Wenn man als Angestellte/r über die Bemessungsgrenze der PKV kommt, darf man sich dort versichern. Das ist für Angestellte mit einer Gesundheitsprüfung verbunden, d. h. man muss Vorerkrankungen angeben und sagen, bei welchen Ärzten man zuletzt war.
Die Kinder sind in der Regel bei dem Besserverdienenden versichert, also im gesetzlichen Fall familienversichert (also inklusiv) und im privaten Fall einzeln.
Die Arztrechnungen werden gesammelt und eingereicht, in der Regel erst mal selbst bezahlt, das Geld kriegt man zurück, wobei man eine Selbstbeteiligung festlegen kann, was sehr sinnvoll ist, denn wenn man ein Jahr nichts einreicht, bekommt man Beiträge zurück. Die Selbstbeteiligung liegt dann z. B. bei 1000 Euro im Jahr, und wenn man mehr "verbraucht", zahlt die Versicherung. Die Monatsraten sind dann günstiger als bei geringerer Selbstbeteiligung.
Der Arbeitgeber bezahlt für die PKV höchstens soviel Zuschuss wie er im gesetzlichen Fall bezahlen würde. Also die Hälfte, falls PKV billiger als GKV, und weniger als die Hälfte, falls PKV teurer als GKV.
Du musst die GKV nicht in 2 Wochen kündigen, du kannst auch später umsteigen. Du musst ja auch erst mal eine Versicherung finden. Wenn du als OBASlerin tatsächlich über der Bemessungsgrenze bist, hast du wohl schon ein gewisses Alter erreicht und da ist das gar nicht mehr so einfach, zu einem anständigen Tarif einzusteigen. Kann sein, dass eine private Zusatzversicherung für dich besser ist.
Bist du verbeamtet, übernimmt die Beihilfe die Hälfte der Erstattungen.
Lass dich auf keinen Fall drängeln und informier dich gründlich!