Wie gesagt: Ich halte das Fehlverhalten Deines Arbeitgebers für so gravierend, dass Du "außerordentlich fristlos" kündigen kannst. Die im Arbeitsvertrag genannten Fristen gelten für die ordentliche Kündigung (und dann gilt: bis zum 15. kündigen, Ende des laufenden Monats raus sein). Deshalb bleibe ich dabei: Geh morgen früh in das "Gespräch", eröffne den Herrschaften als erstes, dass Du das Festhalten an Deinem Arbeitsverhältnis für nicht mehr zumutbar hältst, leg Kündigung und Schulschlüssel auf den Tisch und geh.
Disclaimer 1: Ich bin trotz fundierter juristischer Kenntnisse kein Anwalt. Mein Rat ist nur als solcher, nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
Disclaimer 2: Wenn man Dir arg böse wollte, könnte man argumentieren, dass Du den Arbeitgeber zunächst abmahnen müsstest, bevor Du kündigst. Das halte ich hier für entbehrlich. Ein AG, der Dir so deutlich zu verstehen gibt, dass er nur noch gnadenhalber an Dir festhält, sollte froh sein, wenn Du so schnell wie möglich weg bist und kann daher die fristlose Kündigung nicht gegen Dich verwenden.
Disclaimer 3: Es besteht die theoretische Möglichkeit, dass Dein (dann Ex-)AG Dich vor Gericht zerrt, um Deine Kündigung überprüfen zu lassen. Vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei in der ersten Instanz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre Kosten selbst. Für eine eventuelle Verhandlung bräuchtest Du aber keinen Anwalt (weder rechtlich noch tatsächlich). Du müsstest in diesem Fall die halben Gerichtskosten bezahlen, das sind über den Daumen ca. 300 Euro. Verlieren kannst Du im Prinzip nichts - weder kann man Dich zur Arbeit zwingen noch kann Deine jetzige Schule irgendwelchen Schadensersatz geltend machen.