Beiträge von Susannea

    Gegen eine freiwillige Anfrage zur freiwilligen Erhöhung der Stunden an Kollegen mit schwerer Behinderung, Familie oder gesundheitlichen Einschränkungen ohne negative Folgen bei Ablehnung durch ebendiese spricht ja erst einmal nichts - vor allem, wenn betont wird, dass es sich lediglich um eine Übergangslösung für einen kurzfristigen Engpass handelt.

    Aber auch da sind eben irgendwann Grenzen und wenn schon alle in Frage kommenden Kollegen Vollzeit sind, dann wird es einfach nicht mehr.

    Ich bin explizit ausgenommen, da ich nun schon zwei Monate wieder mein Netto Einkommen wie vor der Inflationsausgleichsprämie habe und keine Erhöhung erhalten habe. Das ist also definitiv, da muss ich nichts mehr abwarten. Fraglich, ob dies rechtens ist. Hoffe auf GEW, ansonsten Anwalt.

    Aber ich denke, du bist freigestellt ohne Bezüge, dann bekommst du doch aktuell gar nichts.

    Zumal die Erhöhung doch noch gar nicht gilt.

    Ich würde rasch zum Anwalt gehen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Alternative - um @CDLs erwartbaren Einwand vorwegzunehmen - ist natürlich die Gewerkschaft, ich fürchte aber, dass dein Fall so speziell ist, dass die notwendige Expertise dort nicht gegeben ist. Einen Versuch ist es natürlich wert, falls du Gewerkschaftsmitglied bist.

    Die Gewerkschaft hat aber Anwälte und vor allem die übernimmt dann auch die Kosten für den Anwalt, wenn sie einen zu einem anderen weiter schickt (und empfiehlt in der Regel auch welche).


    Also schließe ich mich da an, der erste Weg sollte zur Gewerkschaft sein, wenn man dort Mitglied ist.

    Ich komme gerade mit Indoor-Pflanzen nicht klar. Die outdoor gepflanzten überleben von selbst. Und das ganze ungeplante chaotische Pflanzen hat einen Garten hervorgebracht, in dem vom Frühling bis Herbst immer was blüht :)

    Bewusst gepflanzt habe ich nur den Solaris und den Muscat bleu.

    PS: Die beiden Weinreben sind pilzresistent. Der Muscat bleu sehr intensiv im Geschmack, hat aber viele Kerne. Sehr viele.

    Das geht mir auch oft so und gerade jetzt die Zeit, wo die Tomaten, Gurken, Kürbisse und diesmal auch der Kohl drinnen vorgezogen werden ist echt heikel, da muss ich echt tierisch aufpassen, dass da nicht ständig was eingeht. Wenn es denn mal draußen ist, ist für den Rest meist die Bewässerung zuständig. Meine normalen Zimmerpflanzen kennen das schon nur einmal die Woche gegossen zu werden (oder eben auch nicht).

    Aktuell stehen alle Fensterbretter voll und es keimt, genauso, wie draußen der Garten von alleine blüht, da kann man nicht soviel verkehrt machen, aber später denn.

    Und ich habe das scheinbar vererbt, mein Kind hat die Kresse für Ostern schon in der einen Woche Ferien vor Ostern kaputt bekommen.

    Aber der Garten ist ja auch nur ein kleines Neben-Hobby, der Sport (Handball, Schwimmen) frisst ja viel viel mehr Zeit.

    Auf keinem Schulgelände darf geraucht werden. Die Rechtslage ist eindeutig. Die wird aber nicht überall durchgesetzt. Darauf achtete ich.

    Stimmt. Ich erinnere mich an eine Schule, wo im Keller das "Raucherlehrerzimmer" eingerichtet wurde als das offiziell nicht mehr erlaubt war. Das hatte oft zur Folge, dass man da unten eigentlich gar nichts außer Dunst sehen konnte, weil eben auch keine wirkliche Belüftung da war.

    Hätte ich da mal drauf geachtet ... das ist bei uns immer ein Getue. Als ob man die Pest bekommt, wenn einen frische Luft berührt ... schlimmer als im Klassenzimmer mit den Kids und ihrem ewigen: können wir das Fenster jetzt wieder zumachen?

    Bei uns sind wir uns im Kollegium relativ einig, die Fenster sind in der Regel im Sommer auf, aber unsere Sekretärin, die im Raum gegenüber sitzt behauptet immer, bei ihr würde es zu kalt werden und ziehen (hm, kann es ja nur, wenn sie auch ein Fenster auf hat, dann soll sie das eben zu machen) und schließt regelmäßig die Fenster.

    Mein Plan wäre sowieso gewesen, maximal 4 Wochen zu nehmen. Später dann nochmal 4 Wochen, um Elterngeld zu erhalten.

    4 Wochen sind ja kein Monat, fürs Elterngeld sind Monate dann aber Berechnungsgrundlage, also aufpassen, dass dir da nicht noch Einkommen dann angerechnet wird.

    der bentragst sie und machst Teilzeit in Elternzeit)

    Man kann sie nicht beantragen, sondern nur die Teilzeit beantragen.

    Gäbe es dann irgendeine Möglichkeit, die erste Schulwoche unbezahlt frei zu bekommen?

    Eher nein. Aber das reicht ja dann, wenn du dir das zu Ferienbeginn überlegst.

    Außerdem kannst du ja auch einfach die eine Woche nach den Ferien anmelden (als Elternzeit), wenn du Glück hast klappt das mit dem Elterngeld, wenn du Pech hast, klappt das nicht und du bekommst dann eben kein Geld.

    Gibst einfach an, vom 1. Schultag bis zum Beginn des 2. Lebensmonates des Kindes (Daten reichst du nach der Geburt nach. Das geht natürlich dann.

    Die zweiten vier Wochen dann zu einem Zeitpunkt, wo deine Partnerin nicht mehr bezieht? Also ich an deiner Stelle würde nicht anmelden. Du kannst ja nur mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten, und die sprechen m.E. eine eindeutige Sprache: Geburt vor Termin oder um den Termin ist deutlich wahrscheinlicher als eine Geburt länger nach dem Termin.

    Vor allem denke ich, dass es bis dahin dann absehbar ist, ob es eher vor dem Termin werden wird. Lange nach dem Termin ist ja eh total selten.

    Nochmal beantragen kannst du keine Elternzeit. Wie hattest du dir das denn mit dem Elterngeld gedacht? Und du musst ja auch nicht lebensmonatsweise Elternzeit nehmen, musst nur fürs Elterngeld im Durchschnitt weniger als 30/Woche haben im Lebensmonat.

    Also evtl. nimmst du dann nur einige Wochen?

    Vielen Dank schonmal für die Antworten. Das Ankündigen der Elternzeit und ferner das Beantragen (was ja erst nach der Geburt möglich ist) sind ja zwei verschiedene Dinge. Findet jemand eine passende Aussage, dass eine Ankündigung eine verbindliche Beantragung nach sich zieht? Ich finde bislang nämlich nichts. Schulamt, GEW und VBE haben mir hierzu drei unterschiedliche Antworten gegeben, das vielleicht nochmal zur Ergänzung meines ursprünglichen Posts.

    Du bringst da begrifflich Sachen durcheinander. Elternzeit wird generell nur angemeldet und dann verbindlich für die ersten 24 Monate. Das muss man bis 7 Wochen vor dem VET machen und das ist, wie gesagt verbindlich. Beantragt wird Elternzeit nie und ist somit auch nicht erst nach der Geburt möglich, nach der Geburt reichst du nur die Daten nach, mehr nicht, angemeldet ist sie dann schon verbindlich.

    Ich denke, da sind bei vielen dann viele Begriffe durcheinander gegangen, so wie bei dir und damit kommt es zu unterschiedlichen Aussagen.

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