Da bringst du ein wesentliches Datum ins Spiel, diese Urteil stammt aus 2006, ergo, es ist auf ein am 1.1.2007 in Kraft getretendes vollkommen neues Gesetzt (BEEG) nicht anwendbar, denn nach dem BEEG hat der AN ja keine andere Wahl als sich an die Lebensmonate zu halten, wenn er Elterngeld beziehen will.
UNd, es ist möglich, dass er dies beim Erziehungsurlaub nicht machen konnte, den kann er aber seit dem 1.1.2007 nicht mehr nehmen, bei der Elternzeit kann er dies.
Auch dieses Merkblatt weist darauf hin, dass es vor 2007 erstellt wurde und somit unwirksam ist, denn auch bei der Anmeldung werden falsche Fristen genannt. Einheitlich ist Elternzeit 7 Wochen vor Beginn anzumelden.
Da gibts für mich keinerlei Diskussionsgrundlage zu, ich weiß aber, dass NRW es öfter versucht und das sie jedensmal einen Rückzieher gemacht haben, denn es ist einfach nicht mit dem Gesetz zu vereinbaren.
Wie gesagt, der wesentliche Punkt ist einfach, dass sie keinerlei Möglichkeit haben sich gegen diese Anmeldung auszusprechen! Damit ist übrigens genau die Wichtigkeit des Begriffs deutlich, ein Antrag kann abgelehnt werden, eine Anmeldung ist nur eine Mitteilung, die keinerlei Genehmigung bedarf, der AG wird dabei nicht nach seiner Meinung oder sonstigem gefragt!
Achso und ja, auf meine Aussagen dazu für Angestellte kann er sich verlassen und dies hat bisher auch die Bezirksregierung dann getan, auch wenn man ihnen erst die Paragrafen zeigen muss auf die sich dann auch das OVG bzw. viel interessanter das BVG verlassen kann und es tut!