Mein damaliger Deutsch-Seminarlehrer hat mal zu uns gesagt, man könne auch die Rückgabe einer Klassenarbeit lehrprobenmäßig gestalten.
Muss ich erwähnen, dass er uns den Beweis schuldig geblieben ist?
Mein damaliger Deutsch-Seminarlehrer hat mal zu uns gesagt, man könne auch die Rückgabe einer Klassenarbeit lehrprobenmäßig gestalten.
Muss ich erwähnen, dass er uns den Beweis schuldig geblieben ist?
fossi74 : Mir war der Beitrag etwas zu polemisch geschrieben mit "politisches Genie" und "Superlative".
Ah, und das hat Dich verwirrt. Dann ist ja alles klar.![]()
Ich habe es an der Schule für Kranke ja öfter mal mit Schülern zu tun, für die es eine große Leistung ist, sich eine Stunde in die Schule zu setzen und sich halbwegs sozialadäquat zu benehmen. Insofern muss man es Trump vielleicht wirklich zugute halten, dass er es zumindest geschafft hat, während seiner Amtszeit die Welt nicht komplett in Schutt und Asche zu legen.
@Lehramtsstudent: Magst Du uns nicht vielleicht doch mal erläutern, wann und warum Du den "verwirrend"-Smiley einsetzt? Ich persönlich finde Beitrag #151 völlig klar in seiner Aussage. Daran ist doch nichts verwirrendes!
Ein Großteil der Aspekte Deiner kopierten Liste ist übrigens so falsch / an den Haaren herbei gezogen
Quatsch. Das sind alternative Fakten!
Wird womöglich gar der (eigentlich) unbefristete Vertrag seitens des Lasub gekündigt?
Nur zu diesem Punkt: Das ist rechtlich vollkommen ausgeschlossen.
Denke aber, wenn Biden es ernst meint, dass er die Spaltung verringern und die USA wieder einigen will, sollte und wird er Trump begnadigen, wie es Ford auch bei Nixon getan hat
Gerade gelesen - ntv sagt dazu:
ZitatAber selbst wenn Joe Biden Trump mit einer Begnadigung helfen wollte, könnte er das bei acht Prozessen - den auf Bundesstaatsebene - gar nicht tun. Denn die Begnadigungen des Präsidenten können nur für Verfahren auf Bundesebene ausgesprochen werden.
Und für die zahlreichen Zivilklagen, die gegen ihn laufen, gilt das erst recht. Wobei das aus "christlicher" Sicht natürlich allesamt schöne Anlässe für Gnade und Nachsicht wären.
Kläre uns gerne auf, Herr Religionslehrer.
Ach, da reicht eigentlich ein Ethiklehrer wie ich. Und nicht mal den bräuchte es: Lies die Bergpredigt, und Du weißt, was Christsein bedeuten soll, zumindest wenn es nach seinem bedeutendsten Lehrer geht.
Möglicherweise verwechsle ich da aber etwas, und Du bist einfach nur ein evangelikaler, alttestamentarischer Zelot, der bei der Kreuzigung Jesu nicht nur gern dabeigewesen wäre, sondern vermutlich begeistert mitgemacht hätte.
Da kann ich euch zustimmen, das gilt für "Christen",
Die Anführungszeichen waren bewusst gewählt.
Verschlechterung beim Thema Lebensschutz
Das scheint irgendwie Dein einziges Thema zu sein. Aber was solls - als "Christ" kann man ja auch ganz gemütlich für die Todesstrafe sein und persönlichen Reichtum anhäufen. Ist nicht der einzige Widerspruch bei Euch, der sich mir einfach nicht erschließen mag.
Es geht hier nicht nur um das "Unwohlsein". Ich finde es schade, dass das so gesehen wird Karl-Dieter.
Wenn Du Dich in Deinem gegenwärtigen Zustand immer noch in die Schule schleppst, musst Du Dich aber nicht wirklich wundern, wenn der eine oder andere denkt, es könne ja so schlimm nicht sein. Nach Deiner Schilderung würde ich klipp und klar sagen, Du bist krank und gehörst nicht in die Schule.
2024 tritt er sicher wieder an. Und nach vier Jahren Biden rechne ich ihm auch recht gute Chancen zu.
Dass Du als "Christ" in der Lage bist, auch nur ein Jota Gutes an Trump zu finden, ist ebenso entlarvend wie erschreckend.
DAS könnte ein Problem in der anstehenden Referendarzeit machen, dass du dich auch diesbbezüglich unter Druck setzt.
Da hilft Viagra dann aber eher nicht. Nur so als Tipp.
Grundsätzlich meine ich, dass es mehr Chancen gibt, wenn du deinen Versetzungskreis weitest.
Gilt ja auch für die Partnersuche.
Ich mach mal lieber ein Beispiel, das passt. Eine Klassenarbeit wurde am 15.1. geschrieben. Ich muss sie korrigieren, melde mich am 22.1 krank und sag dir, dass ich leider bis zu den Zeugnissen keine Bewertung vornehmen kann, weil ich krank bin und es vorher halt nicht geschafft habe. Ich komme dann ca. am 31.1. wieder. Dann korrigiere ich und danach kannst du dann die Zeugnisse ausgeben, inkl. aller Widerspruchsfristen, die neu laufen.
Nun ja, das mag abenteuerlich klingen - aber genau so wird es im Zweifelsfall laufen. Wenn ich für eine Arbeit einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung habe, dann kann ich den auch nutzen, und wenn ich für die Korrektur noch eine Woche Zeit gehabt hätte und dann erkranke, kann mir keiner mangelndes Zeitmanagement vorwerfen. Du kannst auch mit den gerade geschriebenen Klassenarbeiten in der Tasche die Schultreppe runtersegeln und tot sein. Dann korrigierst Du auch nicht mehr vor den Zeugnissen.
edit: "Ich melde mich krank" klingt immer so ein bisschen nach "Oh, mein kleiner Zeh juckt. Ich bleib lieber mal zu Hause, nicht dass es schlimmer wird." Ich habe selbstverständlich angenommen, dass es für die Krankmeldung einen triftigen Grund gibt.
Dass einem "guten" [TM] Lehrer das nicht passiert, weil ihm seine Über-Ichs schon rechtzeitig sagen, dass er korrigieren muss, weil er jeden Moment tot umfallen könnte, dann aber trotzdem noch zur Korrektur verpflichtet ist und der Schulleiter ihm die Arbeiten noch in die Aussegnungshalle nachtragen würde - das steht auf einem anderen Blatt.
Bewerber mit nicht bestandenem 2. Staatsexamen (jegweder Schulform) müssten eigentlich in ganz NRW wegen "erwiesener Nichteignung" (sorry, so war die Formulierung) von befristeten Vertretungsstellen ausgeschlossen sein. Das sollte demnach für unbefristete Stellen erst recht gelten.
Inhaltlich bin ich bei Dir, aber interessant wäre, das ganze mal durchzuklagen. Nach meinem juristischen Empfinden darf ein Bewerber ganz ohne Referendariat und 2. Staatsexamen nicht besser gestellt sein als ein Bewerber, der beim Versuch von dessen Erlangung gescheitert ist. Das 1. Staatsexamen wird ja dadurch nicht entwertet.
Ähm, bei 41 Wochenstunden Arbeitszeit hat genau wer in der Privatwirtschaft oder im Öffentlichen Dienst prinzipiell die Nachmittage frei?
Ich unterrichte zwar nicht im Knast, sondern in einer Klinik, kann aber bestätigen, dass meine Kollegen und ich die Wochenenden komplett und die Nachmittage halt ab 16 Uhr (=Dienstschluss) komplett frei haben. Für die Abende und Nächte gilt das Gleiche. Vorbereitung findet während der Dienstzeit statt, Nachbereitung gibt es kaum.
In einer JVA-Schule dürften allerdings - im Gegensatz zu unserer Schule - Korrekturen anfallen. Es werden ja zwischendrin Noten erbracht werden müssen.
kann fortan nur noch 1 Finger bewegen und nur noch einen Teil meiner kognitiven Kapazitäten nutzen. Das dürfte im KM ja reichen.
Wozu brauchst Du den Finger? KM-Mitarbeiter kannst Du auch als Wachkoma-Patient sein!
Das ist abhängig davon, wie lange du bereits angestellt bist, wie lange aufgestockt wird.
Aber bei der TE geht's doch eh nur um ein paar Wochen.
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