Bis 10 € bekommen wir es mit Kassenzettel im Sekretariat erstattet. Darüber hinaus brauche ich für eine Erstattung im Vorhinein die Genehmigung der Schulträgerin und dann nur auf Rechnung. Da ich mir nicht sicher sein kann, es im jedem Fall wiederzubekommen: Nein!
Tja, das liegt dann aber bei euch an der Schule, wir haben eine Verwaltungsleitung, die sich für uns dann solange mit dem Bezirk auseinandersetzt bis wir das Geld wiederhaben, wenn das vorher abgesprochen war (ohne gibt es eh kein Geld in der Regel), dann gibt es das auch problemlos zurück. Manchmal machen sie irgendwelche Zicken, wenn der Kontoinhaber z.B. nicht den selben Namen wie der Antragstellende trägt oder so ein Mist, aber bisher gab es sämtliches Geld zurück und ich habe schon insgesamt vierstellig ausgelegt (auf einmal nicht mehr als dreistellig).