Beiträge von Susannea

    Infaltionsausgleich kommt nun rückwirkend mit dem März-Gehalt.

    Aber auch NRW sollte doch als nächstes das April-Gehalt oder die Mai Bezüge erhalten.

    Aber ja, auch bei uns teilte man vor einer Woche mit, dass rückwirkend mit dem März-Gehalt die Korrektur der Sozialabgaben kommt (blöd nur, dass das längst durch ist und keiner somit zu dem Zeitpunkt die Abrechnung verstanden hat).

    Beim MRT-Termin kann man Glück haben oder auch nicht:

    Das wollte mir die Praxis wo ich bisher war auch erklären, sie hätten dieses Jahr keine Termine aktuell mehr, aber online gab es dann bei anderen Zentren sogar die Zeiten und Tage zum Auswählen und das innerhalb von einer Woche, da werden wir wohl bleiben, das geht da total schnell und der Befund und die Bilder waren am nächsten Tag schon online.

    Aber ja, ich fahre eben dafür nach Nauen, ist auch nicht wirklich weiter als nach Berlin und eben nicht Großstadt.

    Gerade bei Facharztpraxen wie Orthopädie, Kardiologie,...

    Beim Orthopäde bekomme ich in weniger als einer Woche einen Termin als GKV-Versicherte, ich hatte es mit PKV anklicken ausprobiert, war keinerlei Vorteil. Selbst MRT habe ich mit etwas suchen innerhalb einer Woche bekommen und mein Mann über den Terminservice der GKV sogar mal am nächsten Tag, also da ist die Versicherung inzwischen wirklich meist egal.

    Gerade in der Zeit, wo du zuhause bist lohnt sich Riester auf jeden Fall, wenn der Partner keinen Vertrag hat und je mehr Kinder, desto lohnenswerter und desto geringer ist auch bei Teilzeit deine notwendige Einzahlung für die volle Förderung.

    Ich habe viele Jahre mit 60 Euro Einzahlung Förderungen von 500 bis 1000 Euro je Jahr erhalten, so einen Zinssatz bekommst du sonst eigentlich selten ;)

    ber nicht für die Frage, ob man das Kind kostenfrei in der GKV bzw. ohne spätere Risikozuschläge in der PKV unterbringt. Hierfür sind jeweils Nebenbedingungen einzuhalten, wie ich bereits dargestellt hatte.

    Die habe ich auch mit genannt bzw. das die Kosten unterschiedliche sein können.

    Den Aspekt finde ich auch wichtig und kann nur zustimmen. Fairerweise: ich habe es noch nie erlebt oder gehört, dass einem Beamten wirklich die Besoldung gekürzt wurde, weil etwas mehr Kindkranktage notwendig waren. Möglicherweise kennst du aber solche Fälle. In der Theorie stimmt die Aussage aber zumindest.

    Es geht hier in erster Linie nicht um den verbeamteten Elternteil, der ja immerhin 4 Kind-Krank-Tage hat, sondern um das nicht verbeamtete Elternteil, was dann genau 0 Tage bezahlt hat (und da auch nicht mit 90%, sondern wenn dann mit 0%, wenn der AG nicht zufällig vergessen hat 616 BGB auszuschließen)

    Was genau soll denn auf welcher Rechtsgrundlage jährlich rückwirkend abgerechnet werden?

    Es wird am Ende jedes Jahres die Berechtigung für die kostenlose Familienversicherung überprüft. Man kann dann natürlich für die Zukunft wechseln, aber die GKV ist für das Jahr dann im Zweifelsfall zu zahlen, denn ein rückwirkender Wechsel ist nicht möglich.
    Die Rechtsgrundlage ist dir ja bekannt und hast du ja auch selber genannt und auch ich habe mehrmals darauf hingewiesen.

    Das hast du nur vermutlich vergessen zu schreiben, als du die Sorge der TE davor, überhaupt Kosten tragen zu müssen, so schnell beiseite geschoben hast.

    Die habe ich nicht zur Seite geschoben, ganz im Gegenteil, ich habe deutlich darauf hingewiesen (wie du ja auch zitiert hast), dass man das genau im Blick behalten muss, damit man nicht utopische Kosten hat.

    Aber vermutlich hat dich das alles so verwirrt, das du das überlesen hast.

    Ich weiß, dass wir noch die Wahl haben, da wir nicht verheiratet sind.

    Die hast du auch verheiratet immer!

    1) Aber ist die PKV überhaupt sinnvoll oder würdet ihr eher zur kostenlosen Familienversicherung bei meinem Freund raten?

    Ich würde die GKV vorziehen, weil damit auch Kind-Kranktage, Haushaltshilfe usw. mit drin sind, die in der PKV nur über zusätzliche Versicherungen mit abzudecken sind.

    2) Lohnt sich die PKV eurer Meinung nach? Oder sind die Unterschiede bei Kindern doch nicht so gravierend?

    Ja, die Unterschiede sind gravierend, aber eben im Nachteil bei der PKV, s.o.

    3) Wie würde das weitergehen, wenn wir heiraten? Ich verdiene ca 100 Euro mehr als mein Freund, also nicht sehr viel, aber dennoch wäre ich die, die in der Ehe das höhere Einkommen hat, sobald ich wieder Vollzeit arbeite.


    Das kommt darauf an, wieviel du verdienst. Nur wenn du über der Grenze bist, ist das interessant. Kann dann aber zum bösen Erwachen führen, weil das auch jährlich rückwirkend dann abgerechnet wird (und ein rückwirkender Wechsel nicht möglich ist, die Kosten dann also zu tragend sind für die GKV)

    4) Was ist, wenn der Beitrag für das Kind irgendwannn so hoch ist, dass wir das Kind doch lieber in der GKV versichern wollen würden? Kann man so einfach wechseln?

    Nein, das geht nur noch, wenn das Kind selber wieder Versicherungspflichtig ist (also Student, mit Job, Ausbildung o.ä.) Solange muss es dann dort bleiben.

    Soweit ich weiß, muss das Kind spätestens nach der Hochzeit über dich versichert werden, wenn du mehr verdienst als dein Partner. Alternativ kann das Kind glaube ich auch in der GKV bleiben, aber nicht kostenlos.

    Das ist völliger Quatsch, es muss nie über ein bestimmtes Elternteil versichert werden. Aber ja, die Kosten sind evtl. andere.

    Vorteil für die direkte private Krankenversicherung nach der Geburt: Sie müssen dein Kind ohne Risikozuschlag nehmen. Das könnte bei einem möglichen späteren Wechsel anders sein.

    Genau das ist ein einziger Punkt, den man aber mit einer Anwartschaft umgehen könnte.

    Da die Kinder von Beamten 80% Beihilfe bekommen, sind die Kosten für die private Krankenversicherung meistens recht überschaubar.

    Naja, außer eben der Verdienstausfall bei Krankheit der Kinder usw.
    Der kann sich dann läppern, wenn es kein Kinderkrankengeld, keine Verdienstausfallerstattung bei KKH-Aufenthalten usw. gibt für den nicht verbeamteten.

    Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen -

    Das kommt nie vor.

    ich habe aber quasi ihren Geburtsgesundheitszustand bei meiner PKV gesichert, indem ich monatlich wenige Euro zahle. Falls sich an unserer Situation etwas ändert, käme sie also unabhängig von einer etwaigen Krankheitsgeschichte günstig in die PKV.

    Genau das wird die sinnvollste Variante sein.

    Meine Kinder sind übrigens schon immer über meinen Mann versichert in der GKV und wir hatten damit nur Vorteile und doch, der Verdienstausfall beim KKH-Aufenthalt usw. ist komplett erstattet worden, nur bei den Kinderkranktagen gibt es höchstens 90% des Nettos.

    Also geht es nur darum, dass die Kinder bei der Beihilfe über mich laufen müssen (wegen Kindergeld und der Zuschläge)?

    Die Kinder werden aber bei der PKV unter der Mutter aufgelistet, also glaube ich nicht, dass sie eigenständig versichert sind.

    Und wo liegt das Problem? Das sollte so problemlos gehen, werden in der Beihilfe bei dir abgerechnet und die PKV ist scheinbar die der Mutter und dort wird dann das eingereicht.

    Also spricht zukünftig nichts dagegen, dass ich die Kinderzuschläge und das Kindergeld erhalte (und weiterhin 50% Beihilfe), aber die Kinder über meine Frau (jeweils 80%) beihilfeberechtigt sind und meine Frau 70% Beihilfe erhält, oder?

    Doch, ich denke, das widerspricht sich. Also in Berlin und beim Bund ginge das nicht, da muss man die haben, um den höheren Beihilfesatz zu erhalten.

    Ich würde das so verstehen, dass eben bei der deiner Frau der Beihilfesatz nicht durch die Berücksichtigung des Kindes steigen kann, weil es bei dir berücksichtigt wird.

    So kenne ich es von Bekannten auch, hat einen Moment gedauert bis sie begriffen haben, dass sie dadurch, dass ein Elternteil für alle vier Kinder Kindergeld und -zuschlag erhalten hat viel Geld für die KK verschenkt haben.

    Sie haben dann aufgeteilt, dass jeder zwei Kinder hatte, die berücksichtigt wurden und somit bekam jeder 70% Beihilfe und musste somit weniger KK-Beitrag zahlen. So würde ich das hier auch verstehen.

    Es kann also nur einer den höheren Beihilfesatz erhalten, nicht beide (wenn ihr nicht vier Kinder habt).

    Kann es dann auch sein, dass ein Schüler/in aufgrund seines Sozialverhaltens in der gewünschten weiterführenden Schule nicht aufgenommen wird?

    Schlimmer, das Gutachten in Brandenburg setzt sich zusammen aus dem Arbeits- und Sozialverhalten und der Notensumme der Hauptfächer. Für eine bestimmte Empfehlung braucht man also das Arbeits- und Sozialverhalten, denn wenn das zu schlecht ist, bekommt man das Gutachten nicht und in Brandenburg kannst du dann nur auf z.B. ein Gymnasium, wenn du das Gutachten dazu hast oder aber bei einer Abweichung zwischen dem Wunsch oder dem Arbeits- und Sozialverhalten eine "Prüfung" von der dann abhängt, ob du überhaupt auf diese Schulart gehen kannst.

    Die Ehrenamts bzw. Übungsleiter Variante kenne ich, aber das wurde dann nie abgegolten über Stunden, sondern eben als unversteuertes Einkommen (weil ja steuerfrei bis zu 3000 Euro im Jahr) ausgezahlt. Das war schon lukrativ.
    Aber über Stunden finde ich das merkwürdig, allerdings haben wir es ähnlich gemacht, nur nie offiziell auf Papier vor und nach meinem Mutterschutz/Elternzeit.

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