Missbräuchlich wäre: Ich nehme 15 Monate, dann kommen die Sommerferien und dann nehme ich noch mal 9 Monate. Z.B.
Selbst dann ist es fraglich, ob es missbräuchlich ist, denn das Gesetz erlaubt das explizit. (und machen ja AN außerhalb auch, dass sie da ihren Resturlaub nach dem Elterngeld erstmal einschieben und dann mehr Elternzeit nehmen).
Also nein, eigentlich darf es alles meiner Meinung nach nicht diskutiert werden, NRW macht es trotzdem und nach den aufgestellten Regeln steht dort klar, beim Ende der Maximalzeit (und das sind 3 Jahre!) ist es okay. Warum sollte es denn auch bei 2 Jahren okay sein und bei 15 Monaten (wo man so lange z.B. Elterngeld bekommt) nicht?!? Nur weil da jemand anders Ferien festgelegt hat?!?