Ganz ehrlich, viel zu viel Aufwand und haben wollen sie es ja auch nicht, also gibst du ihm deutlich mehr, als er will.
Muss ja jeder selber entscheiden, aber wir sind letztes Jahr mit dem kleinen A5 Umschlag mit nur den 10 Seiten ganz gut gefahren und werden es wieder so machen.
Beiträge von Susannea
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alias: Und die Belege reichst du alle ein?
Nachdem doch die LIste seit diesem Jahr sehr kurz ist, was eingereicht werden soll:
ZitatAlles anzeigenEinzureichende Belege zur Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2011
Zum Hauptvordruck (Mantelbogen):
• Zuwendungsnachweise wie z. B. Spendenbescheinigungen
• Nachweis der Behinderung im Erstjahr bzw. bei ÄnderungZur Anlage N:
• Soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das
Finanzamt übermittelt wurden: die besondere Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte
2010 mit der Lohnbescheinigung 2011 des Arbeitgebers.
Achtung: Der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird nicht benötigt!Zur Anlage G, S und L:
• Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurdenZur Anlage KAP:
• Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer, nur wenn eine Überprüfung des
Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt wird
• Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde,
obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht
• Bescheinigung über anrechenbare ausländische SteuernZur Anlage VL:
• Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
Zur Anlage Unterhalt:
• Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit
Sonstiges Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung
gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich
bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der
Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.
Alle anderen Belege sind nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. -
Dabei gehört die Dienstunfähigkeit ganz klar zu den existenzbedrohenden Riskien, gegen die sich jeder absichern sollte (wie Kranken- und Haftpflichtverischerung). Auf solchen Gedöns wie Krankentagegeld oder privaten Rechtsschutz kann man viel eher verzichten.
Also eine Rechtschutzversicherung ist für mich eine wichtige Versicherung als Angestellter, so wie eben eine Krankenversicherung schon. Denn sonst bekomme ich mein Geld manchaml auch nicht vom AG
Aber sämtliche Planungen bei uns laufen ohne mein Einkommen, also ist eine Dienstunfähigkeit hier sicherlich kein existenzbedrohendes Risiko. Also tendiere ich momentan doch eher zu nein, zumal eine DU für Angestellte ja gar nicht in Frage kommt, sondern wirklich nur eine BU interessant ist.Und die ANtworten, die ich bisher überall bekommen habe sagen mir, dass eine BU nur Sinn macht mit einer guten Rechtschutzversicerhugn um irgendwann Geld zu bekommen!
Der Beitrag in die BU muss aber deutlich höher sein als der von dir genannte, denn für 600 Euro je Monate Rente müsste ich schon 50 Euro je Monat einzehalne, da frage ich mich schon, ob mans dann nicht besser anlegt das Geld und mehr davon hat!
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Ich beschäftige mich auch grad mit dem Thema und hab gelesen, dass Beamte eher eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen und keine echte BU.
Ich gehe davon aus, dass ich nicht verbeamtet werdel, die Wahrscheinlichkeit ist einfach viel größer, also ist dies für mich nicht interessant.Für mich ist es eher aus der Sicht eines Angestellten zu sehen.
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DAnke dir, dann scheint es eine andere Version zu sein, bei uns fangen die mit 3-12-588 dann an.
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Das müsste gehen, da das ja mit dem Bezug des Elterngeldes zusammenhängt!
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Playway Rainbow Edition. Activity Book und Teachers Book 3. Klett. /Zustand: Activity Book: gelocht, sonst sehr gut; Teacher's Book: deutliche Gebrauchsspuren. Preis: für beide zusammen: 2,50€
Kannst du mir sagen, woran ich erkenne, ob es die Rainbow Edition ist. -
Nachdem sich mein Studium langsam dem Ende nähert und da ich ja schon als Lehrerin arbeite hätte ich momentan noch die Wahl, was bald dann wegfällt, was ich als Beruf angebe. Studentin ist billiger, also ist es Zeit sich darüber Gedanken zu machen.
Berlin zumindest verbeamtet ja nciht mehr, so ist man darüber nicht abegesichert, Brandenburg schon. Wo ich lande, ist völlig unklar.Habt ihr eine, würdet ihr eine abschließen und was sind eurer Gedanken dazu, wer kann mir weiterhelfen?
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Du bist doch dort verbeamtet, oder? Dann gibts die die ganze Zeit Bezüge solange du krankgeschrieben bist.
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Ich weiß auch nicht, aber ich bekomme in solcehr Situation immer Magenschmerzen, weswegen mich der Hausarzt sicher krank schreiben würde und bei der Einschulung würden sie sicherlich weniger werden, also zur Genesung beitragen! (UNd nein, das ist kein Scherz und auch nicht gelogen!)
Aber das kann bei dir natürlich ganz anders sein!
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in denen die Betroffenen danach bis zu 4 Monate auf ihr Gehalt und die Nachzahlung warten mussten. Ein Kollege musste sogar erst mit Klage drohen, damit sich die Besoldungsstelle (nach zusätzlichen Anrufen durch Schulleiter und den Personalreferent des Schulamts) mal beeilt hat.
Traurig, aber wohl kein Einzelfall. Ich warte auch noch auf ca. 1/3 meines Januargehaltes. Klage ist dann wahrscheinlich der nächste Schritt! -
Ja, leider habe ich das schon öfter gehört, bin mir aber sicher, bei den Schulleitern, die ich kenne, gäbe es eine Möglichkeit das anders zu regeln!
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Heißt das, dass der Monat Mai nicht bezahlt wird und ich erst ab Juni jeden 1. des Monats mein Gehalt bekomme??
Nein, dass heißt, du bekommst erst ab 1. Juni dein Gehalt zu jedem 1., aber der Mai wird da nachgezahlt.
Soviel ich weiß, musst du, wenn du eine Abschlagszahlung möchtest, dies mitteilen. -
Allerdings bin ich seit einem Jahr im Ref. WIe meinst Du das mit den 6 Wochen? Soll das etwa heißen, dass meine "Erfahrung" verfällt???
Fände ich ja eine ziemliche Schweinerei...
Eigentlich sollte sie nicht verfallen, wenn du die vorher durchgehend hättest, wobei ich da nicht siocher bin, denn meine schon vorhandene Erfahrung, die sich durch Erfahrungsstufe 2 ausdrückte ist ja auch verfallen, weil sie nicht durchgängig war und die Pause länger als 6 Wochen.Ich würde ja auch behaupten wollen, Erfahrung hat man und die kann nciht verfallen, aber da wurde ich eines besseren belehrt.
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Wenn das ganze wirklich 2 Jahre und durchgehend ohne Pauen durch Ferien usw. die evtl. nicht bezahlt werden, waren, dann sollte es Stufe 2 sein. Voraussetzung ist allerdings auch, dass zwischen den Verträgen und Einstellung nicht mehr als 6 Wochen liegen behauptet hier jedenfalls die Personalstelle!
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Mach einen schnellkurs im Notenlesen. Stell die Tonleiter vor und lass dann mithilfe der Tonleiter-Noten Wörter verschlüsseln, indem die Kinder alle Buchstaben, die es auch als Noten gibt, durch Noten ersetzen,
Wenn ich Pech habe, ist das die Klasse, die ich heute hatte und da habe ich so etwas gemacht. Stieß auf wenig Begeisterung
Entschuldige, dass hätte ich wohl auch noch mit aufführen sollen. Aber danke für die Idee!
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Ich habe morgen kurzfristig wieder eien Musikvertretungsstunde und weiß nicht so genau, was ich mit denen machen soll, denn im normalen Musikunterricht tanzen sie fast nur.
Sie singen wohl nicht, kennen jedenfalls keine Lieder und ich bin auch nicht die geeignete für das Vorsingen
Das letzte Mal habe ich ein Instrumenten-Suchsel gemacht, hat jemand eine Idee, was man noch machen kann?
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Weiß auch nicht, wie mir das passieren konnte. Aber zumindest hatte ich nicht versehentlich den falschen Namen gesperrt.

kl. gr. frosch
Ich hatte her schon an eine gespaltene Persönlichkeit gedacht
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Ich habe Lehrkraft a heute Nacht nur gesperrt, gelöscht ist er noch nicht. Das wird aber (auf eigenen Wunsch) in den nächsten Tagen passieren.
Stand da nicht vorher Elterneschreck? Wo ich mich schon gewundert habe.
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