NRW - wie viele SJ zählt die Schuleingangsphase?

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zu den Zeugnissen meiner Viertklässler.


    Ganz unten muss man ja angeben, wie viele Schulbesuchsjahre das Kind absolviert hat.
    Wie ist das mit Kindern, die in der Schuleingangsphase 3 Jahre verblieben sind?
    Ich habe auf der Zeugniskonferenz unsere SL gefragt und sie meinte, es wären 3 Jahre. Aber meiner Meinung nach müsste es doch als 2 Schuljahre zählen, oder nicht ??
    Es heißt doch immer, wenn ein Kind in Klasse 1 oder 2 wiederholt, zählt das nicht als nichtversetzt? :huh:

  • Es heißt in der AO-GS: "Der Besuch im dritten Jahr (der Schuleingangsphase) wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet" (Paragraph 2)


    Ich interpretiere es so, dass ein 3. Jahr in Klasse 1/2 NICHT gezählt wird.?

  • Es heißt in der AO-GS: "Der Besuch im dritten Jahr (der Schuleingangsphase) wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet" (Paragraph 2)


    Ich interpretiere es so, dass ein 3. Jahr in Klasse 1/2 NICHT gezählt wird.?


    Das ist doch aber wieder noch was ganz anderes, ob es mit für die Schulpflicht zählt, da geht es doch nur darum, wieviele Jahre man eine Schule midnestens besucht haben muss (inklusive Berufsschule).

  • Schuljahre müssen genau angegeben werden. Wenn das Kind 3 Jahre verblieben ist, müssen auch 3 Jahre angerechnet werden.


    Zur Schulpflicht: Die Schüler müssen 10 Jahre Schulpflicht absolvieren. Haben sie 3 Jahre in der Eingangsstufe verbracht, müssen sie 11 Jahre die Schulbank drücken.

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