Kannst du nicht evtl. einfach eine Woche früher oder so wieder anfangen?
Beiträge von Susannea
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Es geht dem TS wohl weniger um die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers, sondern um die steuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Haussanierung.
Da hast du natürlich Recht, entschuldige.DAs alles über KfW-Fördermittel gemacht wurde wage ich aber zu bezweifeln, da es ja doch nicht so große Summen von denen gibt!
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Du kannst die Kosten der Sanierung z.T. über Haushaltsnahe Dienstaleistungen absetzen, wenn es eine Firma gemacht hat!
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ich habe den rettungsschwimmschein gemacht. mühsam war er nicht
. das schulamt in ks hat mich belächelt mit den worten: " das bringt ihnen gar nichts, der trampolinschein wäre besser!" und so stand ich da :depp: ...klingt jetzt nicht gerade aufbauend, aber mal normalerweise bringt einen der schwimmschein nicht viel weiter. den haben bei uns ausnahmslos alle unter 40. aber schön, dass er deiner bekannten geholfen hat. das hört man wirklich selten.
In Berlin und Brandeburg werden auch Leute dringend mit Schwimmschein gesucht, aber Berlin z.B. erkennt den Rettungsschwimmer dabei nicht an, da muss man eine extra Ausbildugn vom Schulamt oder der Uni machen. Wie man das als "Nicht-Sport-Student" macht, habe ich auch bisher nicht rausbekommen können, alle Unis haben es jedenfalls abgelehnt.
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Und der LK Perleberg sucht noch immer wie verrückt Lehrkräfte.
Kein Wunder so wie sie suchen, mit den Ansprüchen und dem Saul... in der Verwaltung.
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Also in Berlin heißt nicht verbeamtet nicht , dass die Verträge nicht auch unbefristet sein können.
Denke das ist woanders ähnlich.
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Hat deis einer und könnte für mich mal nachschauen, ob da etwas über "Das Kartenspiel zum 1x1" drinsteht?
Wäre ich sehr dankbar drüber. Ich schreibe nämlich die Bachelorarbeit über Lernspiele im Mathematikunterricht exemplarisch an diesem Spiel und wollte nun wissen, ob der Verlag dazu noch Hinweise gibt.
Danke euch.
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NOch mal vielen Dank an euch alle. Die Zeitschrift war nachher Gold wert, sie bildete jedenfalls die Grundlage für meine Prüfung.
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Die Lehrerhandreichung zum Zahlenbuch 2 hast du nicht zufällig?
Ich suche nämlich ob da was zu dem 1x1 Kartenspiel drinsteht.
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und vergesst nicht euch das eingezahlte geld in die vbl zurück zu holen nach der vertretungsstelle, wenn du ins ref gehst (falls du danach voraussichtlich verbeamtet wirst).. denn ausgezahlt bekommst du später nur geld wenn du 5 jahre eingezahlt hast.. die meisten beamten werden das nicht schaffen und wozu geld verschenken.. mein mann bekam dann noch mal um die 150€ aus der vbl als er dann ins ref ging...
Das würde ich erst auszahlen lassen, wenn klar ist, dass man wirklich noch verbeamtet wird. Und geht ja auch nicht in allen Bundesländern mit dem Auszahlen, wobei das in NRW geht.
Aber wenn ich dann in E10 kommen würde wäre das ja schon mal schön!
Die bekommen auch in Berlin maximal Leute mit dem Bachelor.
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MIt Abschluss wirst du höher eingeruppiert. Hier in Berlin werden Studenten mit E6 eingruppiert.
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Bleistifte in verschiedenen Varianten, z.B. mit dem kleinen/großen Einmalein usw.
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Ich würde es einfach versuchen. Bei uns haben zumidnest die wirklichen Bezirkspersonalräte nichts mehr direkt mit Schule zu tun und sind damit Ferienunabhängig.
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Wesentliche Frage, bist du verbeamtet oder nicht?
Wenn nicht, dann zwei Jahre Elternzeit anmelden, dann kannst du ohne das jemand um Erlaubnis gefragt werden muss das 3. Jahr noch anhängen.
Einsteigen kannst du auch eigentlich jederzeit, musst dies nur 8 Wochen , glaube ich, vorher anmelden.
Du hast Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit von einer 37,5% bis zu einer 75% Stelle.
Wie gesagt, alels bei Angestellten. Beamten haben eigene Budnesland abhängie Regelungen.
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Wie sieht es mit der Übungsleiterpauschale aus?
Wird nicht angerechnet, weder während dem Elterngeldbezug noch zur Höhe.
Weiß jemand, ob ein 400€-Job auch auf die 1800€ Elterngelad angerechnet werden?
Ja wird es, es ist Einkommen für die Höhe des Elterngeldes und somit auch nach der Geburt.
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Hmm, das steht da so ja nicht wenn das Kind älter als ein Jahr ist, wird die Sonderzahlung gekürzt.
Doch, das steht da so, dass es ihr zusteht, über andere hat hier keiner etwas gesagt. Da müsste man dann auch den wirklichen Gesetzestext und nicht die Kommentierung lesen, denn die, die ich zu Weihnachtsgeld kenne besagen dies auch allgemein, da wird hier scheinbar davon ausgegangen, dass man wenn ab der Geburt in Elternzeit ist.
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Kurz und knapp, dir steht das volle Weihnachtsgeld zu. Erst im 2. Jahr Elternzeit ohne Teilzeitarbeit wäre dies nciht mehr so!
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Es gibt keine verbindliche Festlegung dazu. Ich würde sagen, Glück gehabt, dass ein Vordiplom überhaupt irgendetwas zu zählen scheint.
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3. Elterngeld für meinen Mann: Wir haben zu diesem Monat die Steuerklassen gewechselt (vorher hatte ich 3, er 5, um für mich ein höheres Netto zu erhalten), nun haben wir gewechselt. Ist es nun möglich, dass mein Mann zuerst für den 1. Lebensmonat Elterngeld beantragt (mit den letzten 12 Gehaltsnachweisen) und einen weiteren Monat Elterngeld erst mal nur anmeldet (ist auf dem Formular ja möglich)? Dann würden wir nämlich das Elterngeld für ihn für den 12. Lebensmonat erst im nächsten Jahr beantragen, da er bis dahin ja ein höheres Netto-Einkommen hat und dementsprechend auch mehr Elterngeld für den 12. Lebensmonat bekommen würde?
Es zählen immer die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt, egal wann es gezahlt wird!
Aber dran denken. Etwa 60€/Monat zurücklegen. Dann kann man dem FA das Geld sofort wiedergeben! Ist ja Einkommen das Elterngeld.
Mit irgendwelchen Zahlen zu werfen finde ich mutig, denn das hängt ja von sehr vielen Faktoren ab, wir mussten z.B. beide Male nicht nachzahlen! Das kann man so pauschal also gar nicht sagen!
Soviel Aufwand war es dann auch nicht. Geht ja alles online mittlerweile. Bei uns haben die Damen vom Elterngeldamt nur etwas Einkommen meiner Frau übersehen, so dass wir am Ende 800€ weniger plötzlich hatten. Wurde aber sofort bearbeitet!
Wäre schön, wenn bald noch mehr Bundesländer das online machen würden, denn bisher seid ihr so ziemlich die einzigen

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