Vor diesem Hintergrund ist eine zweijährige Bindung an den AG bei einer mehrmonatigen Nachqualifizierung weit weg von sittenwidrigem Knebelungsvertrag.
Hier ist es ja nicht so, dass derjenige für die Ausbildung bezahlt wird, sondern, dass er in der Zeit ganz normal arbeiten muss, er bekommt maximal einige Ermäßigungsstunden, was also hat der AG dann daran bezahlt?!?
Das ist ja etwas anderes als jemanden für eine Fortbildung komplett freizustellen.
Aber gut, seht es anders, es sind von mir auch keine haltlosen Behauptungen, sondern meine persönliche Meinung, könnt ihr anders sehen, ist euch überlassen, aber ich sehe es so und damit ist das Thema durch.
Und ja, ich finde auch Kündigungsfristen von 6 Monaten oder mehr eine Knebelung.