DAnke euch. Medienforum habe ich gleich abgespeichert, dass ist ja fußläufig von der Uni und auf dich Orang-Utah-KLaus würde ich gerne zurückkommen, wenn ich darf, falls mein heute bei ebay gebraucht erstandenes Heft nächste Woche noch nicht da ist.
Beiträge von Susannea
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Ich suche dringend den oben angegebenen Band von der Grundschulzeitschrift für meine Prüfung.
Leider ist er beim Verlag vergriffen und die Uni-Bibliothek hat den 2004er-Jahrgang nicht.
Ich hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann. Es geht um die Texte zu Dikaten.
Evtl. hat jemand ja auch noch einen anderen Literaturvorschlag zum Thema "Sinn und Unsinn von Diktaten".
Danke euch!
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Für Angestellte darf es keine Probeleme nach dem BEEG geben, bei Beamten kann es die geben!
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sondern nacher auch nicht jede beliebige Werkstatt die Arbeiten machen darf.
Das stimmt nicht, du kannst dir aussuchen, ob mit Werkstattbindung (gibt Rabatt) oder nicht.
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Ist die HUK24 ausschließlich online abzuschließen?
Genau, aber Schadensregulierrung geht nachher über die normale HUK.
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huk24, war ein riesiger Untershcied zu allem anderen.
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Richtig, aber die meisten meiner Kids wollen das nicht und dann steh ich wieder da und brauche ne halbe Stunde für die Notenverkündung.
Das gibts bei mir nicht, entweder vor der Klasse oder sie kommen irgendwann in ihrer Pause an. Während der Stunde nur während andere arbeiten usw. -
Laut Datenschutz dürfen Noten ja nicht laut in der Klasse vorgelesen werden
Klar dürfen sie das mit Zustimmung des Kindes.
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Sämtliche PKB-Kräfte werden erst einmal mit E6 Stufe 1 eingestellt. DAnach erfolgt evtl. eine höhere Einstufung, wenn Sachen anerkannt werden.
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Es scheinen noch irgendwelche Zuschläge beim Rechner mit eingerechnet worden zu sein. Wenn es die nciht gibt, muss natürlich auch das Netto-Gehalt niedriger liegen.
Also evtl. mal gucken, ob es irgendwelcheZuschläge gibt (Familienzuschlag usw.) die vielleicht noch nicht dabei sind.
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Berufsverbot existierenden Liste gegen das Berufsverbot
Es ist doch sehr zu hoffen, dass hier keienr der Leute eine Berufsverbot erhält. Es geht hier um eine Beschäftigungsverbot

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Rein rechtlich gesehen verdienst du als Seiteneinsteiger voll und zahlst damit auch wie alle anderen deine Unterrichtsmaterialien selbst. Der Rabatt ist ja gerade eben für Referendare, die nur minimal etwas verdienen.
Das hat mit der Verdiensthöhe nichts zu tun, denn dann müssten Studenten den ja erst Recht bekommen, das hat mit einer vereinbarung zur Buchpreisbindung zu tun.
Die meisten Verlage lassen sich deshalb eben nicht nur einen Schul- oder Seminarstempel geben sondern die Ernennungsurkunde. Bücher die als Prüfexemplare gehen, werden ja mit Lehrerrabatt versehen, das sind meist so ca. 20%. -
Bei mir gabs in der regel wöchtenliche Noten, mindestens einmal im Monat werden sie angesagt bzw. teilweise vorher auch gemeinsam eingeschätzt usw. Dadurch erlebte niemand eine böse Überraschung.
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Aufgrund der Buchpreisbindung ist es nur bei Referendaren zulässig Quereinsteiger, Studenten usw. dürfen diesen rabatt nciht bekommen. Wurde uns neulich gerade wieder bei Klett erklärt.Aber frag mal nach, sie dürfen nmlich Sachen verschenken

So hat eine Fruendin ein Buch bezahlt und eines geschenkt bekommen, dann hatte sie den Rabatt, den man ihr nicht geben durfte damit ja auch erreicht.
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@ Susannea: Man kann ja die Regelung einrichten, dass Beiträge nur aus wichtigem Grund gelöscht werden können. Wenn ich jetzt also an den kleinen grünen Frosch ne PN schreiben würde, dass ich all meine Beiträge gelöscht haben möchte, könnte er mich fragen, ob ich noch ganz bei Trost bin (nicht böse gemeint). Als wichtigen Grund würde ich z.B. Beiträge ansehen, die eindeutige (!) Rückschlüsse auf die Identität des Users zulassen. Da dies meist nicht der Fall ist bzw. man die Beiträge ja von Anfang an nicht zu persönlich gestalten sollte, ist auch der Wunsch nach Löschung der Beiträge hinfällig. Einen entsprechenden Passus könnte man ja in die Boardregeln übernehmen. Wenn ich einen thread eröffne, so kann diese Fragestellung für andere User auch zu einem späteren Zeitpunkt relevant sein. Schon allein aus diesem Grund sollten Beiträge nur im Ausnahmefall gelöscht werden.
Das ist aber leider rechtlich nicht haltbar, denn der Verfasser ist Eigentümer des gesagten. Hatten wir gerade im anderne Forum, letztendlich musste es gelöscht werden!
Gibt sonst viel Ärger!
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In einem anderen Forum hatten wir einmal eine (sorry) doofe Nuss, die innerhalb von ein paar Tagen ALLE ihre weit über 500 Beiträge mit einem "-" editiert hatte.
Grund: sie war mit anderen Usern in Streit geraten.Wenn sie das aber fordert und nciht selber machen kann, dann müsstet ihr dies machen!
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Bin ich nicht für. Letztlich sind es ja schon die eigenen Beiträge, auf man m. E. Zugriff haben sollte.
Das sehe ich auch so, denn das würde auch mehr Arbeit für die Mods bedeuten, denn wenn jemand seine Beiträge gelöscht haben will, müssten sie die trotzdem löschen, da es die der User sind.
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Man kann doch auch einen befristeten Vertrag vorher kündigen.
Grüße
Nur wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag dies vorsieht. -
Wieso? Wenn das Kind kein chaotisches AK ist (dann würde es ja sicher nicht mitkommen) braucht man doch keine Bedenken haben. Es gibt sicher etliche Mädels und Jungs, die dann auch mal babysitten.
Das denke ich eben auch und bei mir waren in der Grundschule immer ca. die Hälfte der schüler somit gut ausgelastet und konnten keinen Blödsinn machen. Obs in einer 11. noch funktioniert, weiß ich natürlich nicht!
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