Beiträge von Susannea

    Missbräuchlich wäre: Ich nehme 15 Monate, dann kommen die Sommerferien und dann nehme ich noch mal 9 Monate. Z.B.

    Selbst dann ist es fraglich, ob es missbräuchlich ist, denn das Gesetz erlaubt das explizit. (und machen ja AN außerhalb auch, dass sie da ihren Resturlaub nach dem Elterngeld erstmal einschieben und dann mehr Elternzeit nehmen).

    Also nein, eigentlich darf es alles meiner Meinung nach nicht diskutiert werden, NRW macht es trotzdem und nach den aufgestellten Regeln steht dort klar, beim Ende der Maximalzeit (und das sind 3 Jahre!) ist es okay. Warum sollte es denn auch bei 2 Jahren okay sein und bei 15 Monaten (wo man so lange z.B. Elterngeld bekommt) nicht?!? Nur weil da jemand anders Ferien festgelegt hat?!?

    Ich weiß jetzt nicht, wie lang sein Schulweg ist, aber ich wäre dann z.B. 1,5 Stunden unterwegs. Plus die Zeit, die es dauert, ein Kleinkind "einzuladen", das geht auch nicht in 30 Sekunden.

    Ja, das habe ich regelmäßig dann gemacht (2h hin- und her fahren insgesamt) oder mir die Kinder bringen lassen, die größeren habe ich übrigens dann oft in den Späthort bis 18 Uhr geschickt, somit waren schon mal 2 Stunden ca. mit Spielzeit/-zeug vor Ort überbrückt, blieb nur noch ca. eine Stunde übrig und die dann ankommenden Kinder zeigten der Schulleitung auch deutlich, dass sie zum Ende kommen muss (weil wir eben dann schon meist 2h in der Konferenz saßen)

    kodi Ah, mal eine andere Meinung dazu.

    Du würdest also kein Problem damit haben, einen Thread zum ersten Mal zu lesen, das Thema an sich ansprechend zu finden, darauf antworten zu wollen und dann zu sehen, dass du mit deiner Antwort aber voll in ein völlig anderes Thema/ein anderes Gespräch, das gerade läuft, hineinplatzt?

    (Nur zur Klärung meines "Tons": ich frage das ruhig und respektvoll, weil ich es wirklich wissen will.)

    Würdest du dann nicht antworten/doch themenbezogen antworten, ist ja egal, dass das Thema schon ein anderes ist/dich am neuen Thema beteiligen?

    Naja, wenn das Thema inzwischen nur noch ein anderes ist, dann ist der Thread meist älter und dann braucht man auch nicht mehr wirklich zur Ursprungsfrage zu antworten, weil sich das meist entweder erledigt hat oder aber beantwortet wurde.

    Ich finde, ein Gespräch würdest du ja auch nicht abwürgen, bloß weil man nicht mehr bei der Ursprungsfrage ist (was meist gut ist) und so sollte es meiner Meinung nach in einem Forum auch sein, es entwickeln sich andere Themen und manchmal werden die dann ausgegliedert und manchmal nicht, aber abwürgen sollte man die nicht.

    Verstehe ich das richtig: Schüler und Eltern stimmen mit über die Noten anderer Schüler ab? Über deren Nachteilsausgleich oder Klassenwiederholung? Ggf. gar über deren Versetzung oder Abschluss? Und man wundert sich hier darüber, dass das manche für seltsam halten?

    Nein, das verstehst du nicht richtig, bei uns sind Eltern grundsätzlich nicht stimmberechtigt, sondern haben nur beratende Funktion und das wird eben gerne genutzt, weil es eine andere Perspektive ist und nein, da geht es nicht um Noten.

    Ich nehme an, dass es dazu auch passende Gerichtsurteile gibt, deshalb ist eine Beratung durch eine Gewerkschaft und/oder einen Anwalt sicherlich sinnvoller als die Antworten aus dem Forum.

    Gibt es, alle Ablehnungen, die verhandelt wurden sind denen um die Ohren geflogen. Berlin hat ja den selben Unsinn mal versucht wie NRW (wo sich scheinbar keiner dagegen wehr) und hat recht deutlich verloren.

    Wenn das Gesetz von Ablehnung aus betrieblichen Gründen redet, dann muss die Elternzeit ja trotz gegenteiliger Behauptungen weiter oben genehmigt werden und nicht nur angezeigt werden, oder habe ich da einen Denkfehler? Ich nehme an, dass es dazu auch passende Gerichtsurteile gibt, deshalb ist eine Beratung durch eine Gewerkschaft und/oder einen Anwalt sicherlich sinnvoller als die Antworten aus dem Forum.

    Na da konnte mal wieder jemand den Gesetzestext nicht lesen, bei einem 3. Abschnitt nach dem 3. Lebensjahr kann abgelehnt werden aus dringenden betrieblichen Gründen, aber nicht davor!

    Das gilt für mein Bundesland auch. Daher kann ich diese unkritische Haltung der KuK hier nicht verstehen.

    Nee, du kannst einfach nicht verstehen, dass man durchaus auch gute Erfahrungen mit Sachen gemacht haben kann, die nicht in deinem Raum vorkommen, die du gar nicht kennst, aber weißt, dass sie schlecht sein müssen.

    Hat so ein bisschen was vom kleinen Kind, was vorher schreit, dass ihm das Essen nicht schmeckt, ohne je probiert zu haben.

    Ein Elternzeitantrag gibt es ja nicht, sondern es ist eine Anmeldung.
    Und die ist in der Regel (wenn es nicht der 3. Abschnitt ist) gar nicht abzulehnen.
    Der AG hat nun eigentlich das Problem, nicht du, du betreust wie angemeldet dein Kind, wie er dann den Rest regelt, sein Problem.
    Du kannst und sollteste allerdings auch noch mal begründen, warum die Zeiten so liegen müssen.

    Biete ansonsten den Verantwortlichen an das Kind mit in die Schule zu nehmen oder ihnen ins Büro zu setzen, aber ich denke, wenn du sagst, ab da beginnt der Arbeitsvertrag deiner Frau bzw. ihr müsst das deshalb so aufteilen, dann können sie eh nichts machen.

    Wenn meine Schulleitung mir Angebote für kostenpflichtige Fortbildungen weiterleitet, würde ich erst mal davon ausgehen, dass das eine Kostenübernahme durch die Schule impliziert.

    Das würde ja voraussetzen, dass sie es so gut gelesen hat und gesehen hat.

    Kommt bei uns öfter vor, aber da habe ich beim letzten Mal auch gleich gefragt, als sie unsere studentischen Kollegen vorschlug, wer denn die KOsten übernimmt. Letztendlich hatte ich noch Geld im Sportbereich und darüber haben wir es finanziert, denn 50 Euro finde ich dann doch schon recht happig für Studenten.

    Es ist realistisch, nur mit der einen ursprünglich geplanten Minusstunde rauszugehen, oder?

    Definitiv.

    Wenn du jetzt genauso viel arbeitest, wie du darfst, dann darfst du natürlich keinerlei Minusstunden erhalten, denn die Zeiten des Mutterschutzes und BV sind wie geleistete Arbeit mitzurechnen.
    Also hast du vermutlich sogar Glück gehabt und kommst besser weg als ohne BV (und das ist sogar okay!)

    Das bedeutet, Palim , Elternvertretungen dürfen sich in NDS nicht nur über Grundsätze von Leistungsbewertung und allgemeine Regelungen äußern, sondern auch zur Versetzung eines konkreten Schülers und den Ordnungsmaßnahmen einer konkreten Schülerin?

    Ja, ist in Brandenburg auch so und wie gesagt, das kann ganz hilfreich sein.

    Stimmberechtigt sind sie in Brandenburg aber nicht.

    Bei der Gutachtenkonferenz z.B. muss man bei den eigenen Kindern den Raum verlassen, damit man nicht früher als die anderen die Empfehlung kennt.

    Sorry, der Zusatz dass es in Hessen Pflicht ist habe ich vergessen.

    Nein, ist es auch in Hessen nicht, lediglich der Beihilfeanspruch kann dort anders sein, aber das Kind kann trotzdem auch in der PKV versichert werden. Das ist ja das, was ich mit den Kosten sagte, aber man hat letztendlich die freie Wahl bei der Konstellation.

    Richtig, wenn das andere Elternteil in der GKV ist, dann müssen die Kinder sogar in die Familienversicherung.

    Nein, wenn du beide Versicherungsarten hast, dann hast du die freie Wahl, da bist du nie an eine bestimmte Kasse gebunden, nur musst du eben die Kosten beachten (du kannst ja auch freiwillig die Kinder in der GKV versichern)

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