Beiträge von MYlonith

    Ist ja witzig. Die haben die eine Abrechnung vom Arbeitgeber nicht beachtet, weil es nur eine war. Die sind dann einfach davon ausgegangen, meine Frau hätte dann 5 Monate gar nicht gearbeitet.



    Nunmal noch eine kleine Sache.
    Habe von der LBV NRW Kindergeldformulare speziell für Angestellte des öffentl. Dienstes erhalten. Ist das ein anderes KG als das KG, welches wir im Kreis bei der Familienkasse beantragen? Von dort beziehen wir schon KG.


    DANKE

    Der Antrag für meine Frau ging ja mal flott. Aber zu flott.
    Offenbar haben die eine Gehaltsabrechnung nicht gesehen, so dass das Amt davon ausgeht, 5 Monate hat sie nicht gearbeitet.....
    Und einmal haben die den AV-Anteil auf 400€ angegeben statt 40€.


    Allein diese beiden Fehler sind in der Summe 400€ weniger.
    Naja, habe schonmal email hingeschrieben und Montag wieder Telefon.... Hat ja sonst nichts zu tun.


    Bin mal gespannt, wann meiner kommt.




    Aber insgesamt traurig ist die Werbung der Leyen schon:
    12 Monate , 67%


    in der Realität sind es 10 Monate und etwa 59% Elterngeld.

    Hallo.
    Nach der Anmeldung meines Sohnes bei der PKV habe ich von der Versicherung eine "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen" zur Vorlage beim Dienstherrn zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren
    erhalten.


    Was hat das auf sich? Wer kann mich kurz aufklären?!?
    Schicke ich das zu meiner BezReg?


    DANKE

    Wir haben halt den Antrag schon gestellt ab den 1. LM für 12 Monate sie und 2 Monate ich.


    Dann ist es also egal, wie wann man beantragt, wenn Mutterschaftsgeld sowieso als "Elterngeld" gezählt wird und man quasi nur 10 Monate Elterngeld bekommt und die 2 Monate Mutterschaftsgeld sowieso abgezogen werden.




    DANKE. Haben schon gedacht, wir hätten etwas falsch gemacht.

    Dazu habe ich auch nochmal eine Frage.
    Meine Frau geht nun auch in 6 Wochen in Elternzeit.
    Ab wann sollte man nun Elterngeld beantragen? Ab 1. Lebensmonat oder nach dem Bezug von Mutterschaftsgeld, also ab 3. LM?


    Wir haben nun erstmal ab 1. LM gestellt. Aber dann haben wir uns gefragt, welchen Sinn das macht, wenn man Elterngeld ab 1. LM beantragt, dort dann ja nichts bekommt sondern erst ab dem 3. LM, weil dann Mutterschaftsgeld wegfällt.
    àndern können wir den Antrag noch, haben ihn online gestellt, noch nichts unterschrieben o.ä.


    DANKE

    Hallo!
    Habe mal eine Frage.
    Der Elternzeitantrag wird bei der Bez.Reg. gestellt.


    Nun steht dort bei "Beginn zu einem anderen Zeitpunkt" Ferien können nicht ausgespart werden.


    Heißt das im Klartexrt, dass ich zwei Wochen vor Osterferien bis 4 Wochen nach Osterferien in Elternzeit gehen kann.
    Ich spare die Ferien nicht aus.


    Freue mich auf eine Antwort! Vielleicht sehe ich diesen Hinweis auf dem Antrag ja falsch.


    DANKE

    Zitat

    Original von hexe33
    Hallo Isa!


    Das mit dem Weihnachtsgeld stimmt so nicht, Hessen ist eins der wenigen Länder wo es noch ein Weihnachtsgeldersatz gibt.
    In der Abrechnung ist das der Landesanteil.
    Ich bin nämlich in diesem Jahr von Hessen nach Niedersachsen gewechselt und verdiene jetzt leider weniger.


    Viele Grüße von Hexe33



    Aber das weiß man doch vorher. Dieses dumme Gehaltsgefälle.....

    Früher dachte ich auch, Arzt wird man, um Kranke zu heilen.
    Heute weiss ich, es gibt keinen besseren Job um Millionär zu werden.


    Wenn da nicht die Hausfrau zu Hause sitzen würde und das Geld rauswerfen würde......


    :rofl:


    Ziemlich müssig dieser Thread. Wobei ich kein Krankenhausarzt sein möchte. Zu stressig.... zu wenig frei.....

    Auf dem Amt ging das! Elternzeit und Elterngeld so zu gestalten, wie es sinnvoll ist.


    Aber im Gesetz steht es anders. Festlegen.... Heisst also, ich müsste mir exakt überlegen, wann es geht. Heisst also, wenn meine Frau einen Job bekommen würde, kann sie nicht raus aus der Elternzeit, weil ich u.U. nicht reinkomme, weil ich es nicht vorher festgelegt habe.


    Komisch, sehr elternfreundlich, wenn man alles andere als konservativ ist und die klassische Hausfrauenschiene nicht machen möchte....

    Zitat

    Original von Bardok
    Hallo katta,
    wieviel Ferien hat ein Lehrer denn so im guenstigsten / schlimmsten Fall? Schueler haben ja so ca 14 Wochen im Jahr (alles zusammen addiert).


    Der Lehrer hat ja keinen Urlaub, den er nehmen kann. Er muss sich doch einige Wochen zu Hause ausruhen koennen.




    Ein Lehrer hat 30 Tage Urlaub. Der Rest kann von der Schulleitung dienstverpflichtet werden.

    Hi Britta.
    Die Sachbearbeiterin bei der Sozialkasse/Elterngeldkasse meinte, einmal abweichen darf man. Vielleicht rufe ich da mal bei der LBV an.

    Ich glaub, ich versteh da was nicht.


    Meine Frau geht zunächst in Mutterschutz und dann in Elternzeit. Den 3. und 4. Lebensmonat werde auch ich in Eltenrzeit gehen und wir sind beide zu Hause. In der Zeit bekommen wir dann auch beide Elterngeld.


    Nun weiss ich nicht, ob ich dann auch wieder in Elternzeit gehen kann, wenn meine Frau einen entsprechenden Job erhält so ab dem 7. Lebensmonat. Das Elterngeld würde ich dann ja weiter erhalten anstelle meiner Frau.


    Ab dem 1. Lebensjahr soll das Kind dann in eine Kita, sofern möglich.

    Wie soll man denn bei dieser Wirtschaftslage wissen, wie die Elternzeit zu legen ist?


    Wo kann man denn nachlesen, dass ich z.B nicht die Zeit aber das Geld in Anspruch nehmen darf, wenn meine Frau nach z.B. diesen 6 Monaten arbeiten geht?

    Also, ich habe das nun so verstanden:



    Meine Frau nimmt 12 Monate Elternzeit/Elterngeld. Ich melde nur 2 Monate an, vermutlich nach Ostern, muss den Lebensmonat am Anfang nicht sofort nennen. Bin damit also flexibel.


    Sollte meine Frau nach z.B. 6 Monaten Elternzeit/Elterngeld einen Job finden, geht sie arbeiten. Dann darf ich diese 6 Monate meiner Frau übernehmen.




    Einmal darf man also von seinem zuvor festgelegten Plan abweichen. Also irgendwie die Elterngeldzeiten ändern.

    Hallo.
    Wir werden Ende des Jahres Eltern. Meine Frau (Angestellte in der Wirtschaft) wird dann erstmal in Elternzeit gehen und sich dann einen neuen Job suchen. Aufgrund der Schwangerschaft gab es Vorfälle in der Firma ..... Naja, hört man ja immer häufiger, Mobbing usw.


    Nun das Problem:
    Ich werde irgenwann nach Ostern wohl 2 Monate ebenso Elternzeit machen. Meine Frau 12 Monate beantragen.


    Was passiert nun, wenn meine Frau nach z. B. 6 Monaten einen Job findet und dann mehr oder weniger spontan aus der Elternzeit geht? Kann ich dann die restlichen 6 Monate übernehmen???


    Wo beantrage ich denn die Elternzeit als Beamter? LBV oder die Familienkasse?



    DANKE

    Ich habe mir sämtliche Materialien im Laufe der 5 Jahre alle digitalisiert.
    Die kann man schnell ausdrucken, verändern, anpassen usw.


    Daher Vorbereitungszeit relatvi minimal. Eben die ganzen Kurslisten, Notenlisten, das dauert. Aber die bekommen wir dann im Laufe der nächsten Woche. Stundenplan wohl am Freitag.

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