nein, das ist nicht zulässig, einfach nicht bezahlen. Und nein, es ist eben sehr fraglich, ob NRW das rechtmäßig macht. Einfach nicht bezahlen, wäre es jedenfalls nicht.
Das haben ja auch schon einige Gerichte kassiert.
Mir war auch nicht klar, dass der Arbeitgeber meiner Elternzeit widersprechen kann.
Nein, kann er eigentlich nicht, sondern kann nur auf die Rechtsmissbräuchlichkeit hinweisen und das er deshalb mit der Elternzeit so nicht einverstanden ist. Aber eigentlich kannst du sie frei wählen.
in NRW wäre soweit ich es verstanden habe nur so, wenn die Elternzeit Ende Juni mit Ausschöpfung aller Elterngeldmonate war?
Wenn die Elternzeit so angemeldet war und niemand der Anmeldung widersprochen hat, dann greift egal wie das mit Elterngeld usw. ist, ab Mitte Juni wieder die normale Vereinbarung.
Elterngeld hat damit also eigentlich gar nichts zu tun.
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