Das gilt auch für Brandenburg? Sicher?
Ziemlich sicher; die Grundzüge des Beamtenrechts sind überall fast gleich.
Du hattest weiter oben gemeint, dass es für Deine Frau kompliziert sei, die Alterbezüge auszurechnen. Folgendes Prozedere sollte aber funktionieren:
1. Deine Frau lässt sich von der Rentenversicherung ausrechnen, wie hoch ihre Altersrente sein wird.
2. Deine Frau lässt sich von der Bezügestelle (Abteilung Versorgung) ausrechnen,
a) wie hoch ihr Ruhegehalt wäre, wenn Sie es in voller Höhe bekäme,
b) wie hoch ihr Ruhegehalt tatsächlich sein wird.
Dann rechnet Ihr folgendes aus: Rente plus tatsächliches Ruhegehalt minus Höchst-Ruhegehalt. Falls das Ergebnis positiv ist, wird das tatsächliche Ruhegehalt um diesen Betrag gekürzt. Erläuterung: Ruhegehalt und Rente darf zusammen nicht höher sein als das höchstmögliche Ruhegehalt. Das liegt daran, dass das Ruhegehalt nicht wie die Rente erarbeitet wurde, sondern eben ein weitergezahltes Gehalt ist.
edit: Formel korrigiert.