Kann mir jemand sagen, ob man als TVH Kraft die gleichen Pflichten hat wie die verbeamteten Kollegen oder gibt es da Unterschiede? Ich verdiene mehr als 500 Euro weniger im Monat als der Großteil und würde dementsprechend auch nicht gerne Arbeiten machen müssen, für welche ich nicht bezahlt werde.
In den feuchten Träumen Deines Dienstherrn hast Du die gleichen Pflichten wie ein Beamter. Dennoch gibt es Unterschiede. Die elementarsten:
- Du kannst (theoretisch schon, praktisch aber) nicht befördert werden. Ergo kann es Dir völlig wumpe sein, was Dein SL von Dir denkt. Solange Du die Kernpflichten (ordnungsgemäßes Beaufsichtigen, Unterrichten und Benoten der Schüler, Teilnahme an Pflichtkonferenzen) erfüllst, kann Dir keiner was.
- Wichtiger: Du bist Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Die dort festgelegten Regelungen, vor allem im Hinblick auf Arbeits- und Ruhezeiten, gelten für Dich in vollem Umfang - auch wenn irgendwelche "Verordnungen" etwas anderes sagen. Eine Verordnung ist per se dem Gesetz nachrangig (lex superior derogat legi inferiori), und kein kleines Kackland kann per Verordnung ein Bundesgesetz aushebeln.
Das heißt für Dich konkret, dass Du alles ablehnen solltest, was in irgendeiner Weise freiwillig ist oder dem ArbZG zuwiderläuft. Unterricht ab 8 Uhr? Dann abends Elternsprechtag maximal bis 18 Uhr. Klassenfahrt? Sorry, geht nur, wenn Deine nächtliche Ruhezeit von elf Stunden eingehalten werden kann, sprich: wenn Beamte mitfahren, die die entsprechenden Aufsichten sicherstellen können und für die das ArbZG nicht gilt. Wenn Protest kommt: Munter auf Deinen Minderverdienst hinweisen. Außerdem keine Vertretungsstunden akzeptieren: Dein Deputat ist auf die Stundenzahl ausgerichtet, für die Du bezahlt wirst.
Wenn Du die Cojones dazu hast, kannst Du den Minderverdienst über verringerten Arbeitsaufwand halbwegs ausgleichen. Ist halt nicht schön für die Kollegen. Sollen sie halt ihren Beamtenstatus aufkündigen, wenns ihnen nicht passt.