Beiträge von fossi74

    Ja, schon lange. Und wenn Heiligabend blöd liegt und am 23. wäre noch Schule, dann nimmt er sich einfach ab 22. frei, was die Vorbereitungen in ungeahnter Form entspannt.

    @KollegINNEN: Falls doch Geschenke für den Liebsten - eher SOS oder Jochen Schweizer? Und umgekehrt: Was wird erwartet?

    Wenn für den Einzelnen die 11 Stunden gewährleistet sind, ist ja alles ok.

    Mit dem Unterrichtsbeginn um 8 Uhr hast Du recht, ich hatte es auf den gleichen Tag bezogen. Ist aber auch egal - elf Stunden müssen dazwischen liegen, daran ist nicht zu rütteln. Für den häuslichen Teil der Arbeitszeit ist der AN natürlich selbst verantwortlich.

    <Mod-Modus>

    *daumen hoch*
    kl. gr. frosch, Moderator


    Sorry, sorry, sorry. Ich vergesse halt immer wieder, dass viele Menschen - und, den Gesetzen der Logik folgend, manche Moderatoren - einen Scherz nur dann verstehen, wenn er als solcher angekündigt und gekennzeichnet ist.

    Was allerdings wiederum den Erfolg von Mario Barth und Fips Asmussen zumindest im Ansatz erklärt.

    Kann mir jemand sagen, ob man als TVH Kraft die gleichen Pflichten hat wie die verbeamteten Kollegen oder gibt es da Unterschiede? Ich verdiene mehr als 500 Euro weniger im Monat als der Großteil und würde dementsprechend auch nicht gerne Arbeiten machen müssen, für welche ich nicht bezahlt werde.

    In den feuchten Träumen Deines Dienstherrn hast Du die gleichen Pflichten wie ein Beamter. Dennoch gibt es Unterschiede. Die elementarsten:

    - Du kannst (theoretisch schon, praktisch aber) nicht befördert werden. Ergo kann es Dir völlig wumpe sein, was Dein SL von Dir denkt. Solange Du die Kernpflichten (ordnungsgemäßes Beaufsichtigen, Unterrichten und Benoten der Schüler, Teilnahme an Pflichtkonferenzen) erfüllst, kann Dir keiner was.

    - Wichtiger: Du bist Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Die dort festgelegten Regelungen, vor allem im Hinblick auf Arbeits- und Ruhezeiten, gelten für Dich in vollem Umfang - auch wenn irgendwelche "Verordnungen" etwas anderes sagen. Eine Verordnung ist per se dem Gesetz nachrangig (lex superior derogat legi inferiori), und kein kleines Kackland kann per Verordnung ein Bundesgesetz aushebeln.

    Das heißt für Dich konkret, dass Du alles ablehnen solltest, was in irgendeiner Weise freiwillig ist oder dem ArbZG zuwiderläuft. Unterricht ab 8 Uhr? Dann abends Elternsprechtag maximal bis 18 Uhr. Klassenfahrt? Sorry, geht nur, wenn Deine nächtliche Ruhezeit von elf Stunden eingehalten werden kann, sprich: wenn Beamte mitfahren, die die entsprechenden Aufsichten sicherstellen können und für die das ArbZG nicht gilt. Wenn Protest kommt: Munter auf Deinen Minderverdienst hinweisen. Außerdem keine Vertretungsstunden akzeptieren: Dein Deputat ist auf die Stundenzahl ausgerichtet, für die Du bezahlt wirst.

    Wenn Du die Cojones dazu hast, kannst Du den Minderverdienst über verringerten Arbeitsaufwand halbwegs ausgleichen. Ist halt nicht schön für die Kollegen. Sollen sie halt ihren Beamtenstatus aufkündigen, wenns ihnen nicht passt.

    Das magst du im Allgemeinen so sehen, da ich die Schule aber sehr gut kenne - und zwar nicht nur durch Hörensagen -, kann ich sie mit sehr gutem Gewissen empfehlen.

    Dann solltest Du das auch so sagen und nicht vom ominösen "guten Ruf" erzählen. Der beruht nämlich meist (und da spreche jetzt ich aus Erfahrung) auf ewig tradiertem Hörensagen. Er ist zum einen unerschütterlich (zumindest bis etwas gravierendes vorfällt - danach haben es dann immer schon alle gewusst) und speist sich zum anderen meist aus dem gefühlten oder tatsächlichen Hochhalten hergebrachter Vorstellungen von Schule seitens der Leitung und der Elternschaft (ein sich dementsprechend immer wieder erneuernder Kreislauf).
    Es sind selbstverständlich immer die konservativen Schulen (oder die so empfundenen), die einen guten Ruf genießen (mit anderen Worten: diejenigen, bei denen "die Welt noch in Ordnung" ist).

    Der Nationalsozialismus war nicht antireligiös, diese Aussage wird zwar von den Kirchen - die Protestanten reden sehr gerne über die "bekennende Kirche", die Katholiken sehr gerne über Clemens August, Graf von Galen - immer wieder kolportiert, ist aber falsch.

    Ein befreundeter Theologe ist der Überzeugung, dass bei drohender Exkommunikation kein Katholik Hitler gewählt hätte. Das ist sicher übertrieben optimistisch, aber dass es die NSDAP in Deutschland ohne die tatkräftige oder stillschweigende Unterstützung der beiden großen Kirchen wesentlich schwerer gehabt hätte, dürfte unstreitig sein.

    Schöner wäre es in dem Beruf, wenn man einfach die Zeiten abrechnen könnte. Ein Abenddienst dann vielleicht sogar mit einem gewissen Faktor davor wegen er Zeit.
    Dann würde ich für einen angemessenen Stundenlohn sogar sehr gerne "herumstehen und optische Präsenz" zeigen. Aber genau dann würde die angesprochene Kosten / Nutzen Rechnung für die SL eben nicht mehr aufgehen.

    Keiner bezahlt Akademiker in Stückzahl eines Gesamtkollegiums zum Herumstehen. Sehr wohl lässt man aber gerne ebendiese KuK antanzen, wenn man sie durch das Zauberwort "Dienstpflicht" quasi in ihrer Freizeit dazu bringen kann -> Kostenneutral

    Ja. Das ist eben die Kehrseite des so begehrten Berufsbeamtentums. Take it or leave it. Einen Angestellten zwingst Du nicht so leicht zum Herumstehen am Abend. Und am Samstag zweimal nicht.

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