Beiträge von fossi74

    Vielleicht ist es bei manchen ratsam sich mal mit dem Alimentationsprinzip auseinander zu setzen

    Du verwechselst "Auseinandersetzung" mit "kritikloser Akzeptanz".

    Erstere sehe ich hier in sehr vielen Postings. Gern noch ein wenig davon: Das Alimentationsprinzip hat seine Berechtigung und ist im großen und ganzen sehr sinnvoll, beruht aber letztlich auf Prinzipien aus dem Kaiserreich und berücksichtigt nicht die Tatsache, dass alle Beamten heute mindestens so gut gestellt sind wie zu Kaisers Zeiten nur der gehobene bis höhere Dienst. Es gibt einfach nicht mehr die Heerschar an "Dienstmännern", "Postsekretären", "Gerichtsboten" und sonstigen armen Schluckern aus dem "einfachen Dienst", die durch die Geburt eines Kindes in Existenznot geraten würden. Dieser (wie gesagt: lächerliche) Beitrag zur Erstausstattung ist definitiv so ein Relikt.

    Ähnlich wie ein Zuschuss für den Kauf von 4-lagigem Klopapier, wenn der Beamtenhintern wundgesessen ist. Wobei ich nicht die Hand ins Feuer legen würde, dass es den nicht gibt...

    Ja, "leider", denn da zeigt sich m. E. wieder mal eine Ungerechtigkeit zwischen den einzelnen Bundesländern. Findest du nicht?

    Nein, denn ich sehe schon keine „Ungerechtigkeit“ zwischen Bundesländern. Es handelt sich jeweils um nicht komplett, aber grundlegend verschiedene (nicht nur in der Besoldung, sondernauch in den Rahmenbedingungen) und kaum vergleichbare Systeme. Zudem steht es jedem frei, vor oder nach dem Referendariat die verschiedenen Systeme zu vergleichen und das für sich beste zu wählen. (Ja, macht keiner. Geschenkt. Möglich wäre es aber.)

    Und ja, ich bleibe dabei: Wer über 3 k€ netto verdient, braucht die symbolischen 170 € nicht.

    Meines Wissens gibt es einen Beitrag zur Erstausstattung in mehreren Bundesländern (z. B. Bremen, Hamburg und - wie ja bereits erwähnt - auch NRW), in NDS (falls das nicht gerade erst geändert wurde) hingegen leider nicht.

    "Leider"!? Warum zur Hölle muss einem bestens verdienenden Lehrerpaar auch noch die Babyausstattung bezuschusst werden - noch dazu mit einem lächerlichen Betrag, mit dem man nicht einmal einen viertel Kinderwagen bezahlen kann?

    Es wird echt höchste Zeit, dass diese alten Zöpfe mal abgeschnitten werden. Oder man behält sie - und kürzt die Besoldung wieder auf das Niveau ein, das sie zu Kaisers Zeiten mal hatte. Als der Rock des Beamten noch kurz war, aber warm. Aber mehr kurz als warm.

    Nein. Auch die Rente wird mit angerechnet. Es darf keine "Überversorgung" geben. Meine Pension wird um den anrechenbaren Betrag der Rente herabgekürzt bis zu dem Betrag, der mir als "Maximalpension" zusteht. Für einen möglichen Hinzuverdienst im Schuldienst (bei Frühpensionierung) gelten imho die Regeln für den Nebenverdienst. Nach der Regeleintrittsgrenze wurden die möglichen Hinzuverdienste angehoben.

    Sorry, ich hatte mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte sagen, dass es für Rentenbezieher ab der Regelaltersgrenze keine Hinzuverdienstgrenzen gibt, für Pensionäre aber immer.

    Wenn er nicht will.

    Das klingt schon wieder so nach unsubstantiierter Trotzreaktion. So etwas erwarte ich von einer staatlichen Behörde eher nicht. Gut, wir kennen deine individuelle Situation nicht. "Dein Schulträger" kann eine professionell geführte städtische Verwaltungseinheit sein - dann wäre das Verhalten eher ungewöhnlich.

    "Dein Schulträger" kann natürlich auch ein etwas einfach gestrickter Dorfbürgermeister sein, der mehr oder weniger alles selbst macht, dem man am besten beim Bier beikommt, wenn man etwas von ihm will und der halt gewisse Prinzipien hat ("Schulkonto? Nicht solange ich Bürgermeister bin!").

    Im letzteren Fall wäre dein Verhalten in der Sache verständlich.

    Diese "schwierige Situation" beschäftigt aktuell die Medien in ganz Deutschland:

    https://www1.wdr.de/nachrichten/rh…r-hemd-100.html

    Wie würdest du als SL mit sowas umgehen?

    Wenn es tatsächlich das Shirt war, das eben im "Kuriose Nachrichten"-Thread gezeigt wurde, würde ich allen sich Aufregenden empfehlen, mal wieder ordentlich kacken zu gehen.

    Alternativ würde ich einmalig darauf hinweisen, dass das öffentliche Zurschaustellen der Konterfeis von Despoten nicht verboten ist, auch nicht in der Schule und es daher schon an einem "Vorfall" mangelt, der aufzuarbeiten wäre.

    Allerdings bin ich froh, dass der betreffende Kollege nicht an meiner Schule unterrichtet. Nichts ist schlimmer als ein "Problembär", der ständig Schüler, Eltern und Kollegen gegen sich aufbringt und gegen den du NICHTS machen kannst. Meine Tochter hatte jetzt so ein Exemplar - die nackigen Füße waren da auch vorhanden, aber das geringste Problem. Jetzt ist er wohl an der Schule meiner Nachbarin. Vorgestellt hat er sich mit den Worten "20 Jahre Quereinstieg - jedes Jahr woanders!"...

    Ich hoffe sehr, dass das in keinem Bundesland möglich ist.

    Bist du aber böse! Es kommt doch gar nicht darauf an, ob jemand irgendwas studiert hat. Hauptsache, man kann gut mit Kindern umgehen, das ist viel wichtiger.

    - Ich hoffe, die Ironie wird klar. Kürzlich habe ich es mir mit einer Klinikkollegin verscherzt, die ich (ganz freundlich und diplomatisch, ehrlich!) darauf hinzuweisen mir erlaubt habe, dass eine Ausbildung zum Handelsfachwirt auch in Kombination mit der Ausbildung als Kunsttherapeutin nicht für den Einstieg ins Lehramt ausreicht. Nein, auch nicht an der Grundschule.

    "Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?

    Das glaube ich nicht, Tim. Die Frage an den Schulträger lautet dann nämlich: „Du kannst (im Sinne von: du hast die legale Möglichkeit) ein Konto einrichten. Welche (sachlichen, stichhaltigen) Gründe gibt es, dass du das nicht tust?“

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    „Kein Bock“ zählt nicht!

    Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?

    Nicht ganz. In der Verpflichtungshierarchie steht können zwar hinter "sollen" und "müssen" zurück, impliziert aber keinesfalls, dass die in Frage stehende Handlung nach Gutdünken ausgeführt werden kann oder eben nicht.

    Ich würde daraus sehr wohl eine Verpflichtung deines Trägers herleiten: "Wir brauchen ein Konto, ihr könnt eines einrichten, also tut das gefälligst."

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