Beiträge von Susannea

    Ich komme gerade aus dem Lachen nicht mehr raus. Das Lehrer oft anders behandelt werden, ist schon klar. Das es Leute gibt, die der Meingun sind, Lehrer haben ständig Urlaub, auch klar.

    Aber wisst ihr schon, Lehrer haben auch besondere Rechenregeln für Urlaub :rolleyes:
    Wenn jemand nur 4 Tage die Woche arbeteit, bekommt er nur 4/5 des Urlaubsanspruches. Dies ist klar, ist überall so.

    Wenn aber jemand anders dann eine Woche Urlaub machen will, muss er auch nur die 4 tage, die er arbeitet frei nehmen! Nicht aber so bei Lehrern (sagt jedenfalls das Landesschulamt Berlin :rolleyes: ), die haben ja nun mal 5 tage die Woche Ferien und deshalb müssen sie 5 Tage von den nur 4ern, die sie bekommen frei nehmen.

    Sprich Lehrer haben nach der Berechnugn bei 4 Arbeitstagen die Woche dann nur Anspruch auf 3 Wochen Urlaub! :rotfl:
    Ja nee, ist klar, dazu muss man echt besonders gut in Mathe sein um so etwas hinzubekommen! :rotfl:

    Ich sehe das etwas anders. In einigen Bundesländern können nämlich selbst Tätigkeiten vor dem 1. StEx auf die Länge des Referendariats angerechnet werden, dies gilt natürlich auch für Zeiten nach dem Examen. Also könnte es je nach Bundesland gut sein, dass die Zeit dafür sorgt, dass dein Referendariat kürzer wird.
    Das funktioniert natürlich nicht in Bundesländern, wo man eh nur noch ein Jahr Referendariat macht. Daa ist wohl überall die Mindestzeit!

    Zitat

    Original von Tintenklecks
    Ebenfalls dürfte die Anwesenheit eines Elternteils bei Unfällen oder Behandlungen im Krankenhaus dringender sein, wenn es sich um kleinere Kinder handelt. Da wird man immer von Fall zu Fall entscheiden müssen, was im Moment sinnvoll ist.


    Nicht nur dringender, sondern sogar zwingend notwendig, denn sonst dürfen sie ja gar nicht behandeln.

    Die Kita erwartet, dass immer jemand zu erreichen ist, denn die dürfen nichts machen ohne Eltern.

    Und mein Mann ist genauso zu erreichen, aber mein Kind würde meinen Mann in dem Falle genauso wenig akzeptieren, wie Oma, Opa oder einen fremden. In dem Alter (4) ist in manchen Situationen ebennur Mama gefragt.

    Zitat

    Original von claudinette
    Vielleicht trage ich gerade Eulen nach Athen, aber Berlin wirb gerade um Leher aller Fachrichtungen. Du kannst dich direkt in Berlin bewerben und wirst dann (bei Erfolg) in die Verbeamtung übernommen. Gruß Claudinette


    Das mit der Verbeamtung wußte ich nicht sicher, aber alles ander efiel mir bei dem Beitrag auch gleich ein.

    Zitat

    Original von Jooge
    Heißt das, daas man in den ersten 8 Wochen den Familienzuschlag bekommt? Denn in dieser Zeit erhält man volle Dienstbezüge und ja wohl auch Kindergeld.

    Gruß

    Jooge


    Da sollte von auszugehen sein. Ist ja wie bei Angestellten eine Lohnerhöhung, die dann auch während des Bezugs von Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen ist.

    Zitat

    Original von Bolzbold

    Ähm, doch, weil ich mich auf das Szenario der möglichen Verlängerung der Probezeit bezog und man sich als Beamter in der Probezeit schon einiges leisten muss, um diese nicht zu bestehen. Und da unterscheiden sich die Beschäftigungsverhältnisse eben gravierend - trotz drei bis sechs Monate als Angestellter zu drei Jahren als Beamter.
    Da scheint der Begriff "Probezeit" mehr Ängste auszulösen als der Status des Beamten auf Probe tatsächlich an Ängsten schüren kann.


    Gruß
    Bolzbold


    Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Egal ob Beamter oder Angestellter, während der Schwangerschaft kann man bei beiden nicht einfach so rausgeschmissen werden in der Probezeit ;)

    Zitat

    Original von Bolzbold
    (Außer dem subjektiven und mehr oder weniger irrationalen Gefühl, dass man ja trotzdem noch in der Probezeit rausfliegen könnte. Da unterscheiden sich aber Angestelltenrecht und Beamtenrecht).


    Ähm, nein, da das MuSchG für alle gilt, kann auch da niemand in der Probezeit rausfliegen.

    Rein vom Arbeitsrecht zählen Mutterschutz und BV als Arbeitszeiten, aber ich kann mir vorstellen, dass die Länder für Beamten da auch wieder Sonderregelungen getroffen haben. Ich würde sagen, da musst du mal ins entsprechende Landesbeamtengesetz gucken oder noch besser, du rufst beim Personalrat oder der Frauenvertreterin an und fragst nach.

    Zitat

    Original von sina
    Hallo,

    man bekommt übrigens nur noch 65% und nicht mehr 67%.


    Das stimmt so pauschal nicht. Das hängt von der Einkommenshöhe ab.

    Allgemein heißt es 67%, verdient man mehr als 1200 Euro, gehts runter bis zu 65% verdient man weniger, gehts hoch bis zu 100%.

    Zitat

    Original von Marigor!
    Auf das volle Gehalt vor der Geburt des Kindes wird man nie (!) kommen.


    NAtürlich kann man darauf kommen, schon alleine dadurch, dass es bei Einkommen unter 1000 Euro bis zu 100% gibt und das man midnestens 300 Euro erhält!
    Wir haben es zweimal geschafft und haben nicht gehext ;)

    nani: DAs was du nennst wäre ja abziehen, wie gesagt, es wird nur angerechnet und dann nur aus der Differenz das Elterngeld gezahlt!

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