Beschwerde

  • Hallo,


    ich bin an einem niedersächsischen Gymnasium tätig und bin Klassenlehrerin einer 12. Klasse.


    Bei uns sind die Nachschreibklausuren so geregelt, dass sie an festgelegten Samstagen geschrieben werden müssen.


    Da ein volljähriger Schüler von mir krankheitsbedingt zum regulären Termin fehlte, musste er also samstags nachschreiben. Ein Tag vorher teilte er mit mit, dass er bereits ein Urlaubswochenende (ca. 1 Stunde Autofahrt) vorgesehen hatte und deswegen nicht nachschreiben kann. Eine Buchungsbestätigung (nicht auf seinem Namen) lag der Mail bei.


    Daraufhin habe ich der zuständigen Koordinatorin geschrieben und gesagt, sie solle es bitte entscheiden! Sie schrieb mir, dass Nachschreibtermine offiziell seien und nur ein ärztliches Attest am Klausurtag das Fernbleiben entschuldigt! Sie teilte mir mit, dass ich in diesem Fall die 00 Punkte geben soll! Dies habe ich dem Schüler dann so mitgeteilt!


    Jetzt liegt eine Beschwerde bei der Behörde vor und ich darf zum Schulleiter zur -Anhörung- …


    Müsste das nicht die Koordinatoren klären! Ich hatte mich ja schon vorher bei ihr erkundigt und ihre Anweisung befolgt!

  • Habt ihr gerade in Corona-Zeiten nicht mehrere Nachschreibetermine? Wir kommen pro Halbjahr mit einem Termin gar nicht aus, sondern benötigen mind. 2 Termine.

    Ansonsten sagst du deinem Schulleiter, dass die Koordinatorin das entschieden hat. Formalrechtlich musst du glaube ich erst mal angehört werden.

  • Hallo,

    bei uns ist es ähnlich geregelt, also feste Nachschreibtermine.

    Immer mal wieder kommt es vor, dass SchülerInnen diesen Termin nicht halten wollen, da sie z.B. arbeiten müssten.
    Der Termin kommt aber ja nicht spontan 2 Tage vorher ums Eck, sondern ist den Kids lange bekannt. Arbeiten müssen oder sogar Urlaub wären daher bei mir nur ein Schulterzucken wert.

    Ich gehe davon aus, dass deine SL das ähnlich sieht und nur mit dir persönlich nochmals reden möchte.

  • Jetzt liegt eine Beschwerde bei der Behörde vor und ich darf zum Schulleiter zur -Anhörung- …


    Müsste das nicht die Koordinatoren klären! Ich hatte mich ja schon vorher bei ihr erkundigt und ihre Anweisung befolgt!

    Ich schließe mich dem, was meine Vorschrreiberinnen äußerten, an.

    Falls solch ein Fall bei uns in der Schule auftreten würde, wäre es sehr wahrscheinlich, dass ich als Lehrkraft wie auch die für das berufliche Gymnasium zuständige Abteilungsleiterin mit dem Schulleiter ein Gespräch über den Vorfall führen würden. Ist für mich logisch, dass auch die betroffene Lehrkraft angehört wird (werden muss!) und nicht nur die Koordinatorin. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum das für dich ein Problem darstellt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das Dauerproblem mit den Nachschreibern, das sich unter Corona erheblich verschärft hat, ist mir sehr wohl bekannt.

    Und dass man sowohl aus Zeitmangel (nicht mehr als eine Arbeit pro Tag) als auch aus taktischen Gründen auf einen unbequemen Samstag ausweicht, ist ebenfalls sehr gut nachvollziehbar.

    Nach meinen Informationen (SBPR Braunschweig) gibt es ein anderes Problem: Laut §2 der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten stellt der Samstag keinen offiziellen Arbeitstag dar. Man kann also zunächst einmal keine KollegInnen zwingen, zur Aufsicht zu erscheinen. Inwieweit man SchülerInnen an Wochenenden zum Erscheinen verpflichten kann, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

    Vielleicht sollte man künftig vorsichtshalber auf regelmäßige Freitagnachmittage ausweichen ?

    • Offizieller Beitrag

    Zum Punkt "Beschwerde / Ich muss zum Schulleiter": ja, da du der Klausursteller warst, geht die Beschwerde natürlich an dich. Sie weiterdelegieren dürfte aus meiner Sicht nicht gehen. Du kannst aber natürlich bei der Antwort auf die Beschwerde auf die Aussage der Koordinatorin verweisen und sie so entsprechend als weisungsgebende Person mit ins Boot holen.


    Zum Punkt "Beschwerde / Ist sie gerechtfertigt": Laut einer kurzen Suche legt Niedersachsen für die Schulferien die 5-Tage-Woche in den Schulen zu Grunde. Als Schüler kann man sich also an dieser 5-Tage-Woche orientieren und seine Wochenenden natürlich anderweitig verplanen. Wenn dann eine gebuchte Reise anliegt, kann der Schüler mangels "Schulpflicht am Wochenende" nicht dazu verpflichtet werden, am Samstag zum Nachschreiben zu erscheinen. Wenn die Schule darauf besteht, müsste sie ggf. auch bereit sein die Stornokosten der Reise bezahlen.

    Die Antwort der Koordinatorin war schulintern bestimmt richtig, aber diese Handhabung lehnt sich sehr weit aus dem rechtlichen Fenster. Die Antwort: "Frag ihn, ob er beim nächsten Termin nachschreiben kann" wäre korrekter gewesen.

  • Laut §2 der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten stellt der Samstag keinen offiziellen Arbeitstag dar.

    Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass dieser Paragraph für uns Lehrkräfte nicht gilt. Denn meines Wissens gibt es gem. Runderlass in NDS noch immer die Möglichkeit für Schulen, an Samstagen Unterricht zu erteilen - Auszug aus dem RdErl. „Unterrichtsorganisation“ vom 20.12.2013 (https://www.mk.niedersachsen.d…._d._MK_v._20.12.2013.pdf) :

    "1.2 Schulen können in Abstimmung mit dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festlegen, dass an zwei Sonnabenden im Monat in allen oder einzelnen Schulbereichen Unterricht stattfindet."


    Von daher besteht vermutlich auch die Möglichkeit, einen Nachschreibtermin auf einen Samstag zu legen, solange die Schülerbeförderung gewährleistet ist. Genau das ist an meiner Schule aber das Problem: Diese ist nämlich samstags nicht gewährleistet. Ein Freitagnachmittag ist für das berufliche Gymnasium ebenfalls nicht als Nachschreibtermin für alle SuS möglich, weil einige bis zur 10. Stunde Unterricht haben (Sport).

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    • Offizieller Beitrag

    Kann die NDS-Gesamtkonferenz nicht wie die NRW-Schulkonferenz über eine Abweichung der 5-Tage-Woche entscheiden?

    (Ich bin nicht auf dem aktuellen Stand, ob es okay ist, wir hatten zeitweise Samstagstermine, genau auch mit der Abstimmung. Dann Freitagsnachmittage aber die widerum wurden von der BR einkassiert...)

    Die Argumentation mit dem Samstag, der kein Arbeitstag für Beamte sein sollte: Ich weiß, dass Klassenfahrten keine Dienstpflicht in NDS sind (ich bin voller Neid), aber: ist es nicht so, dass es in NDS auch Einschulungen an Samstagen gibt, auch Schulfeste und so weiter?

  • Kann die NDS-Gesamtkonferenz nicht wie die NRW-Schulkonferenz über eine Abweichung der 5-Tage-Woche entscheiden?

    Nach dem oben von mir zitierten Runderlass (falls dieser überhaupt noch gilt bzw. verlängert wurde; unten steht nämlich, dass er Ende 2019 außer Kraft trat), ist das ja in NDS der Fall.

    Richtig: Einschulungen finden meines Wissens hier generell samstags statt und zwar am ersten Samstag des neuen Schuljahres. Wie es mit Schulfesten u. ä. aussieht, weiß ich es nicht, weil es an meiner Schule keine gibt, und ich von Bekannten schon öfter gehört habe, dass diese an den allgemein bildenden Schulen eher an Freitagen nachmittags stattfinden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns wäre die Oberstufenkoordinatorin auch nicht weisungsbefugt, so dass man argumentieren könnte, dass man ihrer Empfehlung auch nicht folgen muss und damit natürlich die Verantwortung trägt (selbstverständlich machen solche schulinternen Regelungen aber meist Sinn).


    Andererseits ist die Anhörung der betroffenen Lehrkraft bei allen Beschwerden Standard. Wir hatten mal eine SL, die über Beschwerden immer entschied, ohne die Lehrkraft zu hören. Das war wenig erfreulich und hat zu mehreren größeren Konflikten mit dem ÖPR geführt.

  • Unterricht am Samstag ist in NDS grundsätzlich noch zulässig. In diesem Erlass zur Ferienregelung wird z.B. darauf Bezug genommen: "2. Unterricht am Samstag: Für diejenigen Schulen, die nicht die Fünftagewoche gem. Bezugserlass zu a) eingeführt haben, ist bei einem Ferienbeginn an einem Montag der davorliegende Samstag unterrichtsfrei." (Dieser Erlass tritt am 31.12.2024 außer Kraft.)

    Die Arbeitstage der Lehrkräfte sind alle Schultage (also auch Samstage) und alle Ferientage(!), die über die reguläre Anzahl von Urlaubstagen (+1) hinausgehen.


    "Spannend" am geschilderten Fall ist, dass der Schüler erst einen Tag vor der Nachschreibklausur mitgeteilt hat, dass er bereits eine Urlaubsreise gebucht hätte. Eine frühzeitigere Mitteilung, um gemeinsam einen anderen Nachschreibtermin zu finden, wäre angemessen gewesen.

  • Also, wir haben als BS in Hessen regelmäßig Sa Unterricht. Da "musste" ich auch schon hin. Und wie gesagt, der Nachschreibtermin steht bei uns zu Beginn jedes Halbjahres fest.

    In Hessen wäre es übrigens auch möglich, dass ein Schüler zwei Klausuren an einem Tag schreibt, sofern eben eine davon eine Nachschreibklausur ist

  • Ich würde das locker sehen. Du hast si gehandelt, wie es an Eurer Schule üblich ist. Du hast Dich rückversichert. So jetzt sollte der SL hinter Dir stehen. Tut er es nicht, soll er sagen wie zukünftig zu verfahren ist und dann wartet die Entscheidung der Behörde ab. Wenn die dem nicht folgen, dann muss Du halt die O Punkte streichen. Der Rheinländer würde sagen et kütt wie et kütt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das würde mich auch interessieren! Leider ist die TE seit dem Tag ihres Ausgangsposts hier nicht mehr online gewesen :( .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn ich mir die Zahl der Ausrufezeichen im Erstposting anschaue, ging es wohl mehr ums Abreagieren als um echten Hilfebedarf. Ich vermute mal, dass die SL sich mit wenigen Worten hinter ihre Kolleginnen gestellt hat und allenfalls noch wissen wollte, seit wann der Nachschreibetermin den SuS bekannt war.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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