Ich hab da eine echte Verständnisfrage, wobei ich vermute, dass das womöglich bundeslandabhängig ist: Wieso hängt das Seelenheil von der Verkürzung der Probezeit ab? Selbst wenn sie nicht verkürzt wird, würde das (zumindest hier in SH) nur dann nicht in eine LZ-Verbeamtung umgewandelt, wenn ich plötzlich nur noch Sechsen in der dienstlichen Beurteilung bekäme oder anfangen würde, goldene Löffel zu klauen und damit meine Schüler zu schlagen.
Will sagen: Ist doch egal. Du bist doch schon verbeamtet, was soll denn jetzt noch passieren?
Ich habe meine Tochter in der Probezeit bekommen, kam schwanger wieder, hab noch ne Vorführstunden gemacht, war beim Amtsarzt, der total gnädig war, weil ich ja schwanger war und als ich wieder in MuSchu gegangen bin, trudelte irgendwann die Urkunde ein.
Deswegen würde mich interessieren, ob das in anderen Bundesländern wirklich so anders geregelt ist?