Dann habe ich Bescheid bekommen, dass Elternzeit gewährt wird und WANN die beginnt, nämlich acht Wochen nach Geburtstermin. Wenn auf eurem Bescheid also der errechnete Termin als Grundlange genommen wird, ist es definitiv ein Fehler und ihr müsst es beanstanden.
Nein, das ist kein Fehler, wenn der errechnetet Termin plus 8 Wochen genommen wird, wenn das Kind früher kam (und kein Frühchen ist).
"Ich wundere mich einfach die ganze Zeit, dass ihr keine Angaben habt"
Wir haben Angaben über die Mutterschutzfrist, die sich am errechneten Termin orientiert. Diese Angfaben sind hinfällig.
Nein, sind sie nicht, s.o. und s.u.
"und dann ausgehend vom errechneten Entbindungstermin die Länge des Mutterschutzes berechnen lassen"
Das Ende des Mutterschutzes wird nicht ausgehend vom errechneten Termin , sondern vom tatsächlichen Geburtstermin berechnet (Nämlich Geburtstermin plus 8 (12) Wochen plus die Zeit, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurde).
UNd wenn ich den tatsächlichen Geburtstermin plus die Tage die nicht verbraucht wurden+8 Wochen nehmen, bin ich( da hier wie man sie das Kommutativgesetzt gilt
) dann bin ich ja, wieder bei dem errechneten Entbindungstermin plus 8 Wochen, also ist die Berechnung nicht hinfällig ![]()
Achso und weil hier immer wieder falsch geschrieben wird, Elternzeit beantragt man zu keiner Zeit, man muss sie spätestens 7 Wochen vor Beginn dieser anmelden (auch bei Beamten
)