Beiträge von Susannea

    Gruß aus dem Besserwisserwald


    Hast du es vorher da rein geschrieben? Denn das ist bei dieser Quelle ja problemlos möglich. Im Gossenslang kann das wohl so genannt werden, ich denke nicht, dass wir uns aber auf dieses Niveau begeben müssen. Hier wird ja auch unterschieden zwischen Gehalt und Bezügen, die gibt es wenigstens beide. Hartz IV gibts nicht mal, also sollte man schon bei der korrekten Bezeichnung ALGII bleiben, wenn man schon von so etwas leben will!

    Ich denke, der wesentliche Punkt ist doch, dass hier z.B. niemand sagen kann, wie in Berlin das Referendariat nach der Modularisierung überhaupt abläuft. Bis jetzt ist es hier noch problemlos möglich, sich einzuklagen, da die Zugangsvoraussetzungen rechtlich nicht einwandfrei sind.
    Also evtl. nutzt man diese Chance und guckt dann mit dem Kind. Zumal es immer noch sein kann, dass das Referendariat keine 1,5 Jahre dauert. Die zeit gibt es nämlich in Berlin momentan nicht, entweder 1 Jahr oder 2 Jahre wird nur noch angeboten.

    Und wer den Informationen einer Studentenkanzlei glaubt, ist da ja eh schon mal selbst schuld, weil die Leute in der Studentenkanzlei für eine eventuelle Anerkennung ja überhaupt nicht zuständig sind. Was man als Student eigentlich wissen sollte.


    Auch wenns jetzt OT wird, aber bei uns ist dem nicht ganz so. Du kannst erst Sachen anerkennen lassen, wenn du immatrikuliert bist (sowohl in Berlin FU und HU, als auch in Potsdam), d.h. wenn dies wie in dem Falle das Studentensekretariat schon verhindert, weil sie sagen, du hast keine Zugangsberechtigung (und das sagen die und niemand anders!), dann ist es schon vorbei. Dann kannst du dir auch nirgendwo anders an der Uni was anerkennen lassen!

    UNd damit ist von mir zu dem Thema auch Schluss.

    Für die TE einzig der Hinweis, sie müsste dann gucken, ob das dort anerkannt wird!

    Wenn heutzutage jemand behauptet, sein Abi würde in einem anderen Bundesland nicht anerkannt, lügt er einfach wie gedruckt.


    Definitiv hat sie nicht gelogen. Die Auskunft hat sie im Studentensekretariat bekommen, es kann ja sein, dass dem eignetlich nicht so ist. Aber sie hat man damit abgewimmelt und gesagt, sie kann ihr Studium nicht fortsetzen, weil sie erstmal ihr Abitur in Bayern nachmachen müsste.

    Kann natürlich auch daran liegen, welche Uni, hier war es München.

    Du denkst doch nicht, man hätte sich trotz Kind und allem 2 Jahre lang eine Fernbeziehung angetan, wenn sie einfach hätte mitgehen können!

    Evtl. ist übrigens genau das "sofort nach dem Abi" der entscheidene Unterschied, ihr Abi war zu dem Zeitpunkt älter als 5 Jahre!

    So einen Blödsinn hab ich schon lang nicht mehr gelesen.


    Das ist schön, dass du das für Blödsinn hältst, leider ist es nicht nur einer Freundin so ergangen, sondern das Berliner Abitur wird gar nicht in Bayern anerkannt. Wie das mit anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht.

    Aber gut, das man als Bayer so einen Blödsinn nicht zugegebn kann, wundert mich nicht! Denn das ist der einzige Blödsinn daran, dass es nicht anerkannt wird, nicht die Aussage!

    Schließlich muss ich auch viel korrigieren und zensieren, was in der Grundschule nicht so ins Gewicht fällt, oder?


    Naja, das kommt sicherlich auf die Fächer darauf an und dann gibts eben was anderes:

    Ich bin nicht Primarstufe, Förderschule. Und wir haben zwar nicht so einen großen Korrekturaufwand, dafür aber Differenzierung und Reduktion, die m.E. genauso ins Gewiht fällt. Gleiches gilt m.Meinung nach auch für Grundschule


    Nämlich das, was dir dann auch das Leben schwer machen wird.

    @immergut: Ich hatte dich so verstanden, dass Brandenburg das nicht tut. Berlin soll es nicht anerkennen? Hast du es schon probiert, denn sie erkennen recht viel an.
    Brandenburg und Berlin sind sich bei der Anerkennugn auch nciht einig, da ja das Grundschulstudium in beiden Budnesländern unterschiedlich aufgebaut ist. In einem studierst du ja Grundschulpädagogik und ein FAch, im anderen ein Fach und zwei Lernbereiche.

    Ich habe beide Kinder im Studium bekommen, vor dem Ref habe ich keine Angst in Berlin, ist ja modularisiert und ohne Hausarbeit.
    Über NUmmer 3 denken wir gerade nach und ja, im Moment ist möglich, dass es im Ref kommt.

    Oder 3. überlegen, ob der Freund sich mit Bayern anfreunden könnte.


    Naja, ob Bayern das Studium anerkennt ist aber mehr als fraglich. Das tun sie mit wenigen, z.T. wird nicht mal das Abitur anerkannt.

    Bei dem Hartz4 bin ich mir sicher, dass es sowieso höchstens 200Euro wären


    HArtz4 kriegst du sicherlich nicht, wenn höchstens ALGII und da wird ja das komplette EInkommen deines Mannes und das Elterngeld usw. angerechnet.

    Berlin hat wohl für L1 alle angenommen,


    Ja, tun sie schon seit einer Weile. Zahlen für andere Lehrämter usw. gitbs bei der GEW.

    aber zum einen sind die NCs gigantisch (jedenfalls in Brandenburg;


    Aber nur für nicht Landeskinder, oder? Denn bisher haben die eigentlich auch fast alle in L1 genommen.

    mich nach 2 Jahren einklage


    Das kannst du übrigens in Berlin aktuell noch ohne Wartezeit.

    Im Referendariat hast du ihn ja auf jeden Fall, wenn du nicht zu Sonderfällen gehörst. DAher ist da egal, wo du bist. Aber für Berlin den BEamtenstatus zu erwerben ist sicherlich keine kurzfristige Aktion.
    Wenn du kündigen würdest (was anders heißt, weils so einfach gar nicht geht), dann wäre der Beamtenstatus ja wieder weg. Du musst dich dann nach Berlin versetzen lassen.
    Was spricht denn aber dagegen in Brandenburg z.B. zu arbeiten und später zu gucken, ob man zurück nach Berlin kann?

    Während des Referendariats bekommst du auch in Berlin den Beamtenstatus auf Zeit (heißt es glaube ich).
    Nach dem Referendariat bekommst du in Berlin nur Stellen im Angestelltenverhältnis. In Brandenburg z.B. wird aber noch verbeamtet.
    Es bietet sich also für Brandenburg z.B. an, dass man sich nach dem Referendariat oder auch vorher (am besten für einen Refplatz in Berlin und Brandenburg gleichzeitig!) bewirbt.

    1. Kannst du, aber ich vermutet, dass du dann auch einen 14. nehmen musst, zumidnest die Ferien nicht bezahlt bekommst. Ist jedenfalls in vielen Bundesländern so, wenn man ohne "sinnvolle" Begründung, wie z.B. Ende des Elterngeldes, bis zu den Ferien zu Hause bleibt.
    2. Dürfte beim Ende der Elterngeldzahlung dann nicht so sein! Da hast du ja keine Wahl, wann die endet!

    Dir stehen übrigens genauso 3 Jahre Elternzeit zu, wie deinem Mann auch, das hat also miteinander nichts zu tun!

    GUt, dass du hierher gefunden hast.
    An anderer Stelle konnte ich dir leider nicht schreiben.

    Du bist nicht verpflichtet irgend etwas zu sagen und ganz ehrlich würde ich es in der 6. SSW auch nicht tun und da auch auf jeden Fall den Vertrag trotzdem unterschreiben. Denn du kannst ja evtl. noch die Stelle komplett erfüllen, das weiß man vorher ja nie, aber auch ohne Krankheit nciht. Ich habe bis in den Mutterschutz rein bei meiner 2. Schwangerschaft gearbeitet, war kein Problem!

    Aber du wirst hier wahrscheinlich sehr kontroverse Meinungen dazu bekommen.

    In deinem 1. Mutterpass kannst du übrigens evtl. was über die Titer nachlesen.

    Die GEW hat dazu ein Klasse Merkblatt. Bist du da inzwischen Mitglied?

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