Bitte schau mal nach, was in deinem Vertrag steht. Da steht auch die Regelung für die Kündigung, bzw. wo du das nachlesen kannst.
Bei mir war es so, dass dort stand, dass man nach Bestehen der UPP einen unbefristeten Vertrag bekommt (da kann einen natürlich niemand zwingen, zu unterschreiben), dass man aber an der Schule für weitere drei Jahre bleiben muss. Das heißt, einer Versetzung wird nicht zugestimmt. Kündigen kann man natürlich trotzdem.
Wenn da aber steht: "Das Vertragsverhältnis wird entfristet", dann bekommst du keinen neuen Vertrag.
Beim Wechsel des Bundeslandes kündigt man und lässt sich anderswo anstellen, oder, wie viele es geschickterweise machen, wechselt in ein Bundesland, das einen verbeamtet.
Wann ist die UPP? Wenn die bestanden ist, rasch der Schulleitung Bescheid geben und sich irgendwie zum Halbjahresende davonmachen. Es macht für die Schule auch keinen Sinn, wenn du im Mai erst gehst.
Ich wurde nach Bestehen der UPP schon von der Prüfungskommission gefragt, ob ich denn bleiben würde. So viele gehen ...