Beiträge von fossi74

    Recht, Gerechtigkeit und Anstand sind drei völlig unterschiedliche Größen - und sie schließen sich mitunter gegenseitig aus.

    Im deutschen Recht seltener, als der Laie denkt. Das hat insgesamt schon alles seinen Sinn; Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

    Ich fände es im Übrigen weder gerecht noch anständig, wenn der Schüler (i.e. de facto dessen Eltern) oder gar die betroffene Lehrkraft selbst den Schaden bezahlen müssten. Der Schaden ist im Rahmen einer schulischen Veranstaltung entstanden, die für keinen der Beteiligten freiwillig war - und deshalb steht die Schadensregulierung unter dem bewährten Motto "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch." Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz selbstredend ausgenommen, aber davon kann ja zumindest laut dem geschilderten Sachverhalt keine Rede sein.

    Denk den Fall mal weiter: Die Lehrerin bekommt den Ball nicht nur auf die Brille, sondern so unglücklich ans Hirn, dass sie ein Pflegefall wird und bleibt. Immer noch Sache des Schülers, das zu bezahlen, was er kaputt gemacht hat?


    Viele Grüße
    Fossi

    Warum kann eigentlich nicht einfach von jemandem das bezahlt werden, das er kaputt macht??
    Ich finde diese juristischen Spitzfindigkeiten echt immer den Hammer.

    Ich glaube, Du hast noch keine juristische Spitzfindigkeit erlebt... das hier ist jedenfalls keine. Ich würde mich als Elternteil weigern, diesen Schaden zu übernehmen. Das ist in diesem Fall glasklar Sache des Dienstherrn.


    Viele Grüße
    Fossi

    Also, in meiner allerersten Religionsstunde hat Pfarrer Heinrich uns aufgetragen, eine gelbe Din A5-Kladde anzuschaffen. Die wurde dann in den nächsten vier Jahren gefüllt, und zwar streng nach dem guten alten Katechismusschema Frage-Antwort-Frage-Antwort. Beispiel:

    "Wie heißen Gottes Gesetze für den Menschen?"
    "Die Gesetze Gottes für den Menschen heißen Die zehn Gebote."

    "Wem wurden die zehn Gebote offenbart?"
    "Die zehn Gebote wurden dem Moses offenbart."

    - Ich denke, was im Jahre des Heils 1980 im katholischen Religionsunterricht richtig war, kann kaum 35 Jahre später - in Kirchendimensionen kaum ein Wimpernschlag! - wohl nicht falsch sein.


    Viele Grüße
    Fossi

    ja, und so was muss man den Kleinen schon im Kindergarten beibringen. In der Schule muss die Arbeit in die Richtung kontinuierlich fortgesetzt werden, bis die Kinder erwachsen sind und selbst ganz klar begreifen, dass solche Situationen sehr gefährlich sein können

    Naja, normal begabte Kinder sollten das deutlich vor dem Erwachsenenalter begriffen haben. So mit zehn, zwölf Jahren ist dann sicher auch mal gut mit den kontinuierlichen Belehrungen.


    Viele Grüße
    Fossi

    ...lehrer ist genervt und will keine fragen beantworten: hat gerade anderes zu tun. du bist eine unbezahlte extraaufgabe. sei dankbar, wenn was kommt, und akzeptiere es, wenn nichts kommt.

    Und auch dazu noch was: Extraaufgaben werden im Schuldienst genauso bezahlt wie eingesparte Aufgaben vom Gehalt abgezogen werden, nämlich gar nicht. Die Betreuung von Praktikanten ist eine Dienstpflicht, und ein nettes "Pass auf, es ist gerade schlecht, lass uns nachher drüber reden" sollte doch allemal drin sein.

    Nicht an @kecks gerichtet, sondern ganz allgemein bemerkt: Ständig über den fehlenden Praxisbezug des LA-Studiums zu jammern, weil zu viele ungeeignete Absolventen produziert werden und sich dann darüber zu beklagen, dass man gelegentlich mal einen Praktikanten an der Backe hat, passt IMHO nicht so recht zusammen.


    Viele Grüße
    Fossi

    ...sitzen auf fremden stühlen: macht man nicht. taktgefühl und so. das ist deren arbeitsplatz, auf dem du da sitzt.

    Das sehe ich anders: Es kann nicht das Problem des "Neuen" sein (neue Kollegen werden ja in solchen Fällen grundsätzlich genauso behandelt), wenn das Lehrerzimmer zu klein ist. Und abgesessene Dienstjahre sind per se keine Leistung, die zu irgendwelchen Privilegien berechtigt.


    Viele Grüße
    Fossi

    - Wenn man Lehrern zugeteilt wird, die einem zu ihrem Unterricht nichts erzählen und genervt sind, wenn man Fragen stellt.


    Ergänze:

    ... die einem zu ihrem Unterricht nichts erzählen können

    ... die einem bei jeder Gelegenheit erzählen, dass der ganze Quatsch sie eigentlich nicht mehr interessiert und sie sich hauptsächlich auf ihr "zweites Standbein" als Weinhändler/Reiseleiter/Biobauer konzentrieren. Alle drei Varianten selbst erlebt (aber nicht alle im Praktikum)!


    Viele Grüße
    Fossi

    - den nicht die Praktika genervt haben, sondern die Begleitveranstaltungen an der Uni. RIP, Frau Lucas!

    In Hessen sind die Leistungsnachweise grob vorgegeben, es müssen aber nicht unbedingt Klassenarbeiten sein. Ich bin mittlerweile dazu übergegangen, viel mehr alternative Leistungsnachweise durchzuführen, im Augenblick korrigiere ich z.B. zum ersten mal in meinem Leben eine Portfolioarbeit (Burufsbildender Lernbereich / Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung).


    Aber immerhin sind sie grob vorgegeben. Die Möglichkeit, Klassenarbeiten durch Alternativformen zu ersetzen, gibt es in Bayern mittlerweile auch. Dennoch wird schon von Seiten der Fachbetreuung darauf geachtet, dass die Bedingungen innerhalb der Schule vergleichbar sind.


    Viele Grüße
    Fossi

    Da Deutsch zentral gestellt wird, heißt das aber doch dann im Grund, dass im Abitur keine Aufgabe mit dem "Prozess" zu erwarten ist - wenn die nicht diese Aufgabe am WBK austauschen würden.

    Frei zitert: "Jemand musste Akten K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas böses getan hätte, fand er sich eines Morgens mit einer Abituraufgabe konfrontiert, die er mit seinen Schülern nicht vorbereitet hatte..." :) Sag Deinen Schülern für den Fall des Falles: Bei Kafka geht es immer um den Vater. Unter dieser Prämisse kannst Du jeden Kafkatext bis ins Mark analysieren.

    Doch, ich mag Kafka trotzdem.


    Viele Grüße
    Fossi

    Selbst wenn ich meinen Unterricht nie vorbereiten würde und mir für die Korrektur von Klausuren sehr viel Zeit lassen würde, wer würde das denn kontrollieren und welche Konsequenzen hätte es für mich?

    Du weigerst Dich ja nach wie vor, Dein Bundesland zu verraten. Deshalb meine Anmerkung aus (wie immer) bayerischer Sicht: Hier hast Du in Unter- und Mittelstufe zwei, in der Oberstufe drei Wochen Zeit für die Korrektur einer Klassenarbeit. Du hast einen sogenannten Fachbetreuer über Dir, der Deine Arbeiten respiziert, i.e. stichprobenartig nachkorrigiert und auch die Korrekturfrist überwacht.

    Natürlich gibt es dabei Paragrafenreiter und Laissez-faire-Vertreter; der Fachbetreuer ist auch nicht Dienstvorgesetzter, sondern eine Art Berater, und es kommt auch nicht der Kopf runter, wenn Du mal ne Woche länger brauchst. Dennoch: Die Überwachung ist sehr deutlich vorhanden.

    Abere vermutlich unterrichtest Du, solltest Du tatsächlich Lehrer sein, in so einem Larifari-Trullala-Bindestrich-Bundesland, wo es das alles nicht gibt [1] und die Lehrer tatsächlich weitgehend schalten und (nicht) walten können, wie sie lustig sind. Aber auch dort sollte gelten, dass am Jahresende eine gewisse Zahl an Noten vorliegen sollte, die dann auch durch sauber korrigierte Arbeiten belegbar sind. Die Arbeit muss also gemacht werden - wann, ist dabei unerheblich. Ob Du Deinen Unterricht vorbereitest, kontrolliert allerdings in der Tat außer den Schülern keiner.


    Viele Grüße
    Fossi


    [1] Wobei ich wohl zu fantasielos bin, um mir vorstellen zu können, dass es ein Land gibt, in dem nicht wenigstens die Zahl der Klassenarbeiten/Klausuren vorgeschrieben ist und deren Einhaltung dann nicht in irgendeiner Form überprüft wird.

    Im "normalen" Arbeitsrecht, das natürlich für den Gutsherrn Staat nicht gilt (zumindest wenn es nach seinen Bütteln geht), ist unverschuldet nicht geleistete Arbeit niemals als minus zu werten: Ich bin da, ich biete meine Arbeitsleistung an, und wenn mein Arbeitgeber keine Arbeit für mich hat, ist es sein eigenes Problem und niemals meines. Eine Minusstunde, wenn meine Klasse auf Exkursion ist? Jeder Verwaltungs- oder Arbeitsrichter würde sich totlachen.


    Viele Grüße
    Fossi

    Und deine Begriffsstutzigkeit hat schon den Anschein von Vorsatz! Wer muss denn die Notbetreuung bereit stellen?? Die Lehrer der Schule. Die ihren Unterricht nicht halten können, weil die Klassen streikender Kollegen aufgeteilt werden. Die den Ärger haben, Kinder hinten drin zu haben, die beschäftigt werden wollen, weil sie sonst auf störende Verhaltensweisen verfallen. Jetzt klar, wo die Mehrarbeit landet, von der ich vor ein paar Postings sprach und die du mit einem schönen by-the-book-Pinselstrich als unzulässig betitelt hast? Trete mal ein paar Schritte zurück.

    Dieser Ring, den man da bei Dir als Profilbildchen sieht... den trägt in Deinen Augen wohl Dein Dienstherr, hm?


    Viele Grüße
    Fossi

    Zudem gibt es hier Einkommensgrenzen - wenn du mehr verdienst, musst du deine Einkünfte abliefern.

    Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Eine Ablieferungspflicht besteht nur für "dienstlich veranlasste" Nebentätigkeiten, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden (steht auch so in dem Autenrieths-Link). Wäre ja noch schöner - ich mache in meiner Freizeit eine tolle Erfindung [1], vermarkte diese neben meinem Beruf, und der Dienstherr darf sich die Einnahmen einstecken. Ganz so weitreichende Befugnisse hat der Staat dann doch nicht...


    Viele Grüße
    Fossi


    [1] Pssst, nicht weitersagen: Die selbstkorrigierende Deutschklausur steht kurz vor der Serienreife!

    Die Sache ist viel einfacher: Wenn Mama oder Papa einen Unfall haben und im Krankenhaus liegen, dann kommt niemals irgendein fremder Erwachsener und holt das Kind ab. Dann kommt entweder die Polizei oder das Elternteil, das gerade nicht verunglückt ist, oder Oma/Opa/Tante/Onkel. Warum sollte die Notwendigkeit bestehen, dass ein Fremder sich um das Kind kümmert? - Ich denke, so einfach kann man das einem Kind vermitteln: Du gehst nicht mit einem Fremden mit.

    Und darüber hinaus sollte man selbst nie vergessen, dass es den bösen Fremden, der das Kind ins Auto lockt ("Komm, ich zeig dir meine Häschen!") in der Realität praktisch nicht gibt. Tragische Einzelfälle natürlich ausgenommen.


    Viele Grüße
    Fossi

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