Ein normales Gymnasium ab Klasse 5 wirst du wohl nicht von innen sehen.
Was aber kein mir bekannter Gymnasiallehrer, der an eine andere Schulart gewechselt ist (und das sind schon ein paar), je bedauert hätte.
Übrigens: Dienstzeiten (Bundeswehr oder Zivildienst) und Kindererziehungszeiten (pro Kind pauschal - ohne Nachweis - zwei Jahre, mit Nachweis auch mehr) können die Altersgrenze erhöhen.
edit: Mit "Nachweis" meine ich hier natürlich den Nachweis, dass man die Kinder länger als zwei Jahre selbst betreuen musste und sich daher der Zeitpunkt der Verbeamtung verzögert hat. Dass man Kinder hat, muss man selbstverständlich immer nachweisen, wenn man diese Regelung in Anspruch nehmen will.