Beiträge von Susannea

    Spätestens nach dieser Erfahrung sollte klar sein, dass von Privatpersonen verwaltete Konten für Klassenfahrten nicht infrage kommen.

    Naja, das passiert genauso selten, wie das, was wir bei nicht privat verwalteten Konten erlebt haben, dass die Busfirma mit dem Geld abgehauen ist. Etwas Restrisiko hat man immer und nein, deshalb wird man nicht keine Klassenfahrten mehr machen und andere Konten wird es nicht geben.

    Also nein, die Konsequenz zieht niemand daraus!
    Die Konsequenz die wir daraus gezogen haben, ist dass immer zwei Zugriff nun haben.

    Doch, eins: Wetten, dass das Land Brandenburg in diesem Fall nicht haftet, sondern an die Eltern direkt verweist und diese auf dem Schaden sitzenbleiben?

    Das Land Brandenburg hat damit eh nichts zu tun, das ist ja nicht Schulträger, der Vertragspartner der Unterkunft ist aber der Schulleiter (im Auftrag der Stadt) und die Stadt sagt aktuell, somit müssen sie nicht zahlen (der Schulleiter meint, er hätte damit ja eh nichts zu tun), das werden wir nun aber rechtlich klären lassen, warum der Vertragspartner nicht der Schuldner ist oder behauptet zu sein.

    In Brandenburg ist es übrigens in der Regel so, dass Eltern die kostenlosen Klassenkonten (auf fremde Rechnung, wie vermerkt) führen und das klappt in 99% der Fällen sehr gut, über den 1% ärgern wir uns gerade und das hat den Förderverein vermutlich ca. 3000 Euro gekostet, aber das ist eben die Ausnahme.
    Trotzdem denke ich, dass trotz Strafanzeigen das Geld weg sein wird.

    Ich wiederhole meine Frage, die präziser nicht gestellt werden könnte:

    Wie stehst du zu der Tatsache, dass du durch dein Verhalten ein System aufrechterhältst, gegen das sich offensichtlich eine große Zahl an Kollegen wendet?

    "Hab ich schon geschrieben" (nein...) und "Schreib ich nix zu" IST Ausweichen. Nach wie vor.

    Ich finde ehrlich gesagt, die damit implizierte Unterstellung schon eine Unverschämtheit.

    Wie will man das denn noch auseinanderrechnen, ich überlege mal bei uns im Bezirk 28 Grundschule (Oberschulen kommen dann ja drauf), 4 Klassen durchschnittlich je Schule die je Schuljahr fahren.
    Das sind dann ca. 112 verschiedene Fahrten ja Jahr, die noch dazu kommen, durchschnittlich 26 Schüler, also ca. 3000 zusätzliche Einzahlungen (wenn in einer Summe gezahlt wird, sonst noch deutlich mehr), wer soll das denn verwalten und auseinander klamüsern und überwachen?!?

    Da sprich doch einiges dagegen, das ist weder leistbar noch übersichtlich usw.

    Bis 10 € bekommen wir es mit Kassenzettel im Sekretariat erstattet. Darüber hinaus brauche ich für eine Erstattung im Vorhinein die Genehmigung der Schulträgerin und dann nur auf Rechnung. Da ich mir nicht sicher sein kann, es im jedem Fall wiederzubekommen: Nein!

    Tja, das liegt dann aber bei euch an der Schule, wir haben eine Verwaltungsleitung, die sich für uns dann solange mit dem Bezirk auseinandersetzt bis wir das Geld wiederhaben, wenn das vorher abgesprochen war (ohne gibt es eh kein Geld in der Regel), dann gibt es das auch problemlos zurück. Manchmal machen sie irgendwelche Zicken, wenn der Kontoinhaber z.B. nicht den selben Namen wie der Antragstellende trägt oder so ein Mist, aber bisher gab es sämtliches Geld zurück und ich habe schon insgesamt vierstellig ausgelegt (auf einmal nicht mehr als dreistellig).

    Wie kann man sich denn Geld von der Schule wiederholen, wenn es gar kein Konto gibt?

    Die Schule gibt es an den Schulträger und der überweist es auf dein Konto. Früher gab es bei uns auch noch eine Barkasse an der Schule, die gibt es seit einiger Zeit offiziell nicht mehr, also selbst die Schulleitung muss auslegen vom Privatkonto und Erstatten lassen (über sogenannte Erstattungsanträge)

    Also unsere Fotos wurden an einer Wand im Studienseminar ausgehängt, mit Namen drunter. Jeweils eine Schautafel pro Jahrgang mit allen Reffis.

    Auch Ref in Niedersachsen.

    Bist du sicher, dass das die selben sind? Das gab es bei uns auch und die wurden aber später vor Ort gemacht, die Passbilder kamen wirklich in die Personalakte

    Hatte auch die Idee, einen der behandelnden Ärzte um ein Attest zu bitten, dass aus medizinischer Sicht diese späte Arbeitszeit kontraproduktiv ist.

    Daneben habe ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktiert und warte auf seine Einschätzung.

    Würde ich tun und das ganze über die Schwerbehinderung usw. zusätzlich begründen und nein, ich würde nicht kündigen. Soll sie doch im Zweifelsfall versuchen dich zu kündigen.

    Parallel würde ich mich aber wohl trotzdem auf die Suche nach einer neuen Stelle machen.

    Dass im Übrigen der Beweis des ersten Anscheins - nochmal: der ist hier gar nicht notwendig zur Anordnung der Wiederholung - auch im Prüfungsrecht vollkommen legitimes Mittel ist, kann man auch in der ständigen Rechtsprechung des BVerwG verfolgen, u.a. hier: Beschluss vom 23.01.2018, BVerwG 6 B 67.17

    Na hier ist doch aber gar nicht bekannt (eher eben das Gegenteil, mit der Leistung entspricht nicht ihrer bisherigen), ob die Formulierungen denen des Erwartungshorizontes entsprechen oder nur der Inhalt dem Erwartungshorizont entspricht.

    Im ersteren wäre er dann evtl. anwendbar, im zweiten Fall aber genau nach deinem Link nicht!

    Die Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht (und auch nur dort!), aber sicher nicht im Verwaltungsrecht.

    Der Anscheinsbeweis wird in der Regel aber auch nur im Strafrecht genutzt.

    Also ich bleibe dabei, mit einem einfachen "musst du noch einmal schreiben" macht man sich sehr leicht angreif- und verletzbar und sollte das durch Rückendeckung von der Schulleitung ausschließen.

    Und ich würde aufpassen, den kann man nämlich auch wunderbar umdrehen und gegen den Lehrer verwenden. (er wollte ihr absichtlich schaden und hat das deshalb mit reingelegt z.B.)

    Übrigens ist natürlich das Anfechten dann genau damit relativ einfach für die Schülerin, wenn sie eben das notwendige Wissen beherrscht.

    Aber egal wie, es gibt für den Lehrer einiges an Stress.

    Also ich würde auch eher die Schulleitung mit ins Boot holen.

    Ja und ist hier nicht anwendbar, weil die Unschuldsvermutung bleibt und solange ich gar nicht auch nur glaubhaft machen kann, dass der Erwartungshorizont genutzt wurde (was ich hier ja nicht kann), kann das nicht greifen.
    Dazu müsste ich dann mindestens die Schülerin die Themen abfragen o.ä., denn auch das das nicht ihrer Fähigkeit entspricht nehme ich ja nur an und habe aktuell keinen Beweis für.

    Wie ich ja oben schon angeführt habe.


    Beim Anscheinsbeweis wäre ja ein doppelter Anscheinsbeweis genutzt, nämlich der zur Nutzung und der zum Wissen.

    Doch, das stimmt, denn das die besser ausgefallen ist als die Leistung ist, ist ja auch nur eine Vermutung und kein Beweis.

    Es könnte ja gelernt worden sein für die Arbeit

    Ich gehe davon aus, dass eine Nachschreibeklausur von Schülern und Eltern angefochten wird und das zurecht.

    Ich habe gerade noch mit einem Kollegen gesprochen, der eine Fortbildung selbst zahlt, weil unser Fortbildungsbudget ausgeschöpft ist. *facepalm*

    Ihr habt immerhin welches, das ist hier nicht vorgesehen und wir können es doch über die Steuer absetzen kam als Argument.
    Übrigens ein Argument, was die brandenburgische Bildungsministerin bei den Masken während Corona sogar so veröffentlicht hat, da die selber zu zahlen waren.

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