Beiträge von fossi74

    Arbeitszimmer habe ich leider nicht. Ich habe eine 2 Zimmerwohnung: 1 Schlafzimmer und 1 Wohnzimmer.

    Ganz im Ernst: Du solltest Dir überlegen, Dich zu vergrößern. Ein fester Arbeitsplatz, wo auch einmal etwas liegenbleiben kann, ist Gold wert.

    Das mit den Büchern einscannen scheint mir eine unmögliche Arbeit zu werden, ich habe an die 140 Physikbücher.

    Wenn Du wirklich ernsthaft überlegst, größere Mengen an Büchern einzuscannen: Es gibt mittlerweile sehr, sehr leistungsfähige und schnelle Scanner. Oder Du schaust mal, ob Euer Schulkopierer nicht scannen und als pdf speichern kann. Ein 200-Seiten-Buch ist da in einer Viertelstunde in guter Qualität gescannt.

    Das man hier grundsätzlich als verrückt eingestuft wird, weil man in die Schulleitung will, weiß ich.
    Allerdings kenne ich wahnsinnig viele SL, die es genauso wieder machen würden.

    Und ich bin überzeugt davon dass es offensichtlich ist, dass ich genau solche angesprochen habe.

    Liebe Panama, oder, wie ich jetzt wohl sagen darf: liebe SL-Kollegin,

    vielleicht ist noch Zeit, Dich vor einem Kardinalfehler zu bewahren. Deshalb folgender Tipp: Ganz schlecht ist es, beim Aufstieg in eine Führungsposition Humor und (Selbst-)Ironiefähigkeit zu verlieren. :hammer:

    Ansonsten: Du musst fit sein im Thema Schulrecht (dafür gibt es auch wunderbare Fortbildungen in Schwäbisch Hall), noch viel mehr aber auf dem Gebiet der zwischenmenschlichen Kommunikation; des Erkennens, wie das Gegenüber (und - aus Sicht einer Führungsposition - vor allem das GegenUNTER) tickt und behandelt werden will. Wenn Du das kannst und Dein Handeln danach ausrichtest, hast Du mehr als die halbe Miete eingefahren. Dass LehrerInnen oft zarte und empfindliche Pflänzchen sind, muss ich Dir wohl nicht erzählen, dazu bist Du zu lang im Geschäft.

    Und noch ein Tipp: Hier im Lehrerforum, aber auch in ganz vielen Lehrerblogs ist immer wieder über unmögliches Verhalten von Schulleitern zu lesen. Lies das und handle danach.

    steckt ein Handwerker, der den Meister macht und sich dann selbstständig macht bzw. bei einem Industrieunternehmen mit IG Metall Tarifvertrag anfängt, locker die meisten Akademiker und wohl auch fast alle Lehrer in die Tasche.

    In der ganzen Diskussion frage ich mich allerdings mittlerweile manchmal, wo eigentlich der Mythos herkommt, dass Akademiker per se die bestbezahlten Posten besetzen (müssten). Ohnehin sollte man vielleicht mal ein bisschen differenzieren: Was ist denn eigentlich ein "Akademiker" (vielleicht gleich noch in der Steigerungsform "Vollakademiker")? Geht man nach den Studierendenzahlen, so stellen die Ärzte, Juristen und BWLer schon mal einen guten Teil. Davon sind die Ärzte diejenigen, die mit der größten Sicherheit ein Einkommen erzielen, das über dem von Nicht-Akademikern liegt. BWLer und Juristen stehen IM DURCHSCHNITT sicher nicht besser da als Lehrer. Nur gilt mit Bertolt Brecht: "Die im Dunkeln sieht man nicht", d.h. die unterdurchschnittlich verdienenden Juristen und BWLer nimmt man halt nicht wahr.
    "Akademiker" sind aber auch eine ganze Menge Berufsgruppen, die zumindest im Durchschnitt deutlich weniger verdienen als Lehrer. Zahlenmäßig stellen die Geisteswissenschaften immer noch die größten Fakultäten. Klar - ein Professor lacht über ein Lehrergehalt und hat noch größere Freiheiten als ein Lehrer. Aber das sind doch Einzelfälle.
    Um es wieder mal zu sagen: Wer sich über sein Gehalt Gedanken macht, möge sein Nettogehalt anschauen und anschließend einen Gehaltsrechner im Internet bemühen. Er wird dann feststellen, dass er als Angestellter weit über 70.000 Euro verdienen müsste, um auf ein Beamtenlehrernetto zu kommen. Und wenn wir über A15 reden (also einen Posten mit Führungsverantwortung), dann sind wir bei einem äquvalenten Gehalt von über 90.000. Das gibt es auch "draußen" nur mit Führungsverantwortung. Schließlich: Die vielbeschworene Sicherheit des Beamten, die ihn vollkommen unabhängig macht von konjunkturellen Schwankungen, Neuausrichtung von Unternehmensstrategien und anderen Unwägbarkeiten des echten Lebens ist eben auch was wert.

    Ein Handwerker hingegen, der sich selbstständig macht, ist spätestens dann, wenn er mal vier, fünf Gesellen beschäftigt, im strengen Sinne kein Handwerker mehr, sondern Unternehmer. Ebenso wie ein gelernter Kaufmann, der nach einigen eher mager bezahlten Jahren als Angestellter einen Supermarkt übernimmt. Natürlich springt da - einigermaßen erfolgreiches Wirtschaften vorausgesetzt - erheblich mehr raus als ein Lehrergehalt.

    Hinzu kommt, dass Lehrer eine Reihe von Privilegien genießen, die die meisten anderen Arbeitnehmer nicht haben und von denen Selbstständige ohnehin nur träumen können. An vorderster Stelle sind hier die Ferien zu nennen - auch wenn die Jahresarbeitszeit von Lehrer nicht geringer ist als die anderer Beschäftigter: Zweimal im Jahr für je eine Woche, dreimal im Jahr für jeweils zwei Wochen und einmal für sechs Wochen nicht frühmorgens aufstehen und irgendwohin hetzen zu müssen: Unbezahlbar! Sich über die Urlaubstage nicht mit Kollegen einig werden zu müssen: Herrlich! Versucht mal als Nicht-Lehrer (egal ob Angestellter, Beamter oder Selbstständiger) sechs Wochen Urlaub zu bekommen, um z.B. die große Australien-Rundreise machen zu können. Ich hab es ein Mal erlebt, dass einer Kollegin aus dem Klinikbereich das nach zähen Verhandlungen mit der Geschäftsführung gestattet wurde - sie hat dafür zwei Jahre lang jeweils zehn Tage Urlaub angespart und hat in diesen zwei Jahren als Entgegenkommen ihrerseits darauf verzichtet, den Urlaub nach eigenen Wünschen zu nehmen. Und für so einen Deal brauchst Du schon einen ganz guten Stand bei Deinen Vorgesetzten, sonst kannst Du derlei Zugeständnisse vergessen. Dann gibts halt maximal drei Wochen am Stück. Als Lehrer kannst Du jedes Jahr so eine Reise machen, ohne jemanden fragen zu müssen.

    Schließlich die Pension... ja, dass sie in der Höhe wird angepasst werden müssen, ist ja schon seit Jahrzehnten klar. Aber ist sie denn jemals nach unten korrigiert worden? Soviel ich weiß, zumindest nicht in entscheidendem Maß. Und überhaupt: Bis die Höhe der Pension die "Höhe" - vielleicht besser: das Niveau, "Höhe" impliziert hier falsche Vorstellungen - der gesetzlichen Rente erreicht hat, wäre einiges zu kürzen. Das wird keiner der hier Anwesenden erleben.


    So, ich habe fertig. Fast halb elf - Zeit fürs erste Bier! Am Stammtisch hocke ich ja schon :)

    Wie diversen Internetseiten zu entnehmen ist, ist Dr. Klippert seit 1977 nicht mehr im aktiven Schuldienst. Seinen Ansichten und Methoden dürfte daher der Bezug zur Unterrichtspraxis des 21. Jahrhunderts weitgehend fehlen.

    Hier z.B. macht das auch nicht nur einen schlechten Eindruck für die Schule sondern finanziell viel aus, bei einer längeren Krankschreibung kommt das Geld meist aus einem anderen Topf, somit würde die Schule finanziell schlechter dastehen, wenn du die Krankschreibung unterbrichst.

    Also entschuldige mal, die Lehrergehälter kommen doch nicht "von der Schule". Und als Angestellter würde ich es mir durchaus überlegen, wie ich es am geschicktesten anstelle, um nicht in den Krankengeldbezug zu rutschen. Ein Beamter hat diese Sorgen ja nicht.

    Ich sehe das nicht so sorglos wie die Vorschreiber; Fernreisen während einer Krankschreibung sind nicht unbedingt eine gute Idee. Zunächst gilt in Bayern UrlV §21:

    (3) Während einer Krankheit darf der Wohnort nur verlassen werden, wenn dies vorher dem Dienstvorgesetzten unter Angabe des Aufenthaltsorts angezeigt wurde.

    Ich halte den Vorschlag für nicht so schlecht, sich jetzt zunächst bis zum Schuljahresende krankschreiben zu lassen, dann die Ferien zur Erholung zu nutzen, den Urlaub regulär antreten zu können und ggf. danach wieder zum Arzt zu gehen.

    Wenn ein halbwegs guter Draht zur SL besteht, dann wird wohl der Grund der Erkrankung schon mal zur Sprache kommen. Und wenn die SL halbwegs vernünftig ist, wird sie erkennen, dass a) tatsächlich ein ernstzunehmendes Problem vorliegt, das b) nicht in sechs Wochen vom Tisch sein wird und zu dessen Lösung c) Urlaubsreisen einen eher günstigen Beitrag leisten.

    Nur ich finde das wenn man keine Freude hat mit Kindern zu arbeiten , das alles keinen Sinn hat. Deswegen habe ich auch dies mit reingeschrieben. Entschuldigt dass es euch so verwirrt hat.

    Lass Dich nicht abschrecken von den Reaktionen der KollegInnen auf diese Aussage. Niemand hier wird bestreiten, dass Freude am Umgang mit Kindern eine der Grundvoraussetzungen für die Ausübung des Lehrerberufs ist. Allerdings schlagen hier des öfteren Leute auf, die der Meinung zu sein scheinen, das sei nicht nur notwendige, sondern hinreichende Bedingung, die es sogar einer Floristin o.ä. ohne weitere Ausbildung möglich macht, als Lehrerin zu arbeiten. Den Eindruck machst Du eigentlich nicht.
    Allerdings - sorry - "kleine Racker mit Wissensdurst in den Augen" ist genau der Tonfall, auf den viele hier mittlerweile ein klein wenig bissig reagieren.

    Zumal dieses Gutachten zwischen 100 und 150 Euro kostet und diese Kosten von keiner Stelle übernommen werden.

    Nun gut, das wird Dir noch öfter passieren. Da würde ich mich auch gar nicht dran aufhängen - ein Zahnmedizinstudent, der sich Instrumente selbst kaufen muss, lacht neidisch über die 150 Euro.

    Ich habe insofern Bedenken, da ich zum einen derzeit ziemlich erkältet bin und nur eine bestimmte Frist habe, um das Gutachten einzureichen

    Ach, da würde ich mir keine allzu großen Gedanken machen. Wie gesagt: Sofern anatomisch und gesundheitlich (Asthma) alles in Ordnung ist, wirst Du keine Probleme bekommen. Ein HNO-Arzt erkennt durchaus, was erkältungsbedingte Probleme sind.

    Ansonsten gebe ich Dir den ganz ernst gemeinten Rat, Dir - sollte das Gutachten negativ ausfallen - juristischen Beistand zu nehmen. Wenn Du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, zahlst Du für die Beratung beim Anwalt erstmal nur 10 Euro.

    Vorbereitungsdienst dauert jetzt 18 statt 12 Monate

    Gut so. In anderen Bundesländern sind es 24 Monate, darüber kann man auch streiten. 12 Monate halte ich für zu kurz.

    Off Topic Anfang:

    Verzeih, ich dachte, es wird auch ohne Smileys deutlich, dass das eine Spitze gegen unsere im Schulfrondienst verheizte Nobelpreiskandidatin Firelilly war. Leider unterläuft mir immer wieder der Fehler, bei anderen Akademikern das gleiche professionell-analytische Herangehen an sprachliche Äußerungen vorauszusetzen wie es mir als Geisteswissenschaftler nun mal eigen ist :teufel: .


    Um wieder OnT zu kommen:

    Ansonsten trifft sich mein Sohn auch mal draußen und spielt mit Freunden.

    Das sollte ab einem gewissen (nicht sehr hohen) Alter der Kinder eigentlich der Normalfall sein. Ich hätte mich spätestens mit sieben, acht Jahren [Achtung: Ironie folgt!] herzlich bedankt, hätten meine Eltern nachmittags "die Zeit mit mir genießen" wollen.

    Sorry, etwas OT: Warten tu ich nur noch auf die Rente, aber das mit dem phoniatrischen Gutachten als Zulassungsvoraussetzung finde ich den Hammer. Ob da schon mal jemand geklagt hat? Wahrscheinlich nicht, denn dann gäbe es das vermutlich nicht mehr.

    PS, nur zur Klarstellung: Grundsätzlich finde ich es in Ordnung, angehende Lehrer - wenn es sein muss, auch deutlich - auf die Schwierigkeiten des angestrebten Berufs hinzuweisen. Der Umfang der Pflichpraktika hat sich ja auch in erfreulicher Weise erhöht gegenüber den insgesamt vier Wochen, die ich vor zwanzig Jahren abzuleisten hatte. Aus körperlichen Gegebenheiten allerdings eine Zulassungsvoraussetzung zu machen, halte ich in Zeiten der Inklusion für äußerst fragwürdig. Genauso gut könnte man sagen: "Ein Lehrer muss vor der Klasse viel stehen, und nicht alle Schulhäuser sind barrierefrei, deshalb kann ein Rollstuhlfahrer leider nicht auf Lehramt studieren."

    PPS: Alles hat Grenzen -ich rede hier natürlich nicht dem Recht blinder Menschen auf eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer das Wort...

    und noch was, @TE: Hast Du Sorge, dass Du das Gutachten nicht bekommen könntest? Ich denke, wer im Alltag keine Probleme mit dem Sprechen oder den dafür notwendigen Körperteilen hat, sollte das problemlos schaffen.

    Wenn jemand in Internetforen schreiben kann, bin ich der Meinung, kann er auch Noten in ein Formular eintragen

    Bullshit. Typisches Lehrerdenken. Dienstunfähig ist dienstunfähig, und die Zeugnisse kann auch die Vertretung erstellen. Und eine SL, die sich so komisch anstellt, wie die TE es hier beschreibt, würde ich sowas von genüsslich im Regen stehen lassen... "Wer kricht, dem g'hört", sagt man in Franken (auf hochdeutsch: Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass jeder - zumindest am Ende des Tages - das bekommt, was er verdient hat).

    gilt das eigentlich für alle BL? Und wo steht das?

    Ja, das gilt für alle Bundesländer und steht im BGB:

    § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko
    Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.


    - Die Bestimmung gilt ganz grundsätzlich für Dienstverträge aller Art. Darunter fallen auch Arbeitsverträge. Was das Gesetz hier über die Vergütung sagt, gilt analog auch für das Aufschreiben von "Minusstunden", die ja dann unentgeltlich nachzuarbeiten wären.

    deine wöchentlichen Unterrichtszeiten, wenn die nicht erfüllt werden, hat man in NRW Minusstunden

    Und genau das geht eigentlich nicht (bzw. nur so lange, wie es keine Folgen für die Lehrkraft hat): Solange ich als Arbeitnehmer oder Beamter meine Arbeitskraft anbiete (also eben die Schule nicht verlasse, sondern auf Zuruf arbeiten könnte), ist der Arbeitgeber in der Pflicht, mich im festgelegten Umfang mit Arbeit zu versorgen.

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