Verteilung von Geldern für Arbeitsmaterialien

  • Hallo.
    Ich kenne zwar nicht die genauen gesetzlichen Regelungen für Berlin, aber ich schildere dir mal wie es in Hessen laufen sollte.

    Das Fiskaljahr in Hessen beginnt immer am 1. Januar und endet am 31. Dezember (hat somit ein halbes Jahr Versatz zum Schuljahr).


    Für Gebäude und Gebäudeausstattung ist grundlegend der Schulträger zuständig (meist der Landkreis) (bei euch die Bezirke bzw. die Senatsverwaltung), für alles andere das Land Hessen.


    Es gibt grundlegende Unterschiede zwischen dem kleinen und dem großen Schulbudget, die Vorgehensweise ist jedoch relativ identisch.

    Die Finanzmittel des Landes Hessen ergeben sich aus 4 Teilbereichen (VSS, päd. IT-Support, Lernmittelfreiheit und Fortbildung) (bei dem großen Schulbudget noch "freie Personalmittel), welche sich bis auf die Lernmittelfreiheit aus den der Schule zugewiesenen Lehrerstunden berechnen.

    Die Finanzmittel der LMF ergeben sich aus den Schülerzahlen (in Berlin gibt es einen Selbstbehalt).

    Grundlegend sind alle Teilbereiche deckungsgleich, so dass Geld aus dem einen Teilbereich in einen anderen Teilbereich umgeschichtet werden kann. Die Kernaufgaben des Teilbereichs müssen aber grundlegend erfüllt sein. (Man kann also nicht sagen, dass man keine neuen Bücher anschaffen kann, weil man das dafür vorgesehene Geld für Fortbildungen der Kolleginnen und Kollegen verausgabt hat).


    Irgendwann im Januar/Februar wird in der elektronischen Verwaltung das Gesamtbudget für das neue Haushaltsjahr eingestellt.

    Im ersten Schritt erstellt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter eine Finanzplanung für das Haushaltjahr, in welcher er die individuellen Bedürfnisse der Schule, der Fachbereiche und der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt. Diese stellt er auf der Lehrerkonferenz vor, woraufhin über selbige abgestimmt wird. Wenn das Kollegium nicht mit der Planung einverstanden ist, muss diese (nach einer Diskussion und Verhandlungen) verändert werden. Ist das Kollegium einverstanden, wird die Finanzplanung der Schulkonferenz vorgelegt und muss von dieser ebenfalls genehmigt werden. Hat die Planung auch diesen Weg genommen, wird sie in die elektronische Verwaltung eingepflegt (sofern dies noch nicht passiert ist) und bis zum 15.03 an das zuständige Schulamt übermittelt.

    Die Planung der Finanzmittel wird immer monatsweise angelegt und fortlaufend aktualisiert. (Wenn im Januar z.B. weniger Geld für VSS (Vertretungskräfte) benötigt habe, habe ich freie Finanzmittel für andere Bereiche (deckungsgleich) übrig.)

    Da es sich um eine Planung handelt, kann diese durchaus verändert werden, um eventuell auftretenden Umständen Rechnung zu tragen.

    Möchte z.B. der Fachbereich Deutsch ein neu erschienenes Buch anschaffen (was zu Beginn des Schuljahres noch nicht ersichtlich war), so können z.B. Finanzmittel aus dem Bereich VSS abgezogen und der LMF zugeordnet werden, sofern der Bereich VSS noch immer genügend abgedeckt ist bzw. genug Personal vorhanden ist, um eventuell auftretenden Vertretungsunterricht abzudecken.

    Eine aktualisierte Planung wird bis zum 15.09 an das zuständige Schulamt übermittelt und dieses steuert ggfs. nach.


    Erwähnen möchte ich noch, dass Schulen in Hessen Rücklagen bilden können, welche nicht ausgegebene Finanzmittel der letzten drei Jahre repräsentieren und nach der Verausgabung der aktuellen Finanzmittel zusätzlich verausgabt werden können. (Im vierten Jahr nach der Bildung der Rücklage verfällt diese).


    Die Lernmittelfreiheit deckt (wie der Name schon sagt) Lernmittel (Bücher etc.) und Verbrauchsmittel (Chemikalien etc.), welche für die Hände der Kinder gedacht sind ab.

    Außerdem sind sie für Lerngegenstände gedacht, welche für die Hände der Kinder gedacht sind. Hier gibt es kontinuierlich Streit über die Zuständigkeiten, da Kreis und Land sich die Kosten hin und her schieben möchten.

    Land und Schulträger können in Hessen die 5%-Regelung vereinbaren, durch welche Land und Schulträger gegenseitig 5% des Budgets des anderen übernehmen.


    Es gibt noch ein paar andere Besonderheiten in Hessen (10.000 Euro Erlass, Sonstige Landesaufgaben etc.), aber dazu bei Interesse mehr.


    Die Schulgemeinschaft hat schon sehr viel Einfluss auf die Finanzplanung, wenn sie diesen denn auch in den entsprechenden Gremien geltend macht. Das sollte aber auch so sein, da Schule ja bekanntlich ein Ort ist, der von dem Miteinander lebt und von allen gestaltet wird. Wenn in einzelnen Fachbereichen größere Anschaffungen geplant sind, welche das Schulbudget auf Kosten der anderen Fachbereiche stärker belastet, sollte dieses zuvor diskutiert werden. Ich hoffe eure Schulleitung gestaltet die Finanzplanung als transparenten Prozess.


    Liebe Grüße

    Stiltskin

  • in Berlin gibt es einen Selbstbehalt

    Nein, den gibt es in den Grundschulen genau eben nicht.


    Erwähnen möchte ich noch, dass Schulen in Hessen Rücklagen bilden können, welche nicht ausgegebene Finanzmittel der letzten drei Jahre repräsentieren und nach der Verausgabung der aktuellen Finanzmittel zusätzlich verausgabt werden können. (Im vierten Jahr nach der Bildung der Rücklage verfällt diese).

    Das ist in Berlin leider anders Ein Konto kann über den Jahreswechsel mitgenommen werden, aber das normale Budget ist am 31.12. weg, wenn nicht ausgegeben, dann verfallen.

    Und wir haben gerade gestern wieder gesessen, 2 h und hatten am Ende immer noch keine Lösung.
    Wir haben ca. 57.000 Euro, davon gehen 30.000 für Bücher weg, 10.000 für Hygieneartikel und Papier usw. und dann ist eigentlich kaum noch was da. Wir müssten 9 Sportbänke reparieren lassen (denn neu kosten sie über 5000 Euro), aber gleichzeitig brauchen wir eben auch ein neues Schlagzeug, Anschlusskabel für die Dienstgeräte an den Beamern und die Lehrermaterialien für die GEWI-Bücher, die die letzten drei Jahre schon geschoben wurden.

    Tja und dann ist guter Rat schon teuer, denn da ist noch nicht ein Ersatztoner oder andere Material dabei.


    Letztes Jahr war am Ende durch das schneller rausfeuern der Digitalpakt-Gelder dann Geld übrig, das haben wir dann auch nicht mehr ausgegeben bekommen, aber nun ist es trotzdem weg.

  • Hallo Susanna.

    Nein, den gibt es in den Grundschulen genau eben nicht.

    Die Aussage war nicht auf die Grundschule bezogen, sondern auf die eingeschränkte Lernmittelfreiheit im Allgemeinen.


    Bänke und Anschlusskabel sind in Hessen Sache des Schulträgers, Hygieneartikel ebenso. Materialien für Lehrkräfte fallen nicht unter die LMF und können ggfs. über die 5% Regelung, das Budget des Schulträgers oder auf eigene Kosten angeschafft werden.


    Gibt's bei euch keine Kostenverteilung zwischen Land und Bezirk bzw. Senat?


    Viele Grüße

  • Nein, die gibt es nicht wirklich.


    Die Aussage war nicht auf die Grundschule bezogen, sondern auf für eingeschränkte Lernmittelfreiheit im Allgemeinen.

    Es gibt aber eben keine eingeschränkte Lernmittelfreiheit in Berlin in Grundschulen. In Oberschulen gibt es einen festen Betrag der pro Jahr verbraucht werden darf, dass sind aktuell immer noch 100 Euro je Schüler, die maximal die Bücher und Arbeitshefte kosten dürfen, die die Eltern selber kaufen müssen.

    Materialien für Lehrkräfte fallen nicht unter die LMF und können ggfs. über die 5% Regelung, das Budget des Schulträgers oder auf eigene Kosten angeschafft werden.

    Wie, ich soll mir die Lehrermaterialien zum Lehrwerk selber kaufen?!? Wohl eher nicht, genau darum geht es ja, dass eben das nicht sein darf, das dem so ist. Schon alleine, dass das Land Berlin nun lauter Fortbildungen kostenpflichtig macht und die Lehrkräfte diese Kosten tragen sollen, weil es kein Fortbildungsbudget für Einzelpersonen (sondern nur für Schulinterne Fortbildungen) gibt, geht gar nicht.

  • Hallo.

    Es gibt aber eben keine eingeschränkte Lernmittelfreiheit in Berlin in Grundschulen. In Oberschulen gibt es einen festen Betrag der pro Jahr verbraucht werden darf, dass sind aktuell immer noch 100 Euro je Schüler, die maximal die Bücher und Arbeitshefte kosten dürfen, die die Eltern selber kaufen müssen.

    Was nach wie vor niemand behauptet hat, daher ja auch "eingeschränkte Lernmittelfreiheit im Allgemeinen". Diese war zu keinem Zeitpunkt auf die Grundschule bezogen. Das eine Grundschule in Berlin keine 7. Klasse hat, ist mir durchaus geläufig...


    Wie, ich soll mir die Lehrermaterialien zum Lehrwerk selber kaufen?!? Wohl eher nicht, genau darum geht es ja, dass eben das nicht sein darf, das dem so ist.

    Ich bevorzuge diesbezüglich einen eher pragmatischen Ansatz. Wenn die Schule nicht genügend Geld hat um die Materialien bereitzustellen und ich darauf nicht verzichten möchte, kaufe ich sie lieber selbst, um mir den Alltag zu erleichtern, anstatt die Zeit zu investieren, um äquivalente Materialien selbst zu erstellen.

    Es ist sicherlich bedauerlich, dass nicht genügend finanzieller Spielraum besteht, aber die alleinige Diskussion darüber hilft in der Situation eben auch nicht weiter.

  • aber die alleinige Diskussion darüber hilft in der Situation eben auch nicht weiter.

    doch, wenn nämlich jeder dann immer selber kauft ist der Schulträger auch nicht genötigt die Materialien anzuschaffen.
    Das darf nicht die eigentliche Option sein, gerade bei einem einheitlichen Lehrwerk für alle Klassen und keinem Zusatzmaterial o.ä.

    Und doch, da muss so lange laut diskutiert werden bis sich was ändert!

  • Was nach wie vor niemand behauptet hat, daher ja auch "eingeschränkte Lernmittelfreiheit im Allgemeinen". Diese war zu keinem Zeitpunkt auf die Grundschule bezogen. Das eine Grundschule in Berlin keine 7. Klasse hat, ist mir durchaus geläufig...

    Du behauptest aber, Berlin hat einen Selbstbehalt und das stimmt nun einmal so allgemein nicht!

  • Du behauptest aber, Berlin hat einen Selbstbehalt und das stimmt nun einmal so allgemein nicht!

    Welch irritierendes Gespräch... was ist denn so schwierig daran zu verstehen, dass ich behaupte, dass Berlin eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit hat? Im Allgemeinen bedeutet hier, dass die Aussage auf das System Schule bezogen ist und nicht auf eine einzelne Schulform oder Jahrgangsstufe oder ähnlich geartete Differenzierungen.


    Während an Grundschulen alle Lernmittel kostenfrei als Leihgabe der Schule realisiert werden, werden Eltern von Lernenden ab der 7. Klasse (in weiterführenden Schulen) mit einem jährlichen Eigenanteil beteiligt.


    Wäre dem nicht so gewesen, hätte ich Lernmittelfreiheit und nicht eingeschränkte Lernmittelfreiheit geschrieben, weshalb wir in Hessen auch lediglich von Lernmittelfreiheit sprechen.

  • (in Berlin gibt es einen Selbstbehalt).


    was ist denn so schwierig daran zu verstehen, dass ich behaupte, dass Berlin eine eingeschränkte Lernmittelfreiheit hat

    Das du genau das eben nicht getan hast!

    Wäre dem nicht so gewesen, hätte ich Lernmittelfreiheit und nicht eingeschränkte Lernmittelfreiheit geschrieben, weshalb wir in Hessen auch lediglich von Lernmittelfreiheit sprechen.

    Hast du beides nicht geschrieben, sondern siehe oben, du hast geschrieben,


    (in Berlin gibt es einen Selbstbehalt).

    Es ist ja schön, dass du dich jetzt korrigierst, auch wenn es immer noch nicht stimmt, denn wie kommst du darauf, dass es sich nur um Leihgaben handelt, auch alle Arbeitshefte fallen dort mit drunter und die sind in der Regel Verbrauchsmaterialien (auch wenn einige Verlage da inzwischen umstellen)

  • Zu Hilfe, muss denn jeder Thread in eine Rechthaberei von Dir Susannea ausarten? Oder überlegst Du vielleicht mal, ob Du Dich unklar ausdrückst. Ständig lese ich in interessante Threads rein und finde ein PingPong zwischen Dir und vielen anderen Usern, bei denen Du immer das letzte Wort haben musst. Im Sinne der Geisterfahrer-Regel, kannst Du ja vielleicht mal Deine Posts überdenken.

  • Zu Hilfe, muss denn jeder Thread in eine Rechthaberei von Dir Susannea ausarten?

    Was hat das mit Rechthaberei zu tun, wenn jemand, der offensichtlich aus einem anderen Bundesland kommt, etwas falsches behauptet und das dann nicht mal korrigiert stehen lassen kann?


    Vielleicht solltest du den dann angehen, nicht mich.

  • in Berlin gibt es einen Selbstbehalt

    Hatte sich für mich auch hier schon auf die später dargestellte Sachlage bezogen. Da du die Sachlage ja offensichtlich kennst, stellt sich mir die Frage warum du es absichtlich fehlinterpretierst und dagegen argumentierst, statt zu unterstellen, dass wir an dieser Stelle gar nicht über Grundschulen sprechen, was die gesamte darauffolgende Diskussion überflüssig gemacht hätte.

    Es ist ja schön, dass du dich jetzt korrigierst, auch wenn es immer noch nicht stimmt, denn wie kommst du darauf, dass es sich nur um Leihgaben handelt, auch alle Arbeitshefte fallen dort mit drunter und die sind in der Regel Verbrauchsmaterialien (auch wenn einige Verlage da inzwischen umstellen)

    Gleiches Prinzip. Für mich ist klar, dass wir über Bücher und keine "Einmal- bzw. Einwegmaterialien" sprechen. Macht ja auch irgendwie keinen Sinn. Wenn es dir ebenfalls klar ist, besteht keine Notwendigkeit für deine Zeilen.


    Meine Intention war lediglich die Finanzmittelverteilung einer Schule in Hessen darzustellen. Für Rückfragen oder anregende Diskussionen diesbezüglich bin ich gerne zu haben. Ansonsten "Danke fürs Gespräch Susannea, reicht jetzt :)".

  • Für mich ist klar, dass wir über Bücher und keine "Einmal- bzw. Einwegmaterialien" sprechen. Macht ja auch irgendwie keinen Sinn.

    Aber genau da sind wir bei dem Anfang des Threads und dem Problem in Berlin, auch wenn du es für sinnlos hältst, dass die Einwegmaterialien in Berlin da mit reinzählen, ist es nun einmal so und das führt eben dazu, dass damit die Vorgaben die es gibt (nach denen hier ja explizit gefragt wurde) einfach gar nicht eingehalten werden können in Berliner Grundschulen und somit auch keine Möglichkeit besteht alle Klassenstufen gleich abzudecken, weil einfach nichts mehr da ist, was verteilt werden kann.

    Durch diese Einmalmaterialien ist nämlich der Bedarf an Geldern für Bücher und Arbeitshefte (was eben leider beides in Berlin zusammengehört) so groß, dass andere Vorgaben gar nicht mehr wirklich berücksichtigt werden können und auch selten alle Wünsche usw.
    Das läuft an den Oberschulen deutlich besser, weil sie eben dieses Budget gerade für Arbeitshefte nicht brauchen.

    Also um noch mal auf die Eingangsfrage zurückzukommen, es gibt Vorgaben, aber in der Regel werden die nicht angewandt, weil sie eben gar nicht umsetzbar sind. So ist es in Berlin und darauf bezieht sich ja die Fragestellung, ob da also hilft, wenn wir wissen, wie Hessen es macht bei anderen Voraussetzungen. Nunja, kann sich jeder selber überlegen.

  • Das läuft an den Oberschulen deutlich besser, weil sie eben dieses Budget gerade für Arbeitshefte nicht brauchen.

    Wäre noch die Frage, wie deren Budget bemessen ist im Vergleich zur Grundschule.

    Gibt es Gelder je Standort, je Klasse, pro Kopf, Fachpauschalen etc.


    Wir können das nicht einsehen und wissen auch nicht, ob eure Wünsche vielleicht in diesem Jahr den Rahmen sprengen oder ob das Geld tatsächlich knapp bemessen ist.

  • Wir können das nicht einsehen und wissen auch nicht, ob eure Wünsche vielleicht in diesem Jahr den Rahmen sprengen oder ob das Geld tatsächlich knapp bemessen ist.

    Dieses Problem taucht immer auf an allen Grundschulen, die ich kenne in Berlin und das sind einige.

    Nur als Beispiel, 10% des Budgets für IT ist an allen Schulen vorgeschrieben, aber die Grundschulen müssen die Bücher mitkaufen, kann also nicht klappen.

  • Wie viel Geld bekommt ihr denn pro Schüler? Und die Eltern kaufen nichts privat?

    Genau die Eltern kaufen nicht privat und es wird eben leider nicht nach Schülern berechnet, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Das Jahr taucht an Grundschulen auf?


    10% welchen Budgets für IT geht wohin?


    Ich habe es nicht verstanden.

    Das Kalenderjahr taucht immer auf, aber ich meinte natürlich das Problem taucht immer auf.

    Was heißt wohin, das ist das Geld, was in der Schule für Druckerpatronen, Beamerlampen, Patchkabel, Drucker, Rechner, Kabel, digitale Boards usw. genutzt werden muss.


    Da ein Board mit Beamer aktuell 3500 Euro kostet (denn der Senat gibt ja vor, wo bestellt werden muss), ist das nicht wirklich viel.

  • Ich versuche mal zu schreiben, was ich verstanden habe:


    Schulen in Berlin bekommen ein Budget, über das sie verfügen können.

    Es ist nicht bekannt, wonach das Budget bemessen wird.


    Vom Budget müssen 10% für IT verwendet werden, dazu gehören Hardware, Software und auch Verbrauchsmaterialien wie Druckerpatronen.

    Die Schulbücher und Arbeitshefte aller Kinder müssen vom Budget erworben werden.


    Die Schule kann für 90% des Budget selbst überlegen, wie viel Geld in Arbeitsmaterialien der Schüler:innen geht, wie viel für Ausstattung genommen wird und wie viel für andere Ausgaben bleibt, die noch nicht genannt sind.


    Das Problem ist, dass euer Budget nicht für alle Notwendigkeiten und alle eure Wünsche ausreicht.

  • Ich bevorzuge diesbezüglich einen eher pragmatischen Ansatz. Wenn die Schule nicht genügend Geld hat um die Materialien bereitzustellen und ich darauf nicht verzichten möchte, kaufe ich sie lieber selbst,

    Den gleichen Pragmatismus verfolge ich auch. Nur mit anderem Ergebnis. Vermutlich. Es gibt nichts, auf das ist nicht „verzichten“ möchte. Also kaufe ich auch nichts. Sehr wohl hätte ich als Lehrerin gerne gutes Material. Ich hätte auch gerne Computer, die funktionieren. Und alles mögliche andere. Also dienstlich hätte ich das gerne. Privat ist mir das wurscht. Und die Privatperson, die etwas bezahlen soll, scheißt darauf, ob die Schule gutes Material hat.


    um mir den Alltag zu erleichtern


    Mit meinem Alltag hat das nichts zu tun.


    anstatt die Zeit zu investieren

    Dienstzeit. Sicher, die könnte man auch anders investieren. Aber was soll’s. Wenn’s gewünscht wird, arbeite ich auch mit niedrigerem Wirkungsgrad.


    Es ist sicherlich bedauerlich, dass nicht genügend finanzieller Spielraum besteht

    Es ist eher bedauerlich, für welchen Scheiß öffentliche Gelder verplempert werden. Finanzieller Spielraum wäre da.


    aber die alleinige Diskussion darüber hilft in der Situation eben auch nicht weiter.

    Find ich besser, als vor der Situation zu kapitulieren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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