Wenn ich mir die Zahl der Ausrufezeichen im Erstposting anschaue, ging es wohl mehr ums Abreagieren als um echten Hilfebedarf. Ich vermute mal, dass die SL sich mit wenigen Worten hinter ihre Kolleginnen gestellt hat und allenfalls noch wissen wollte, seit wann der Nachschreibetermin den SuS bekannt war.
Beiträge von fossi74
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Wir haben ein 7köpfiges Schulleitungsteam. Dafür aber auch 1850 SuS. Haben diese Grundschulen das auch?
Eine (überschlägig) 20-zügige Grundschule - das wäre doch mal was!
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Uh, da hört man die Bartwickelmaschine aber quietschen... Trotzdem immer wieder gut!
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Das mit den Eulen- und den Lerchenkursen finde ich auch ausgesprochen charmant
Werden da auch die entsprechenden Eulen- und Lerche-Lehrkräfte eingeteilt? Au weia, da möchte ich nicht Stundenplaner sein.
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Direkt "passieren" tut nach einem Verweis natürlich nichts, außer dass Klein-Luitpold sich hoffentlich gehörig erschreckt und sich erzieherisch beeindruckt zeigt. Dennoch scheint mir die Idee, die verschluderte Rückgabe einer Schulaufgabe mit einem Verweis zu sanktionieren, höchst befremdlich. Zumal es ja eher die Eltern sind, die da schlampen - und genau die müssten den Verweis ja dann eigentlich bekommen.
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Ich kriege es aber auch nicht hin "einfach" früh ins Bett zu gehen, denn dann liege ich da hellwach rum und an der Einschlafzeit ändert sich trotzdem nichts, während gleichzeitig die Liste unerledigter Dinge wächst.
Wir müssen aber einfach auch mal festhalten, dass spätes Zu-Bett-Gehen und spätes Aufstehen unmoralisch sind. Ordentliche Menschen machen das nicht so. Wer immer spät ins Bett geht und lange schläft, ist meist irgendwie so ein Gammler oder Hippie. Ganz suspekte Gestalten!
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Hätte Wikipedia mir nicht gerade gesagt, dass Bad Dürrenberg ein netter Ort mit über 1000-jähriger Geschichte ist, hätte ich vermutet, es handle sich um einen Kurort für AOK-Patienten.
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Ich vermag immer noch keinen Rechtsbruch in der von mir angeregten Vorgehensweise zu sehen. BayEuG Art. 86 spricht übrigens nicht von "Pflichtverletzungen", sondern führt folgendes aus:
Zitat(1) 1Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können Erziehungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden. 2Dazu zählt bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht auch eine Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft. 3Soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, können Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. 4Maßnahmen des Hausrechts bleiben stets unberührt. 5Alle Maßnahmen werden nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgewählt.
Ich weiß nicht, welchen Stellenwert ein Verweis in NRW hat - in Bayern ist er ein relativ scharfes Schwert. Ich habe während meiner gesamten Schullaufbahn (1980-heute) nicht einen Verweis erhalten noch erteilt. Ich kann mich auch an keinen Mitschüler erinnern, der einen bekommen hätte. Vielleicht sprechen wir also von verschiedenen Dingen.
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Nachdem Coaching aber extrem zeitaufwendig sein kann, wird sich das ohne weitere Präzisierung (und damit letztlich auch Eingrenzung) deinerseits vermutlich niemand zusätzlich zumuten wollen.
Ohne Bezahlung auch nicht.
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Ich bin völlig verwirrt und entsetzt über die absurden Regelungen in Bayern
Solltest du mal durchfahren: Denk dran, ein paar Klassenarbeiten mitzuführen, die du dann auf Nachfrage dem nächsten Schulleiter aushändigen kannst. Es wird streng kontrolliert!
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Ah, interessant. Erzähl mehr: Welche Ordnungsmaßnahme fändest du denn hier angemessen? Verweis? Verschärfter Verweis? Androhung des Schulausschlusses? Schulausschluss?
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Ich würde den Text auch als Kurzgeschichte ansehen; er enthält aber auch Elemente der Parabel.
Interessant, mal einen Text von der Pausewang zu lesen, in dem es nicht um Krieg oder Atom geht. Aber ein bisschen Tod muss schon sein, drunter macht sie es nicht.
Was habe ich diese Machwerke gehasst als Schüler... aber sie hat mir weder das Lesen verleidet noch mich davon angebracht, Deutschlehrer zu werden.
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Ist aber nach §25 GSO nicht erlaubt.
Da steht "sollen", nicht "werden".
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nicht mit reinzählen, weil nur nach Unterrichtsstunden abgerechnet wird
Dunkel ist deiner Rede Sinn. Wir werden für ca. 40 Stunden +- bezahlt, und genau diese Zeit ist zu leisten.
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Es gibt keine Pflicht zur Einsichtnahme. Über Minderleistungen werden solche Eltern dann halt per Brief informiert.
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Wie immer, man muss auf sich aufpassen. In der Zeit, in der man Aufsicht führt, macht man halt nichts anderes. Irgendetwas im gleichen Zeitumgang muss wegfallen.
Darauf wollte ich hinaus. Immer wieder erstaunlich, wie Lehrkräfte ihre Arbeitszeit als "Deputat plus x" definieren, wobei x gegen unendlich gehen kann. Dabei weiß doch jedes Kind, dass Zeit das einzige Gut ist, von dem jeder gleich viel hat.
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Och, das ist doch kein Geheimnis. Wer es (wiederholt) nicht schafft, die Arbeit rechtzeitig zurückzugeben, bekommt die Klausuren nicht mehr mit nach Hause, sondern die Eltern dürfen dann zu Einsichtnahme und Unterschrift in der Schule antreten.
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Unterricht, die LuL übernehmen unentgeltlich die Betreuung ab 7.
Wieso unentgeltlich? Machen die kuk das in ihrer Freizeit?
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