Beiträge von Susannea

    Elternzeit will er definitiv nicht gleich zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses nehmen, was ich sehr gut verstehen kann. Ich glaube, dass es letztendlich einfacher ist, dass nur ich Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehme.


    Nochmal, er braucht doch keine Elternzeit, kann ja auch keine nehmen. UNd zwar nicht weil er Ende November dann schon einen Arbeitsvertrag hat, sondern weil er erst Ende NOvember einene Arbeitsvertrag hat. Er darf ja nur mit Vertrag Elternzeit nehmen!
    Aber wie gesagt, man braucht überhaupt keine Elternzeit um Elterngeld zu beziehen!

    Ihr verschenkt mindestens 600 Euro, wenn er kein Elterngeld beantragt.

    Was ist daran kompliziert, wenn er gleich nur den Sockelbetrag von 300 Euro je Monat beantragt? (Ob er vorher was verdient hat, bleibt ja hier eh offen.)

    Er kann doch ab Vertragsbeginn kaum noch auf die 120 Stunden im Monat kommen, oder?
    Das wären ja 3 Wochen Vollzeit von MItte November bis Mitte Dezember, die er arbeiten müsste.

    Mir ist also nicht klar, was daran kompliziert sein soll! ?(

    Soweit ich aber weiß, ist das Elterngeld an die Elternzeit gebunden.


    Nein, Voraussetung fürs Elterngeld im Bezug aufs Arbeiten (mit Wohnsitz usw. lasse ich mal außen vor) ist nur, dass er nciht voll erwerbstätig ist, heißt nicht mehr als 30h/Woche im Monatsdurchschnitt (also 120h im Monat!) arbeitet. DAs wäre ja bei euch problemlos gegeben. Wäre es an Elternzeit gebunden, dann hätte er ja gar keinen Moant, denn ohne AG keine Elternzeit! Damit dürften dann Hausfrauen usw. ja auch nichts bekommen ;)

    Dein Mann kann selbstverständlich, wenn er will auch nur einen Monat Elterngeld beantragen er muss nicht notwendigerweise zwei Monate beantragen.


    Nein, seit dem 1.1.2009 ist dies nicht mehr zulässig!

    Wenn Du alleine Elterngeld beziehen willst, sehe ich keinen Grund, die Steuerklassen zu ändern, zumal Du ja auch noch mehr verdienen wirst als Dein Mann. Ein Steuerklassenwechsel bringt da m.E. nicht viel.


    Die Logik verstehe ich nicht ganz. Was hat denn ihr Elterngeld mit der Steuerklasse nach der Geburt zu tun? Elterngeld ist doch Steuerklassen unabhängig, deshalb bringt es doch etwas, das derjenige, der als einziger verdient, nicht die 5 als Steuerklasse hat! ;)

    Vorraussichtlicher VET ist Mitte Oktober.
    Mein Mann wird Ende September sein Studium beenden und Ende November seinen ersten Arbeitvertrag nach TV - L erhalten.


    Auch wenn dein Mann keine Elternzeit nimmt, kann er ja Elterngeld beziehen, es wird dann wohl nur 300 Euro geben, wenn er bisher nichts verdient hat und dann ist es auch egal, dass sein Einkommen als Teilzeiteinkommen angerechnet werden würde, denn die 300 Euro bleiben ja bei weniger als 120h im Lebensmonat!

    2. Kann man das dann ändern und auf meinen Mann umlegen? Gibt es sowas überhaupt, wenn er nach TV-L bezahlt wird? Müsste man dann nicht auch gleichzeitig das Kindergeld
    auf meinen Mann anmelden und bei mir abmelden?


    Im TV-L gibts keinen Kinderzuschlag o.ä.. Zu dem Rest kann ich leider nichts sagen.

    3. Ist es geldmäßig sinnvoll, dass wir die Steuerklassen ändern? (derzeit ich 3 und er 5) Wann und wo sollte ich das dann ändern


    Ja, ist es. Ich würde für 2012 4/4 beantragen, dies tut ihr mit beiden 2010er Steuerkarten beim Finanzamt. Zum Januar machts Sinn.

    4. Mein Mann ist derzeit über mich beihilfeberechtigt. Muss man irgendwas beachten, wenn er im Oktober / November kein Student mehr ist? Verdienen wird er in der Zeit nix.


    Wie ist er denn versichert, das ist evtl. die viel interessantere Frage. Da das Landesrecht ist, kann ich zur Beihilfe nichts sagen!

    Warum das so unterschiedlich ist weiss ich nicht.


    Warm ist ganz einfach, es gibt, wieschon angemerkt und von den Gewerkschaften bemängelt keine verbindliche Einstufung. DAs ist Auslegungssache und kann sogar von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein!

    Das du auch NRW bist, ist übrigens nicht erkenntlich! Evtl. schreibst du das mal rein, das hätte einiges einfacher gemacht ;)

    ... hab ich übrigens gemacht und warte auf eine Antwort. Hoffentlich kommt die noch im Schuljahr 2011/2012. :whistling:

    Ansonsten sind keine Stellenausschreibungen (außer ca. 10) bei LEO in der letzten Woche aufgetaucht......
    Also sind die "900 Stellen" nach wie vor nicht zu finden..................


    Ist denn ausgeschlossen darin, dass die Stellen nicht evtl. auch unbesetzt bleiben, weils Geld fehlt? Das würde erklären, warum viel weniger ausgeschrieben ist!

    Ich hoffe, das ist jetzt deutlich genug, dass ich von meiner Schule gesprochen habe und nicht von allen Schulen in ganz Deutschland.


    Ich habe so genau gelesen, wie ich es auch von dir erwarte, denn auf diese Posting habe ich mich doch gar nicht weiter bezogen, dort habe ich nur deinem Vorstellungsvermögen auf die Sprünge geholfen.

    Und die Mehrarbeitsdiskussion müssen wir nicht starten, das ist einfach gerade bei Angestellten gar nicht in Frage zu stellen, wenn sie frei haben, haben sie frei! Bei Beamten sieht das wieder anders aus (warum auch immer)!

    Und es ist löblich, dass bei euch immer eine Auge zugedrückt wird!

    Und ich habe hier auch nirgends verstanden, dass die Teilzeitkollegen dort motzen, sondern die Vollzeitkollegen motzen!

    Um nochmal zur Eingangsfrage zu kommen:
    Die Entgeltgruppen zum Nachlesen:
    http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/we…eltgruppen.html


    Womit nach der Tabelle er weniger als E9 kriegen müsste, da er noch keinen Abschluss hat und E9 die geringste Stufe für den Bachelor ist!
    Aber, das ist es ja, was die Gewrkschaften daran monieren, es gibt keine Verpflichtende Stufe in allen Bundesländern! JEdes BUndesland machts so, wie siewollen letztendlich!

    E6 ist z.B: in Berlin und Brandenburg für "ohne Ausbildung" zu nutzen und das ist man in der Regel als Student ja.

    Aber die Tabelle an sich ist ja eine Widerspruch. Dort steht ja, Master E13 bis E15, Lehrer an Grundschulen aber E11. Nun hat man aber mit dem Abschluss des Studiums inzwischen einen MAster, müsste also demnach E13 bekommen, also mehr als die, die fertig ausgebildetet Lehrer sind? Nicht sehr sinnvoll!

    Deshalb hab ich herausgestellt, dass es bei uns ein Schulvormittag ist und ich mir das bei unseren Abläufen nicht vorstellen könnte.


    Nein, genau das hast du eben nicht!
    Du hast gesagt, dir fehlt es an Vorstellungsvermögen, das dies möglich ist, nirgends steht etwas von bei euch! Und da dir das Vorstellungsvermögen dazu fehlt, habe ich versucht, diesem etwas nachzuhelfen.

    Und auch bei der TE ist es ein Schulvormittag, was aber bei dir nicht berücksichtigt wird, dass es Lehrer gibt, die einen Tag in der Woche frei haben. Somit brauchen sie dort keine Betreuung, eigentlich auch überhaupt nicht wirklich erscheinen, denn sie haben frei, bräuchten auch keinen Urlaubstag als Angestellter usw.
    Es sind also ganz klar hier Überstunden und für diese kann und muss man meiner Meinung nach auch nicht imemr eine Betreuung gewähr bei Fuß haben.

    was vielleicht auch daran liegt, dass sie an einem Schulvormittag stattfinden, wo Kind normalerweise eh betrweut sein sollte.


    Was aber in dem Falle ja nicht so ist, weil es ihr freier Tag ist. Warum sollte man an seinem freien TAg sien Kidn also betreuen lassen?!?

    Und wenn ich mir den Ablauf vorstelle, hätte ich dabei gar keine Zeit gleichzeitig noch ein eigenes Kind zu betreuen! Allein daran scheitert mein Vorstellungsvermögen, wie das leistbar sein soll.


    Naja, das kommt ja darauf an, wie die ablaufen. Ich habe schon einige Bundesjugendspiele an unterschiedlichen Schulen erlebt, wo z.B. auch problemlso Zeit für einen Kaffee und eine nettes Pläuschen usw. war und andere wo eben doch recht heftig was zu tun war.

    Ihr könnt ja gerne auch ohne Sportlehrer solche Veranstaltungen durchführen, aber wenn was passiert holt sich die zuständige Unfallkasse mindestens mal die Kosten zurück, im Worst-Case kommt dann noch dienst-, zivil- und sogar strafrechtlich was nach. Als eingeteilter Nicht-Sportlehrer würde ich mir da die Anweisung der Schulleitung auf alle Fälle mal schriftlich geben lassen.


    Da stellen sich mir echt die Haare auf, wenn ich so etwas höre. Was meinst du, wieviele Verletzungen bei solchen Veranstaltungen passiert sind und es hat sich niemand irgendwelches Geld wiedergeholt. Gab es nie Probleme.

    Also ich nehme mein "Scheinwissen" aus etlichen Schulungen der Unfallkasse Hessen und beim Beauftragten für Sicherheit beim Regierungspräsidium Darmstasdt als Sicherheitsbeauftragter. Also, wenn beim Sport ohne ausgebildeten Sportlehrer oder Übungsleiter etwas passiert, dann kann es für den Verantwortlichen (i.d.R. Schulleiter) teuer werden. Kann dir gerne meine Schulungszertifikate in Kopie übersenden


    UNd du bist sicher, das dies nicht nur für berufliche Schulen gilt? Bei Blick auf dein Lehramt wundern mich solche Ausagen dann nämlich nicht mehr.

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