Beiträge von Susannea

    Wie genau das Verfahren in RLP aussieht (Vorstellungsgespräche in der Schule oder in der Behörde) weis ich nicht, alles andere müsste unabhängig vom Bundesland gelten.

    Das kann ich klar sagen, dass es nicht so ist, denn es gibt Bundeslndern mit Listen, welche mit Schulscharfen Stellen usw. Also nein, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und der Bedarf eh!

    Die in der Regel durch Unterschrift gegebene Verpflichtung der Eltern vor einer Klassenfahrt, ihre Kinder aus gegebenem Anlass vorzeitig abholen zu müssen, steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass der Lehrer im Konfliktfall nach pflichtgemäßem Ermessen, nachvollziehbaren Gründen und eben nicht willkürlich entscheidet - sozusagen nicht verhätltnismäßig.

    Ich finde das sehr verhältnismäßig. Er ist eine Gefahr für sich, für andere könnte er eine darstellen, dass ist Grund genug, die Verantwortung nciht mehr übernehmen zu können und ihn abholen zu lassen.

    Also so einen Schwachsinn habe ich ja lange nicht mehr gehört.
    Sehr Bemerkenswert wieviel Zeit einige Kollegen während der Unterrichtsstunden haben, um so einen Unfug thematisieren zu können.
    Lachhaft! :D


    Entschuldige, aber da geht mir echt die Hutschnut hoch. Grundschulunterricht soll an der Lebenswelt der Kinder orientiert sein, dies war zumindest hier die Lebenswelt der Kinder, wieso sollte es also lachhaft sein, dies zu thematisieren. Es spricht für mich wieder dafür, dass hier jemand zeigt, wie wenig Ahnung er von Grundschulunterricht hat, finde ich allerdings bedenklich!

    Dann muss man sich nicht wundern, dass es zu Übergangsproblemem kommt!


    Aber ich denke ich sollte mich lieber Bolzbold anschließen und dich als Pädagogen und Vorbild allgemein für bedenklich halten!

    und sicher ist es ein großer Unterschied, ob man über die besagte WerbungskostenArbeitsmittelgrenze von 920 Euro rüberkommt/ -kommen möchte oder eh drunter bleibt...


    Genau da haben sie heir noch nie einen Unterschied gemacht. Entweder sie fordern die Belege an, weil ihnen gerade danach ist oder sie lassen es, ich hatte ja bei nur 2,5 Monaten Beschäftigung in 2008 natürlich die 920 Euro nicht erreicht, da haben sie die genauso wenig angefordert, wie jetzt bei den deutlich mehr Werbungskosten!

    Also es hägnt eher von der Lust und Laune der Beabeiter ab und das muss man einfach ausprobieren ;)

    Hallo!
    Gilt die Erhöhung nur für Angestellte oder auch für Beamte?

    Der Tarifabschluss erstmal nur für Angestellte nach dem TVL, einzelne Länder haben aber für Beamte schon nachgezogen. Unter dem Link oben gabs da auch eine Übersicht, welches Bundesland wie zugestimmt, verändert oder abgelehnt hat.

    Wurden bei dir alle Belege anerkannt?
    Haben die Kosten deiner Belege und deine Fahrtkosten zusammen den Werbungskostenfreibetrag von 920 € überstiegen?
    Falls nicht, kannst du dir die Belegabgabe schenken - denn dann wirken die sich gar nicht aus... und interessieren somit auch keinen Finanzbeamten.


    Ja, natürlich sind die weit über 920 Euro drüber (waren jeweils über 2000 Euro zuzüglich Kinderbetreuungskosten) und ja, es wurde alles anerkannt. Zumindest im letzten Jahr, das Jahr davor haben sie sie angefordert um dann abzulehnen und sich mit mir Monate lang zu streiten. Also es hängt nicht immer an der Abgabe der Belege ;)

    Aber diese Werbungskosten sind bei uns sowieso Peanuts gegen das was man sonst noch mit Belegen nachweisen könnte und die wir nicht einreichen mussten (sind beide noch nebenbei Selbstständig, die ganze EÜR ist z.B. ohne Belege ausgekommen, Kinderbetreeungskosten wurden nicht belegt, Haushaltsnahe Dienstleistungen nicht usw. ;) )

    Mein Finanzbeamter freut sich, wenn ich ihm den geordnete Stapel übergebe, hakt die Belege ab und weil ich die Erklärung mit Elster mache, bekomme ich in der Regel bereits nach 4-8 Wochen eine nette Rückzahlung.

    Hast du denn mal ausprobiert, was passiert, wenn du die Belege nicht abgibst? Länger warten wir nämlich auch nie und das ohne Belege ;)

    Also ist es mein Problem, wenn sie meine Druckerpapierkassenbelege o.Ä. verlieren? Püüh, neeee, wäre mir zu viel Arbeit, alles zu kopieren.

    Ja, wird es, denn wenn du sie auf Anforderung irgendwann nicht vorlegen kannst, wird das nachträglich alles nicht mehr anerkannt und du musst zurückzahlen. Evtl. sind sogar Strafen möglich, das weiß ich aber nicht. Aber sie haben das Recht auf Nachprüfung. Aber frag mich nciht wie lange.


    Und ich kann dir sagen, dass wird wirklich alles zu deinem Problem. Bei mir ist die komplette Bilanzakte verschwunden 2007, bis heute nciht wieder aufgetaucht und wenn ich Geld ahben wollte, musste ich eben z.B. alles noch mal einreichen.


    Für sonst brauche ich sie für N I C H T


    Irrtum, du bist ja verpflichtet sie bis der Bescheid unwiderruflich rechtskrftig ist, aufzuheben mindestens! Wie machst du das also, wenn sie weg sind?

    Eine blöde Nachfrage: ist es keine Pflicht, die Quittungen für die Ausgaben für Arbeitsmittel einzureichen? Wie machst du das dann, einfach eine schriftliche Auflistung Deiner Ausgaben?

    Nein, schon lange nicht mehr, einzureichen ist nur noch ganz wenig, wie hier nachzulesen ist:

    https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf

    Ich fülle einfach die Tabelle meines Steuerprogramms aus und das wird als Ausdruck dann mit übersandt (per Elster).


    Und die Quittungen für Arbeitsmittel gehören da nicht dazu. Die sind nur auf Aufforderung nachzureichen (und die komtm wie gesagt höchst selten).

    Die Schule bräuchte sie gar nicht erst einplanen, wie Coco bereits vorher andeutete.

    Aber genau dies darf eben die Schule aus rechtlichen Gründen nicht machen. Solange nicht sicher angemeldet ist, ist jedes Ausplanen aus dem Grund einer Ansage von "Vielleicht mache ich das und das dann und dann, wenn das so und so luft" eine Diskriminierung und deshalb wird sich da wohl kaum ein Stundenplaner darauf einlassen!

    .. nj aber zumindest sollte man es im eigenen Interesse schon mal im Vorfeld andeuten -auch wenn es juristisch keine Bedeutung hat. Zumnindest würde ich es so machen ...


    Was aber soll ein Schulamt oder eine Schule mit einer Andeutung dazu anfangen, gerade in der Grundschule? Sie darf ja deswegen niemanden benachteiligen, also demjenigen nur noch Einzel- oder Fachunterricht geben usw.

    Hilft also niemandem.

    Zum anderen könntest Du - wenn nicht schon geschehen - zumindest tdem Schulam von deinen Plänen berichten bzw. der Bezreg breits jetzt einen Antrag auf Elternzeit vorlegen! In diesen Antrag kannst du ja reinschreiben, dass du noch nicht weißt, an welche Schule du kommst.

    Entschuldige, aber das ist absoluter Blödsinn, denn Elternzeit kann erst nach der Geburt angemeldet werden, alles andere hat keinerlei rechtliche Bedeutung und kann beliebig geändert werden. Das Schulamt kann sich also auch nicht darauf verlassen, sondern muss eh erst auf die Geburt warten und die gültige Anmeldung warten!

    ??? Ich kopiere nichts, und gesammelt ist es ja eh, d.h. nach dem Zusammenrechnen tüte ich es - beschriftet mit Klebi - ein und gut ist, dauert 2 Minuten ... aber gut, die zwei Minuten nheme ich mir, weil es damit gleich 3 Wochen schneller geht mit der Bearbeitung. Jeder wie er es möchte ...


    Wie du okpierst nichts? Ich würde niemals wieder Originale ans Finanzamt geben. Dort sind nicht nur einmal Unterlagen verschwudnen und da man ja verpflichetet ist das alles aufzuheben, muss ich sie ja dann noch haben. Wie machst du das also wenn du die Originale (was ich für leichtsinnig halte) abgibst?

    Mal davon abgesehen, dass ich mir eh alle Unterlagen, die ich irgendwo einreiche immer als Kopie hier hinlege, denn es ist sonst nicht ganz einfach nachzuweisen, was man wie eingereicht hat!

    Und wie gesagt, eingetütet wird hier nicht akzeptiert. Es hat auf DinA4 Seiten sortiert geheftet zu sein.


    Und wie du merkst dauert das dann schon eingie Stunden und die kann ich gut mit anderne Sachen verbringen.

    Und nein, eine Elstererklärung hat schneller behandelt zu werden, innerhalb von 6 Wochen muss eigentlich geantwortet werden. Je weniger dazu eingereciht wird, umso schneller holen die Bearbeiter sie überhaupt raus (Tipp der Mitarbeiter ;) ).

    Übrigens, auch wenn nicht mehr verlangt, ich sende jedes Jahr ALLE Rechnungen in einem großen Umschlag mit, ich hab es vor zwei Jahren mal gelassen und prompt kam die Aufforderung, es nachzu weisen. Nun kriegen sie den Packen gleich und alles geht wie am Schnürchen.

    Ganz ehrlich, dafür dass alle 10 Jahre einmal eine Aufforderung kommt mache ich mir die Mühe nicht. Bei uns gibts eben gar keine Belege mehr mit. Zumindest für die gesonderte Feststellung musste ich letztes Jahr überhaupt nichts einreichen, für mich auch nciht, nur fürs Gewerbe meines Mannes. Und auch nur das wird ordentlich geheftet, beschriftet usw. Der Rest bleibt in Klarsichthüllen, da spare ich mir die Zeit lieber für sinnvollere Sachen auf. Ich würde also niemals auf die Idee kommen alles mitzuschicken, zumal ich das ja dann alles kopieren müsste usw. usw.


    Ich habe bei Einstellung -> Privatsphäre -> Sichtbarkeit für niemanden eingestellt.

    Wenn die Einstellung so stimmt, dann stimmt doch auch das angezeigte so. Das kriegst nur du zu sehen, falls du Angst hattest, wir könnten es auch sehen, dass du unsichtbar anwesend bist.

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