Aber welcher Lehrer hat denn ein Deputat von 41 Stunden?
Keiner, aber wo liest Du das denn aus den 41 Stunden heraus? Teilzeit wird übrigens auch bei Lehrern soviel ich weiß immer stundenmäßig berechnet, nicht deputatsmäßig.
Wenn die 18 Stunden nicht das Deputat sind, sondern die Stundenzahl, dann hätte sie ja unterhälftig gearbeitet und das geht in NRW nur in Elternzeit
... oder zur Pflege eines Angehörigen. Kann also durchaus sein.
Lass uns doch mal rechnen:
Seit 2009 - nehmen wir der Einfachheit halber also an: innerhalb von sieben Jahren - sind 237000 Euro Überzahlung aufgelaufen. Macht pro Jahr 33857 Euro, pro Monat 2821 Euro. Nehmen wir nun an, die Kollegin hätte wirklich von 25,5 auf 18 UStd. reduziert, ihr fehlen also 7,5 UStd. pro Woche, 30 im Monat. Dann würde ihr pro Deputatsstunde Gehalt in Höhe von 94 Euro zustehen, bei einem vollen Deputat also 25,5*4*94 = 9588 Euro. Sorry, nicht im Schuldienst. Nicht in NRW. Da sind wir absolut im Bereich der mittleren B-Besoldung, Ministerialdirektor aufwärts.
Andersrum: Reduktion von 41 auf 18 Stunden, also auf 43,9 %. Dann würden die überzahlten 2821 Euro einem Vollzeitgehalt von 6426 Euro entsprechen. Immer noch reichlich viel, aber mit (vom Land mit ziemlicher Sicherheit falsch berechneten) Zinsen schon eher realistisch.