Recht, Gerechtigkeit und Anstand sind drei völlig unterschiedliche Größen - und sie schließen sich mitunter gegenseitig aus.
Im deutschen Recht seltener, als der Laie denkt. Das hat insgesamt schon alles seinen Sinn; Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
Ich fände es im Übrigen weder gerecht noch anständig, wenn der Schüler (i.e. de facto dessen Eltern) oder gar die betroffene Lehrkraft selbst den Schaden bezahlen müssten. Der Schaden ist im Rahmen einer schulischen Veranstaltung entstanden, die für keinen der Beteiligten freiwillig war - und deshalb steht die Schadensregulierung unter dem bewährten Motto "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch." Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz selbstredend ausgenommen, aber davon kann ja zumindest laut dem geschilderten Sachverhalt keine Rede sein.
Denk den Fall mal weiter: Die Lehrerin bekommt den Ball nicht nur auf die Brille, sondern so unglücklich ans Hirn, dass sie ein Pflegefall wird und bleibt. Immer noch Sache des Schülers, das zu bezahlen, was er kaputt gemacht hat?
Viele Grüße
Fossi