Beiträge von fossi74

    Das meinte ich ja auch ... Sollten wir es beide richtig verstehen, stehen 6 Monate Probezeit und ein Unterrichtsbesuch beim Sl nicht im Vergleich zum Bewährungsverfahren eines Beamten auf Probe.

    Bei der Einstellung wird das offenbar nicht berücksichtigt. Dann haben auf diese Weise gekündigte Angestellte die A-Karte...

    Ihr versteht es - sorry - nicht richtig. Alles, was da steht, bezieht sich auf Beamte. Beim Angestellten gibt es z.B. schon mal keine "Nichtbewährung". Das Problem, dass mit einem Wisch das 2. Staatsexamen Makulatur ist, hat in der Tat der Beamte, der die Probezeit nicht besteht. Der kann nämlich nicht mal mehr das Bundesland wechseln. So einfach ist das aber alles nicht, wie es hier klingt.

    @TE: Ich würde mich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags anwaltlich beraten lassen. Eine Sperrzeit beim ALG lässt sich oft umgehen, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass die Kündigung unumgänglich gewesen wäre und der Aufhebungsvertrag dem AN seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten soll.

    Nun, ich würde schon sagen, dass so etwas in einem Bereich wie dem unseren, wo die Beschäftigten einander traditionell mit Empathie, Wertschätzung und Achtsamkeit begegnen, kein Problem darstellen sollte. Auf die Idee, einem Kollegen Blaumachen oder halt einen quersitzenden Pups (der, wie Firelillys Seminarleiter jetzt schmerzlich erfahren musste, offensichtlich sogar Krebs auslösen kann) zu unterstellen, käme doch in einem sozialen Beruf wie unserem niemand.

    Da warst du schneller, Buntflieger.
    Dürfte ich mich auch beleidigt bzw. nicht respektiert fühlen, wenn mir ständig irgendwelche religiösen Dinge unter die Nase gerieben werden? Dann wäre von der religiösen Seite auch eine sehr viel zurückhaltendere Art notwendig.

    In unserer Nachbarschaft hat sich ein mir nicht persönlich bekannter Anlieger kürzlich bemüßigt gefühlt, seinen Vorgarten mit einem ca. zwei Meter hohen überdachten Kruzifix zu verzieren. So mit allen Details, ein richtiger Lattengustl eben.
    Ich finde das massiv belästigend. Ich sehe auch keinen Sinn in dieser ostentativen Zurschaustellung des eigenen Glaubens.

    Um so besser. Trotzdem wird es für den Angestellten immer schwer bis unmöglich sein, den Nachweis zu führen, dass er gezwungen war, im Homeoffice die zulässige Arbeitszeit zu überschreiten. Wenn er das kann: Prima.
    - Ein gewisses Talent im Sacktreten sollte man als seine Rechte durchsetzen wollender angestellter Lehrer natürlich schon mitbringen, nicht wahr.

    Frage an die Berliner und Sachsen: Hier im Süden haben wir ja schlicht das Problem, dass angestellte Lehrer Exoten sind und Schulleitungen sich nur mit den Rechten und Pflichten von Beamten auskennen (und diese dann gern auf Angestellte übertragen wollen). Ist das bei Euch anders?

    Ja, schon lange. Und wenn Heiligabend blöd liegt und am 23. wäre noch Schule, dann nimmt er sich einfach ab 22. frei, was die Vorbereitungen in ungeahnter Form entspannt.

    @KollegINNEN: Falls doch Geschenke für den Liebsten - eher SOS oder Jochen Schweizer? Und umgekehrt: Was wird erwartet?

    Wenn für den Einzelnen die 11 Stunden gewährleistet sind, ist ja alles ok.

    Mit dem Unterrichtsbeginn um 8 Uhr hast Du recht, ich hatte es auf den gleichen Tag bezogen. Ist aber auch egal - elf Stunden müssen dazwischen liegen, daran ist nicht zu rütteln. Für den häuslichen Teil der Arbeitszeit ist der AN natürlich selbst verantwortlich.

    <Mod-Modus>

    *daumen hoch*
    kl. gr. frosch, Moderator


    Sorry, sorry, sorry. Ich vergesse halt immer wieder, dass viele Menschen - und, den Gesetzen der Logik folgend, manche Moderatoren - einen Scherz nur dann verstehen, wenn er als solcher angekündigt und gekennzeichnet ist.

    Was allerdings wiederum den Erfolg von Mario Barth und Fips Asmussen zumindest im Ansatz erklärt.

    Kann mir jemand sagen, ob man als TVH Kraft die gleichen Pflichten hat wie die verbeamteten Kollegen oder gibt es da Unterschiede? Ich verdiene mehr als 500 Euro weniger im Monat als der Großteil und würde dementsprechend auch nicht gerne Arbeiten machen müssen, für welche ich nicht bezahlt werde.

    In den feuchten Träumen Deines Dienstherrn hast Du die gleichen Pflichten wie ein Beamter. Dennoch gibt es Unterschiede. Die elementarsten:

    - Du kannst (theoretisch schon, praktisch aber) nicht befördert werden. Ergo kann es Dir völlig wumpe sein, was Dein SL von Dir denkt. Solange Du die Kernpflichten (ordnungsgemäßes Beaufsichtigen, Unterrichten und Benoten der Schüler, Teilnahme an Pflichtkonferenzen) erfüllst, kann Dir keiner was.

    - Wichtiger: Du bist Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Die dort festgelegten Regelungen, vor allem im Hinblick auf Arbeits- und Ruhezeiten, gelten für Dich in vollem Umfang - auch wenn irgendwelche "Verordnungen" etwas anderes sagen. Eine Verordnung ist per se dem Gesetz nachrangig (lex superior derogat legi inferiori), und kein kleines Kackland kann per Verordnung ein Bundesgesetz aushebeln.

    Das heißt für Dich konkret, dass Du alles ablehnen solltest, was in irgendeiner Weise freiwillig ist oder dem ArbZG zuwiderläuft. Unterricht ab 8 Uhr? Dann abends Elternsprechtag maximal bis 18 Uhr. Klassenfahrt? Sorry, geht nur, wenn Deine nächtliche Ruhezeit von elf Stunden eingehalten werden kann, sprich: wenn Beamte mitfahren, die die entsprechenden Aufsichten sicherstellen können und für die das ArbZG nicht gilt. Wenn Protest kommt: Munter auf Deinen Minderverdienst hinweisen. Außerdem keine Vertretungsstunden akzeptieren: Dein Deputat ist auf die Stundenzahl ausgerichtet, für die Du bezahlt wirst.

    Wenn Du die Cojones dazu hast, kannst Du den Minderverdienst über verringerten Arbeitsaufwand halbwegs ausgleichen. Ist halt nicht schön für die Kollegen. Sollen sie halt ihren Beamtenstatus aufkündigen, wenns ihnen nicht passt.

    Das magst du im Allgemeinen so sehen, da ich die Schule aber sehr gut kenne - und zwar nicht nur durch Hörensagen -, kann ich sie mit sehr gutem Gewissen empfehlen.

    Dann solltest Du das auch so sagen und nicht vom ominösen "guten Ruf" erzählen. Der beruht nämlich meist (und da spreche jetzt ich aus Erfahrung) auf ewig tradiertem Hörensagen. Er ist zum einen unerschütterlich (zumindest bis etwas gravierendes vorfällt - danach haben es dann immer schon alle gewusst) und speist sich zum anderen meist aus dem gefühlten oder tatsächlichen Hochhalten hergebrachter Vorstellungen von Schule seitens der Leitung und der Elternschaft (ein sich dementsprechend immer wieder erneuernder Kreislauf).
    Es sind selbstverständlich immer die konservativen Schulen (oder die so empfundenen), die einen guten Ruf genießen (mit anderen Worten: diejenigen, bei denen "die Welt noch in Ordnung" ist).

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