Ich sehe das nicht so sorglos wie die Vorschreiber; Fernreisen während einer Krankschreibung sind nicht unbedingt eine gute Idee. Zunächst gilt in Bayern UrlV §21:
(3) Während einer Krankheit darf der Wohnort nur verlassen werden, wenn dies vorher dem Dienstvorgesetzten unter Angabe des Aufenthaltsorts angezeigt wurde.
Ich halte den Vorschlag für nicht so schlecht, sich jetzt zunächst bis zum Schuljahresende krankschreiben zu lassen, dann die Ferien zur Erholung zu nutzen, den Urlaub regulär antreten zu können und ggf. danach wieder zum Arzt zu gehen.
Wenn ein halbwegs guter Draht zur SL besteht, dann wird wohl der Grund der Erkrankung schon mal zur Sprache kommen. Und wenn die SL halbwegs vernünftig ist, wird sie erkennen, dass a) tatsächlich ein ernstzunehmendes Problem vorliegt, das b) nicht in sechs Wochen vom Tisch sein wird und zu dessen Lösung c) Urlaubsreisen einen eher günstigen Beitrag leisten.