Beiträge von Susannea

    ach so, ok, ich dachte, du willst auf "voll / 95%" hinaus und nicht "Teilzeit", weil es rechtlich einen Unterschied machen würde.
    Tut mir leid.


    Sowohl als auch, Teilzeit macht rechtlich einen Unterschied, aber wenn es reduziert ist, dann könnte man ja acuh ganz dreist sagen, wenn ich schon soviel da sein soll, dann will ich auch aufstocken (wobei zumindest das hier nachträglich ganz viel Papierkrieg gibt und nur im Ausnahmefall geht).

    Bei "nur" 9 Hohlstunden und der Breite vom Stundenplan wird es wohl eine volle Stelle sein.

    Chili


    Wie gesagt, dass lese ich dort nicht heraus, da es ja beliebige Möglichkeiten des Reduzierens gibt und auch die Stundenzahl für eine volle Stelle in jedem Bundesland und von Schultyp zu Schultyp variiert.
    Natürlich ist es möglich, aber natürlich ist genauso eine Teilzeitstelle (und das ist es ja auch mit nur einer Stunde weniger) möglich.

    Inklusion kann nicht funktionieren, weil es nicht genügend ausgebildetes Personal gibt, weil es keine Konzepte, keine Standards, kein Personal gibt, das Inklusion planvoll behutsam und durchdacht vorbereitet, weil über die Köpfe aller Beteiligten und ohne gesetzliche Grundlage( NRW) kopflos und auf Biegen und Brechen auch ohne die notwendigen Voraussetzungen die Kinder einfach ins Regelschulsystem gesteckt werden und die Kolleginnen und Kollegen mit der neuen Aufgabe vollkommen allein gelassen werden. Vernünftige Fortbildungen gibt es auch nicht, weil keiner weiß wie es gehen und wer es bezahlen soll. Es gibt eine Fülle ungelöster Fragen und trotzdem wird es einfach gemacht. Also: Die UN Konvention wird als Deckmäntelchen benutzt, um Geld zu sparen.Wenn Fortbildungen schon mit dem Unterschied zwischen Integration und Inklusion anfangen und die schönen bunten Kreise
    http://www.inklusion-olpe.de/inklusion.php zum Vorschein kommen, dann dreht sich mir schon der Magen um. Keine Ideologien bitte, sondern Praxis live.


    Entschuldige bitte, aber hier ist wirklich nur nach den Problemen an "deiner" Schule gefragt. Es soll hier keine Diskussionen oder sonstige allgemeinen Äußerungen zu geben.
    Dazu gibt es ja den anderen Thread!
    Danke!

    § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz

    Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

    Verlangt Berlin/Brandenburg schon eine Sozialauswahl ab Beginn der Beschäftigung?


    Wenn du das mit kurzfristig meinst, dann hast du Recht.
    Ich hatte dich eher so verstanden, dass es dir um eine kurze Kündigungsfrist ging.
    Verträge werden dann hier aber auch nicht so einfach gekündigt, dass würde viel zu viel Streß bedeuten, so dass du die 6 Moante eigentlich locker erreichen solltest.

    Vorsicht! In Bayern gehen bekanntlich die Uhren anders.

    Arbeitsverträge bedürfen nur dann der Schriftform, wenn ein auf das Arbeitsverhältnis anzuwendender Tartifvertrag dieses ausdrücklich vorsieht, d. h. wenn der Arbeitgeber Mitglied im AG-Verband und der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist oder wenn der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt worden ist. Ansonsten können Arbeitsverträge formfrei, also auch mündlich abgeschlossen werden. Das ergibt sich ionsbesondere aus dem § 2 Nachweisgesetz:


    Solche Arbeitsverträge würden dann wohl auch die meisten von uns annehmen, denn mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich unbefristet ;)

    Kann ich dir sagen:
    das war der Antrag, dass flexible Mittel für den Vertretungsunterricht beantragt werden sollen und ich musste die Erklärung unterschreiben, dass ich nicht vorbestraft bin. einen Arbeitsvetrag oder ähnliches habe ich nicht unterschrieben.
    mir ist klar, dass das für die schule doof ist, aber so kommt es ja immer.


    NUn bin ich so schlau wie vorher, denn von solch einem Antrag habe ich noch nie etwas gehört. Wenn du nur unterschrieben hast, dass du nicht vorbestraft bist und sonst nichts, dann kannst du natürlich sagen, dass du dir das anders überlegt hast.

    Nachdem wir ja hier allgemeine notwendige Rahmenbedingungen schon aufgeschrieben haben, würde mich interessieren, was konkret an eurer Schule gegen Inklusion spricht.

    Also die Fragestellung ist:

    Inklusion kann an "meiner" Schule nicht funktionieren, weil...
    Und nun bins ich mal gespannt. Es g ht aber wirklich nur um die Rahmenbedingungen an eurer Schule, was also dort anders ist eurer Meinung nach, als an Schulen, wo Inklusion funktioniert.

    Ich verstehe da was nicht: Da steht doch nirgendwo, dass die Frau um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten hat. Oder habe ich da etwas überlesen? Wenn sie das getan hätte, hätte der Dienstherr auch nicht von sich aus eine ungenaue Frist setzen können (wenn Ersatz für die Stelle gefunden ist). So eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch geht nach meinem Kenntnisstand doch jederzeit. Aber vielleicht gibt es hier ja auch Ausnahmen für Beamte in leitender Position?

    Jedenfalls verstehe ich den Artikel so, dass die Schulleiterin ihre Stelle gekündigt hat und wieder als verbeamtete Lehrerin arbeiten möchte. Da wäre sie allerdings nicht die erste, allerdings wohl die erste, die damit über die Zeitung an die Öffentlichkeit getreten ist.

    Liege ich völlig falsch? Bitte klärt mich auf!

    Danke und noch einen schönen Abend allen
    Angestellte


    Doch, genau das steht da:

    Zitat

    Andrea Schöffel, Rektorin der Grundschule in Graben, hat beim Schulamt Augsburg Antrag auf Entlassung gestellt.

    Ich weiß nicht, in welchem Landkreis du arbeitest. Aber du musst immer bedenken: Es geht bei den Lehrerzahlen nicht um eine einzelne Schule sondern darum, wie viele Lehrer das Bundesland benötigt (bzw. der Landkreis). Die Schülerzahlen werden die nächsten Jahre laut Berechnungen deutlich sinken und die Lehrer die bisher in diesen Regionen gearbeitet haben müssen ja weiterhin beschätigt werden. Da wird einiges an Kapazität frei werden. Beamte muss das Land dauerhaft beschäftigen. Angestellte bekommen z. T. befristete Verträge.


    Das ist alles klar, da wir Berliner Speckgürtel sind, steigt hier aber die Schülerzahl, sieht man ja auch aktuell in den Kitas, die Plätze werden immer schwieriger zu bekommen, es müssen immer mehr werden usw.
    UNd das waren ja auch nur Beispiele, dass das Schvulamt hier immer sucht, weiß ich ja aus eigener Erfahrung ;)

    Aber Anlaufpunkt wäre zunächst für mich MV, wo ich nachfrage, ob und wo Stellen zum nächsten Sommer frei werden, stimmts? Kann ich mich denn da überhaupt schon bewerben, wenn ich noch im Ref bin? Und wenn das mit meinem Mann und seiner Arbeit doch nicht klappt, kann ich dann noch ablehen und doch in BRB bleiben?


    Ja, das wäre der Anlaufpunkt und ob du dich bewerben kannst hängt von den Fristen und den bis dahin geforderten Unterlagen ab.

    DracheKokosnuss: DAs ist ja noch mal was anderes mit den Lehrkräften übers Gastschülerabkommen, wobei man von einer Verlängerung ausgehen muss, aber mit Familienzusammenführung klappts eigentlich immer.
    UNd mit der Verbeamtung liegt es momentan in Brandenburg daran, dass sie imemr suchen, ist jetzt natürlich nicht zu sehen am 2. SAchultag, aber imemrhin war z.B: hier an der Grundschule zum Schuljahresende noch die Stelle der KLassenlehrerin einer neuen Klasse frei, letztes Jahr wurde sie im Nachbarort zum 1. Schultag noch gar nicht besetzt, weil keiner da war usw.

    Hier werden es immer mehr Schüler, dass kann in anderne Gebieten natürlich anders sein.

    Wenn du dich in Brandenburg verbeamten lässt, kann es sein, dass du keine Freistellung für ein anderes Bundesland bekommst.


    Aber du wärst schön blöd, wenn du die Verbeamtung in Brandenburg nicht mitnehmen würdest.
    Freigabe war hier bisher noch nie ein richgies Problem, nicht umsonst gehen viele Lehrer nach Brandenburg, werden dort sofort verbeamtet und wechseln dann mit dem Beamten-Status nach Berlin zurück. Klappt bisher hervorragend ;)
    Und doch, ich kann mir gut vorstellen, dass man in Branenburg automatisch übernommen wird nach dem Ref. Beim Landesprüfungsamt werden die Daten nämlich auch einfach automtaisch an die Schulämter weiter gegeben.

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