Beiträge von Susannea

    Direkt im Schulgesetz steht aber, dass die Aufsichtsführung Aufgabe von Lehrkräften ist, woraus dann eben abgeleitet wird, dass insofern Leute ohne entsprechendes arbeitsrechtliches Verhältnis, wie Praktikantinnen und Praktikanten, diese Aufsicht in letzter Verantwortung nicht übertragen bekommen können.

    DA steht danach noch was von Hilfskräften als Aufsichtspersonen, hatte ich für BW gefunden.

    Aber da geht es um 10. Klasse, da würde ich als Grundschullehrerin gar nicht lesen, selbst wenn mich das Thema "Arbeitszeit auf KF" interessiert. Ich verstehe nicht, warum die Beiträge dort besser aufgehoben sein sollten, als in dem anderen Thread.

    Weil sich daraus die Diskussion entwickelt hat.

    Bei meinen Kindern wird das übrigens in Untis sehr schön dargestellt.

    Lehrer A hat in Klasse 4 a Unterricht, aber eigentlich nicht Montags 3. Stunde, da hat er frei. Nun muss er aber in Klasse 4a in der Stunde vertreten, dann wird seine reguläre Stunde aus der 1. Stunde am Mittwoch z.B. einfach in die 3. Stunde Montag vorgezogen, somit hat er seine Stunde gleich wieder und ja, die reguläre Stunde Mittwoch 3. Stunde fällt aus.

    Wenn du in Woche 1 vertrittst, soll in Woche 2 eine reguläre Stunde für dich ausfallen, damit du es ausgleichen kannst?


    Das ist weder organisatorisch noch bildungspolitisch umsetzbar.

    Nein, muss ja nicht in Woche 2 sein, kann aber in Woche 3 o.ä. sein, wenn es bei mir z.B. notwendig ist früher zu gehen o.ä.

    Und doch, das ist umsetzbar ;)

    Hier in BW ist völlig klar, dass Studierende niemals alleine eine Aufsicht übernehmen dürfen, sondern aus rechtlichen Gründen eine fertige Lehrkraft zumindest eine Nebenaufsicht übernehmen muss für den Raum, in dem Studierende/ Praktikanntinen/ Praktikanten tätig sind. Erst der Status als Vertretungskraft ermöglicht es, dass entsprechende Personen- selbst wenn sie noch studieren sollten- auch im rechtlichen Sinn als aufsichtsführende Personen offiziell verantwortlich sein dürfen.

    DA bringst du aber auch Sachen durcheinander. Wenn jemand die Aufsicht übertragen bekommen hat, ist er nicht mit dem Status Student unterwegs, das ist etwas anderes als Studenten, die ein Praktikum machen usw. die natürlich genau wie andere Praktikanten das nicht ohne Aufsicht dürfen, aber die Personen werden eben genau mit der Aufsicht (nicht mit Unterricht!) beauftragt.

    und wie du vielleicht siehst, ist dies auch in Niedersachen möglich und das es das in BW gar nicht geben soll, kann ich mir nicht vorstellen.

    Ich war beim letzten Kind nach 10 Monaten wieder da, würde ich heute nicht mehr machen, hat mich viel Elterngeld gekostet, würde also dann lieber ein Jahr nehmen.

    Bin dann mit 50% eingestiegen an erstmal zwei Tagen, dann drei und bei den dreien bin ich inzwischen immer noch mit 60,7%.

    Das verstehe wer will und ich würde sowas niemals in Untis eingeben wollen.

    Na ist doch ganz einfach. Wenn ich diese Woche eine Stunde mehr arbeite und die dann durch Freizeit nächste Woche ausgleiche, muss sie jemand anders vertreten, also hat er sie dann als Plusstunde usw.

    Ist doch bei den Bögertagen eigentlich nicht anders, wenn wir einen ganzen Tag innerhalb des Schuljahres frei haben, müssen andere die Arbeit machen, also bekommen sie dann die Plusstunden, die sie dann auch wieder abbummeln können usw.

    Mehrarbeit wird zumindest in NRW auf den Monat und nicht auf das SJ gerechnet. Daher sind die Möglichkeiten Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen sehr begrenzt.

    Aber nicht, wenn die durch Verschiebung dadurch, dass dann der nächste vertritt usw. immer weiter geschoben werden.

    Klar, dass man das bei einem nicht am Ende abrechnen kann (außer eben bei Abikursen usw.), aber innerhalb des Monats reicht ja schon oft.

    Mehrarbeit mit Freizeitausgleich auszugleichen, der seinerseits wieder Mehrarbeit erzeugt, macht wenig Sinn.

    Ist aber in der Regel genau so vorgesehen und wartet dann eben irgendwann auf Ausgleich durch Abwesenheiten von Klassen durch Projekte, Klassenfahrten, Wandertage o.a. Ausflüge usw.


    Die Kollegen, die zwei Klassen gleichzeitig unterrichten wg. Lehrermangel, gehen sicher auch mit zwei Klassen auf Klassenfahrt.

    Natürlich gehen wir oft mit zwei Klassen auf Klassenfahrt, aber eben mit mehr Begleitern, deshalb ist in der Regel das mit vier Begleitern auch abzudecken, wenn sich dann aber diverse so benehmen, wie hier einige denken, dass man das macht (naja, jetzt wundert mich nicht mehr, wieso soviele Egoisten inzwischen im Schuldienst unterwegs sind), dann reicht das natürlich nicht.

    Eine nächtliche Kontrolle oder ein nächtliches Eingreifen ist nur bei Vorliegen von Hinweisen auf besondere Gefahrenlagen erforderlich.

    Das sehe ich etwas anders, Berlin sagt klar, durchgängig aktiv zu führen oder Vorkehrungen zu treffen. Und solange ich weiß, dass noch Schüler wach sind, kann ich eben nicht einfach schlafen gehen.
    Durchgängig die ganze Nacht wach zu bleiben hat hier auch niemand gesagt, aber trotzdem ich weiß, die Schüler sind noch wach zu sagen, meine Arbeitszeit ist beendet, wird schon nichts passieren, das ist mindestens grob fahrlässig.

    Wie sagt die Berliner AV Aufsicht so schön.
    "Es darf keine unbeaufsichtigten Stellen geben."

    Blödsinn, infomiere dich bitte über das Thema Aufsicht. Das wird in Berlin wohl nicht wesentlich anders sein als hier.

    Nein, das ist sicher in Berlin genauso wie bei euch, die Grundschüler müssen sich durchgängig beaufsichtigt fühlen und auch bei allen anderen minderjährigen Schülern. Wenn du also sagst, ab 22 Uhr bist du nicht mehr verantwortlich, obwohl du weißt, dass sie nicht schlafen und sogar noch unterwegs sind, verletzt du deine Aufsichtspflicht ganz sicher.
    Du musst nämlich entsprechende Vorkehrungen treffen, um sie vor Schaden zu bewahren, wenn du deine Aufsicht nicht mehr aktiv (was eigentlich vorgeschrieben ist) wahrnehmen kannst.
    Und "ihr habt leise zu sein" o.ä. ist sicherlich keine Vorkehrung.

Werbung