Beiträge von fossi74

    Hier z.B. macht das auch nicht nur einen schlechten Eindruck für die Schule sondern finanziell viel aus, bei einer längeren Krankschreibung kommt das Geld meist aus einem anderen Topf, somit würde die Schule finanziell schlechter dastehen, wenn du die Krankschreibung unterbrichst.

    Also entschuldige mal, die Lehrergehälter kommen doch nicht "von der Schule". Und als Angestellter würde ich es mir durchaus überlegen, wie ich es am geschicktesten anstelle, um nicht in den Krankengeldbezug zu rutschen. Ein Beamter hat diese Sorgen ja nicht.

    Ich sehe das nicht so sorglos wie die Vorschreiber; Fernreisen während einer Krankschreibung sind nicht unbedingt eine gute Idee. Zunächst gilt in Bayern UrlV §21:

    (3) Während einer Krankheit darf der Wohnort nur verlassen werden, wenn dies vorher dem Dienstvorgesetzten unter Angabe des Aufenthaltsorts angezeigt wurde.

    Ich halte den Vorschlag für nicht so schlecht, sich jetzt zunächst bis zum Schuljahresende krankschreiben zu lassen, dann die Ferien zur Erholung zu nutzen, den Urlaub regulär antreten zu können und ggf. danach wieder zum Arzt zu gehen.

    Wenn ein halbwegs guter Draht zur SL besteht, dann wird wohl der Grund der Erkrankung schon mal zur Sprache kommen. Und wenn die SL halbwegs vernünftig ist, wird sie erkennen, dass a) tatsächlich ein ernstzunehmendes Problem vorliegt, das b) nicht in sechs Wochen vom Tisch sein wird und zu dessen Lösung c) Urlaubsreisen einen eher günstigen Beitrag leisten.

    Nur ich finde das wenn man keine Freude hat mit Kindern zu arbeiten , das alles keinen Sinn hat. Deswegen habe ich auch dies mit reingeschrieben. Entschuldigt dass es euch so verwirrt hat.

    Lass Dich nicht abschrecken von den Reaktionen der KollegInnen auf diese Aussage. Niemand hier wird bestreiten, dass Freude am Umgang mit Kindern eine der Grundvoraussetzungen für die Ausübung des Lehrerberufs ist. Allerdings schlagen hier des öfteren Leute auf, die der Meinung zu sein scheinen, das sei nicht nur notwendige, sondern hinreichende Bedingung, die es sogar einer Floristin o.ä. ohne weitere Ausbildung möglich macht, als Lehrerin zu arbeiten. Den Eindruck machst Du eigentlich nicht.
    Allerdings - sorry - "kleine Racker mit Wissensdurst in den Augen" ist genau der Tonfall, auf den viele hier mittlerweile ein klein wenig bissig reagieren.

    Zumal dieses Gutachten zwischen 100 und 150 Euro kostet und diese Kosten von keiner Stelle übernommen werden.

    Nun gut, das wird Dir noch öfter passieren. Da würde ich mich auch gar nicht dran aufhängen - ein Zahnmedizinstudent, der sich Instrumente selbst kaufen muss, lacht neidisch über die 150 Euro.

    Ich habe insofern Bedenken, da ich zum einen derzeit ziemlich erkältet bin und nur eine bestimmte Frist habe, um das Gutachten einzureichen

    Ach, da würde ich mir keine allzu großen Gedanken machen. Wie gesagt: Sofern anatomisch und gesundheitlich (Asthma) alles in Ordnung ist, wirst Du keine Probleme bekommen. Ein HNO-Arzt erkennt durchaus, was erkältungsbedingte Probleme sind.

    Ansonsten gebe ich Dir den ganz ernst gemeinten Rat, Dir - sollte das Gutachten negativ ausfallen - juristischen Beistand zu nehmen. Wenn Du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, zahlst Du für die Beratung beim Anwalt erstmal nur 10 Euro.

    Vorbereitungsdienst dauert jetzt 18 statt 12 Monate

    Gut so. In anderen Bundesländern sind es 24 Monate, darüber kann man auch streiten. 12 Monate halte ich für zu kurz.

    Off Topic Anfang:

    Verzeih, ich dachte, es wird auch ohne Smileys deutlich, dass das eine Spitze gegen unsere im Schulfrondienst verheizte Nobelpreiskandidatin Firelilly war. Leider unterläuft mir immer wieder der Fehler, bei anderen Akademikern das gleiche professionell-analytische Herangehen an sprachliche Äußerungen vorauszusetzen wie es mir als Geisteswissenschaftler nun mal eigen ist :teufel: .


    Um wieder OnT zu kommen:

    Ansonsten trifft sich mein Sohn auch mal draußen und spielt mit Freunden.

    Das sollte ab einem gewissen (nicht sehr hohen) Alter der Kinder eigentlich der Normalfall sein. Ich hätte mich spätestens mit sieben, acht Jahren [Achtung: Ironie folgt!] herzlich bedankt, hätten meine Eltern nachmittags "die Zeit mit mir genießen" wollen.

    Sorry, etwas OT: Warten tu ich nur noch auf die Rente, aber das mit dem phoniatrischen Gutachten als Zulassungsvoraussetzung finde ich den Hammer. Ob da schon mal jemand geklagt hat? Wahrscheinlich nicht, denn dann gäbe es das vermutlich nicht mehr.

    PS, nur zur Klarstellung: Grundsätzlich finde ich es in Ordnung, angehende Lehrer - wenn es sein muss, auch deutlich - auf die Schwierigkeiten des angestrebten Berufs hinzuweisen. Der Umfang der Pflichpraktika hat sich ja auch in erfreulicher Weise erhöht gegenüber den insgesamt vier Wochen, die ich vor zwanzig Jahren abzuleisten hatte. Aus körperlichen Gegebenheiten allerdings eine Zulassungsvoraussetzung zu machen, halte ich in Zeiten der Inklusion für äußerst fragwürdig. Genauso gut könnte man sagen: "Ein Lehrer muss vor der Klasse viel stehen, und nicht alle Schulhäuser sind barrierefrei, deshalb kann ein Rollstuhlfahrer leider nicht auf Lehramt studieren."

    PPS: Alles hat Grenzen -ich rede hier natürlich nicht dem Recht blinder Menschen auf eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer das Wort...

    und noch was, @TE: Hast Du Sorge, dass Du das Gutachten nicht bekommen könntest? Ich denke, wer im Alltag keine Probleme mit dem Sprechen oder den dafür notwendigen Körperteilen hat, sollte das problemlos schaffen.

    Wenn jemand in Internetforen schreiben kann, bin ich der Meinung, kann er auch Noten in ein Formular eintragen

    Bullshit. Typisches Lehrerdenken. Dienstunfähig ist dienstunfähig, und die Zeugnisse kann auch die Vertretung erstellen. Und eine SL, die sich so komisch anstellt, wie die TE es hier beschreibt, würde ich sowas von genüsslich im Regen stehen lassen... "Wer kricht, dem g'hört", sagt man in Franken (auf hochdeutsch: Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass jeder - zumindest am Ende des Tages - das bekommt, was er verdient hat).

    gilt das eigentlich für alle BL? Und wo steht das?

    Ja, das gilt für alle Bundesländer und steht im BGB:

    § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko
    Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.


    - Die Bestimmung gilt ganz grundsätzlich für Dienstverträge aller Art. Darunter fallen auch Arbeitsverträge. Was das Gesetz hier über die Vergütung sagt, gilt analog auch für das Aufschreiben von "Minusstunden", die ja dann unentgeltlich nachzuarbeiten wären.

    deine wöchentlichen Unterrichtszeiten, wenn die nicht erfüllt werden, hat man in NRW Minusstunden

    Und genau das geht eigentlich nicht (bzw. nur so lange, wie es keine Folgen für die Lehrkraft hat): Solange ich als Arbeitnehmer oder Beamter meine Arbeitskraft anbiete (also eben die Schule nicht verlasse, sondern auf Zuruf arbeiten könnte), ist der Arbeitgeber in der Pflicht, mich im festgelegten Umfang mit Arbeit zu versorgen.

    Da er/sie aus Sachsen zu kommen scheint, steht wohl sowieso keine Verbeamtung an.

    Die niedrigste Verbeamtungsgrenze liegt soviel ich weiß ohnehin bei 42 Jahren (Bawü), und dann lassen sich Kindererziehungszeiten noch anrechnen (in Bawü zwei Jahre pro tatsächlich betreutem Kind). Sollte also das geringste Problem sein. DIe Sachsen kommen sicher auch bald wieder auf den Trichter.

    Achja, bei Hartz IV: taz.de/!5048589/

    Dabei spielt auch die überzahlte Summe eine Rolle. Hat das Jobcenter wegen der fehlenden Angaben zuviel Leistung gezahlt und übersteigt die Summe den Betrag von 300 bis 500 Euro, werde in der Regel „von einem Betrugsversuch ausgegangen“, berichtet Deutschmann aus der Praxis.


    Was mit Hartz4-Empfängern gemacht wird, ist ohne Zweifel schandbar... aber: Die juristisch entscheidende Passage habe ich Dir mal unterstrichen. Hier geht es um "Unterdrückung von Tatsachen", die der Geschädigte (hier das Jobcenter) nicht kennen konnte. Dass jemand in Teilzeit gegangen ist, ist nun gerade keine Tatsache, die dem Dienstherrn unbekannt ist.

    Aber welcher Lehrer hat denn ein Deputat von 41 Stunden?

    Keiner, aber wo liest Du das denn aus den 41 Stunden heraus? Teilzeit wird übrigens auch bei Lehrern soviel ich weiß immer stundenmäßig berechnet, nicht deputatsmäßig.

    Wenn die 18 Stunden nicht das Deputat sind, sondern die Stundenzahl, dann hätte sie ja unterhälftig gearbeitet und das geht in NRW nur in Elternzeit

    ... oder zur Pflege eines Angehörigen. Kann also durchaus sein.

    Lass uns doch mal rechnen:

    Seit 2009 - nehmen wir der Einfachheit halber also an: innerhalb von sieben Jahren - sind 237000 Euro Überzahlung aufgelaufen. Macht pro Jahr 33857 Euro, pro Monat 2821 Euro. Nehmen wir nun an, die Kollegin hätte wirklich von 25,5 auf 18 UStd. reduziert, ihr fehlen also 7,5 UStd. pro Woche, 30 im Monat. Dann würde ihr pro Deputatsstunde Gehalt in Höhe von 94 Euro zustehen, bei einem vollen Deputat also 25,5*4*94 = 9588 Euro. Sorry, nicht im Schuldienst. Nicht in NRW. Da sind wir absolut im Bereich der mittleren B-Besoldung, Ministerialdirektor aufwärts.

    Andersrum: Reduktion von 41 auf 18 Stunden, also auf 43,9 %. Dann würden die überzahlten 2821 Euro einem Vollzeitgehalt von 6426 Euro entsprechen. Immer noch reichlich viel, aber mit (vom Land mit ziemlicher Sicherheit falsch berechneten) Zinsen schon eher realistisch.

    Da hat jemand die wöchentliche Pflichtstundenzahl eines Landesbeamten (41 in Vollzeit in NRW) mit dem Deputat eines Lehrers verwechselt.

    Das glaube ich nicht. Wenn sie "nur" von 25,5 auf 18 UStd. reduziert hätte, wären wohl kaum über 230.000 Euro Überzahlung aufgelaufen. Das sind immerhin seit 2009 jeden Monat fast 2.300 Euro zu viel.

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