Beiträge von fossi74

    ehrlich gesagt kenne ich mindestens zwei Physiker, die an der Grundschule unterrichten. Physiker sind vielseitige und interessante Menschen, die oftmals sozial engagierte sind. Ich kenne z.B. auch Leute, die in der Politik sind. Im Gegenteil, ich glaube durch mein Denken, bin ich aus Leidenschaft eher qualifizierter als mancher Mensch, der wegen des Geldes und der Sicherheit Lehrer wird.

    Na endlich. Warum hast Du denn bis Beitrag #10 damit gewartet?

    Dem nächsten gelingt es seine Familie bis ins 18. Jahrhundert zurückzuführen

    Easy. Bis in meine Großelterngeneration in direkter Linie alles Bauern in einem Odenwalddorf. Mein Vater war aber nicht der erste Akademiker; es gab in jeder Generation einen männlichen Nachkommen, der aufs Gymnasium geschickt wurde (und dann Pfarrer, Geistlicher oder Kleriker wurde).

    Das ist auch so ein Problem mit den aktuell im Netz herumschwirrenden Artikeln und Aufgabenbeispielen: Natürlich sind das Aufgaben, wo man sich fragt, warum die Abiturienten denn jetzt schon wieder rumjammern. Aber es sind halt nicht aller Aufgaben veröffentlicht.

    Da muss ich mal eine Lanze für Bayern brechen: Hier waren schon letzten Dienstag die kompletten Abiaufgaben (zumindest Mathe) im Netz. Mein Mathekollege fand sie übrigens nicht zu schwer. Auch, was ich als Kritikpunkt schon gehört hatte, (unpassende Operatoren kombiniert mit fehlender Angabe der Gewichtung der Teilaufgabe) konnte ich nicht nachvollziehen.

    Dabei sind viele dieser Quereinsteiger Fachkollegen mit erfolgreich absolviertem Referendariat

    Wie kann denn ein Erfüller Quereinsteiger sein? Entweder oder, würde ich meinen.

    Zahl der Lottomillionäre in Bayern 2018: 24.

    Zahl der Einstellungen auf Planstelle mit Kombination D/G: 38.

    Zahl der regelmäßigen Lottospieler in Bayern: ca. 1 Million.

    Zahl der Bewerber mit D/G (2018): 337.

    Und dabei ist noch nicht mal berücksichtigt, dass D/G gar nicht einzeln ausgewiesen wird, sondern mit etlichen anderen D+x-Kombis.

    Wow, ich bin gerade umgekippt. Ich komme pro Woche auf 154 Minuten Pausenaufsicht. Davon 2x so, dass ich zwischen zwei Doppelstunden-Blöcken weder Pause habe noch essen kann.

    Das scheint mir aber das Ergebnis schlechter Planung zu sein. Gibt es wirklich keinen Kollegen, mit dem Du die Aufsichten so tauschen könntest, dass keiner von Euch beiden so blöd Aufsicht hat?

    Du gibst außerdem als Schulform "Gymnasium" an. Warum hast Du so viel Pausenaufsicht? Wenn ich von einem wirklich kleinen Gymnasium mit ca. 30 Lehrkräften ausgehe, komme ich auf 4.620 Minuten Pausenaufsicht pro Woche, wenn jeder 154 Minuten absolviert. Das sind 77 Stunden Aufsicht pro Woche oder 15,4 Stunden am Tag. Mit anderen Worten: Jeweils drei Kollegen könnten jeden Tag über fünf Stunden Aufsicht führen. Bei - äußerst großzügig gerechnet - einer Zeitstunde Aufsicht, die pro Tag maximal notwendig ist, könnten jeweils 14 Kollegen gleichzeitig Aufsicht führen. Und das gilt wie gesagt für ein äußerst kleines Gymnasium. Seltsam.

    Was aber was für dich sein könnte... Betreuer zB für Kinder und Jugendliche in Feriencamps, Hotels, etc. Ich könnte mir vorstellen, dir würde so etwas liegen. Auch da bekommst du "Resonanz", musst nicht mehr allzu viel dazulernen, bist ggf immer woanders unterwegs...

    Und das ist jetzt ein ernst gemeinter Ratschlag für jemanden, der auf der Suche nach einer beruflichen Perspektive für den Rest seines Lebens ist?!

    Dann schon lieber selbstständig als Betreiber eines Nachhilfestudios. Das ist - wenn man es ordentlich aufzieht - durchaus eine reelle Möglichkeit, sich eine solide Existenz aufzubauen.

    Kleine Anekdote zur von mir ja schon oben angedeuteten Misere dieses ganzen Bereichs:
    Heute flatterte mir eine ansonsten brauchbare, ganz neu herausgekommene Handreichung des vbe auf den Schreibtisch zum Thema "Aufsichtspflicht". Ein Fallbeispiel: Lehrer hat Frühaufsicht, steht aber im Stau und kann die Schule nicht informieren... Hä? Hän die koi Handy? Kurz die zugehörige Fußnote überprüft: aha, alles klar. Das zitierte Fachbuch war von 1985. Ohne Worte.

    Natürlich muss ich Aufsicht führen, das ist mir schon klar. Wenn die Wünsche der anderen KuK berücksichtigt werden, nur meine eben nicht und ich derart benachteiligt werde, ist es wohl mein Recht, an der Stelle nachzuforschen.

    Ich glaube, das war jetzt genau das Stückchen Information, dessen Fehlen den Tonfall der Antworten in eine für Dich eher unerfreuliche Richtung gelenkt hat .

    Mal noch ein anderer Aspekt: Soweit ich informiert bin, soll Ethik in Zukunft in Bayern erheblich aufgewertet werden, um der betrüblichen Tatsache Rechnung zu tragen, dass den Kirchen die Schäflein von der Fahne gehen. Teil dieser Aufwertung soll sein, dass Ethik zukünftig als vollwertiges Fach studierbar sein und möglichst nicht mehr fachfremd unterrichtet werden soll. Von daher verwundert mich die Aussage des TE ein wenig, dass Ethik nach wie vor nur als Drittfach möglich sein soll.

    Was war das letzte gute, praxisnahe, relevante Fachbuch, das du gelesen hast? Psychologie, allgemeine Pädagogik, Sonderpädagogik, Didaktik, Methodik...

    Wenn Du folgende Verlage meidest:

    - Beltz
    - Schneider, Hohengehren
    - Verlag an der Ruhr

    findest du reiche Auswahl an guten, praxisrelevanten Büchern aus den von Dir genannten Fachgebieten! :D

    Im Ernst: Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Gibt es überhaupt Fachbücher auf diesen Gebieten, die man als Lehrer gelesen haben sollte?

    Es ist dann micht legitim, wenn die Kriterien nicht legitim sind.

    Aus der Aussage eines SL, dass möglicherweise eine Versetzung anstehen könnte, lässt sich aber schlicht nicht der Vorwurf der Nötigung konstruieren:

    Zitat von StGB


    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Und eine Versetzung mag legitim sein oder nicht - sie ist juristisch überprüfbar, aber nun mal für einen Beamten kein "empfindliches Übel" im strafrechtlichen Sinne. Hier eine strafbare Nötigung zu konstruieren, ist dermaßen unzutreffend, dass wohl noch eher § 164 StGB (falsche Verdächtigung) diskutabel wäre. Als Beamter muss man mit solchen Vorwürfen doppelt vorsichtig sein.


    Beim zweiten Teil würde ich das so gar nicht sehen; kann aber sein, dass ich das falsch sehe. Meiner Meinung nach ist das nur eine logische Konsequenz; keine Drohung, sondern im Gegenteil eher sogar ein Hinweis darauf, dass man sich um den Wunsch kümmert: "Ich möchte nicht mehr mit meinen Auto fahren." -> "Ok. Dann richte ich die Arbeit so ein, dass du nicht mehr fahren musst und eine gleichwertige Alternative machen kannst ohne zu fahren."

    Du hast recht. Juristisch gesprochen: Eine Nötigung setzt eine Drohung mit einem "empfindlichen Übel" voraus. Eine Versetzung mag vom einzelnen Beamten so empfunden werden, ist aber ein legitimes Mittel des Dienstherrn, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltung sicherzustellen. Das weiß eigentlich auch jeder Beamte.

    Einen Akt der Fürsorge würde ich Frappers Chef jetzt aber auch nicht gerade unterstellen.

    Das gilt auch für Brandenburg? Sicher?

    Ziemlich sicher; die Grundzüge des Beamtenrechts sind überall fast gleich.

    Du hattest weiter oben gemeint, dass es für Deine Frau kompliziert sei, die Alterbezüge auszurechnen. Folgendes Prozedere sollte aber funktionieren:

    1. Deine Frau lässt sich von der Rentenversicherung ausrechnen, wie hoch ihre Altersrente sein wird.
    2. Deine Frau lässt sich von der Bezügestelle (Abteilung Versorgung) ausrechnen,
    a) wie hoch ihr Ruhegehalt wäre, wenn Sie es in voller Höhe bekäme,
    b) wie hoch ihr Ruhegehalt tatsächlich sein wird.

    Dann rechnet Ihr folgendes aus: Rente plus tatsächliches Ruhegehalt minus Höchst-Ruhegehalt. Falls das Ergebnis positiv ist, wird das tatsächliche Ruhegehalt um diesen Betrag gekürzt. Erläuterung: Ruhegehalt und Rente darf zusammen nicht höher sein als das höchstmögliche Ruhegehalt. Das liegt daran, dass das Ruhegehalt nicht wie die Rente erarbeitet wurde, sondern eben ein weitergezahltes Gehalt ist.

    edit: Formel korrigiert.

    Ich halte es für vollkommen überflüssig, mit den Schülern konkret das Ausfüllen einer Steuererklärung zu üben. Viel wichtiger ist es, grundlegende Kenntnisse über das Steuersystem zu vermitteln und daraus die Erkenntnis zu generieren, dass es für jeden sinnvoll ist, eine Steuererklärung abzugeben (denn eines ist völlig klar: diejenigen, die dazu nicht verpflichtet sind, sind diejenigen, die im Normalfall eine ordentliche Rückzahlung zu erwarten haben. Der Staat ist ja nicht blöd, wenn es darum geht, sich die Taschen vollzumachen!).

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