Beiträge von Susannea

    IN einigen Bundsländenr gibts keine "Sportscheine" gibt es bei euch so etwas überhaupt?

    In Berlin brauchst du lediglich fürs Schwimmen eine extra Befähigung und wie die auszusehen hat, weiß auch keiner so hundertprozentig!

    Ich denke auch, du kannst ja nciht die ganze Halle mit Matten polstern, weil evtl. ein Schüler irgendwo klettert o.ä. nach der Aufgabenstellung hätte er doch da nicht fallen können, oder?

    Außerdem ist das Leben und vor allem Shcule eben gefährlich, habe ich gerade gelernt ;)

    Bei meiner Mutter ist heute in der 1. Stunde ein Stück Lampe von der Decke gefallen, bevor sie die Schüler warnen konnte, hatte es schon einen getroffen und der hat nun eine Platzwunde.

    Sehe ich ähnlich, kann man davon ausgehen, dass so etwas passiert. Nein, also warum solltet ihr haftbar zu machen sein?

    Zitat

    Original von ann-e
    hallo,

    ich hab heut den arbeitsvertrag bekommen. das ist ein pkb vordruck stand april 1997 und dort ist "tarifgebiet ost (BAT-O)" angeben, sprich die vergütung läuft nach VI b BAT-O.

    wird der vertrag automatisch auf den stand von TV-L gebracht, oder wie?!

    Dein Schulleiter hat dir einen Vertrag, den er seit Mitte 2008 nicht mehr rausgeben darf, gegeben!
    Ich vermutet, du musst einen neuen unterschreiben, denn mit dem BAt hättest du ganz andere Rechte, die sie dir auch bezahlen müssten.
    Der Vertrag wird wohl vom Schulamt eher nicht unterschrieben werden, zumal dies 2008 bereits den Schulleiter mitgeteilt wurde (wie man im oben stehenden Link nachlesen kann.

    DAs wird Chaos geben!

    Zitat

    Original von suffel
    @all: Die Unterteilung in Berlin in Ost/West ist doch aber auch mittlerweile aufgehoben, oder?

    Grüße


    Nein, die ist nciht aufgehoben. Sie ist in der Höhe des Grundgehalts nciht mehr unterschieden, aber in anderen Bereichen bleibt es noch, das betrifft VBL, Weihnachtsgeld usw. UNd dadurch gibts dann auch unterschiedliche Endsummen.

    @Sprtkanone: Die PKB Verträge sind in 2008 alle auf TVL umgestellt worden, da gibts eine einheitliches Formular für alle. http://www.bjsinfo.verwalt-berlin.de/DokLoader.aspx?DokID=2914

    Netto zu verlgeichen ist eh immer schwierig, ich bekomme mit Steuerklasse 5 doch was ganz anderes raus, als jemand mit Steuerklasse 1 oder 3. DAnn gibts noch Kirchensteuer usw. was sich auch auswirkt.

    Ich kann dir allerdings sagen, dass ich bei E6 Stufe 2 ca. 600 Euro monatlich mit einer halben Stelle bei Steuerklasse 5 mit Kirchensteuer raus hatte.

    Zitat

    Original von ann-e
    habs gefunden.

    also werden pkb-stellen nach bat und nicht tv-L bezahlt. oder wie??? ein enormer Unterschied. in meinem fall von über 400 euro


    Nein, PKB Stelle in Berlin werden nach dem Berliner Übergangs TV-L bezahlt. DAs ist eine deutlich geringere Tabelle als der TV-L in den anderen Bundesländern. Aber eigentlich gitbs keine Bezahlugn mehr nach BAT dabei. Und vor allem, du musst berückscihtigen, dass das Entgelt in derTabelle für Lehrer im TV-L und im Übergangs TV-L geringer ist als für andere Berufe!

    Berlin:
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…r-2010&matrix=1

    andere Bundesländer:
    http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…r-2010&matrix=1

    Edit: Und unterscheiden musst du in Berlin auch noch zwischen Ost und West!

    Eigentlich haben die Stufen wenig mit dem Schultyp zu tun, die sollte überall gleich sein, denn es ist ja der Abschluß nach dem man eingruppiert wird, aber ich habe auch schon alles erlebt von E8 bis E12 für Master bzw. 1.StEx.
    Warum, keine Ahnung, es scheint einfach nicht 100%ig festgelegt zu sein.

    DAs ist eigentlich vollkommen korrejt dass er nur so verlängert ist jetzt, denn die Lehrerin hat Anspruch nach dem Mutterschutz wiederzukommen.

    Hier ist es so, dass sobald sie in Elternzeit geht die Gelder aus einem anderen Topf kommen, also ginge ein durchgängier Vertrag nicht!

    Ich habe hier eine etwas unvollständige Literaturangabe, dort steht leider zu dem Artikel nur drin, dass er von 1991 aus dem Heft Unterstufe kommt.

    Welcher Verlag gibt es raus? Weiß das jemand?

    Geht um den Artikel "Können unsere Kinder noch spielen?" von D. Spanhel (hier steht Daniel, ich habe nur Dieter gefunden).

    Ich glaube, du hast mich da deutlich missverstanden, ich sage ja, dass sie sich diese Änderung sparren können, denn dazu gehört soviel, damit ein Kidn zurück gestellt werden kann, das das sowieso kaum klappen wird.

    Ich finde die Einschulung gut in dem Alter und gut, dass es nun Jahrgangsweise gemacht wird, es entfällt nämlich im Sport z.B. das gezicke, dass in der Schule, aber die Klassen anders sind. Und ganz ehrlich, die Probleme die du jetzt hast, hatten andere mit anderen Geburtstagen. Irgendwo muss die Grenze sein und nun trifft sie euch, sonst hätte sie wen anders getroffen! Und das Eltern das nicht alleine entscheiden dürfen, finde ich sehr gut, denn sie sind einfach nicht objektiv, sie erleben ihr Kind gar nicht in den Situationen, auch als Lehrereltern nicht ;)

    Und doch, es gibt die Schulen, wo das alles wunderbar geklappt hat und auch SAPH oder JÜL wunderbar funktioniert, wenn du sie noch nicht kennst, nenne ich dir gerne einige Beispiele (und die Kolleginnen nehmen auch meist gerne Kollegen als Hospitanten), aber ich weiß auch aus meiner Schule, dass es da eben nicht geklappt hat, weil die Lehrer gar nicht die Notwendige Ausbildung dafür haben!

    Und vor allem hat da beiden Schulen, wo es funktioniert auch die Raumgestaltung und die Zusammenarbeit so funktioniert, dass eben die Parallelklasse in ganzen Fluren alls Team zusammenarbeiten, denn ganz ehrlich, ohne das geht es nicht! Ich habe vorher auch imemr gedacht, die Theorie ist gut, die Praxis sieht anders aus, aber das muss sie eben nicht.

    Und nein, um Disziplin muss da nicht gekämpft werden, aber es finet eben auch überhaupt keine Frontalunterricht mehr statt, sondern jeder arbeitet vielmehr individuell.

    Aber das geht nicht, ohen das man es auch gelernt hat. Der Fehler im System liegt mehr darin, dass die Lehrer dafür einfach nicht ausgebildet wurden, sondern ihnen das übergestülpt wurde, was sie nie gelernt haben, nun aber umsetzen sollen.

    DA stellt sich dann die Frage, wie das klappen soll!

    Zitat

    Original von Panama
    Frage: Entscheiden in Berlin das alleine die Eltern mit der Zurückstellung oder werden dazu auch ErzieherInnen und KooperationslehrerInnen befragt? Die haben ja meistens noch einen anderen Blick auf das Kind....

    ???


    Panama


    Nein, siehe hier:

    Zitat

    Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, kann auf Ihren Antrag hin die regional
    zuständige Schulaufsicht - auf Grundlage Ihrer Begründung, einer Stellungnahme der besuchten Kindertagesstätte sowie eines Gutachtens des zuständigen Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes - eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr genehmigen, sofern dann eine entsprechende Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt.

    Sprich, Kinder die keine Einrichtung vorher besucht haben, können auch nicht zurückgestellt werden, denn es fehlen dann die Voraussetzungen.

    Und für mich klingt das auch nach reiner Zeitverschwendung, denn bis alle Unterlagen zusammen sind, ist das wohl eh zu spät.

    Zitat

    Original von ninale
    "Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte aus persönlichen Anlässen:

    - Niederkunft der Ehefrau oder eingetragenen Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes: 1 Arbeitstag".

    Das bedeutet doch, dass Du frei bekommst, oder??

    ninale


    Nein, würde er nicht, weil nicht verheiratet und eine eingetragende Lebenspartnerschaft gibts nur in gleichgeschelchtlichen Beziehungen.

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